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Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste (Antwort zu Drs. 21/3401)

dip / drucksache 19.01.2026 · WP 21 · 21/3708 · Antwort · Original ↗

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Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste (Antwort zu Drs. 21/3401) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3708 21. Wahlperiode 19.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3401 – Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche Film- und Serienproduktionswirtschaft befindet sich in einer beispiellosen Krise. Laut der aktuellen Herbstumfrage der Produktionsallianz bewerten 85 Prozent der Produktionsunternehmen die wirtschaftliche Situation als schlecht oder sehr schlecht – ein dramatischer Anstieg im Vergleich zu den bereits alarmierenden 77 Prozent im Vorjahr 2025 (vgl. https://produktionsalli anz.de/herbstumfrage-2025-strukturelle-probleme-in-der-filmwirtschaft-der-st andort-deutschland-braucht-entscheidungen/). Diese Verschlechterung ist kein Zufall, sondern Ergebnis zweier parallel verlaufender Entwicklungen: Erstens sind die Aufträge von Streamingdiensten seit 2022 kontinuierlich zurückgegangen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle dokumentiert diesen „Commissioning-Slowdown“ in der europäischen TV-Fiktionsproduktion (vgl. www.obs.coe.int/de/web/observatoire/-/streaming-commissioning-slowd own-in-european-tv-fiction-production). Zweitens sind die Produktionskosten aufgrund der Inflation deutlich gestiegen. Hauptfaktoren sind Energiekosten, Fachkräftemangel und höhere technische Anforderungen (vgl. https://politikku ltur.de/inland/medien/radikale-aenderungder-wertschoepfungskette/). Während die deutsche Produktionswirtschaft also unter Druck gerät, fließen die Investitionen der globalen Streamingdienste zunehmend in andere Märkte. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle verzeichnete im September 2025, dass die globalen Streamingdienste zwar 8,5 Mrd. Euro in europäische Originalinhalte investiert haben, diese Investitionen jedoch geografisch stark konzentriert sind. Das Vereinigte Königreich und Spanien vereinen 58 Prozent aller Streaminginvestitionen in Europa auf sich. Deutschland hingegen hinkt bei der Anziehung dieser Investitionen hinterher – obwohl es einer der größten Märkte Europas ist (vgl. www.dwdl.de/magazin/100576/tiefes_tal_fuer_deuts che_produktionen_sorge_vor_stillstand/?utm_source=&utm_medium=&utm_ campaign=&utm_term). Andere europäische Länder haben auf diese Ungleichheit mit klaren gesetzlichen Regelungen reagiert. Frankreich schreibt vor, dass Streamer mindestens 20 Prozent ihrer Umsätze für französische Produktionen aufwenden müssen, Italien 16 Prozent. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung heißt es: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbes- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 19. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung“ (Koalitionsvertrag, Zeile 3888–3890). Dementgegen setzt der Medienunternehmer und Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimar, auf eine freiwillige Selbstverpflichtung, die sich erfahrungsgemäß als unzureichend erwiesen hat. Nach aktuellen Berichten aus dem Bundeskanzleramt sollen die Streamingdienste (u. a. Netflix, Amazon, Disney+, Sky) und private Sender sich freiwillig verpflichten, einen bestimmten Teil ihrer in Deutschland erzielten Umsätze in deutsche Produktionen zu investieren. Die Selbstverpflichtung soll kurzfristig (ab 2026) wirksam werden und wird von der Bundesregierung als Alternative oder Vorstufe zu einem Gesetz präsentiert (vgl. www.tagesschau.de/inla nd/innenpolitik/filmbranche-weimer-investitionen-selbstverpflichtung-10 0.html). Die Produktionsallianz spricht von einer Mogelpackung, denn die Angaben des Bundeskanzleramtes zur Höhe der zugesagten Investitionen beruhen im Wesentlichen auf bereits geplanten Mitteln der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender, während die rechtlich unverbindlichen Selbstverpflichtungen der internationalen Streamingdienste für den Zeitraum von 2026 bis 2030 lediglich 1,83 Mrd. Euro und damit nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der insgesamt kommunizierten 15,5 Mrd. Euro ausmachen (vgl. www.d wdl.de/nachrichten/104810/155_milliarden_euro__aber_nur_ein_bruchteil_vo n_den_streamern/). Branchenverbände, Filmschaffende und Juristinnen und Juristen bezweifeln die Verbindlichkeit solcher Selbstverpflichtungen und warnen vor Symbolpolitik, die die Krise nicht löst.  1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Krise der deutschen Film- und Serienproduktion, insbesondere angesichts der Tatsache, dass 85 Prozent der Produktionsunternehmen die Situation als kritisch einstufen (bitte begründen)?  