Schriftliche Frage 130 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, deutschlandweit eine einheitliche Regelung für ein dauerhaftes Ruherecht beziehungsweise Ehrengrab…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 130 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, deutschlandweit eine einheitliche Regelung für ein dauerhaftes Ruherecht beziehungsweise Ehrengrab…
Frage 130 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, deutschlandweit eine einheitliche Regelung für ein dauerhaftes Ruherecht beziehungsweise Ehrengrab für im Einsatz gefallene Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr zu schaffen, und wenn ja, wie könnte eine solche gesetzliche Regelung auf Bundesebene, beispielsweise im Rahmen des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz), umgesetzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 12. Februar 2026:
Das Bestattungsrecht bzw. Gräberrecht in Deutschland ist keine Angelegenheit des Bundes, sondern fällt in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer. Die Bundeswehr hat zurzeit mit Einverständnis bzw. auf Wunsch der Hinterbliebenen die Gräber von 32 in besonderen Auslandseinsätzen bzw. in Folge dieser Einsätze Gefallenen bzw. Verstorbenen als Ehrengräber der Bundeswehr gekennzeichnet und Kosten für diese Gräber übernommen. Dies schließt die Grabpflege und die Kosten eventueller Verlängerungen der Liegezeit ein. Einzelne Landesgesetze sehen für diese Gräber bereits ein dauerhaftes Ruherecht vor. Mit Blick auf die auch im Übrigen unproblematische Verlängerung der Liegezeit dieser Gräber wird derzeit kein Handlungsbedarf für eine bundesgesetzliche Regelung gesehen. Darüber hinaus wäre eine einheitliche Regelung für ein dauerhaftes Ruherecht bzw. Ehrengrab für im Einsatz gefallene Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr durch den besonderen Regelungsinhalt des in Ihrer Frage angeführten Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in diesem nicht richtig verortet: Sinn und Zweck des Gräbergesetzes ist das an gegenwärtige und zukünftige Generationen gerichtete Wachhalten einer Erinnerung daran, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben. Dies begründet den besonderen Fokus zum einen auf ein mahnendes Gedenken – zukünftigen Generationen wird vor Augen geführt, dass Krieg und Staatsterror sehr oft mit einem gewaltsamen und häufig viel zu frühen Tod einhergehen – und zum anderen das würdige Gedenken vor allem an die Opfer des Nationalsozialismus. Eine Änderung des Gräbergesetzes ist in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgesehen.
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