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Schriftliche Frage 10 von Thomas Ladzinski (AfD): Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschal…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 10 von Thomas Ladzinski (AfD): Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschal… Frage 10 (Thomas Ladzinski, AfD): Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschalierungsmöglichkeiten im Baugewerbe (§ 40 des Einkommensteuergesetzes – EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen) sowie die Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 EStG – Werbungskosten) anpassen, und ist darüber hinaus grundsätzlich eine indexbasierte Anpassung vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Februar 2026: Aktuell gibt es keine Planungen, die Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen (§ 40 EStG) anzupassen oder die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland (§ 9 EStG) zu erhöhen. Auch der Koalitionsvertrag enthält hierzu keine Vorgaben. Inflationsbedingte Mehrausgaben werden durch andere steuerliche Maßnahmen berücksichtigt (z. B. Anhebung des Grundfreibetrages, Maßnahmen zum Abbau der sogenannten kalten Progression).

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