Schriftliche Frage 40 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte sind bis heute tatsächlich nach Deutschland eingereist, und wie viele von ihnen haben…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 40 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte sind bis heute tatsächlich nach Deutschland eingereist, und wie viele von ihnen haben…
Frage 40 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte sind bis heute tatsächlich nach Deutschland eingereist, und wie viele von ihnen haben im Anschluss an die Arbeitssuche einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit (insbesondere eine Blaue Karte EU, einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder einen sonstigen arbeitsmarktbezogenen Aufenthaltstitel) erhalten (www.tagess chau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/ swrwas-die-chancenkarte-auslaendischen-fachkraefte n-und-dem-arbeitsmarkt-bringt-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Juni 2026:
Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. April 2026 wurde insgesamt 6.812 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im Inland als Chancenkarte nach § 20a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt. Die Zahl der tatsächlich mit einem Visum nach § 20a AufenthG Eingereisten ist allerdings höher, lässt sich aber nicht genau beziffern. Hintergrund dessen ist, dass ein Chancenkarten-Visum in der Regel für ein Jahr ausgestellt wird. Daher haben Chancenkarten-Visuminhaber in der Regel keinen Grund, nach Einreise eine Chancenkarte als Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Finden Chancenkarten-Inhaber innerhalb der Visumgültigkeit eine Beschäftigung und beantragen einen Erwerbstitel, wird die Tatsache der Einreise mit einem Chancenkarten-Visum auch nachträglich nicht erfasst. Die Anzahl der Personen, denen im Anschluss an eine im Inland erteilte Chancenkarte eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erteilt wurde, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Grund des Aufenthalts Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung 257 Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit 1.500 Grund des Aufenthalts Aufenthaltstitel Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit nach § 18d Abs. 1 (Forscher) erteilt 24 nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche Tätigkeit) 43 nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) erteilt 45 nach § 19c Abs. 1 AufenthG (übrige Beschäftigungssachverhalte der BeschV) 46 nach § 19c Abs. 3 AufenthG (Beschäftigung im öffentlichen Interesse) erteilt 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 18b (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) erteilt 585 Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 2b AufenthG (Gründungsstipendium) erteilt 1 nach § 21 Abs. 1 AufenthG (selbstständige Tätigkeit wirtschaftliches Interesse) 6 nach § 19c Abs. 4 AufenthG (Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn) erteilt 1 nach § 21 Abs. 2 AufenthG (selbstständige Tätigkeit völkerrechtliche Vergünstigung) 2 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte EU – IT-Spezialisten) erteilt 7 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV (Freiwilligendienst) erteilt 4 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Blaue Karte EU – Regelberufe) erteilt 563 Aufenthaltserlaubnis nach § 20a Abs. 5 Satz 2 AufenthG (Chancenkarte Verlängerung) erteilt 19 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 1 BeschV (bestimmte Staatsangehörige) erteilt 20 Grund des Aufenthalts Aufenthaltstitel Anzahl Personen nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 26 Abs. 2 BeschV (bestimmte Staatsangehörige) erteilt 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG (Blaue Karte EU – Mangelberufe) erteilt 96 Aufenthaltserlaubnis nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG (Blaue Karte EU – Berufsanfänger) erteilt 18 nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 5 Nr. 3 bis 5 BeschV (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) erteilt 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit) erteilt 2 Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 1 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland) erteilt 9 nach § 21 Abs. 2a AufenthG (selbstständige Tätigkeit – Absolvent inländischer Hochschule oder vormaliger Forscher) 3 Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 22a BeschV (Beschäftigung von Pflegehilfskräften) erteilt 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeschV (Beschäftigung in IT-Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung) erteilt 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Abs. 1 Nummer 4 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erteilung der Berufsausübungserlaubnis) erteilt 1 Gesamtsumme 1.500 Wie oben bereits beschrieben betreffen die o. g. Zahlen nur Personen, die vor Erteilung des Erwerbs- oder Ausbildungstitels eine Aufenthaltserlaubnis als Chancenkarte im Inland erteilt bekommen haben. Die Zahl derer, die im Anschluss an die Arbeitssuche mit dem Chancenkarten- Visum einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten haben, dürfte daher höher liegen als die o. g. Zahlen, kann aber nicht genau beziffert werden.
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