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Schriftliche Frage 45 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): In wie vielen Fällen haben Petitionen, die dem Deutschen Bundestag in den vergangenen fünf Jahren zugeleitet wurden, nach Kenntnis der Bunde…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 45 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): In wie vielen Fällen haben Petitionen, die dem Deutschen Bundestag in den vergangenen fünf Jahren zugeleitet wurden, nach Kenntnis der Bunde… Frage 45 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): In wie vielen Fällen haben Petitionen, die dem Deutschen Bundestag in den vergangenen fünf Jahren zugeleitet wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung zu eigenen Gesetzesinitiativen oder zu Änderungen bestehender Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung geführt, und nach welchen fachlichen, rechtlichen oder politischen Kriterien entscheidet die Bundesregierung im Einzelnen darüber, ob Empfehlungen des Petitionsausschusses in die Vorbereitung oder Ausgestaltung von Gesetzgebungsvorhaben einfließen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Januar 2026: Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Für eine Beantwortung Ihrer Frage müsste in allen Ressorts eine händische Auswertung aller dort eingegangenen Petitionen sowie ggf. der betroffenen Gesetzesvorhaben der letzten fünf Jahre erfolgen. Diese Recherche müsste nicht nur in den Kabinettreferaten, sondern auch in allen Fachabteilungen durchgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Petitionen vom Deutschen Bundestag unmittelbar an diese weitergeleitet wurden. Die mit dieser händischen Suche verbundene Auswertung der Akten würde die Ressourcen der betroffenen Referate für einen nicht absehbaren Zeitraum erheblich beanspruchen. Eine Beantwortung Ihrer Frage kann daher wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit einer händischen Erhebung verbunden wäre, nicht erfolgen. Darüber hinaus wird auf die frei zugängliche jährliche Berichterstattung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages verwiesen (vgl. z. B. Bundestagdrucksache 21/1900). Ob Empfehlungen des Petitionsausschusses in die Vorbereitung oder Ausgestaltung von Gesetzgebungsvorhaben einfließen, ist abhängig vom konkreten Einzelfall. Es gibt insoweit keine feststehenden Kriterien.

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