Schriftliche Frage 120 von Stephan Protschka (AfD): Hat die Bundesregierung konkrete Medienangebote identifiziert, auf die sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Text
Schriftliche Frage 120 von Stephan Protschka (AfD): Hat die Bundesregierung konkrete Medienangebote identifiziert, auf die sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und…
Frage 120 (Stephan Protschka, AfD):
Hat die Bundesregierung konkrete Medienangebote identifiziert, auf die sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im Interview mit der „taz“ bezieht, wenn sie erklärt, dass „ein Teil“ der „sogenannten alternativen Medien“ zur „Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen“ wolle, und wenn ja, welche Medien sind dies namentlich, und welche konkreten Maßnahmen oder Prüfungen (einschließlich Rechtsgrundlage, federführender Zuständigkeiten und grundrechtlicher Sicherungen) hat die Bundesregierung hierzu veranlasst beziehungsweise beabsichtigt sie zu veranlassen (https://taz.de/Karin-Prien-ueber-Angriff e-von-rechts/!6144384/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 3. Februar 2026:
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass politische Äußerungen einzelner Mitglieder der Bundesregierung im Rahmen öffentlicher Debatten nicht Gegenstand einer gesonderten Bewertung oder Kommentierung durch die Bundesregierung sind. Die Äußerungen der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellen ihre persönliche Einschätzung dar und stehen für sich. Im Übrigen hat die Bundesregierung keine eigenen Feststellungen zu einzelnen Medienangeboten im erfragten Sinn getroffen, veranlasst oder geplant. Maßgeblich ist die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsund Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, auf die auch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verweist.
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