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Schriftliche Frage 25 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche konkreten politischen und rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brand…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 25 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche konkreten politischen und rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brand… Frage 25 (Vinzenz Glaser, Die Linke): Welche konkreten politischen und rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg, das die Absage des Resettlement- Fluges der Klägerin im Mai 2025 als rechtswidrig eingestuft hat auch im Hinblick auf die ursprünglich vorgesehenen Aufnahmezusagen von 190 Personen, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Entscheidung zur Absage dieses Fluges zu revidieren, und falls ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die betroffenen sudanesischen Geflüchteten, insbesondere die Klägerin und ihre fünf Angehörigen, nun tatsächlich in Deutschland aufgenommen werden (www.fr.de/politik/urteil-d uerfte-dobrindt-beunruhigen-ploetzlich-ausgelade n-doch-gericht-sieht-aufnahmezusage-fuer-sudane sin-zr-94025571.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. November 2025: Die Bundesregierung hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zur Kenntnis genommen. Infolge der Entscheidung soll das Resettlement-Verfahren der 183 Resettlement- Flüchtlinge, die von der Aussetzung des für Mai 2025 vorgesehenen Fluges aus Kenia betroffenen waren, fortgesetzt werden; dies schließt die Antragstellerin und ihre Angehörigen ein. Derzeit wird geprüft, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen, um eine Einreise der betroffenen Resettlement-Flüchtlinge noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass keiner der betroffenen Flüchtlinge aus dem Sudan stammt. Die Flüchtlinge haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, vor allem aus der Demokratischen Republik Kongo, dem Südsudan und Somalia.

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