Schriftliche Frage 48 von Clara Bünger (DIE LINKE): Bereitet die Bundesregierung angesichts der Öffnung des Grenzübergangs in Rafah medizinische Evakuierungen aus dem Gazastreifen nach Deutsch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 48 von Clara Bünger (DIE LINKE): Bereitet die Bundesregierung angesichts der Öffnung des Grenzübergangs in Rafah medizinische Evakuierungen aus dem Gazastreifen nach Deutsch…
Frage 48 (Clara Bünger, Die Linke):
Bereitet die Bundesregierung angesichts der Öffnung des Grenzübergangs in Rafah medizinische Evakuierungen aus dem Gazastreifen nach Deutschland vor, angesichts der Tatsache, dass nach UNO-Angaben fast 20.000 Kranke oder Verwundete darauf warten, den Gazastreifen für eine medizinische Behandlung verlassen zu können, und wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung konkret, und wenn nein, warum nicht, und wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im zweiten Halbjahr 2025 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus dem Gazastreifen entschieden (bitte aufschlüsseln nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Entscheidung im Dublin-Verfahren, sonstige Verfahrenserledigung)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 10. Februar 2026:
Die Bundesregierung prüft in Einzelfällen die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Einreise von schwerverletzten und kranken Kindern aus Gaza zur medizinischen Behandlung. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3711 verwiesen. Angaben zu Asylsuchenden aus dem Gazastreifen liegen der Bundesregierung nicht vor. Ersatzweise liegen Angaben zu „Personen aus palästinensischen Gebieten“ vor. Die entsprechenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entscheidungen des BAMF im 2. Halbjahr 2025 über Asylanträge zu „Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)“ Entscheidungen insgesamt Anerkennungen als asylberechtigt (Art. 16a GG und Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Ablehnungen (unbegründet abgelehnt) Ablehnungen (offensichtlich unbegründet abgelehnt) Entscheidungen im Dublin- Verfahren sonstige Verfahrensent scheidungen (ohne Dublin- Entscheidungen) 797 6 189 182 23 45 11 44 297
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