Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste
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Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3401
21. Wahlperiode 22.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste
Die deutsche Film- und Serienproduktionswirtschaft befindet sich in einer
beispiellosen Krise. Laut der aktuellen Herbstumfrage der Produktionsallianz
bewerten 85 Prozent der Produktionsunternehmen die wirtschaftliche Situation
als schlecht oder sehr schlecht – ein dramatischer Anstieg im Vergleich zu den
bereits alarmierenden 77 Prozent im Vorjahr 2025 (vgl. https://produktionsallia
nz.de/herbstumfrage-2025-strukturelle-probleme-in-der-filmwirtschaft-der-stan
dort-deutschland-braucht-entscheidungen/). Diese Verschlechterung ist kein
Zufall, sondern Ergebnis zweier parallel verlaufender Entwicklungen: Erstens
sind die Aufträge von Streamingdiensten seit 2022 kontinuierlich
zurückgegangen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle dokumentiert diesen
„Commissioning-Slowdown“ in der europäischen TV-Fiktionsproduktion (vgl.
www.obs.coe.int/de/web/observatoire/-/streaming-commissioning-slowdown-i
n-european-tv-fiction-production). Zweitens sind die Produktionskosten
aufgrund der Inflation deutlich gestiegen. Hauptfaktoren sind Energiekosten,
Fachkräftemangel und höhere technische Anforderungen (vgl. https://politikkultu
r.de/inland/medien/radikale-aenderungder-wertschoepfungskette/).
Während die deutsche Produktionswirtschaft also unter Druck gerät, fließen die
Investitionen der globalen Streamingdienste zunehmend in andere Märkte. Die
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle verzeichnete im September 2025,
dass die globalen Streamingdienste zwar 8,5 Mrd. Euro in europäische
Originalinhalte investiert haben, diese Investitionen jedoch geografisch stark
konzentriert sind. Das Vereinigte Königreich und Spanien vereinen 58 Prozent aller
Streaminginvestitionen in Europa auf sich. Deutschland hingegen hinkt bei der
Anziehung dieser Investitionen hinterher – obwohl es einer der größten Märkte
Europas ist (vgl. www.dwdl.de/magazin/100576/tiefes_tal_fuer_deutsche_prod
uktionen_sorge_vor_stillstand/?utm_source=&utm_medium=&utm_campaig
n=&utm_term).
Andere europäische Länder haben auf diese Ungleichheit mit klaren
gesetzlichen Regelungen reagiert. Frankreich schreibt vor, dass Streamer mindestens
20 Prozent ihrer Umsätze für französische Produktionen aufwenden müssen,
Italien 16 Prozent. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die
Bundesregierung heißt es: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des
Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung
verbessern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer
Investitionsverpflichtung“ (Koalitionsvertrag, Zeile 3888–3890). Dementgegen setzt der
Medienunternehmer und Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram
Weimar, auf eine freiwillige Selbstverpflichtung, die sich erfahrungsgemäß als
unzureichend erwiesen hat.
Nach aktuellen Berichten aus dem Bundeskanzleramt sollen die
Streamingdienste (u. a. Netflix, Amazon, Disney+, Sky) und private Sender sich
freiwillig verpflichten, einen bestimmten Teil ihrer in Deutschland erzielten Umsätze
in deutsche Produktionen zu investieren. Die Selbstverpflichtung soll
kurzfristig (ab 2026) wirksam werden und wird von der Bundesregierung als
Alternative oder Vorstufe zu einem Gesetz präsentiert (vgl. www.tagesschau.de/inla
nd/innenpolitik/filmbranche-weimer-investitionen-selbstverpflichtung-10
0.html). Die Produktionsallianz spricht von einer Mogelpackung, denn die
Angaben des Bundeskanzleramtes zur Höhe der zugesagten Investitionen beruhen
im Wesentlichen auf bereits geplanten Mitteln der öffentlich-rechtlichen und
privaten Sender, während die rechtlich unverbindlichen Selbstverpflichtungen
der internationalen Streamingdienste für den Zeitraum von 2026 bis 2030
lediglich 1,83 Mrd. Euro und damit nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der
insgesamt kommunizierten 15,5 Mrd. Euro ausmachen (vgl. www.dwdl.de/nac
hrichten/104810/155_milliarden_euro__aber_nur_ein_bruchteil_von_den_strea
mern/). Branchenverbände, Filmschaffende und Juristinnen und Juristen
bezweifeln die Verbindlichkeit solcher Selbstverpflichtungen und warnen vor
Symbolpolitik, die die Krise nicht löst.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Krise der deutschen Film-
und Serienproduktion, insbesondere angesichts der Tatsache, dass 85
Prozent der Produktionsunternehmen die Situation als kritisch einstufen (bitte
begründen)?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die
rückläufigen Aufträge durch Streamingdienste bei deutschen Produzenten
zu kompensieren, und welche Ergebnisse hatten die Maßnahmen bislang
jeweils (bitte entsprechend aufführen)?
