Entwicklung rechtsextremer Taten und rechtsextremen Personenpotenzials in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4551)
Text
Entwicklung rechtsextremer Taten und rechtsextremen Personenpotenzials in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4551)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4901
21. Wahlperiode 19.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marcel
Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4551 –
Entwicklung rechtsextremer Taten und rechtsextremen Personenpotenzials in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren sind in Deutschland gefährliche rechtsextreme und
rechtsterroristische Entwicklungen zu beobachten. Diese zeigen sich nicht nur in den
kontinuierlich hohen bzw. steigenden Fallzahlen der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) im Phänomenbereich „rechts“, sondern auch in der zunehmenden
Aktivität, Vernetzung und teilweisen Radikalisierung rechtsextremer und
rechtsterroristischer Gruppierungen und Einzelpersonen. Dabei spielen auch
verschiedene Reichsbürgergruppen eine relevante Rolle, die jedoch von den
Sicherheitsbehörden noch immer als eigener Phänomenbereich und nicht als
rechtsextremistisch eingeordnet werden. Nach Auffassung der fragestellenden
Fraktion sind Reichsbürger aufgrund ihrer antisemitischen, völkischen,
geschichtsrevisionistischen und demokratiefeindlichen Weltanschauung
eindeutig dem rechtsextremen Einstellungsspektrum zuzuordnen. Vor diesem
Hintergrund möchte die fragenstellende Fraktion einen Überblick über
Entwicklungen des rechtsextremen Personenpotenzials, rechtsextremer Straftaten und
aktueller Bedrohungsszenarien erhalten.
Die fragenstellende Fraktion bittet die Bundesregierung, den Stichtag für die
Veröffentlichung der PMK-Zahlen 2025 (31. Januar 2026) bei der
Beantwortung der Kleinen Anfrage zu berücksichtigen.
1. Wie hoch ist Stand Februar 2026 das rechtsextreme Personenpotenzial in
Deutschland insgesamt, bitte aufschlüsseln nach
a) Parteien,
b) parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen und
c) weitgehend unstrukturiertem Personenpotenzial?
Es wird auf die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht (VSB) 2024
genannten Zahlen verwiesen. Die Veröffentlichung des aktuellen Personenpotentials
erfolgt im Rahmen der Vorstellung des VSB 2025.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 19. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Personen werden dem gewaltorientierten Rechtsextremismus
zugerechnet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie viele rechtsextremistische Straftaten wurden im Jahr 2025 verübt
(bitte nach Straf- und Gewalttaten und nach Bundesländern und
Geschlecht der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?
Rechtsextremistische Straftaten im Jahr 2025, aufgeschlüsselt nach Straf- und
Gewalttaten, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Summe
Tötungsdelikte 6
davon Tötungsdelikte vollendet 0
davon Tötungsdelikte Versuch 6
Körperverletzungen 1 248
Brandstiftungen 20
Sprengstoffdelikte 2
Landfriedensbruch 7
Gef. Eingriff 17
Freiheitsberaubung 3
Raub 11
Erpressung 8
Widerstandsdelikte 73
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 1 395
Sachbeschädigungen 1 885
Nötigung/Bedrohung 717
Propagandadelikte 23 122
Störung Totenruhe 2
Volksverhetzung 4 824
Verst gg VersG 47
Verst gg WaffG 36
Andere Straftaten 4 923
Gesamtsumme 36 951
Es konnten bei 16 667 rechtsextremistischen Straftaten insgesamt 19 833
Tatverdächtige festgestellt werden, davon waren 17 254 männlich, 2 568 weiblich
und elf divers.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann durch die Bundesregierung nicht
beauskunftet werden. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
4. Wie viele politisch motivierte Gewalt- und Tötungsdelikte gab es im Jahr
2025, und welcher PMK-Kategorie werden diese jeweils zugeordnet?
Die Anzahl der Gewalt- und Tötungsdelikte, aufgeschlüsselt nach
Phänomenbereichen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
Gewaltdelikte 1 087 1 598 704 98 669 4 156
davon Tötungsdelikte 1 6 0 10 2 19
5. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle liegen aktuell gegen Personen
der rechtsextremistischen Szene vor?
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2025 lagen 688 Haftbefehle gegen
515 Personen vor, die dem Phänomenbereich PMK – rechts – zuzuordnen sind.
6. Wie viele Personen ordnet die Bundesregierung Stand 1. Januar 2026
dem Reichsbürger-/Selbstverwalter-Spektrum zu?
7. Wie viele der Reichsbürger/Selbstverwalter werden dem
rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet?
8. In welche weiteren Untergruppierungen wird dieses Personenspektrum
aus dem Reichsbürger-/Selbstverwalter-Spektrum von den
Sicherheitsbehörden unterteilt?
