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Schriftliche Frage 132 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie wird das zwischen Deutschland und Kenia etablierte Verfahren zur Anwerbung von Fachkräften konkret umgesetzt (z. B. bezüglich der Beteil…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 132 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie wird das zwischen Deutschland und Kenia etablierte Verfahren zur Anwerbung von Fachkräften konkret umgesetzt (z. B. bezüglich der Beteil… Frage 132 (Vinzenz Glaser, Die Linke): Wie wird das zwischen Deutschland und Kenia etablierte Verfahren zur Anwerbung von Fachkräften konkret umgesetzt (z. B. bezüglich der Beteiligung konkreter Berufsgruppen), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um negative Effekte eines möglichen Brain Drains auf die wirtschaftliche Entwicklung Kenias zu verhindern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 10. Februar 2026: Deutschland hat ein wirtschaftliches Interesse an der Migration von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Fachkräfteeinwanderungsrechts erfüllen. Dabei setzt Deutschland auf selbstgesteuerte Migration nach dem Fachkräfteeinwanderungsrecht. Da das Migrationspartnerschaftsabkommen mit Kenia an die abstrakten Qualifikationsanforderungen im Fachkräfteeinwanderungsrecht anknüpft, wird keine Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen bei den Bewerberinnen und Bewerbern vorausgesetzt. Die deutsche Seite hat die kenianische Seite jedoch über Engpassberufe in Deutschland informiert. Migrationspartnerschaften sind auf eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten ausgerichtet, in denen deren volkswirtschaftliche Interessen Berücksichtigung finden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Gemeinsamen Steuerungsgruppe mit dem jeweiligen Partner zu. Aufgabe dieser Steuerungsgruppen ist es, die Umsetzung der Vereinbarungen in den festgelegten Handlungsfeldern durch konkrete Maßnahmen voranzutreiben und weiterzuentwickeln. Außerdem sollen Fragen und ggf. auftretende Probleme im beiderseitigen Interesse angesprochen und zügig gemeinsam gelöst werden. Die Auftaktsitzung der Steuerungsgruppe des deutsch-kenianischen Migrationspartnerschaftsabkommens fand am 26. August 2025 statt.

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