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Entwicklung rechtsextremer Taten und rechtsextremen Personenpotenzials in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4551)

dip / drucksache 19.03.2026 · WP 21 · 21/4901 · Antwort · Original ↗

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Entwicklung rechtsextremer Taten und rechtsextremen Personenpotenzials in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4551) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4901 21. Wahlperiode 19.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4551 – Entwicklung rechtsextremer Taten und rechtsextremen Personenpotenzials in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren sind in Deutschland gefährliche rechtsextreme und rechtsterroristische Entwicklungen zu beobachten. Diese zeigen sich nicht nur in den kontinuierlich hohen bzw. steigenden Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Phänomenbereich „rechts“, sondern auch in der zunehmenden Aktivität, Vernetzung und teilweisen Radikalisierung rechtsextremer und rechtsterroristischer Gruppierungen und Einzelpersonen. Dabei spielen auch verschiedene Reichsbürgergruppen eine relevante Rolle, die jedoch von den Sicherheitsbehörden noch immer als eigener Phänomenbereich und nicht als rechtsextremistisch eingeordnet werden. Nach Auffassung der fragestellenden Fraktion sind Reichsbürger aufgrund ihrer antisemitischen, völkischen, geschichtsrevisionistischen und demokratiefeindlichen Weltanschauung eindeutig dem rechtsextremen Einstellungsspektrum zuzuordnen. Vor diesem Hintergrund möchte die fragenstellende Fraktion einen Überblick über Entwicklungen des rechtsextremen Personenpotenzials, rechtsextremer Straftaten und aktueller Bedrohungsszenarien erhalten. Die fragenstellende Fraktion bittet die Bundesregierung, den Stichtag für die Veröffentlichung der PMK-Zahlen 2025 (31. Januar 2026) bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu berücksichtigen.  1. Wie hoch ist Stand Februar 2026 das rechtsextreme Personenpotenzial in Deutschland insgesamt, bitte aufschlüsseln nach a) Parteien, b) parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen und c) weitgehend unstrukturiertem Personenpotenzial? Es wird auf die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht (VSB) 2024 genannten Zahlen verwiesen. Die Veröffentlichung des aktuellen Personenpotentials erfolgt im Rahmen der Vorstellung des VSB 2025. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viele Personen werden dem gewaltorientierten Rechtsextremismus zugerechnet? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Wie viele rechtsextremistische Straftaten wurden im Jahr 2025 verübt (bitte nach Straf- und Gewalttaten und nach Bundesländern und Geschlecht der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)? Rechtsextremistische Straftaten im Jahr 2025, aufgeschlüsselt nach Straf- und Gewalttaten, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Summe Tötungsdelikte 6 davon Tötungsdelikte vollendet 0 davon Tötungsdelikte Versuch 6 Körperverletzungen 1 248 Brandstiftungen 20 Sprengstoffdelikte 2 Landfriedensbruch 7 Gef. Eingriff 17 Freiheitsberaubung 3 Raub 11 Erpressung 8 Widerstandsdelikte 73 Sexualdelikte 0 Summe Gewaltdelikte 1 395 Sachbeschädigungen 1 885 Nötigung/Bedrohung 717 Propagandadelikte 23 122 Störung Totenruhe 2 Volksverhetzung 4 824 Verst gg VersG 47 Verst gg WaffG 36 Andere Straftaten 4 923 Gesamtsumme 36 951 Es konnten bei 16 667 rechtsextremistischen Straftaten insgesamt 19 833 Tatverdächtige festgestellt werden, davon waren 17 254 männlich, 2 568 weiblich und elf divers. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann durch die Bundesregierung nicht beauskunftet werden. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.  4. Wie viele politisch motivierte Gewalt- und Tötungsdelikte gab es im Jahr 2025, und welcher PMK-Kategorie werden diese jeweils zugeordnet? Die Anzahl der Gewalt- und Tötungsdelikte, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Gewaltdelikte 1 087 1 598 704 98 669 4 156 davon Tötungsdelikte 1 6 0 10 2 19  5. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle liegen aktuell gegen Personen der rechtsextremistischen Szene vor? Zum Erhebungsstichtag 30. September 2025 lagen 688 Haftbefehle gegen 515 Personen vor, die dem Phänomenbereich PMK – rechts – zuzuordnen sind.  6. Wie viele Personen ordnet die Bundesregierung Stand 1. Januar 2026 dem Reichsbürger-/Selbstverwalter-Spektrum zu?  7. Wie viele der Reichsbürger/Selbstverwalter werden dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet?  8. In welche weiteren Untergruppierungen wird dieses Personenspektrum aus dem Reichsbürger-/Selbstverwalter-Spektrum von den Sicherheitsbehörden unterteilt? Die Fragen 6 bis 8 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  9. Was sind die fünf personell größten Reichsbürger/Selbstverwalter- Gruppierungen, und in welchen Regionen sind sie aktiv (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die fünf bedeutsamsten bzw. größten Gruppierungen im Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter sind – Bismarcks Erben / Vaterländischer Hilfsdienst, – Indigenes Volk Germaniten, – Staatenbund Deutsches Reich, – Verband Deutscher Wahlkommissionen und – Internationale Organisation Völkerrecht. