Schriftliche Frage 96 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist sich die Bundesregierung des in einem Artikel des Magazins „Der Spiegel“ vom 19. Juni 2025 (www.spiegel.de/wirtschaft/service/…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 96 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist sich die Bundesregierung des in einem Artikel des Magazins „Der Spiegel“ vom 19. Juni 2025 (www.spiegel.de/wirtschaft/service/…
Frage 96 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwiefern ist sich die Bundesregierung des in einem Artikel des Magazins „Der Spiegel“ vom 19. Juni 2025 (www.spiegel.de/wirtschaft/service/ energiewende-waermepumpen-wenn-die-stilllegu ng-des-gasanschlusses-5-000-euro-kostet-a-49718 431-fc20-4c7b-a7c4-be8d01658da3?sara_ref=re-s o-app-sh) und im Gutachten des Bundesverbands Wärmepumpe vom Mai 2025 (www.waermepum pe.de/fileadmin/user_upload/Gasnetz_K%C3%B Cndigung-Gutachten.pdf) beschriebenen Problems bewusst, dass Verbraucherinnen und Verbraucher häufig hohe Kosten für die Stilllegung oder Verplombung des Gasanschlusses an die Gasnetzbetreiber bezahlen müssen, und plant die Bundesregierung diesbezüglich tätig zu werden, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen (ggf. auch unter Berücksichtigung des Gutachtens des Bundesverbandes Wärmepumpe e. V. und einer möglichen Anpassung der NDAV), und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Juli 2025:
Die Bundesregierung ist sich der Problematik bewusst und nimmt diese ernst. Eine faire und bezahlbare Energiewende ist der Bundesregierung wichtig. Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die allgemeinen Bedingungen des Netzanschlusses im Niederdruck. Sie enthält verschiedene Regelungen im Zusammenhang mit der Herstellung eines Netzanschlusses sowie der Einstellung der Anschlussnutzung. Zusätzlich sind Bestandteil des Netzanschlussvertrags zudem regelmäßig auch sogenannte Ergänzende Bedingungen des Verteilernetzbetreibers, in denen unter anderem auch Kostenregelungen enthalten sein können. Welche Maßnahmen erforderlich sind, wenn ein Gasnetzanschluss auf absehbare Zeit nicht mehr benötigt wird, richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, so dass die entstehenden Kosten variieren können. Die insofern zuständigen Gasnetzbetreiber unterliegen in Bezug auf ihr Verhalten der Missbrauchsaufsicht der zuständigen Regulierungsbehörde nach den §§ 30 und 31 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob Anpassungen des geltenden Rechtsrahmens angezeigt sind, insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch und unangemessen hohen Preisen.
Relationen
- asked ← Alaa Alhamwi (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung