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Schriftliche Frage 22 von Lars Haise (AfD): Wie viele Chancenkarten (mit und ohne Punktesystem) vergab Deutschland 2019 bis 2025 (bitte angeben, welche durchschnittliche Punktwertung d…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 22 von Lars Haise (AfD): Wie viele Chancenkarten (mit und ohne Punktesystem) vergab Deutschland 2019 bis 2025 (bitte angeben, welche durchschnittliche Punktwertung d… Frage 22 (Lars Haise, AfD): Wie viele Chancenkarten (mit und ohne Punktesystem) vergab Deutschland 2019 bis 2025 (bitte angeben, welche durchschnittliche Punktwertung dabei die Grundgesamtheit der Bewerber und welche durchschnittliche Punktzahl die Empfänger einer Chancenkarte hatten), und wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Chancenkarte, insbesondere hinsichtlich einer möglichen künftigen Fortführung des Programms? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Februar 2026: Seit Inkrafttreten des § 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) am 1. Juni 2024 bis Ende 2025 wurden von deutschen Auslandsvertretungen 19.009 Visa auf dieser Rechtsgrundlage erteilt. Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden im Inland 5.319 Aufenthaltserlaubnisse nach § 20a Absatz 3 AufenthG (Chancenkarte) erteilt. Hierunter befinden sich 3.617 Personen, welche vorher schon eine Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 3 (Ausbildung/Studium) oder Abschnitt 4 (Erwerb) hatten. Die Diskrepanz zwischen den Visaerteilungen und der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Inland erklärt sich zusätzlich vor allem dadurch, dass die Visa für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden. Daher müssen die Visainhaber in dieser Zeit keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der erste im Ausländerzentralregister (AZR) erfasste Sachverhalt ist dann in der Regel die Erteilung des Anschlusstitels, in der Regel aus dem Bereich der Erwerbstitel. Es wird statistisch im AZR nicht und erst seit Kurzem in der Visastatistik des Auswärtigen Amts (AA) danach differenziert, wie viele Chancenkarten nach § 20a Absatz 3 Nummer 1 (Fachkraft) oder nach Nummer 2 (Einstieg in das Punktesystem) AufenthG erteilt werden. Ebenso werden die von Antragstellern durchschnittlich erzielten Punkte statistisch nicht erfasst. Die Bundesregierung sieht in der Chancenkarte einen sinnvollen und attraktiven Weg, um im Ausland ansässige Personen mit Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland zu interessieren. Die zuletzt steigenden monatlichen Antragszahlen zeigen, dass dies immer besser angenommen wird. Die Frage, wie erfolgreich die Chancenkarteninhaber bei der Stellensuche und dem Wechsel in einen Anschlusstitel sind, bildet einen Schwerpunkt der Evaluierung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die derzeit gemeinsam vom Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführt wird. Die Chancenkarte ist kein in der Fragestellung so bezeichnetes „Programm“ von begrenzter Dauer. Die ihr zugrundeliegende Regelung im Aufenthaltsgesetz ist nicht befristet.

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