Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/2860)
Text
Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Antwort zu Drs. 21/2860)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3132
21. Wahlperiode 03.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lamya Kaddor, Sandra Stein, Johannes
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2860 –
Evaluation des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Wirtschaft ist branchenübergreifend dringend auf Fach- und
Arbeitskräfteeinwanderung angewiesen, wie aktuelle Statistiken zeigen. Das
Institut der deutschen Wirtschaft prognostizierte im August 2024, dass 2027 rund
37 000 Stellen im Verkauf unbesetzt bleiben würden, mehr als 27 000 in der
Kinderbetreuung und mehr als 22 000 in der Sozialarbeit und Pädagogik.
Auch in der Gesundheits- und Krankenpflege ist mit mehr als 20 000
unbesetzten Stellen zu rechnen (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/alexan
der-burstedde-jurek-tiedemann-2027-fehlen-728000-fachkraefte-in-deutschlan
d.html). Gerade im systemrelevanten Gesundheitswesen wird deutlich:
Ausländische Fachkräfte sichern unsere gesundheitliche Versorgung – in den
letzten zehn Jahren hat sich etwa die Anzahl der berufstätigen Ärztinnen und
Ärzte ohne deutsche Staatsangehörigkeit verdoppelt, auf rund 68 000 Ende des
vergangenen Jahres. Mehr als 15 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte besitzen
inzwischen einen ausländischen Pass (www.spiegel.de/politik/deutschland/ges
undheitswesen-bundesregierung-plant-schnellere-anerkennungsverfahren-fue
r-auslaendische-aerzte-a-6b4fa5f8-bddd-4abc-a9ff-bb39f83cdd2d). Dass
dennoch eine massive Fachkräftelücke besteht, zeigt aus Sicht der
Fragestellenden, dass Deutschland weiterhin auf Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung
angewiesen ist, um nicht in einen akuten Versorgungsengpass zu geraten.
Die damalige Bundesregierung hat aus Sicht der Fragestellenden hierzu
wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, etwa 2023 mit der Reform des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Dabei wurden zahlreiche neue Möglichkeiten
geschaffen, um Deutschland als Einwanderungsland für Fach- und
Arbeitskräfte attraktiver zu machen, Hürden abzubauen und Bürokratie zu reduzieren.
So wurden etwa die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU deutlich
abgesenkt und der Personenkreis erweitert – so können nun auch Berufseinsteiger
und IT-Spezialisten die Blaue Karte EU in Anspruch nehmen. Die Liste der
Mangelberufe wurde ergänzt, etwa um Zahnärztinnen und Zahnärzte,
Apothekerinnen und Apotheker, Lehr- und Erziehungskräfte und zahlreiche weitere
Berufsgruppen, um einen einfacheren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu
eröffnen. Im Juni 2024 wurde die Chancenkarte mit einem modernen
Punktesystem eingeführt, um Aufenthalte zur Arbeitssuche zu vereinfachen. Neben
der Anwerbung neuer Fachkräfte sollte das Gesetz auch die Anreize, in
Deutschland zu bleiben, stärken. Dazu erhalten etwa ausländische Fachkräfte,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. Dezember 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die weder eine Ausbildung noch ein Studium in Deutschland absolviert haben,
bereits nach drei statt zuvor vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eine
Niederlassungserlaubnis, auch der Familiennachzug wurde vereinfacht, was
insbesondere für Fachkräfte, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten,
essenziell ist.
Diese und viele weitere Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
sollen aus Sicht der Fragestellenden einen Beitrag dazu leisten, Deutschland für
ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, denn wir befinden uns in
einem internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte, den wir uns nicht leisten
können, zu verlieren. Im zweiten Jahr nach der Einführung sollten die neuen
Möglichkeiten daher evaluiert werden, um erfolgreiche Maßnahmen
weiterzuentwickeln sowie Defizite aufzuzeigen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Regelungen von Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung werden derzeit durch die Bundesregierung evaluiert.