2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die rückläufigen Aufträge durch Streamingdienste bei deutschen Produzenten zu kompensieren, und welche Ergebnisse hatten die Maßnahmen bislang jeweils (bitte entsprechend aufführen)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Situation der Filmwirtschaft in Deutschland ist schwierig. Die Bundesregierung hat daher bereits Maßnahmen ergriffen, um wirksame Anreize für eine Dynamisierung des nationalen Marktes zu setzen. Hierzu gehört zum einen die Erhöhung der Förderquote auf 30 Prozent der im Inland ausgegebenen Produktionskosten beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF), die im Jahr 2025 bereits zu einem deutlichen Anstieg von Förderanträgen geführt hat. Die Nachfrage ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 Prozent gestiegen. Zum anderen hat die Bundesregierung die wirtschaftliche Filmförderung im Haushalt des Bundesbeauftragten für Kulter und Medien – BKM von 130 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro ab dem Jahr 2026 erhöht. Diese Erhöhung soll einhergehen mit der Umsetzung einer Investitionsverpflichtung, um Investitionsstabilität und Planungssicherheit für den Produktionsstandort Deutschland sowie eine Stärkung der unabhängigen Produzentinnen und Produzenten in Deutschland zu erreichen.  3. In welche Länder fließen nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen internationaler Streamingdienste in Europa am meisten, und welche Faktoren ermöglichen es Großbritannien und Spanien, höhere Investitionsanteile zu sichern als Deutschland (bitte nach Ländern, Investitionsumfang und Faktoren differenziert auflisten)? Eine aktuelle unabhängige Studie der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle* zeigt, dass bei den Streamerinvestitionen Großbritannien (2,9 Mrd. Euro) und Spanien (2,0 Mrd. Euro) im europäischen Staatenvergleich mit Abstand vor Frankreich (0,8 Mrd. Euro), Italien (0,8 Mrd. Euro) und Deutschland (0,7 Mrd. Euro) liegen. Großbritannien hat keine Investitionsverpflichtung, Spanien eine Investitionsverpflichtung in Höhe von 5 Prozent. Beide Staaten verfügen hingegen über attraktive grenzüberschreitende (Sprach-)Märkte, eine gute Studioinfrastruktur und insbesondere sehr hohe Förderanreize.  4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Investitionen durch Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ in originäre deutsche Inhalte (nicht Lizenzkäufe, Sportrechte oder internationale Koproduktionen) für die Jahre 2022, 2023 und 2024, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den in Deutschland erzielten Nettojahresumsätzen dieser Dienste (bitte entsprechend auflisten)? Sowohl die Höhe der tatsächlichen Investitionen als auch die Netto- Jahresumsätze sind als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse nicht öffentlich.  5. Ist es aus Sicht der Bundesregierung fair und marktkonform, dass Streamingdienste hohe Umsatzrenditen in Deutschland erzielen, gleichzeitig aber minimale Investitionen in die deutsche Produktionsinfrastruktur vornehmen (bitte begründen)?  7. Welche Höhe der Investitionsverpflichtung (prozentual der Umsätze und als absolute Summe) hält die Bundesregierung für die Streamingdienste für angemessen und wirtschaftlich tragfähig (bitte begründen)?  8. Wie setzten sich die angekündigten Investitionen der internationalen Streaminganbieter nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und welche Kriterien bestimmen, welche Projekte und Produktionen darunterfallen? 11. Welche konkreten Eckpunkte haben die von der Bundesregierung mit Streaminganbietern (Netflix, Disney+, Amazon Prime Video, Sky u. a.) und privaten Fernsehveranstaltern verhandelten bzw. in Aussicht genommenen Selbstverpflichtungen zur Investition in deutsche Film- und Serienproduktionen (bitte nach Anbietern und Korridoren bzw. Zielgrößen detailliert darstellen)? 