Schriftliche Frage 10 von Thomas Ladzinski (AfD): Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschal…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 10 von Thomas Ladzinski (AfD): Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschal…
Frage 10 (Thomas Ladzinski, AfD):
Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschalierungsmöglichkeiten im Baugewerbe (§ 40 des Einkommensteuergesetzes – EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen) sowie die Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 EStG – Werbungskosten) anpassen, und ist darüber hinaus grundsätzlich eine indexbasierte Anpassung vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Februar 2026:
Aktuell gibt es keine Planungen, die Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen (§ 40 EStG) anzupassen oder die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland (§ 9 EStG) zu erhöhen. Auch der Koalitionsvertrag enthält hierzu keine Vorgaben. Inflationsbedingte Mehrausgaben werden durch andere steuerliche Maßnahmen berücksichtigt (z. B. Anhebung des Grundfreibetrages, Maßnahmen zum Abbau der sogenannten kalten Progression).
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