Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
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Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2860
21. Wahlperiode 19.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lamya Kaddor, Sandra Stein, Johannes Wagner, Julian
Joswig, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Schahina Gambir, Dr. Konstantin von
Notz, Marlene Schönberger, Dr. Armin Grau, Timon Dzienus, Ricarda Lang,
Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Mayra Vriesema, Michael Kellner,
Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Deborah Düring, Luise
Amtsberg, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Die deutsche Wirtschaft ist branchenübergreifend dringend auf Fach- und
Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen, wie aktuelle Statistiken zeigen. Das
Institut der deutschen Wirtschaft prognostizierte im August 2024, dass 2027 rund
37 000 Stellen im Verkauf unbesetzt bleiben würden, mehr als 27 000 in der
Kinderbetreuung und mehr als 22 000 in der Sozialarbeit und Pädagogik. Auch
in der Gesundheits- und Krankenpflege ist mit mehr als 20 000 unbesetzten
Stellen zu rechnen (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/alexander-burst
edde-jurek-tiedemann-2027-fehlen-728000-fachkraefte-in-deutschland.html).
Gerade im systemrelevanten Gesundheitswesen wird deutlich: Ausländische
Fachkräfte sichern unsere gesundheitliche Versorgung – in den letzten zehn
Jahren hat sich etwa die Anzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte ohne
deutsche Staatsangehörigkeit verdoppelt, auf rund 68 000 Ende des
vergangenen Jahres. Mehr als 15 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte besitzen inzwischen
einen ausländischen Pass (www.spiegel.de/politik/deutschland/gesundheitswes
en-bundesregierung-plant-schnellere-anerkennungsverfahren-fuer-auslaendisch
e-aerzte-a-6b4fa5f8-bddd-4abc-a9ff-bb39f83cdd2d). Dass dennoch eine
massive Fachkräftelücke besteht, zeigt aus Sicht der Fragestellenden, dass
Deutschland weiterhin auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen ist, um
nicht in einen akuten Versorgungsengpass zu geraten.
Die damalige Bundesregierung hat aus Sicht der Fragestellenden hierzu
wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, etwa 2023 mit der Reform des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Dabei wurden zahlreiche neue Möglichkeiten
geschaffen, um Deutschland als Einwanderungsland für Fach- und Arbeitskräfte
attraktiver zu machen, Hürden abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. So
wurden etwa die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU deutlich abgesenkt
und der Personenkreis erweitert – so können nun auch Berufseinsteiger und IT-
Spezialisten die Blaue Karte EU in Anspruch nehmen. Die Liste der
Mangelberufe wurde ergänzt, etwa um Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen
und Apotheker, Lehr- und Erziehungskräfte und zahlreiche weitere
Berufsgruppen, um einen einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Im Juni 2024 wurde die Chancenkarte mit einem modernen Punktesystem
eingeführt, um Aufenthalte zur Arbeitssuche zu vereinfachen. Neben der
Anwerbung neuer Fachkräfte sollte das Gesetz auch die Anreize, in Deutschland zu
bleiben, stärken. Dazu erhalten etwa ausländische Fachkräfte, die weder eine
Ausbildung noch ein Studium in Deutschland absolviert haben, bereits nach
drei statt zuvor vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eine
Niederlassungserlaubnis, auch der Familiennachzug wurde vereinfacht, was insbesondere für
Fachkräfte, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, essenziell ist.
Diese und viele weitere Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen
aus Sicht der Fragestellenden einen Beitrag dazu leisten, Deutschland für
ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, denn wir befinden uns in einem
internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte, den wir uns nicht leisten können,
zu verlieren. Im zweiten Jahr nach der Einführung sollten die neuen
Möglichkeiten daher evaluiert werden, um erfolgreiche Maßnahmen
weiterzuentwickeln sowie Defizite aufzuzeigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Absenkung
des erforderlichen Mindestgehalts zu einem Anstieg der erteilten
Aufenthaltstitel Blaue Karte EU nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
geführt hat (bitte die Erteilungen dieses Aufenthaltstitels nach Monaten
aufschlüsseln)?
2. Wie viele der seit Inkrafttreten der Reform 2024 insgesamt erteilten
Blauen Karten EU nach § 18g AufenthG sind nach Informationen der
Bundesregierung allein durch die Absenkung der Gehaltsgrenze ermöglicht
worden?
3. Liegen der Bundesregierung Daten vor, die eine Segmentierung der durch
die Gehaltsabsenkung neu berechtigten Erwerbstätigen nach
Herkunftsstaat, Altersgruppe, Berufsgruppe, Aufenthaltszweck (z. B. Forschung, IT,
Management) und Bundesland erlauben (wenn ja, bitte nach diesen
Kategorien aufschlüsseln)?
4. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, in welchem Umfang
die Erweiterung der Mangelberufsliste (mit damit verbundenen
niedrigeren Schwellen) zur Erteilung zusätzlicher Blauer Karten EU nach § 18g
AufenthG geführt hat (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen
angeben)?
5. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Reform der
§§ 18a und 18b AufenthG im Jahre 2023 (Ermöglichung, dass Fachkräfte
nach § 18 Absatz 3 AufenthG mit Aufnahmezusage und Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit (BA) Tätigkeiten auch ohne unmittelbaren
Zusammenhang zur Qualifikation ausüben dürfen) zu einem
quantifizierbaren Anstieg der nach § 18a bzw. § 18b AufenthG erteilten Aufenthaltstitel
führte (bitte monatlich aufschlüsseln)?
6. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, wie viele der
Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b AufenthG für Tätigkeiten erteilt
wurden, die nicht unmittelbar der formalen Qualifikation entsprechen?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Antrags- und
Erteilungszahlen der Chancenkarte nach § 20a AufenthG seit Einführung
(1. Juni 2024) entwickelt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
8. Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte nach § 20a
AufenthG konnten nach Informationen der Bundesregierung innerhalb
von zwölf Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, und wie hoch ist
deren Verbleibquote nach 24 Monaten?
9. Wie evaluiert die Bundesregierung das komplett digitale Antragsverfahren
zur „Chancenkarte“, welche Synergien sind für die Visaantragsverfahren
im Falle anderer Rechtsgrundlagen des AufenthG entstanden, und welche
Verbesserungsbedarfe sieht die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt?
10. Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige ohne Fachkräftestatus
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform
2024 auf Grundlage der Anerkennungspartnerschaft (Anerkennung nach
der Einreise) gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG erteilt (bitte monatlich
aufschlüsseln)?
11. Welche Berufsgruppen bzw. Qualifikationen liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anerkennungspartnerschaft gemäß § 16d
Absatz 3 AufenthG am häufigsten vor (bitte nach Berufsgruppen und
Qualifikationen aufschlüsseln)?
12. Welche durchschnittliche Zeit verging nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Einreise und Anerkennung der Berufsqualifikation bei Personen,
die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft
nach § 16d Absatz 3 AufenthG erhalten haben, und wie viele Verfahren
dauern nach zwölf Monaten noch an?
13. Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne Fachkräftestatus
sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform
2024 im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG
i. V. m. § 6 BSchV, bei der eine zweijährige vorherige einschlägige
Berufserfahrung das Anerkennungserfordernis der ausländischen
Qualifikation ersetzen kann, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?
14. Welche Nachweiskriterien für die zweijährige einschlägige
Berufserfahrung im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG
i. V. m. § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeSchV) werden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die Ausländerbehörden akzeptiert, und wie
viele Anträge wurden aufgrund angeblich nicht nachgewiesener
Berufserfahrung abgelehnt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
15. Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne Fachkräftestatus
sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform
2024 im Rahmen der Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß den
§§ 20, 20b AufenthG, bei der Drittstaatenangehörige auch ohne
Fachkräftestatus nach einem doppelten Auswahlverfahren zur Arbeitssuche
einreisen können, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?
16. Wie viele Anträge auf eine Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß
den §§ 20, 20b AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund fehlender Mindestvoraussetzungen oder fehlender
Mindestpunkteanzahl abgelehnt (bitte anhand der Ablehnungskriterien und monatlich
aufschlüsseln)?
17. Wie sieht der konkrete Zeitplan zur Errichtung der Work-and-Stay-
Agentur als Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung aus?
18. Wann ist mit der Verabschiedung der notwendigen Gesetze als
Voraussetzung für die Ausschreibung maßgeblicher Entwicklungsleistungen für die
Work-and-Stay-Agentur zu rechnen?
19. Wie ist der Zeitplan für die Einbindung der Länder und Kommunen sowie
weiterer „Stakeholder“ bei der Errichtung der Work-and-Stay-Agentur?
20. Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Work-and-Stay-Agentur
noch im Jahr 2026 für die Erwerbseinwanderung zur Verfügung steht?
21. 21.Welche Kriterien und Statistikquellen (z. B. Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge [BAMF], BMI-Statistiken [BMI = Bundesministerium
des Innern], BA-Zustimmungen [BA= Bundesagentur für Arbeit]) nutzt
die Bundesregierung zur Evaluation der Reformwirkung?
22. Liegen der Bundesregierung belastbare Daten dazu vor, inwieweit die
Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 zur Deckung von
Fachkräfteengpässen beigetragen hat (bitte sektoral nach IT, Pflege, Handwerk,
MINT [Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik], Logistik
etc. aufschlüsseln)?
23. Welche Sektoren verzeichnen nach Informationen der Bundesregierung
weiterhin kritische Engpässe trotz Reformen, und welche zusätzlichen
Instrumente hält die Bundesregierung für notwendig?
Berlin, den 5. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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