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Schriftliche Frage 15 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind an mich herangetragene Informationen zutreffend, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile wieder über die Asylan…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 15 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind an mich herangetragene Informationen zutreffend, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile wieder über die Asylan… Frage 15 (Clara Bünger, Die Linke): Sind an mich herangetragene Informationen zutreffend, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile wieder über die Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza entscheidet, und wenn ja, welche Gründe haben zur Aufhebung des Entscheidungsstopps nach § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG) geführt, und wie haben die Verwaltungsgerichte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 über Untätigkeitsklagen von Asylsuchenden aus Gaza bzw. aus den Palästinensischen Gebieten wegen nach § 24 Absatz 5 AsylG aufgeschobener Asylentscheidungen entschieden (bitte aufschlüsseln nach Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, sonstiger Verfahrenserledigung; die sonstigen Verfahrenserledigungen bitte genauer ausdifferenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juli 2025: Ja. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat kontinuierlich die Lage im Gazastreifen beobachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der Dauer, des Scheiterns mehrerer Vereinbarungen zu einer Waffenrufe und der Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet des Gazastreifens nicht mehr von einer nur vorübergehend ungewissen Lage gemäß § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes (AsylG) auszugehen ist. Im Zeitraum 7. Oktober 2023 bis 30. April 2025 ist insgesamt über 238 Untätigkeitsklagen von Personen aus dem Gazastreifen oder den Palästinensischen Gebieten durch die Gerichte entschieden worden. In 187 Verfahren wurde das BAMF wegen Untätigkeit verurteilt, mit der Folge, dass es verpflichtet wurde, über die Asylanträge der Kläger zu entscheiden. In drei Verfahren wurde den Klägern durch das Gericht selbst der subsidiäre Schutz zuerkannt und in weiteren 48 Verfahren kam es zu sonstigen Einstellungen. Tabelle: Auflistung der Gerichtsentscheidungen nach Schutzstatus Gerichtsentscheidungen 7.10.–31.12.2023 1.1.–21.12.2024 1.1.–30.4.2025 Entscheidungen über Untätigkeitsklagen gesamt 0 162 76 davon Subsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 0 3 0 Formelle Entscheidungen 0  37 11 davon sonstige Einstellungen 0  37 11 Untätigkeitsklagen stattgegeben 0 122 65

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