Beauftragt wurden hiermit das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge (BAMF-FZ) sowie das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB). Die finalen Ergebnisse liegen voraussichtlich im Herbst 2027
vor. Sollten bereits Ende 2026, also zwei Jahre nach Inkrafttreten der letzten
Stufe des FEG 2.0 zum 1. Juni 2024, belastbare Zwischenergebnisse vorliegen,
werden diese ebenfalls veröffentlicht.
1. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Absenkung
des erforderlichen Mindestgehalts zu einem Anstieg der erteilten
Aufenthaltstitel Blaue Karte EU nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) geführt hat (bitte die Erteilungen dieses Aufenthaltstitels
nach Monaten aufschlüsseln)?
Aus den Visaerteilungen und dem Ausländerzentralregister (AZR) ist eine
mengenmäßige Kausalität zwischen Absenkung der Gehaltsschwelle und
Entwicklung der Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nicht ableitbar. Die Zahl der erteilten
Aufenthaltstitel hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von dem
Angebot an offenen Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Die Zahl der monatlich erteilten nationalen Visa nach § 18g des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
11.2023 375
12.2023 1.142
01.2024 1.408
02.2024 1.269
03.2024 1.134
04.2024 1.300
05.2024 1.177
06.2024 1.109
07.2024 1.348
08.2024 1.004
09.2024 1.025
10.2024 1.050
11.2024 986
12.2024 859
01.2025 953
02.2025 815
03.2025 787
04.2025 795
05.2025 883
06.2025 755
07.2025 937
08.2025 771
09.2025 740
10.2025 776
11.2025 517
Gesamt 23.915
Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Oktober 2025 insgesamt 115.196
erteilte Aufenthaltserlaubnisse (AE) nach § 18g AufenthG gespeichert. Die
Angaben nach Monaten der Erteilung können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
2023.11 2.518
2023.12 3.999
2024.01 5.641
2024.02 5.674
2024.03 5.644
2024.04 5.749
2024.05 4.796
2024.06 5.230
2024.07 6.294
2024.08 5.561
2024.09 5.420
2024.10 5.854
2024.11 5.432
2024.12 3.803
2025.01 5.168
2025.02 4.936
2025.03 5.358
2025.04 5.000
2025.05 4.502
2025.06 4.617
2025.07 5.284
2025.08* 4.124
2025.09* 3.713
2025.10* 879
Gesamt 115.196
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender
Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die Diskrepanz zwischen der Zahl der erteilten Visa und der Zahl der
ausweislich des AZR erteilten Aufenthaltserlaubnisse im Inland – beides sind
Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG – ergibt sich vor allem aus zwei Gründen:
Erstens sind in den AZR-Angaben neben Ersterteilungen nach Einreise auch
Wechsel aus anderen Inlandstiteln in § 18g AufenthG sowie
Titelverlängerungen enthalten. Zweitens schlagen sich Visaerteilungen aufgrund der seit
Sommer 2023 grundsätzlich zur Anwendung kommenden Visumgültigkeit von
einem Jahr erst verzögert im AZR nieder.
2. Wie viele der seit Inkrafttreten der Reform 2024 insgesamt erteilten
Blauen Karten EU nach § 18g AufenthG sind nach Informationen der
Bundesregierung allein durch die Absenkung der Gehaltsgrenze
ermöglicht worden?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
3. Liegen der Bundesregierung Daten vor, die eine Segmentierung der
durch die Gehaltsabsenkung neu berechtigten Erwerbstätigen nach
Herkunftsstaat, Altersgruppe, Berufsgruppe, Aufenthaltszweck (z. B.
Forschung, IT, Management) und Bundesland erlauben (wenn ja, bitte nach
diesen Kategorien aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, in welchem
Umfang die Erweiterung der Mangelberufsliste (mit damit verbundenen
niedrigeren Schwellen) zur Erteilung zusätzlicher Blauer Karten EU nach
§ 18g AufenthG geführt hat (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen
angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, ob die Reform der
§§ 18a und 18b AufenthG im Jahre 2023 (Ermöglichung, dass Fachkräfte
nach § 18 Absatz 3 AufenthG mit Aufnahmezusage und Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit (BA) Tätigkeiten auch ohne unmittelbaren
Zusammenhang zur Qualifikation ausüben dürfen) zu einem
quantifizierbaren Anstieg der nach § 18a bzw. § 18b AufenthG erteilten
Aufenthaltstitel führte (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Da die in der Frage angelegte
Kausalität weder bestätigt noch verneint werden kann, wurde auf eine
Darstellung der Erteilungszahlen nach den §§ 18a und 18b AufenthG verzichtet.
6. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, wie viele der
Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b AufenthG für Tätigkeiten erteilt
wurden, die nicht unmittelbar der formalen Qualifikation entsprechen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistisch auswertbaren
Informationen vor.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Antrags- und
Erteilungszahlen der Chancenkarte nach § 20a AufenthG seit Einführung
(1. Juni 2024) entwickelt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Die Erteilungszahlen für Chancenkarten durch die Auslandsvertretungen
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
06.2024 191
07.2024 488
08.2024 636
09.2024 735
10.2024 833
11.2024 1.012
12.2024 1.059
01.2025 1.320
02.2025 1.240
03.2025 1.089
04.2025 1.153
05.2025 1.132
06.2025 1.072
07.2025 1.286
08.2025 1.038
09.2025 1.069
10.2025 1.051
11.2025 1.085
Gesamt 17.489
Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Oktober 2025 insgesamt 4.706
erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 20a AufenthG gespeichert. Die Angaben
nach Monaten der Erteilung können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
2024.06 170
2024.07 218
2024.08 249
2024.09 254
2024.10 311
2024.11 316
2024.12 259
2025.01 335
2025.02 340
2025.03 348
2025.04 359
2025.05 265
2025.06 322
2025.07 354
2025.08* 283
2025.09* 262
2025.10* 61
Gesamt 4.706
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender
Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Anzahl der Erteilungen einer Chancenkarte im Inland aus einem Vortitel aus
Kapitel 2 Abschnitte 3 und 4 AufenthG heraus (als Teilmenge der o. g.
Tabelle).
2024.06 73
2024.07 87
2024.08 74
2024.09 90
2024.10 101
2024.11 111
2024.12 59
2025.01 98
2025.02 95
2025.03 110
2025.04 104
2025.05 57
2025.06 68
2025.07 86
2025.08* 85
2025.09* 62
2025.10* 17
Gesamt 1.377
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender
Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die im Vergleich zu den Visaerteilungen geringen Erteilungen von
Aufenthaltstiteln im Inland erklären sich bei der Chancenkarte vor allem dadurch, dass
Inhaber eines Chancenkartenvisums üblicherweise aus diesem direkt in einen
Anschluss-Erwerbstitel wechseln und sich daher die Inhaberschaft der
Chancenkarte nicht im AZR niederschlägt.
8. Wie viele Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte nach § 20a
AufenthG konnten nach Informationen der Bundesregierung innerhalb
von zwölf Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, und wie hoch ist
deren Verbleibquote nach 24 Monaten?
Ausweislich des AZR zum Stichtag 31. Oktober 2025 haben im Jahr 2024
81 Personen und im bisherigen Jahr 2025 686 Personen im Anschluss an eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zum
Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten. Von diesen Personen waren zum
genannten Stichtag noch 718 mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der
Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhältig (64 Personen mit Erhalt der
Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit im Jahr 2024 und 654 mit Erhalt im Jahr 2025).
Auf die Antwort zu Frage 7 wird insoweit verwiesen, als diese Angaben direkte
Wechsel aus einem Chancenkarten-Visum in einen Inlandstitel zur
Erwerbstätigkeit nicht abbilden, da es derzeit keinen entsprechenden
Speichersachverhalt im AZR gibt. Die Zahl der Übergänge aus der Chancenkarte in einen
Erwerbstitel dürfte daher weitaus höher sein.
Angaben im Sinne der letzten Teilfrage können nicht erfolgen, da die
Chancenkarte erst zum 1. Juni 2024 eingeführt wurde und ein Aufenthalt von 24
Monaten und mehr im Sinne der Fragestellung noch nicht möglich ist.