3. In welche Länder fließen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Investitionen internationaler Streamingdienste in Europa am meisten, und welche
Faktoren ermöglichen es Großbritannien und Spanien, höhere
Investitionsanteile zu sichern als Deutschland (bitte nach Ländern,
Investitionsumfang und Faktoren differenziert auflisten)?
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen
Investitionen durch Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ in
originäre deutsche Inhalte (nicht Lizenzkäufe, Sportrechte oder internationale
Koproduktionen) für die Jahre 2022, 2023 und 2024, und in welchem
Verhältnis stehen diese zu den in Deutschland erzielten Nettojahresumsätzen
dieser Dienste (bitte entsprechend auflisten)?
5. Ist es aus Sicht der Bundesregierung fair und marktkonform, dass
Streamingdienste hohe Umsatzrenditen in Deutschland erzielen, gleichzeitig
aber minimale Investitionen in die deutsche Produktionsinfrastruktur
vornehmen (bitte begründen)?
6. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die französische
Investitionsverpflichtung von mindestens 20 Prozent der Umsätze für französische
und europäische Produktionen, und welche Auswirkungen hat diese
Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die französische
Filmwirtschaft bisher gezeitigt?
7. Welche Höhe der Investitionsverpflichtung (prozentual der Umsätze und
als absolute Summe) hält die Bundesregierung für die Streamingdienste
für angemessen und wirtschaftlich tragfähig (bitte begründen)?
8. Wie setzten sich die angekündigten Investitionen der internationalen
Streaminganbieter nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und
welche Kriterien bestimmen, welche Projekte und Produktionen
darunterfallen?
9. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung neben internationalen
Streamingdiensten auch deutsche Anbieter wie ZDF, ARD sowie private
Anbieter denselben Verpflichtungen unterliegen (bitte begründen)?
10. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die steuerlichen Anreize
ausgestaltet werden, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbart sind, und in welchem zeitlichen Verhältnis sollen diese zur
Investitionsverpflichtung eingeführt werden?
11. Welche konkreten Eckpunkte haben die von der Bundesregierung mit
Streaminganbietern (Netflix, Disney+, Amazon Prime Video, Sky u. a.)
und privaten Fernsehveranstaltern verhandelten bzw. in Aussicht
genommenen Selbstverpflichtungen zur Investition in deutsche Film- und
Serienproduktionen (bitte nach Anbietern und Korridoren bzw. Zielgrößen
detailliert darstellen)?
12. Trifft es zu, dass die Bundesregierung – wie berichtet – eine
Investitionsquote in der Größenordnung von rund 13 Prozent der in Deutschland
erzielten Nettoumsätze der Streamingdienste und privaten
Fernsehveranstalter in Aussicht gestellt hat, und wenn ja, wie begründet sie die Wahl
gerade dieser Quote?
13. Welche konkrete absolute Höhe der Investitionen in deutsches
Filmmaterial, Serien und dokumentarische Formate erwartet die Bundesregierung
aus diesen Selbstverpflichtungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 (bitte
jeweils getrennt nach Kino, High-End-Serien, TV-Movies,
Dokumentarfilm usw.)?
