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Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7270)

dip / drucksache 05.08.2026 · WP 21 · 21/7481 · Antwort · Original ↗

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Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof - Stand: 30. Juni 2026 (Antwort zu Drs. 21/7270) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7481 21. Wahlperiode 05.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7270 – Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof – Stand: 30. Juni 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/57 wurde unter anderem erfragt, wie viele Verfahren vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2025 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleitet wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die Daten für das erste Halbjahr 2026 in Erfahrung gebracht werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA). Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenfalls berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Die in allen Fragen der Kleinen Anfrage geforderte Aufschlüsselung „nach Anzahl der Tatvorwürfe“ kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung ver- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. fügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. In den Registern des GBA wird die Anzahl der den Beschuldigten zur Last gelegten Tatvorwürfe nicht erfasst. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung eines überaus umfangreichen Aktenbestandes. Dies würde die Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen nicht absehbaren Zeitraum erheblich beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit nahezu vollständig zum Erliegen bringen. 1. Wie viele Verfahren wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der GBA hat im fragegegenständlichen Zeitraum insgesamt 216 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 2. Wie viele Verfahren mit Bezug zum a) islamistischen Terrorismus, b) Rechtsextremismus, c) Linksextremismus und d) Ausländerextremismus wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 21/7311 verwiesen. 3. Wie viele Verfahren mit Bezug zu keiner der in Frage 2 genannten Kategorien, welche aber wegen extremistischer Tatvorwürfe eingeleitet wurden, wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Verfahren des Generalsbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 30. Juni 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/2994 verwiesen. 4. Wie viele der genannten Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften der Länder übergeben, und wie war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Verfahrensabschluss (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der GBA hat insgesamt 137 Verfahren im Sinne der Fragestellung an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. Zum Verfahrensabschluss von Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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