Schriftliche Frage 48 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse bei der Umsetzung des am 18. Oktober 2024 abgeschlossenen Migrations- und Mobilit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 48 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse bei der Umsetzung des am 18. Oktober 2024 abgeschlossenen Migrations- und Mobilit…
Frage 48 (Sören Pellmann, Die Linke):
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse bei der Umsetzung des am 18. Oktober 2024 abgeschlossenen Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kenia, und wie viele kenianische Fachkräfte konnten bisher über das Abkommen gewonnen werden (bitte für die letzten zwei Jahre und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. April 2026:
Migrationspartnerschaften sind auf eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten ausgerichtet. Das deutschkenianische Migrations- und Mobilitätsabkommen stellt einen wichtigen Meilenstein in den bilateralen Beziehungen dar. Besondere Bedeutung kommt dabei der Gemeinsamen Steuerungsgruppe mit dem jeweiligen Partner zu, die zuletzt am 26. August 2025 getagt hat. Aufgabe dieser Steuerungsgruppen ist es, die Umsetzung der Vereinbarungen in den festgelegten Handlungsfeldern durch konkrete Maßnahmen voranzutreiben und weiterzuentwickeln. Vom 18. Oktober 2024 bis zum 31. März 2026 wurden von der Botschaft Nairobi 99 nationale Visa nach §§ 18a und 18b (Fachkräfte mit Berufs- bzw. akademischer Ausbildung) und 18g (Blaue Karte EU) des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Berücksichtigt man auch § 19c des Aufenthaltsgesetzes (Erwerbstätigkeit unabhängig von der Qualifikation, ohne Forscher nach § 5 der Beschäftigungsverordnung [BeschV]), kamen im o. g. Zeitraum 442 nationale Visa hinzu. Zudem wurden im o. g. Zeitraum 219 nationale Visa nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes (Chancenkarte) und 50 nationale Visa an Forscher (§§ 18d sowie 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 5 BeschV) erteilt. Es ist statistisch aus der Zahl der erteilten Visa nicht ermittelbar, ob die Visumantragstellung durch das Abkommen bzw. damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen motiviert war. Die Visastatistik erlaubt auch keine Aufschlüsselung nach dem im Visaantrag angegebenen Ziel-Bundesland.
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