9. Wie evaluiert die Bundesregierung das komplett digitale
Antragsverfahren zur „Chancenkarte“, welche Synergien sind für die
Visaantragsverfahren im Falle anderer Rechtsgrundlagen des AufenthG entstanden, und
welche Verbesserungsbedarfe sieht die Bundesregierung zu diesem
Zeitpunkt?
Die Visadigitalisierung erreicht in der Praxis die intendierte Wirkung; die
Qualität der eingereichten Anträge ist durch die Nutzendenführung im
Auslandsportal gestiegen; an Standorten mit hoher Nachfrage sind die Einträge in die
Wartelisten um 20 bis 30 Prozent reduziert, da Anträge für die Registrierung
vollständig angelegt werden müssen.
Die Termindauer für die persönliche Vorsprache ist reduziert, Mehrfachtermine
sind nicht mehr erforderlich. Dies betrifft nicht nur die Chancenkarte, sondern
durchgehend alle im Auslandsportal derzeit vorhandenen Rechtsgrundlagen.
Das Angebot im Auslandsportal wird für ein umfassendes digitales Angebot
weiter ausgebaut.
10. Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige ohne Fachkräftestatus
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform
2024 auf Grundlage der Anerkennungspartnerschaft (Anerkennung nach
der Einreise) gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG erteilt (bitte monatlich
aufschlüsseln)?
Die Erteilungszahlen für Visa gemäß § 16d Absatz 3 AufenthG durch die
Auslandsvertretungen können der folgenden Tabelle entnommen werden.
03.2024 10
04.2024 8
05.2024 10
06.2024 15
07.2024 19
08.2024 15
09.2024 20
10.2024 29
11.2024 44
12.2024 49
01.2025 69
02.2025 76
03.2025 65
04.2025 60
05.2025 62
06.2025 79
07.2025 86
08.2025 72
09.2025 115
10.2025 125
11.2025 69
Gesamt 1.097
Die Anzahl der ausweislich des AZR monatlich erteilten
Aufenthaltserlaubnisse nach § 16d Absatz 3 AufenthG seit der Reform 2024 kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
2024.03 28
2024.04 25
2024.05 19
2024.06 20
2024.07 27
2024.08 16
2024.09 14
2024.10 19
2024.11 15
2024.12 11
2025.01 21
2025.02 15
2025.03 20
2025.04 22
2025.05 17
2025.06 16
2025.07 13
2025.08* 14
2025.09* 17
2025.10* 2
Gesamt 351
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender
Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die Zahlen können auch Aufenthaltserlaubnisse umfassen, die nach § 16d
Absatz 3 AufenthG in der bis 29. März 2024 geltenden Fassung erteilt worden
sind, wenn die Personen zuvor mit einem entsprechenden Visum nach § 16d
Absatz 3 AufenthG in der bis 29. März 2024 geltenden Fassung eingereist
waren.
11. Welche Berufsgruppen bzw. Qualifikationen liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Anerkennungspartnerschaft gemäß § 16d
Absatz 3 AufenthG am häufigsten vor (bitte nach Berufsgruppen und
Qualifikationen aufschlüsseln)?
Seit Inkrafttreten der Regelung im März 2024 hat die Bundesagentur für Arbeit
in 1.750 Fällen nach § 39 i. V. m. § 16d Absatz 3 Satz 1, 2 und 3 AufenthG
zugestimmt. Die meisten Zustimmungen entfielen auf Medizinische
Gesundheitsberufe (884 Fälle), Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und
medizinische Berufe (176 Fälle) und Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe
(166 Fälle).
Weitere Informationen können aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1)
entnommen werden. Eine Differenzierung nach der Qualifikation ist nicht möglich.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/3132 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Welche durchschnittliche Zeit verging nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Einreise und Anerkennung der Berufsqualifikation bei
Personen, die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der
Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 AufenthG erhalten haben, und wie viele
Verfahren dauern nach zwölf Monaten noch an?
