Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste (Antwort zu Drs. 21/3401)
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Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste (Antwort zu Drs. 21/3401)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3708
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3401 –
Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Film- und Serienproduktionswirtschaft befindet sich in einer
beispiellosen Krise. Laut der aktuellen Herbstumfrage der Produktionsallianz
bewerten 85 Prozent der Produktionsunternehmen die wirtschaftliche Situation
als schlecht oder sehr schlecht – ein dramatischer Anstieg im Vergleich zu den
bereits alarmierenden 77 Prozent im Vorjahr 2025 (vgl. https://produktionsalli
anz.de/herbstumfrage-2025-strukturelle-probleme-in-der-filmwirtschaft-der-st
andort-deutschland-braucht-entscheidungen/). Diese Verschlechterung ist kein
Zufall, sondern Ergebnis zweier parallel verlaufender Entwicklungen: Erstens
sind die Aufträge von Streamingdiensten seit 2022 kontinuierlich
zurückgegangen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle dokumentiert
diesen „Commissioning-Slowdown“ in der europäischen TV-Fiktionsproduktion
(vgl. www.obs.coe.int/de/web/observatoire/-/streaming-commissioning-slowd
own-in-european-tv-fiction-production). Zweitens sind die Produktionskosten
aufgrund der Inflation deutlich gestiegen. Hauptfaktoren sind Energiekosten,
Fachkräftemangel und höhere technische Anforderungen (vgl. https://politikku
ltur.de/inland/medien/radikale-aenderungder-wertschoepfungskette/).
Während die deutsche Produktionswirtschaft also unter Druck gerät, fließen
die Investitionen der globalen Streamingdienste zunehmend in andere Märkte.
Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle verzeichnete im September
2025, dass die globalen Streamingdienste zwar 8,5 Mrd. Euro in europäische
Originalinhalte investiert haben, diese Investitionen jedoch geografisch stark
konzentriert sind. Das Vereinigte Königreich und Spanien vereinen 58 Prozent
aller Streaminginvestitionen in Europa auf sich. Deutschland hingegen hinkt
bei der Anziehung dieser Investitionen hinterher – obwohl es einer der größten
Märkte Europas ist (vgl. www.dwdl.de/magazin/100576/tiefes_tal_fuer_deuts
che_produktionen_sorge_vor_stillstand/?utm_source=&utm_medium=&utm_
campaign=&utm_term).
Andere europäische Länder haben auf diese Ungleichheit mit klaren
gesetzlichen Regelungen reagiert. Frankreich schreibt vor, dass Streamer mindestens
20 Prozent ihrer Umsätze für französische Produktionen aufwenden müssen,
Italien 16 Prozent. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die
Bundesregierung heißt es: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des
Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbes-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 19. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer
Investitionsverpflichtung“ (Koalitionsvertrag, Zeile 3888–3890). Dementgegen setzt der
Medienunternehmer und Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram
Weimar, auf eine freiwillige Selbstverpflichtung, die sich erfahrungsgemäß als
unzureichend erwiesen hat.
Nach aktuellen Berichten aus dem Bundeskanzleramt sollen die
Streamingdienste (u. a. Netflix, Amazon, Disney+, Sky) und private Sender sich
freiwillig verpflichten, einen bestimmten Teil ihrer in Deutschland erzielten Umsätze
in deutsche Produktionen zu investieren. Die Selbstverpflichtung soll
kurzfristig (ab 2026) wirksam werden und wird von der Bundesregierung als
Alternative oder Vorstufe zu einem Gesetz präsentiert (vgl. www.tagesschau.de/inla
nd/innenpolitik/filmbranche-weimer-investitionen-selbstverpflichtung-10
0.html). Die Produktionsallianz spricht von einer Mogelpackung, denn die
Angaben des Bundeskanzleramtes zur Höhe der zugesagten Investitionen
beruhen im Wesentlichen auf bereits geplanten Mitteln der öffentlich-rechtlichen
und privaten Sender, während die rechtlich unverbindlichen
Selbstverpflichtungen der internationalen Streamingdienste für den Zeitraum von 2026 bis
2030 lediglich 1,83 Mrd. Euro und damit nur einen vergleichsweise kleinen
Anteil der insgesamt kommunizierten 15,5 Mrd. Euro ausmachen (vgl. www.d
wdl.de/nachrichten/104810/155_milliarden_euro__aber_nur_ein_bruchteil_vo
n_den_streamern/). Branchenverbände, Filmschaffende und Juristinnen und
Juristen bezweifeln die Verbindlichkeit solcher Selbstverpflichtungen und
warnen vor Symbolpolitik, die die Krise nicht löst.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Krise der deutschen Film-
und Serienproduktion, insbesondere angesichts der Tatsache, dass
85 Prozent der Produktionsunternehmen die Situation als kritisch
einstufen (bitte begründen)?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die
rückläufigen Aufträge durch Streamingdienste bei deutschen
Produzenten zu kompensieren, und welche Ergebnisse hatten die Maßnahmen
bislang jeweils (bitte entsprechend aufführen)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Situation der Filmwirtschaft in Deutschland ist schwierig. Die
Bundesregierung hat daher bereits Maßnahmen ergriffen, um wirksame Anreize für
eine Dynamisierung des nationalen Marktes zu setzen. Hierzu gehört zum einen
die Erhöhung der Förderquote auf 30 Prozent der im Inland ausgegebenen
Produktionskosten beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und German Motion
Picture Fund (GMPF), die im Jahr 2025 bereits zu einem deutlichen Anstieg
von Förderanträgen geführt hat. Die Nachfrage ist im Vergleich zum Vorjahr
um rund 30 Prozent gestiegen. Zum anderen hat die Bundesregierung die
wirtschaftliche Filmförderung im Haushalt des Bundesbeauftragten für Kulter und
Medien – BKM von 130 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro ab dem Jahr 2026
erhöht. Diese Erhöhung soll einhergehen mit der Umsetzung einer
Investitionsverpflichtung, um Investitionsstabilität und Planungssicherheit für den
Produktionsstandort Deutschland sowie eine Stärkung der unabhängigen
Produzentinnen und Produzenten in Deutschland zu erreichen.
3. In welche Länder fließen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Investitionen internationaler Streamingdienste in Europa am meisten, und
welche Faktoren ermöglichen es Großbritannien und Spanien, höhere
Investitionsanteile zu sichern als Deutschland (bitte nach Ländern,
Investitionsumfang und Faktoren differenziert auflisten)?
Eine aktuelle unabhängige Studie der Europäischen Audiovisuellen
Informationsstelle* zeigt, dass bei den Streamerinvestitionen Großbritannien (2,9 Mrd.
Euro) und Spanien (2,0 Mrd. Euro) im europäischen Staatenvergleich mit
Abstand vor Frankreich (0,8 Mrd. Euro), Italien (0,8 Mrd. Euro) und Deutschland
(0,7 Mrd. Euro) liegen. Großbritannien hat keine Investitionsverpflichtung,
Spanien eine Investitionsverpflichtung in Höhe von 5 Prozent. Beide Staaten
verfügen hingegen über attraktive grenzüberschreitende (Sprach-)Märkte, eine
gute Studioinfrastruktur und insbesondere sehr hohe Förderanreize.
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen
Investitionen durch Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ in
originäre deutsche Inhalte (nicht Lizenzkäufe, Sportrechte oder internationale
Koproduktionen) für die Jahre 2022, 2023 und 2024, und in welchem
Verhältnis stehen diese zu den in Deutschland erzielten
Nettojahresumsätzen dieser Dienste (bitte entsprechend auflisten)?
Sowohl die Höhe der tatsächlichen Investitionen als auch die Netto-
Jahresumsätze sind als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse nicht öffentlich.
5. Ist es aus Sicht der Bundesregierung fair und marktkonform, dass
Streamingdienste hohe Umsatzrenditen in Deutschland erzielen, gleichzeitig
aber minimale Investitionen in die deutsche Produktionsinfrastruktur
vornehmen (bitte begründen)?
7. Welche Höhe der Investitionsverpflichtung (prozentual der Umsätze und
als absolute Summe) hält die Bundesregierung für die Streamingdienste
für angemessen und wirtschaftlich tragfähig (bitte begründen)?
8. Wie setzten sich die angekündigten Investitionen der internationalen
Streaminganbieter nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und
welche Kriterien bestimmen, welche Projekte und Produktionen
darunterfallen?
11. Welche konkreten Eckpunkte haben die von der Bundesregierung mit
Streaminganbietern (Netflix, Disney+, Amazon Prime Video, Sky u. a.)
und privaten Fernsehveranstaltern verhandelten bzw. in Aussicht
genommenen Selbstverpflichtungen zur Investition in deutsche Film- und
Serienproduktionen (bitte nach Anbietern und Korridoren bzw. Zielgrößen
detailliert darstellen)?
12. Trifft es zu, dass die Bundesregierung – wie berichtet – eine
Investitionsquote in der Größenordnung von rund 13 Prozent der in Deutschland
erzielten Nettoumsätze der Streamingdienste und privaten
Fernsehveranstalter in Aussicht gestellt hat, und wenn ja, wie begründet sie die Wahl
gerade dieser Quote?