12. Trifft es zu, dass die Bundesregierung – wie berichtet – eine Investitionsquote in der Größenordnung von rund 13 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze der Streamingdienste und privaten Fernsehveranstalter in Aussicht gestellt hat, und wenn ja, wie begründet sie die Wahl gerade dieser Quote? * Europäische Audiovisuelle Informationsstelle: Audiovisual services spending on original European content 2014-2024 data, Sept. 2025; https://rm.coe.int/investments -in-original-european-content-2014-2024-data-september-2025/4880282a02 13. Welche konkrete absolute Höhe der Investitionen in deutsches Filmmaterial, Serien und dokumentarische Formate erwartet die Bundesregierung aus diesen Selbstverpflichtungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 (bitte jeweils getrennt nach Kino, High-End-Serien, TV-Movies, Dokumentarfilm usw.)? 14. Welche Laufzeit sollen die von der Bundesregierung angestrebten Selbstverpflichtungen haben (z. B. zwei, fünf oder mehr Jahre), und sind Evaluationszeitpunkte, Verlängerungsoptionen oder automatische Beendigungsmechanismen („Sunset-Klauseln“) vorgesehen? 15. Welche Rechtsnatur sollen diese Selbstverpflichtungen besitzen (z. B. unverbindliche Absichtserklärungen, privatrechtliche Verträge mit Verbänden, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften), und wie sollen sie vor Gerichten gegebenenfalls durchsetzbar sein? 16. Welche Konsequenzen sind für den Fall vorgesehen, dass die in den Selbstverpflichtungen zugesagten Investitionsvolumina ganz oder teilweise nicht erreicht werden a) für den einzelnen Anbieter und b) für das Gesamtsystem (z. B. automatische Umstellung auf eine gesetzliche Investitionspflicht)? 17. Ist vorgesehen, die Selbstverpflichtungen so zu formulieren, dass sie ausdrücklich eine Investition in Deutschland verlangen, das heißt, dass nur Produktionen mit überwiegender Wertschöpfung in Deutschland angerechnet werden können, oder sollen auch Investitionen in anderen EU- Mitgliedstaaten auf die Quote angerechnet werden können? 18. Was genau soll nach Auffassung der Bundesregierung als „anrechenbare Investition“ gelten, wie etwa Stoff- und Projektentwicklung in Deutschland, Dreharbeiten in Deutschland, Postproduktion und VFX (Visual Effects) in Deutschland, der Erwerb von Auswertungsrechten an bereits anderswo produzierten Werken, Beteiligung an internationalen Koproduktionen, Marketing- und Werbeausgaben in Deutschland, und in welchem Umfang sollen diese jeweils auf die Investitionsverpflichtung angerechnet werden (bitte entsprechend aufführen)? 19. Wie soll sichergestellt werden, dass Marketing- und Werbeausgaben, interne Verrechnungspreise oder Lizenzgebühren innerhalb von Konzernen nicht in unzulässiger Weise als Investitionen deklariert werden, um die Quote nur rechnerisch zu erfüllen? 20. Welche Mechanismen zur Transparenz und Kontrolle der Selbstverpflichtungen plant die Bundesregierung, und sollen dazu auch insbesondere folgende Maßnahmen, wie jährliche Berichtspflichten mit testierten Zahlen, eine externe Prüfinstanz (z. B. Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bundesnetzagentur (BNetzA), Filmförderungsanstalt (FFA) oder neue Behörde), Veröffentlichung von Investitions- und Umsatzdaten nach Anbietern zählen, wenn ja, wie genau sollen diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht? 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Branchenvertretern geäußerten Kritik, dass eine unverbindliche Selbstverpflichtung angesichts der Tiefe der Krise der Film- und Serienproduktion in Deutschland nicht ausreiche? 24. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine nicht hinreichend verbindliche Selbstverpflichtung den politischen Druck zur Einführung einer wirksamen gesetzlichen Investitionsverpflichtung mindert und damit eine echte Reform um mehrere Jahre verzögert, wenn ja, wie gedenkt sie, dem vorzubeugen bzw. entgegenzusteuern, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5, 7, 8, 11, 12 bis 20, 23, 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Investitionsverpflichtung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der europäischen, insbesondere der deutschen Produktionslandschaft. Dies soll durch verstärkte Reinvestitionen in den Produktionsmarkt durch diejenigen erreicht werden, die maßgeblich vom deutschen Zuschauermarkt und der wirtschaftlichen Anreizförderung profitieren. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit allen relevanten Streamern, privaten und öffentlichen Sendern Gespräche über eine gesetzliche Lösung sowie Ansätze zu freiwilligen Selbstverpflichtungen geführt. Alle relevanten Unternehmen haben dem BKM mittlerweile individuelle Investitionszusagen für die kommenden fünf Jahre (2026-2030) übermittelt und sich dazu bereit erklärt, dass die Einhaltung der Selbstverpflichtungen durch jährliche Meldungen an die Filmförderungsanstalt (FFA) überprüft wird. In vielen der Selbstverpflichtungen wird explizit Bezug auf die Stärkung des Filmstandorts genommen sowie das Ziel, die Vielfalt der unabhängigen Produzenten zu sichern. Es geht demnach im Wesentlichen um Investitionen in deutsche und europäische audiovisuelle Werke. Weitere Investitionen, die dem deutschen Film- und Produktionsstandort zugutekommen, werden ebenfalls angeführt. Eine Differenzierung der Investitionen nach Genres (beispielsweise Serien oder Dokumentationen) erfolgt weder in den Selbstverpflichtungen noch dem diskutierten Entwurf einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung. Das Gesamtvolumen der zugesagten (Mindest-)Investitionen in europäische und deutsche audiovisuelle Werke beläuft sich auf rund 15 Mrd. Euro im Zeitraum 2026 bis 2030. Die Inhalte und Effekte der Selbstverpflichtungen insbesondere für den deutschen Standort sowie die damit zusammenhängenden Fragen der Kontrolle und Evaluation werden derzeit von der Bundesregierung ausgewertet. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung zeitnah über die weiteren Schritte zur Umsetzung der Investitionsverpflichtung entscheiden und hierüber anschließend informieren. 6. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die französische Investitionsverpflichtung von mindestens 20 Prozent der Umsätze für französische und europäische Produktionen, und welche Auswirkungen hat diese Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die französische Filmwirtschaft bisher gezeitigt? Die französische Investitionsverpflichtung ist der Bundesregierung bekannt. Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten bewertet die Bundesregierung nicht.  9. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung neben internationalen Streamingdiensten auch deutsche Anbieter wie ZDF, ARD sowie private Anbieter denselben Verpflichtungen unterliegen (bitte begründen)? Eine Investitionsverpflichtung für in- und ausländische Mediendiensteanbieter, die in Deutschland audiovisuelle Mediendienste auf Abruf anbieten, betrifft auch entsprechende Angebote der privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter. 10. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die steuerlichen Anreize ausgestaltet werden, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart sind, und in welchem zeitlichen Verhältnis sollen diese zur Investitionsverpflichtung eingeführt werden? Nach Auffassung der Bundesregierung kann der mit den Ausführungen zu einem steuerlichen Anreiz im Koalitionsvertrag verfolgte Zweck, nämlich die Dynamisierung der deutschen Produktionswirtschaft, mit einer Optimierung der bestehenden Fördermechanismen kurzfristig besser und mittel- und langfristig mindestens genauso gut erreicht werden. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 21. Welche Lobby- oder Beratungsverträge bestehen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Selbstverpflichtungsmodells zwischen der Bundesregierung oder Bundesbehörden und Interessenverbänden der Streamingdienste und privaten Fernsehveranstalter? Keine. 22. Inwiefern hat die Bundesregierung bei der Konzeption der Selbstverpflichtungen Gewerkschaften, Filmschaffendenverbände, die Produzentenallianz und die Deutsche Filmakademie beteiligt, und welche Stellungnahmen haben diese Akteure zu dem Selbstverpflichtungsansatz abgegeben? Die Selbstverpflichtungserklärungen wurden nicht von der Bundesregierung vorgegeben, sondern im Zuge der Gespräche zu einer gesetzlichen Regelung von den Unternehmen jeweils individuell selbst verfasst, wie dies bei Selbstverpflichtungserklärungen üblich und aufgrund der kartell- und europarechtlichen Vorgaben auch notwendig ist. Die individuellen und jeweils vertraulichen Erklärungen orientieren sich an den Parametern einer möglichen gesetzlichen Investitionsverpflichtung. Schon die Vertraulichkeit der Erklärungen schließt die Einbeziehung der oben genannten Verbände aus. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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