Die Fragen 6 bis 8 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Was sind die fünf personell größten Reichsbürger/Selbstverwalter-
Gruppierungen, und in welchen Regionen sind sie aktiv (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die fünf bedeutsamsten bzw. größten Gruppierungen im Spektrum der
Reichsbürger und Selbstverwalter sind
– Bismarcks Erben / Vaterländischer Hilfsdienst,
– Indigenes Volk Germaniten,
– Staatenbund Deutsches Reich,
– Verband Deutscher Wahlkommissionen und
– Internationale Organisation Völkerrecht.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann nicht erfolgen, da realweltliche
Aktivitäten fluide sind und das Mitgliedergefüge sich dynamisch darstellt. Alle
Gruppierungen haben Anhänger im gesamten Bundesgebiet. Zudem wurde am
13. Mai 2025 das „Königreich Deutschland“ (KRD) nach dem Vereinsgesetz
verboten.
Das KRD war bis zu seinem Verbot die größte Gruppierung im Bereich der
„Reichsbürger und Selbstverwalter“.
10. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle liegen aktuell gegen sog.
Reichsbürger/Selbstverwalter vor?
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2025 gab es 185 Personen mit dem
Marker „Reichsbürger/Selbstverwalter“ mit insgesamt 242 offenen
Haftbefehlen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung auf Grundlage der aktuellen Zahlen
und Lageerkenntnisse die Gefahr von Terroranschlägen oder anderen
Angriffen durch rechtsextreme Gruppierungen sowie insbesondere auch von
sog. radikalisierten Einzeltätern, und inwiefern unterscheiden sich diese
nach aktuellen Lageeinschätzungen in Motivlage, Gefährdungspotenzial
und Unterstützungsnetzwerken von anderen Gruppierungen?
Hinsichtlich des Gefährdungspotentials im Verhältnis zu anderen
Gruppierungen kann durch die Bundesregierung keine Aussage erfolgen. Eine pauschale
vergleichende phänomenbezogene Wertung von Gruppierungen findet nicht
statt.
Für den Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- ist
eine abstrakte Gefährdung durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten zum
Nachteil der szenetypischen Feindbilder sowohl durch Einzeltäterinnen und
Einzeltäter als auch (Klein-)Gruppen zu konstatieren. Aufgrund
tagespolitischer Ereignisse kann sich diese abstrakte Gefährdung anlassbezogen temporär
erhöhen. Eine entsprechende Einzelfallprüfung und -bewertung ist für jedes
Ereignis bzw. jeden Sachverhalt zwingend angezeigt.
Im Bereich der – insbesondere in der virtuellen Welt – radikalisierten
Einzelpersonen tritt die rechtsextremistische Ideologie zunehmend hinter die
Gewaltanwendung zurück. Die geringe ideologische Festigung dieser Personen
ermöglicht eine gesteigerte Anschlussfähigkeit, schnellere Radikalisierungsprozesse
und befördert gleichzeitig eine Hinwendung zur Gewalt. Neben
rechtsterroristischen Gewalttätern werden auch unpolitische Amoktäter glorifiziert. Hierbei
spielen Online-Subkulturen, die gewaltverherrlichende Inhalte bis hin zu
terroristischen Umsturzfantasien teilen, eine herausragende Rolle. Aufgrund der
schnellen Radikalisierung der oftmals sehr jungen, einzeln agierenden Personen
wird das Gefahrenpotenzial dieser Online-Strukturen und Netzwerke für die
Sicherheit Deutschlands seitens der Bundesregierung seit einigen Jahren als hoch
bewertet.
Aufgrund der Gewaltbereitschaft von Teilen des rechtsextremistischen
Personenpotenzials sowie des Organisationsgrads von rechtsextremistischen
Personenzusammenschlüssen birgt eine erfolgreiche Mobilisierung zu Gewalttaten –
insbesondere gegen die selbst ernannten Feindbilder (z. B. jüdische oder für
Juden gehaltene Personen, Angehörige der LSBTIQ-Community und des
politischen Gegners, Personen mit Migrationshintergrund sowie mutmaßlich
pädophile Personen) – ebenfalls eine abstrakt hohe Gefährdung. Erhöhende
Gefährdungsfaktoren bei rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen sind
überdies das Alter und die Aktionsorientierung. Das hohe Bedrohungspotenzial
reicht dabei von der Planung von gewalttätigen Angriffen bis hin zu
terroristischen Anschlägen mit dem Ziel zum Umsturz des bestehenden Systems.
12. Welche spezifischen Bedrohungsszenarien hält die Bundesregierung
derzeit für wahrscheinlich, und wie werden diese Szenarien in den Risiko-
und Einsatzplanungen der Sicherheitsbehörden berücksichtigt?
Zu spezifischen Bedrohungsszenarien wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
Zu Risiko- und Einsatzplanungen der Sicherheitsbehörden kann die
Bundesregierung keine Auskunft – auch nicht in eingestufter Form – erteilen.