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann nicht erfolgen, da realweltliche Aktivitäten fluide sind und das Mitgliedergefüge sich dynamisch darstellt. Alle Gruppierungen haben Anhänger im gesamten Bundesgebiet. Zudem wurde am 13. Mai 2025 das „Königreich Deutschland“ (KRD) nach dem Vereinsgesetz verboten. Das KRD war bis zu seinem Verbot die größte Gruppierung im Bereich der „Reichsbürger und Selbstverwalter“. 10. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle liegen aktuell gegen sog. Reichsbürger/Selbstverwalter vor? Zum Erhebungsstichtag 30. September 2025 gab es 185 Personen mit dem Marker „Reichsbürger/Selbstverwalter“ mit insgesamt 242 offenen Haftbefehlen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung auf Grundlage der aktuellen Zahlen und Lageerkenntnisse die Gefahr von Terroranschlägen oder anderen Angriffen durch rechtsextreme Gruppierungen sowie insbesondere auch von sog. radikalisierten Einzeltätern, und inwiefern unterscheiden sich diese nach aktuellen Lageeinschätzungen in Motivlage, Gefährdungspotenzial und Unterstützungsnetzwerken von anderen Gruppierungen? Hinsichtlich des Gefährdungspotentials im Verhältnis zu anderen Gruppierungen kann durch die Bundesregierung keine Aussage erfolgen. Eine pauschale vergleichende phänomenbezogene Wertung von Gruppierungen findet nicht statt. Für den Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- ist eine abstrakte Gefährdung durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten zum Nachteil der szenetypischen Feindbilder sowohl durch Einzeltäterinnen und Einzeltäter als auch (Klein-)Gruppen zu konstatieren. Aufgrund tagespolitischer Ereignisse kann sich diese abstrakte Gefährdung anlassbezogen temporär erhöhen. Eine entsprechende Einzelfallprüfung und -bewertung ist für jedes Ereignis bzw. jeden Sachverhalt zwingend angezeigt. Im Bereich der – insbesondere in der virtuellen Welt – radikalisierten Einzelpersonen tritt die rechtsextremistische Ideologie zunehmend hinter die Gewaltanwendung zurück. Die geringe ideologische Festigung dieser Personen ermöglicht eine gesteigerte Anschlussfähigkeit, schnellere Radikalisierungsprozesse und befördert gleichzeitig eine Hinwendung zur Gewalt. Neben rechtsterroristischen Gewalttätern werden auch unpolitische Amoktäter glorifiziert. Hierbei spielen Online-Subkulturen, die gewaltverherrlichende Inhalte bis hin zu terroristischen Umsturzfantasien teilen, eine herausragende Rolle. Aufgrund der schnellen Radikalisierung der oftmals sehr jungen, einzeln agierenden Personen wird das Gefahrenpotenzial dieser Online-Strukturen und Netzwerke für die Sicherheit Deutschlands seitens der Bundesregierung seit einigen Jahren als hoch bewertet. Aufgrund der Gewaltbereitschaft von Teilen des rechtsextremistischen Personenpotenzials sowie des Organisationsgrads von rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen birgt eine erfolgreiche Mobilisierung zu Gewalttaten – insbesondere gegen die selbst ernannten Feindbilder (z. B. jüdische oder für Juden gehaltene Personen, Angehörige der LSBTIQ-Community und des politischen Gegners, Personen mit Migrationshintergrund sowie mutmaßlich pädophile Personen) – ebenfalls eine abstrakt hohe Gefährdung. Erhöhende Gefährdungsfaktoren bei rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen sind überdies das Alter und die Aktionsorientierung. Das hohe Bedrohungspotenzial reicht dabei von der Planung von gewalttätigen Angriffen bis hin zu terroristischen Anschlägen mit dem Ziel zum Umsturz des bestehenden Systems. 12. Welche spezifischen Bedrohungsszenarien hält die Bundesregierung derzeit für wahrscheinlich, und wie werden diese Szenarien in den Risiko- und Einsatzplanungen der Sicherheitsbehörden berücksichtigt? Zu spezifischen Bedrohungsszenarien wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Zu Risiko- und Einsatzplanungen der Sicherheitsbehörden kann die Bundesregierung keine Auskunft – auch nicht in eingestufter Form – erteilen. Eine Ausführung oder Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen kann hier aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen. Eine offene Antwort könnte Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden ermöglichen sowie deren Kenntnisstand und die Arbeitsweise hier offenlegen. Dies kann die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine offene Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden stehen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Die erfragten Inhalte würden die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden offenlegen, sodass eine Bekanntgabe, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Die Auskunft könnte Rückschlüsse auf u. a. Mittel, Methoden, Quellen oder operative Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden zulassen. Selbst bei einem begrenzten Empfängerkreis stünde zu befürchten, dass sowohl operative Methoden als auch laufende oder zukünftige Maßnahmen der Sicherheitsbehörden kompromittiert würden. