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Schriftliche Frage 137/138 von Robert Teske (AfD): Wie viele Personen haben in den Jahren 2024 und 2025 im Bundesland Thüringen einen Rentenzahlbetrag unterhalb des Bruttobedarfs von Empfänge…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 137/138 von Robert Teske (AfD): Wie viele Personen haben in den Jahren 2024 und 2025 im Bundesland Thüringen einen Rentenzahlbetrag unterhalb des Bruttobedarfs von Empfänge… Frage 137 (Robert Teske, AfD): Wie viele Personen haben in den Jahren 2024 und 2025 im Bundesland Thüringen einen Rentenzahlbetrag unterhalb des Bruttobedarfs von Empfängern von Grundsicherung im Alter erhalten (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU- Ausländer, Ukrainer, Top-8-nichteuropäische- Asylländer), und welchem Anteil entspricht dies jeweils bezogen auf alle Rentenempfänger der vorstehend genannten Gruppen? Frage 138 (Robert Teske, AfD): Bei wie vielen Renten im Bundesland Thüringen lag die monatliche Nettorente in den Jahren 2024 und 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung unter der durch EU-SILC (EU-weite Erhebung über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen) für Deutschland ermittelten Armutsgefährdungsschwelle von 1.378 Euro im Monat (bitte die Anzahl und den Anteil ausgeben sowie nach Männern und Frauen und nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, Ukrainer und Top-8 nichteuropäische Asylländer differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 3. Februar 2026: Die Fragen 137 und 138 werden gemeinsam beantwortet. Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf eines Beziehenden von Grundsicherung im Alter lag zum Ende des Jahres 2024 bei 1.007 Euro. Ergebnisse zu den Rentenzahlbeträgen liegen klassiert in 50-Euro- Schritten vor. Für die Auswertung wurde daher auf Altersrenten mit Zahlbeträgen zum 31. Dezember 2024 unter 1.000 Euro abgestellt. Die Armutsgefährdungsschwelle eignet sich nicht für Vergleiche mit Rentenzahlbeträgen oder Bruttorentenbeträgen. Das Nettoäquivalenzeinkommen, aus dem diese Schwelle abgeleitet wird, ist ein fiktives Einkommen, das rechnerisch aus den Einkommen aller Haushaltsmitglieder multipliziert mit so genannten Äquivalenzziffern ermittelt wird und so die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens berücksichtigt. Zu den Einkommen zählen alle Einkünfte, einschließlich solcher aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit, Unterhalt, Vermögen und Transfereinkommen. Ein Vergleich mit nur einer einzelnen Einkommensart – wie dem Rentenzahlbetrag – ist daher nicht sinnvoll und zur Beurteilung der konkreten Einkommenssituation von Rentnerinnen und Rentnern nicht aussagekräftig, denn die Rente ist in der Regel nicht das einzige Einkommen eines Haushalts. Zudem gibt der Vergleich des eigenen Einkommens mit der Armutsgefährdungsschwelle keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit, da die Höhe der Schwelle u. a. von der Datenbasis, dem Einkommensbegriff, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens abhängt. Aufgrund der statistisch vorliegenden Rentenzahlbeträge nach Zahlbetragsklassen wurde für die Auswertung daher auf Renten wegen Alters mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von unter 1.400 Euro/ Monat abgestellt. Die erfragten Daten können in der erbetenen Differenzierung der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es erfolgen keine Angaben für Staatsangehörige der Ukraine sowie für die sog. Top-8- Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien), da die Fallzahlen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund zu gering sind, um eine statistisch gesicherte Aussage über die Rentenhöhe treffen zu können. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. Tabelle: Anzahl und Anteil der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch nach ausgewählten Zahlbetragsklassen in Euro/Monat und nach Staatsangehörigkeit Rentenbestand zum 31. Dezember 2024, Wohnort Thüringen Renten wegen Alters mit einem Ø Rentenzahlbetrag unter 1.000 Euro Ø Rentenzahlbetrag unter 1.000 Euro Ø Rentenzahlbetrag unter 1.400 Euro Ø Rentenzahlbetrag unter 1.400 Euro Geschlecht/ Staatsangehörigkeit* Anzahl Anteil Anzahl Anteil Insgesamt 8.973 29,8 % 17.954 67,5 % Männer 3.849 37,4 %  8.204 63,5 % Frauen 5.124 33,7 %  9.750 71,2 % darunter: Deutsche 8.608 32,9 % 17.543 67,0 % Ausländer   361 82,4 %    403 92,0 % * ohne staatenlos/unbekannt Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Es wird darauf hingewiesen, dass allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geschlossen werden kann, da u. a. weitere (Alters-)Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in anderen (inländischen oder ausländischen) Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Der Alterssicherungsbericht 2024 bestätigt den Zusammenhang: So fällt das Haushaltseinkommen in den Paar-Haushalten mit den kleinsten Rentenzahlbeträgen durchschnittlich am höchsten aus (vgl. hierzu auch die Tabelle „Anteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoeinkommen nach Rentengrößenklassen“ im Alterssicherungsbericht 2024 auf Bundestagsdrucksache 20/14086, S. 89). Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden.

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