Daten bezüglich der Dauer von Anerkennungsverfahren sind weder im AZR
noch in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthalten. Entsprechend
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
13. Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne
Fachkräftestatus sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform
2024 im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG
i. V. m. § 6 BSchV, bei der eine zweijährige vorherige einschlägige
Berufserfahrung das Anerkennungserfordernis der ausländischen
Qualifikation ersetzen kann, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Die Erteilungszahlen für Visa gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6
Beschäftigungsverordnung (BeschV) durch die Auslandsvertretungen können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
03.2024 9
04.2024 10
05.2024 14
06.2024 13
07.2024 21
08.2024 28
09.2024 41
10.2024 51
11.2024 52
12.2024 44
01.2025 58
02.2025 62
03.2025 52
04.2025 35
05.2025 59
06.2025 49
07.2025 50
08.2025 45
09.2025 67
10.2025 50
11.2025 28
Gesamt 838
Die Anzahl der ausweislich des AZR monatlich erteilten
Aufenthaltserlaubnisse nach § 19c Absatz 2 AufenthG seit der Reform 2024 kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
2024.03 23
2024.04 28
2024.05 23
2024.06 25
2024.07 30
2024.08 42
2024.09 31
2024.10 36
2024.11 81
2024.12 39
2025.01 32
2025.02 53
2025.03 49
2025.04 48
2025.05 46
2025.06 43
2025.07 59
2025.08* 47
2025.09* 38
2025.10* 4
Gesamt 777
* Hinweis: Die Daten zu den Monaten August bis Oktober 2025 sind aufgrund noch fehlender
Nachmeldungen an das AZR untererfasst.
Die Zahlen können auch Aufenthaltserlaubnisse umfassen, die nach § 19c
Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV in der bis 29. März 2024 geltenden
Fassung erteilt worden sind, wenn die Personen zuvor mit einem entsprechenden
Visum nach § 19c Absatz 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV in der bis 29. März
2024 geltenden Fassung eingereist waren.
14. Welche Nachweiskriterien für die zweijährige einschlägige
Berufserfahrung im Rahmen der Erfahrungssäule gemäß § 19c Absatz 2 AufenthG
i. V. m. § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeSchV) werden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die Ausländerbehörden akzeptiert,
und wie viele Anträge wurden aufgrund angeblich nicht nachgewiesener
Berufserfahrung abgelehnt (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Das Vorliegen der Berufserfahrung wird von der Bundesagentur für Arbeit im
Zustimmungsverfahren und nicht von den Ausländerbehörden geprüft. Die
einschlägige Berufserfahrung muss durch den im Lebenslauf dokumentierten
Werdegang, mit entsprechenden Arbeitszeugnissen oder Beschäftigungsnachweisen
eines bisherigen Arbeitgebers oder mehrerer bisheriger Arbeitgeber belegt
werden. Eine statistische Erfassung, in wie vielen Fällen die Berufserfahrung nicht
nachgewiesen wurde, wird nicht vorgenommen.
15. Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatenangehörige ohne
Fachkräftestatus sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Reform
2024 im Rahmen der Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß den
§§ 20, 20b AufenthG, bei der Drittstaatenangehörige auch ohne
Fachkräftestatus nach einem doppelten Auswahlverfahren zur Arbeitssuche
einreisen können, erteilt worden (bitte monatlich aufschlüsseln)?
Aufenthaltstitel nach § 20a AufenthG werden in der Visastatistik und im AZR
statistisch einheitlich ohne Differenzierung nach Erhalt als Fachkraft oder nach
dem Punktesystem erfasst.
16. Wie viele Anträge auf eine Chancenkarte ohne Fachkräftestatus gemäß
den §§ 20, 20b AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund fehlender Mindestvoraussetzungen oder fehlender
Mindestpunkteanzahl abgelehnt (bitte anhand der Ablehnungskriterien und
monatlich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor, weil die
Ablehnungsgründe nicht statistisch erfasst werden.
17. Wie sieht der konkrete Zeitplan zur Errichtung der Work-and-Stay-
Agentur als Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung aus?
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 Eckpunkte zum Aufbau der
Work-and-Stay-Agentur (WSA) beschlossen. Zur Erreichung der mit der WSA
verbundenen Ziele werden dort Maßnahmen in den Bereichen
Prozessoptimierung, Digitalisierung und Zentralisierung skizziert. Der Prozess zur Planung
und Durchführung der erforderlichen Schritte wird innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt. Aus den Eckpunkten ergibt sich, dass Ausschreibungen für
die wichtigsten IT-Komponenten im Jahr 2026 erfolgen sollen.