* Europäische Audiovisuelle Informationsstelle: Audiovisual services spending on original European content 2014-2024 data, Sept. 2025; https://rm.coe.int/investments
-in-original-european-content-2014-2024-data-september-2025/4880282a02
13. Welche konkrete absolute Höhe der Investitionen in deutsches
Filmmaterial, Serien und dokumentarische Formate erwartet die Bundesregierung
aus diesen Selbstverpflichtungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028
(bitte jeweils getrennt nach Kino, High-End-Serien, TV-Movies,
Dokumentarfilm usw.)?
14. Welche Laufzeit sollen die von der Bundesregierung angestrebten
Selbstverpflichtungen haben (z. B. zwei, fünf oder mehr Jahre), und sind
Evaluationszeitpunkte, Verlängerungsoptionen oder automatische
Beendigungsmechanismen („Sunset-Klauseln“) vorgesehen?
15. Welche Rechtsnatur sollen diese Selbstverpflichtungen besitzen (z. B.
unverbindliche Absichtserklärungen, privatrechtliche Verträge mit
Verbänden, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften),
und wie sollen sie vor Gerichten gegebenenfalls durchsetzbar sein?
16. Welche Konsequenzen sind für den Fall vorgesehen, dass die in den
Selbstverpflichtungen zugesagten Investitionsvolumina ganz oder
teilweise nicht erreicht werden
a) für den einzelnen Anbieter und
b) für das Gesamtsystem (z. B. automatische Umstellung auf eine
gesetzliche Investitionspflicht)?
17. Ist vorgesehen, die Selbstverpflichtungen so zu formulieren, dass sie
ausdrücklich eine Investition in Deutschland verlangen, das heißt, dass nur
Produktionen mit überwiegender Wertschöpfung in Deutschland
angerechnet werden können, oder sollen auch Investitionen in anderen EU-
Mitgliedstaaten auf die Quote angerechnet werden können?
18. Was genau soll nach Auffassung der Bundesregierung als „anrechenbare
Investition“ gelten, wie etwa Stoff- und Projektentwicklung in
Deutschland, Dreharbeiten in Deutschland, Postproduktion und VFX (Visual
Effects) in Deutschland, der Erwerb von Auswertungsrechten an bereits
anderswo produzierten Werken, Beteiligung an internationalen
Koproduktionen, Marketing- und Werbeausgaben in Deutschland, und in welchem
Umfang sollen diese jeweils auf die Investitionsverpflichtung
angerechnet werden (bitte entsprechend aufführen)?
19. Wie soll sichergestellt werden, dass Marketing- und Werbeausgaben,
interne Verrechnungspreise oder Lizenzgebühren innerhalb von Konzernen
nicht in unzulässiger Weise als Investitionen deklariert werden, um die
Quote nur rechnerisch zu erfüllen?
20. Welche Mechanismen zur Transparenz und Kontrolle der
Selbstverpflichtungen plant die Bundesregierung, und sollen dazu auch
insbesondere folgende Maßnahmen, wie jährliche Berichtspflichten mit testierten
Zahlen, eine externe Prüfinstanz (z. B. Beauftragter der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM), Bundesnetzagentur (BNetzA),
Filmförderungsanstalt (FFA) oder neue Behörde), Veröffentlichung von
Investitions- und Umsatzdaten nach Anbietern zählen, wenn ja, wie genau
sollen diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von
Branchenvertretern geäußerten Kritik, dass eine unverbindliche
Selbstverpflichtung angesichts der Tiefe der Krise der Film- und Serienproduktion
in Deutschland nicht ausreiche?
24. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine nicht hinreichend
verbindliche Selbstverpflichtung den politischen Druck zur Einführung
einer wirksamen gesetzlichen Investitionsverpflichtung mindert und
damit eine echte Reform um mehrere Jahre verzögert, wenn ja, wie gedenkt
sie, dem vorzubeugen bzw. entgegenzusteuern, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 5, 7, 8, 11, 12 bis 20, 23, 24 werden wegen ihres
Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte
Investitionsverpflichtung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der
europäischen, insbesondere der deutschen Produktionslandschaft. Dies soll durch
verstärkte Reinvestitionen in den Produktionsmarkt durch diejenigen erreicht
werden, die maßgeblich vom deutschen Zuschauermarkt und der wirtschaftlichen
Anreizförderung profitieren. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien mit allen relevanten Streamern,
privaten und öffentlichen Sendern Gespräche über eine gesetzliche Lösung
sowie Ansätze zu freiwilligen Selbstverpflichtungen geführt.