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Interessen der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden zurück. 13. Erkennt die Bundesregierung Einfluss ausländischer Akteure auf rechtsextreme Radikalisierungsprozesse und die Verbreitung von rechtsextremen Narrativen im Netz, wenn ja, in welcher Form, und durch welche Akteure? 14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ausländischer Einflussnahme im Bereich rechtsextremer Aktivitäten und Strukturen in Deutschland zu? Die Fragen 13 und 14 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Staatlich gesteuerte Manipulationsversuche im Informationsraum gehen derzeit in bedeutendem Maße von der Russischen Föderation aus, daher erfolgt die Antwort mit entsprechendem Fokus. Russische staatsnahe und staatliche Akteure verbreiten Inhalte, die den Narrativen und Interessen der russischen Regierung entsprechen. Dabei fokussieren sie sich häufig darauf, existierende Spaltungslinien innerhalb der Gesellschaft zu vertiefen. In Deutschland bieten sie hierbei insbesondere rechtspopulistischen und rechtsextremen Narrativen Raum, indem sie Positionen und Themen dieses gesellschaftlichen Spektrums gezielt ansprechen, überproportional häufig wiedergeben und normalisieren. Hieraus ergibt sich auch das Potenzial, zu Radikalisierungsprozessen beizutragen. Inwiefern dies tatsächlich der Fall ist und in welchem Umfang kann jedoch nicht bewertet werden. Illegitime ausländische Einflussnahme zielt darauf ab, demokratische Entscheidungsprozesse im Interesse eines ausländischen Staates zu beeinflussen und untergräbt die freie Meinungs- und Willensbildung innerhalb der Gesellschaft. Russische Einflussbemühungen verfangen in den politischen Extremen, da dort vorhandene Ansichten und Wertvorstellungen (nicht zuletzt Autoritätsglauben, Hang zu Verschwörungsideologien, Antiamerikanismus, Antiimperialismus, Ablehnung von Queerpolitik und anderen Familienentwürfen) oder ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber den etablierten Medien gezielt zur Verfolgung eigener Interessen (z. B. innenpolitische Destabilisierung Deutschlands und die Verstärkung innergesellschaftlicher Konflikte) bestärkt und bespielt werden. Aufgrund der zahlreichen ideologischen Überschneidungen ist dies insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus der Fall. So finden russische Desinformations- und Propagandanarrative z. B. im Personenkreis der „Delegitimierer“, Reichsbürger und im (rechtsextremistischen) verschwörungsideologischen Spektrum Resonanz. Welchen konkreten Einfluss ausländische Akteure auf einzelne Szenen, Strukturen und politische Bewegungen haben, kann im Einzelnen nicht quantifiziert werden. Beim Zusammenwirken von ausländischer Einflussnahme und extremistischen Positionen kann eine gegenseitige Verstärkung des Gefahrenpotenzials für die Demokratie angenommen werden. Es sind derzeit keine verbreiteten rechtsextremistischen Narrative bekannt, bei denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine gesteuerte Einflussnahme mit dem Ziel der Radikalisierung deutscher Rechtsextremisten, weder realweltlich noch im Internet, erfolgt. Dennoch sind im Bereich Rechtsextremismus insbesondere Bezüge nach Russland festzustellen. Rechtsextremistische oder im Verdacht des Rechtextremismus stehende Akteure vertreten teilweise nicht nur prorussische Narrative, sondern wollen Russland auch mindestens kommunikativ unterstützen und verfügen über Kontakte in die Russische Föderation. Insgesamt ist ein Engagement für eine Beendigung von Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation bereits seit Februar 2024 verstärkt zu beobachten. Darüber hinaus sind Reiseaktivitäten aus der Szene nach Russland festzustellen. Des Weiteren interagieren ausländische Einzelakteure regelmäßig in internationalen Chatgruppen mit deutschen Nutzenden aus dem rechtsextremistischen Spektrum, so dass im Rahmen gruppendynamischer Prozesse auch Narrative dieser ausländischen Akteure aufgegriffen werden und weitere Verbreitung finden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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