18. Wann ist mit der Verabschiedung der notwendigen Gesetze als
Voraussetzung für die Ausschreibung maßgeblicher Entwicklungsleistungen für
die Work-and-Stay-Agentur zu rechnen?
Der Umfang der erforderlichen gesetzlichen Änderungen ist von den konkreten
Umsetzungsschritten abhängig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17
verwiesen.
19. Wie ist der Zeitplan für die Einbindung der Länder und Kommunen
sowie weiterer „Stakeholder“ bei der Errichtung der Work-and-Stay-
Agentur?
Die Bundesregierung wird die Länder, ihre Kommunen sowie weitere relevante
Akteure in einem strukturierten Prozess fortlaufend zielgerichtet in die
Umsetzung der Eckpunkte einbinden. Der vorgeschaltete Konsultationsprozess zur
Frage der Zentralisierung wird zeitnah angestoßen.
20. Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Work-and-Stay-Agentur
noch im Jahr 2026 für die Erwerbseinwanderung zur Verfügung steht?
Auf die Antwort auf Frage 17 wird verwiesen.
21. Welche Kriterien und Statistikquellen (z. B. Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge [BAMF], BMI-Statistiken [BMI = Bundesministerium
des Innern], BA-Zustimmungen [BA= Bundesagentur für Arbeit]) nutzt
die Bundesregierung zur Evaluation der Reformwirkung?
Die Regelungen von Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung werden derzeit durch die Bundesregierung evaluiert.
Beauftragt wurden hiermit das Forschungszentrum des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) sowie das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB). Im Zuge dieser Evaluierung ziehen das BAMF-FZ und
das IAB in eigener fachlicher und wissenschaftlicher Verantwortung alle
verfügbaren und relevanten Datenquellen und Statistiken heran, um die Wirkung
der gesetzlichen Änderungen evaluieren zu können.
22. Liegen der Bundesregierung belastbare Daten dazu vor, inwieweit die
Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 zur Deckung von
Fachkräfteengpässen beigetragen hat (bitte sektoral nach IT, Pflege,
Handwerk, MINT [Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften,
Technik], Logistik etc. aufschlüsseln)?
Fachkräfteengpässe können statistisch nur nach Berufen ausgewiesen werden,
eine Darstellung nach Sektoren oder Branchen ist nicht möglich.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in
Engpassberufen nahm im Zeitraum von Januar 2024 bis April 2025 deutlich zu.
Zu Jahresbeginn 2024 arbeiteten rund 690.000 Drittstaatsangehörige in
Engpassberufen. Bis April 2025 stieg diese Zahl kontinuierlich auf über 790.000.
Das entspricht einem Zuwachs von gut 100.000 Personen bzw. etwa 15
Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit in Engpassberufen von 8,19
Millionen auf 8,13 Millionen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von rund
58.000 Personen bzw. 0,7 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass
Drittstaatsangehörige zunehmend zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Engpassberufen
beitragen.
23. Welche Sektoren verzeichnen nach Informationen der Bundesregierung
weiterhin kritische Engpässe trotz Reformen, und welche zusätzlichen
Instrumente hält die Bundesregierung für notwendig?
Eine Darstellung der Engpässe nach Berufen kann der
Fachkräfteengpassanalyse entnommen werden, die jährlich durch die Statistik der Bundesagentur für
Arbeit veröffentlicht wird und hier abrufbar ist: https://statistik.arbeitsagentu
r.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20626&topi
c_f=fachkraefte-engpassanalyse. Dem Bericht zufolge zeigen sich Engpässe
vor allem in Pflegeberufen, im Bereich der medizinischen Berufe, in Bau- und
Handwerksberufen und in IT-Berufen.
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom Herbst 2022 nennt
verschiedene Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern für die
Fachkräftesicherung. Die Bundesregierung arbeitet weiter an der Umsetzung dieser
Maßnahmen.
Dazu gehören u. a. die Ausbildungsgarantie, Arbeitsmarktdrehscheiben bzw.