Alle relevanten Unternehmen haben dem BKM mittlerweile individuelle
Investitionszusagen für die kommenden fünf Jahre (2026-2030) übermittelt und sich
dazu bereit erklärt, dass die Einhaltung der Selbstverpflichtungen durch
jährliche Meldungen an die Filmförderungsanstalt (FFA) überprüft wird. In vielen
der Selbstverpflichtungen wird explizit Bezug auf die Stärkung des
Filmstandorts genommen sowie das Ziel, die Vielfalt der unabhängigen Produzenten zu
sichern. Es geht demnach im Wesentlichen um Investitionen in deutsche und
europäische audiovisuelle Werke. Weitere Investitionen, die dem deutschen
Film- und Produktionsstandort zugutekommen, werden ebenfalls angeführt.
Eine Differenzierung der Investitionen nach Genres (beispielsweise Serien oder
Dokumentationen) erfolgt weder in den Selbstverpflichtungen noch dem
diskutierten Entwurf einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung. Das
Gesamtvolumen der zugesagten (Mindest-)Investitionen in europäische und deutsche
audiovisuelle Werke beläuft sich auf rund 15 Mrd. Euro im Zeitraum 2026 bis
2030.
Die Inhalte und Effekte der Selbstverpflichtungen insbesondere für den
deutschen Standort sowie die damit zusammenhängenden Fragen der Kontrolle und
Evaluation werden derzeit von der Bundesregierung ausgewertet. Auf dieser
Grundlage wird die Bundesregierung zeitnah über die weiteren Schritte zur
Umsetzung der Investitionsverpflichtung entscheiden und hierüber
anschließend informieren.
6. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die französische
Investitionsverpflichtung von mindestens 20 Prozent der Umsätze für französische
und europäische Produktionen, und welche Auswirkungen hat diese
Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die französische
Filmwirtschaft bisher gezeitigt?
Die französische Investitionsverpflichtung ist der Bundesregierung bekannt.
Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten bewertet die Bundesregierung nicht.
9. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung neben internationalen
Streamingdiensten auch deutsche Anbieter wie ZDF, ARD sowie private
Anbieter denselben Verpflichtungen unterliegen (bitte begründen)?
Eine Investitionsverpflichtung für in- und ausländische Mediendiensteanbieter,
die in Deutschland audiovisuelle Mediendienste auf Abruf anbieten, betrifft
auch entsprechende Angebote der privaten und öffentlich-rechtlichen
Fernsehveranstalter.
10. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die steuerlichen Anreize
ausgestaltet werden, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbart sind, und in welchem zeitlichen Verhältnis sollen diese
zur Investitionsverpflichtung eingeführt werden?
Nach Auffassung der Bundesregierung kann der mit den Ausführungen zu
einem steuerlichen Anreiz im Koalitionsvertrag verfolgte Zweck, nämlich die
Dynamisierung der deutschen Produktionswirtschaft, mit einer Optimierung
der bestehenden Fördermechanismen kurzfristig besser und mittel- und
langfristig mindestens genauso gut erreicht werden. Die hierfür erforderlichen
Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 und 2 verwiesen.
21. Welche Lobby- oder Beratungsverträge bestehen im Zusammenhang mit
der Ausarbeitung des Selbstverpflichtungsmodells zwischen der
Bundesregierung oder Bundesbehörden und Interessenverbänden der
Streamingdienste und privaten Fernsehveranstalter?
Keine.
22. Inwiefern hat die Bundesregierung bei der Konzeption der
Selbstverpflichtungen Gewerkschaften, Filmschaffendenverbände, die
Produzentenallianz und die Deutsche Filmakademie beteiligt, und welche
Stellungnahmen haben diese Akteure zu dem Selbstverpflichtungsansatz
abgegeben?
Die Selbstverpflichtungserklärungen wurden nicht von der Bundesregierung
vorgegeben, sondern im Zuge der Gespräche zu einer gesetzlichen Regelung
von den Unternehmen jeweils individuell selbst verfasst, wie dies bei
Selbstverpflichtungserklärungen üblich und aufgrund der kartell- und
europarechtlichen Vorgaben auch notwendig ist. Die individuellen und jeweils
vertraulichen Erklärungen orientieren sich an den Parametern einer möglichen
gesetzlichen Investitionsverpflichtung. Schon die Vertraulichkeit der Erklärungen
schließt die Einbeziehung der oben genannten Verbände aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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