Schriftliche Frage 38 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie hoch ist die aktuelle Kapitalabdeckung – absolut und in Prozent – durch Sondervermögen wie Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 38 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie hoch ist die aktuelle Kapitalabdeckung – absolut und in Prozent – durch Sondervermögen wie Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds des…
Frage 38 (Ulrike Schielke- Ziesing, AfD):
Wie hoch ist die aktuelle Kapitalabdeckung – absolut und in Prozent – durch Sondervermögen wie Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds des Bundes für zukünftige Belastungen aus Pensionsund Beihilfeleistungen für die sogenannte Kernverwaltung des Bundes (Beamte, Richter und Soldaten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Dezember 2025:
Die Beamtenversorgung des Bundes ist grundsätzlich haushaltsfinanziert. Mit dem Ziel einer generationengerechten Verteilung der Versorgungskosten aus finanzieller Sicht wurde 1999 im Bereich der Beamtenversorgung mit der Anlage des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ begonnen, um künftige Haushalte mit kapitalmarktgestützten Lösungen bei den Versorgungsausgaben zu entlasten. Dieses Sondervermögen hatte Ende September 2025 einen Marktwert von rund 25,2 Mrd. Euro. Nach § 7 des Versorgungsrücklagegesetzes (VersRücklG) ist dieses Sondervermögen ab 1. Januar 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen (ohne Beihilfeaufwendungen) einzusetzen. Zusätzlich wurde 2007 mit dem Aufbau des Sondervermögens „Versorgungsfonds des Bundes“ begonnen. Der Marktwert betrug Ende September 2025 rund 18,1 Mrd. Euro. Nach § 17 VersRücklG sollen ab dem Jahr 2030 daraus den die Versorgungsausgaben anordnenden Dienststellen der in § 13 Absatz 1 VersRücklG genannten Dienstherren entstehende Versorgungsausgaben für den in § 14 Satz 1 VersRücklG genannten Personenkreis erstattet werden. Es soll damit ab 2030 der dauerhaften, anteiligen Finanzierung der Versorgungsausgaben, einschließlich der Beihilfeaufwendungen für Bundesbedienstete, deren Dienstverhältnis erstmals nach dem 31. Dezember 2006 begründet worden ist, dienen. Da mit den beiden Sondervermögen zwar eine Haushaltsentlastung aber keine Volldeckung angestrebt wird und die Entnahmeregelungen noch zu schaffen sind, sind Angaben zu einem Deckungsgrad derzeit nicht möglich. Aktuelle Entwicklungen der Marktwerte und Informationen zur Investition dieser Sondervermögen werden regelmäßig auf der Website des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung gestellt (www.bmi.bun d.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgun g/versorgung-node.html). Umfassende Informationen zu den Sondervermögen werden ebenfalls im Versorgungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/1040) dargestellt.
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