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Schriftliche Frage 61 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie oft waren Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Budapest insgesamt in Kontakt mit Vertretern der ungarischen Regierung, ungarischen Beh…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 61 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie oft waren Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Budapest insgesamt in Kontakt mit Vertretern der ungarischen Regierung, ungarischen Beh… Frage 61 (Sebastian Münzenmaier, AfD): Wie oft waren Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Budapest insgesamt in Kontakt mit Vertretern der ungarischen Regierung, ungarischen Behörden, ungarischen Verwaltungsstellen oder Nichtregierungsorganisationen in Ungarn wegen des Prozesses gegen und der Inhaftierung von Simeon „Maja“ T. (bitte die Gesamtzahl angeben sowie die letzten neun Kontakte jeweils mit Angabe des Datums, des Anlasses und der kontaktierten ungarischen Seite)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Februar 2026: Die Deutsche Botschaft Budapest betreut Maja T. während der Inhaftierung in Ungarn gemäß der in § 7 des Konsulargesetzes geregelten Verpflichtung fortlaufend konsularisch. Die Deutsche Botschaft Budapest hat bei unterschiedlichen Gelegenheiten auf verschiedenen Ebenen gegenüber ungarischen Stellen konkrete Anliegen des Strafverteidigers von Maja T. flankiert, insbesondere mit Blick auf die Wahrung angemessener Haftbedingungen. Dies geschah teils durch persönlichen Austausch, teils in Form von Verbalnoten. Dem Wunsch nach Nennung der „letzten neun Kontakte“ mit Detailangaben kann aus Rechtsgründen nicht nachgekommen werden. Die Bundesregierung kann parlamentarische Anfragen dann nicht beantworten, wenn sie durch die Beantwortung einer Frage in einer ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden könnte. Der Bund hat gemäß Artikel 32 des Grundgesetzes die Zuständigkeit für die Ausübung der auswärtigen Gewalt. Der Verkehr mit anderen Staaten und die Sicherstellung der gesamtstaatlichen Verantwortung bei der Außenvertretung Deutschlands fallen in den Kompetenzbereich der Exekutive. Ob und wie die Bundesregierung Gespräche mit ausländischen Partnern öffentlich macht, ist Ergebnis eines komplexen Abwägungsprozesses. Die gewünschte Offenlegung weiterer Details der Kontakte mit ungarischen Stellen würde die Vertraulichkeit der Kommunikation mit der ungarischen Seite beeinträchtigen und es der Bundesregierung dadurch erschweren, die ihr aufgetragenen Aufgaben zu erfüllen. Eine eingestufte Herausgabe weiterer Informationen an den Deutschen Bundestag kommt wegen der erheblichen Gefährdung der angeführten Schutzgüter nicht in Betracht.

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