Job-to-Job-Vermittlung, der Ausbau der Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder, der auch zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Eltern beitragen soll.
Die Fachkräftestrategie wird in dieser Legislaturperiode mit den Ländern
weiterentwickelt.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 21/2860
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Arbeitsmarktzulassungen
Zustimmungen nach §16d Abs. 3 AufenthG
Deutschland
Jahressummen
Die Daten beziehen sich auf die getroffenen Entscheidungen über einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es handelt sich um Fallzahlen; für
eine Person sind mehrere Zustimmungen im Berichtszeitraum möglich. Die Informationen stammen aus dem behördeninternen
Zustimmungsverfahren zwischen den Auslandsvertretungen bzw. örtlichen Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Daten
über die Anzahl der Personen, die tatsächlich einen Aufenthaltstitel mit einem Arbeitsmarktzugang erhalten haben, liegen der BA nicht vor.
Gestellte Anträge sind statistisch nicht auswertbar (siehe Methodische Hinweise).
Berufe KldB 2010
§ 39 AufenthG
i.V.m. § 16d (3)
Satz 1, Satz 2 und
Satz 3
davon
§ 39 AufenthG
i.V.m. § 16d (3)
Satz 1
§ 39 AufenthG
i.V.m. § 16d (3)
Satz 2
§ 39 AufenthG i.V.m. § 16d (3) Satz
3
März -
Dez.
2024
Jan.-
Okt.
2025
März -
Dez.
2024
Jan.-
Okt.
2025
März -
Dez.
2024
Jan.-
Okt.
2025
März -
Dez.
2024
Jan.-Okt.
2025
2 3 4 5 6 7 8 9
Insgesamt 498 1.252 266 552 191 519 41 181
11 Land-, Tier-, Forstwirtschaftsberufe * * * * - - - -
12 Gartenbauberufe, Floristik - 4 - 4 - - - -
22 Kunststoff- u. Holzherst.,-verarbeitung - * - * - - - -
23 Papier-,Druckberufe, tech.Mediengestalt. * * * * - - - -
24 Metallerzeugung,-bearbeitung, Metallbau 13 30 13 27 - * - *
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25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe
55
111 *
107 * * - *
26 Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe
69
92
63
88 *
4 * -
27 Techn.Entwickl.Konstr.Produktionssteuer. * * * * - - - -
29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung
41
69
37
63 *
3 * 3
31
Bauplanung,Architektur,Vermessungsberufe * - * - * - - -
32 Hoch- und Tiefbauberufe * * * * - - - -
33 (Innen-)Ausbauberufe *
3 *
3 - - - -
34 Gebäude- u. versorgungstechnische
Berufe
11
28 * * * * - -
41 Mathematik-Biologie-Chemie-
,Physikberufe - * - * - - - -
43 Informatik- und andere IKT-Berufe - * - * - - - -
51 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.) *
5 *
5 - - - -
52 Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten
3 *
3 * - - - *
53 Schutz-,Sicherheits-,
Überwachungsberufe - - - - - - - -
54 Reinigungsberufe - * - * - - - -
61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe - * - * - - - -
62 Verkaufsberufe
3
5
3
5 - - - -
63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe
7
57 * * * * - *
71 Berufe Unternehmensführung,-
organisation * * * * - - - -
73 Berufe in Recht und Verwaltung -
4 - * - * - -
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 21/2860
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81 Medizinische Gesundheitsberufe 232 652 45 121 157 401 30 130
82
Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint. 41 135 13 24 21 72 7 39
83 Erziehung,soz.,hauswirt.Berufe,Theologie 6 38 * 6 * 29 - 3
84 Lehrende und ausbildende Berufe 4 * * - * - - *
92
Werbung,Marketing,kaufm,red.Medienberufe - * - * - - - -
93 Produktdesign, Kunsthandwerk - - - - - - - -
XX Keine Zuordnung möglich - * - - - * - -
Erstellungsdatum: 21.11.2025, Zentraler Statistik-Service,
Auftragsnummer 398430
© Statistik der
Bundesagentur für Arbeit
*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen
Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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