Eine Ausführung oder Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen
kann hier aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen. Eine offene Antwort
könnte Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie
die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden ermöglichen sowie deren
Kenntnisstand und die Arbeitsweise hier offenlegen. Dies kann die
Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden nachhaltig beeinträchtigen und damit einen
Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine
offene Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen
bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik
sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden
stehen.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter
VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten
Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
nicht hingenommen werden kann. Die erfragten Inhalte würden die Fähigkeiten
der Sicherheitsbehörden offenlegen, sodass eine Bekanntgabe, auch gegenüber
einem begrenzten Kreis von Empfängern, ihrem Schutzbedürfnis nicht
Rechnung tragen kann. Die Auskunft könnte Rückschlüsse auf u. a. Mittel,
Methoden, Quellen oder operative Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden zulassen.
Selbst bei einem begrenzten Empfängerkreis stünde zu befürchten, dass sowohl
operative Methoden als auch laufende oder zukünftige Maßnahmen der
Sicherheitsbehörden kompromittiert würden.
Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger
Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments
hinter die berechtigten Interessen der Funktionsfähigkeit der
Sicherheitsbehörden zurück.
13. Erkennt die Bundesregierung Einfluss ausländischer Akteure auf
rechtsextreme Radikalisierungsprozesse und die Verbreitung von
rechtsextremen Narrativen im Netz, wenn ja, in welcher Form, und durch
welche Akteure?
14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ausländischer
Einflussnahme im Bereich rechtsextremer Aktivitäten und Strukturen in
Deutschland zu?
Die Fragen 13 und 14 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Staatlich gesteuerte Manipulationsversuche im Informationsraum gehen derzeit
in bedeutendem Maße von der Russischen Föderation aus, daher erfolgt die
Antwort mit entsprechendem Fokus. Russische staatsnahe und staatliche
Akteure verbreiten Inhalte, die den Narrativen und Interessen der russischen
Regierung entsprechen. Dabei fokussieren sie sich häufig darauf, existierende
Spaltungslinien innerhalb der Gesellschaft zu vertiefen. In Deutschland bieten
sie hierbei insbesondere rechtspopulistischen und rechtsextremen Narrativen
Raum, indem sie Positionen und Themen dieses gesellschaftlichen Spektrums
gezielt ansprechen, überproportional häufig wiedergeben und normalisieren.
Hieraus ergibt sich auch das Potenzial, zu Radikalisierungsprozessen
beizutragen. Inwiefern dies tatsächlich der Fall ist und in welchem Umfang kann
jedoch nicht bewertet werden.
Illegitime ausländische Einflussnahme zielt darauf ab, demokratische
Entscheidungsprozesse im Interesse eines ausländischen Staates zu beeinflussen und
untergräbt die freie Meinungs- und Willensbildung innerhalb der Gesellschaft.
Russische Einflussbemühungen verfangen in den politischen Extremen, da dort
vorhandene Ansichten und Wertvorstellungen (nicht zuletzt Autoritätsglauben,
Hang zu Verschwörungsideologien, Antiamerikanismus, Antiimperialismus,
Ablehnung von Queerpolitik und anderen Familienentwürfen) oder ein
ausgeprägtes Misstrauen gegenüber den etablierten Medien gezielt zur Verfolgung
eigener Interessen (z. B. innenpolitische Destabilisierung Deutschlands und die
Verstärkung innergesellschaftlicher Konflikte) bestärkt und bespielt werden.
Aufgrund der zahlreichen ideologischen Überschneidungen ist dies
insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus der Fall.
So finden russische Desinformations- und Propagandanarrative z. B. im
Personenkreis der „Delegitimierer“, Reichsbürger und im (rechtsextremistischen)
verschwörungsideologischen Spektrum Resonanz. Welchen konkreten Einfluss
ausländische Akteure auf einzelne Szenen, Strukturen und politische
Bewegungen haben, kann im Einzelnen nicht quantifiziert werden. Beim
Zusammenwirken von ausländischer Einflussnahme und extremistischen Positionen kann eine
gegenseitige Verstärkung des Gefahrenpotenzials für die Demokratie
angenommen werden. Es sind derzeit keine verbreiteten rechtsextremistischen Narrative
bekannt, bei denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine
gesteuerte Einflussnahme mit dem Ziel der Radikalisierung deutscher
Rechtsextremisten, weder realweltlich noch im Internet, erfolgt. Dennoch sind im
Bereich Rechtsextremismus insbesondere Bezüge nach Russland festzustellen.
Rechtsextremistische oder im Verdacht des Rechtextremismus stehende
Akteure vertreten teilweise nicht nur prorussische Narrative, sondern wollen
Russland auch mindestens kommunikativ unterstützen und verfügen über Kontakte
in die Russische Föderation. Insgesamt ist ein Engagement für eine Beendigung
von Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation bereits seit Februar
2024 verstärkt zu beobachten. Darüber hinaus sind Reiseaktivitäten aus der
Szene nach Russland festzustellen. Des Weiteren interagieren ausländische
Einzelakteure regelmäßig in internationalen Chatgruppen mit deutschen Nutzenden
aus dem rechtsextremistischen Spektrum, so dass im Rahmen
gruppendynamischer Prozesse auch Narrative dieser ausländischen Akteure aufgegriffen
werden und weitere Verbreitung finden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Entwicklung rechtsextremer Taten und rechtsextremen Personenpotenzials in Deutschland (Antwort)