14. Welche Laufzeit sollen die von der Bundesregierung angestrebten
Selbstverpflichtungen haben (z. B. zwei, fünf oder mehr Jahre), und sind
Evaluationszeitpunkte, Verlängerungsoptionen oder automatische
Beendigungsmechanismen („Sunset-Klauseln“) vorgesehen?
15. Welche Rechtsnatur sollen diese Selbstverpflichtungen besitzen (z. B.
unverbindliche Absichtserklärungen, privatrechtliche Verträge mit
Verbänden, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften), und
wie sollen sie vor Gerichten gegebenenfalls durchsetzbar sein?
16. Welche Konsequenzen sind für den Fall vorgesehen, dass die in den
Selbstverpflichtungen zugesagten Investitionsvolumina ganz oder
teilweise nicht erreicht werden
a) für den einzelnen Anbieter und
b) für das Gesamtsystem (z. B. automatische Umstellung auf eine
gesetzliche Investitionspflicht)?
17. Ist vorgesehen, die Selbstverpflichtungen so zu formulieren, dass sie
ausdrücklich eine Investition in Deutschland verlangen, das heißt, dass nur
Produktionen mit überwiegender Wertschöpfung in Deutschland
angerechnet werden können, oder sollen auch Investitionen in anderen EU-
Mitgliedstaaten auf die Quote angerechnet werden können?
18. Was genau soll nach Auffassung der Bundesregierung als „anrechenbare
Investition“ gelten, wie etwa Stoff- und Projektentwicklung in
Deutschland, Dreharbeiten in Deutschland, Postproduktion und VFX (Visual
Effects) in Deutschland, der Erwerb von Auswertungsrechten an bereits
anderswo produzierten Werken, Beteiligung an internationalen
Koproduktionen, Marketing- und Werbeausgaben in Deutschland, und in welchem
Umfang sollen diese jeweils auf die Investitionsverpflichtung angerechnet
werden (bitte entsprechend aufführen)?
19. Wie soll sichergestellt werden, dass Marketing- und Werbeausgaben,
interne Verrechnungspreise oder Lizenzgebühren innerhalb von Konzernen
nicht in unzulässiger Weise als Investitionen deklariert werden, um die
Quote nur rechnerisch zu erfüllen?
20. Welche Mechanismen zur Transparenz und Kontrolle der
Selbstverpflichtungen plant die Bundesregierung, und sollen dazu auch insbesondere
folgende Maßnahmen, wie jährliche Berichtspflichten mit testierten Zahlen,
eine externe Prüfinstanz (z. B. Beauftragter der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM), Bundesnetzagentur (BNetzA),
Filmförderungsanstalt (FFA) oder neue Behörde), Veröffentlichung von Investitions- und
Umsatzdaten nach Anbietern zählen, wenn ja, wie genau sollen diese
ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
21. Welche Lobby- oder Beratungsverträge bestehen im Zusammenhang mit
der Ausarbeitung des Selbstverpflichtungsmodells zwischen der
Bundesregierung oder Bundesbehörden und Interessenverbänden der
Streamingdienste und privaten Fernsehveranstalter?
22. Inwiefern hat die Bundesregierung bei der Konzeption der
Selbstverpflichtungen Gewerkschaften, Filmschaffendenverbände, die
Produzentenallianz und die Deutsche Filmakademie beteiligt, und welche
Stellungnahmen haben diese Akteure zu dem Selbstverpflichtungsansatz
abgegeben?
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von
Branchenvertretern geäußerten Kritik, dass eine unverbindliche
Selbstverpflichtung angesichts der Tiefe der Krise der Film- und Serienproduktion
in Deutschland nicht ausreiche?
24. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine nicht hinreichend
verbindliche Selbstverpflichtung den politischen Druck zur Einführung einer
wirksamen gesetzlichen Investitionsverpflichtung mindert und damit eine
echte Reform um mehrere Jahre verzögert, wenn ja, wie gedenkt sie, dem
vorzubeugen bzw. entgegenzusteuern, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 12. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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