Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7270)
Text
Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7270)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7481
21. Wahlperiode 05.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau,
Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7270 –
Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof –
Stand: 30. Juni 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/57 wurde unter
anderem erfragt, wie viele Verfahren vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2025
beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleitet
wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die Daten für das erste
Halbjahr 2026 in Erfahrung gebracht werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten
Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA). Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu
gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das
aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung
einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch
die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und
konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse
des Parlaments hinter die ebenfalls berechtigten Interessen an einer effektiven
Strafverfolgung zurück.
Die in allen Fragen der Kleinen Anfrage geforderte Aufschlüsselung „nach
Anzahl der Tatvorwürfe“ kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil
vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend).
Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung ver-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 5. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. In den
Registern des GBA wird die Anzahl der den Beschuldigten zur Last gelegten
Tatvorwürfe nicht erfasst. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung
eines überaus umfangreichen Aktenbestandes. Dies würde die Ressourcen in
den entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen nicht absehbaren
Zeitraum erheblich beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit nahezu
vollständig zum Erliegen bringen.
1. Wie viele Verfahren wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum
30. Juni 2026 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
insgesamt eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der GBA hat im fragegegenständlichen Zeitraum insgesamt 216
Ermittlungsverfahren eingeleitet.
2. Wie viele Verfahren mit Bezug zum
a) islamistischen Terrorismus,
b) Rechtsextremismus,
c) Linksextremismus und
d) Ausländerextremismus
wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 beim
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach
Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des
Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 21/7311 verwiesen.
3. Wie viele Verfahren mit Bezug zu keiner der in Frage 2 genannten
Kategorien, welche aber wegen extremistischer Tatvorwürfe eingeleitet
wurden, wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 beim
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils
nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD „Verfahren des Generalsbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 30. Juni 2022“ auf
Bundestagsdrucksache 20/2994 verwiesen.
4. Wie viele der genannten Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften der
Länder übergeben, und wie war nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils der Verfahrensabschluss (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe
und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der GBA hat insgesamt 137 Verfahren im Sinne der Fragestellung an die
Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Zum Verfahrensabschluss von
Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
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ISSN 0722-8333
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