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Schriftliche Frage 114/115/116 von Denis Pauli (AfD): Wie viele Aussiedler oder Spätaussiedler beziehen derzeit Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Fremdrentengesetz (bitte n…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 114/115/116 von Denis Pauli (AfD): Wie viele Aussiedler oder Spätaussiedler beziehen derzeit Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Fremdrentengesetz (bitte n… Frage 114 (Denis Pauli, AfD): Wie viele Aussiedler oder Spätaussiedler beziehen derzeit Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Fremdrentengesetz (bitte nach Geschlechtern und jeweiliger durchschnittlicher monatlicher Rentenhöhe aufschlüsseln)? Frage 115 (Denis Pauli, AfD): Wie viele Aussiedler und Spätaussiedler beziehen Rentenleistungen nach dem Fremdrentengesetz unterhalb des jeweils geltenden sozialhilferechtlichen Existenzminimums, und wie viele dieser Personen beziehen ergänzend Leistungen der Grundsicherung im Alter? Frage 116 (Denis Pauli, AfD): Wie haben sich die Zahlen der Aussiedler oder Spätaussiedler, die derzeit Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Fremdrentengesetz beziehen, in den vergangenen 15 Jahren entwickelt, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung für die kommenden zehn Jahre (bitte jeweils jährlich ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 12. Mai 2026: Die Fragen 114 bis 116 werden gemeinsam beantwortet. Das Merkmal „Aussiedler“ bzw. „Spätaussiedler“ wird in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht explizit erfasst. „(Spät-) Aussiedler/(Spät-)Aussiedlerinnen“ können aber durch folgende Abgrenzung annäherungsweise bestimmt werden: Renten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – (ohne Nullrenten) mit Anwendung des Fremdrentengesetzes (FRG) – ohne FRG-Land DDR und ohne Fälle nach dem „alten“ deutschpolnischen Sozialversicherungsabkommen von 1975 mit FRG-Regelungsanwendung – und mit einer erfolgten Absenkung nach § 22 FRG beziehungsweise Begrenzung nach § 22b FRG. Laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Rentenbestand am 31. Dezember 2024, Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor) wurden 690.811 Renten an den so definierten Personenkreis gezahlt, davon 353.520 Renten an Männer bzw. Hinterbliebene eines männlichen Versicherten und 337.291 Renten an Frauen bzw. Hinterbliebene einer weiblichen Versicherten. Die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge beziehen sich auf die gesamte Versicherungszeit. Sie beruhen also nicht nur auf FRG-Zeiten, sondern ggf. auch auf in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten. Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag an „(Spät-)Aussiedler/ (Spät-)Aussiedlerinnen“ lag insgesamt bei 981 Euro, bei Männern bzw. Hinterbliebenen eines männlichen Versicherten bei 1.001 Euro und bei Frauen bzw. Hinterbliebenen einer weiblichen Versicherten bei 959 Euro. Der durchschnittliche Bruttobedarf der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter lag Ende des Jahres 2024 in Deutschland bei 1.007 Euro im Monat. Ergebnisse zu den Rentenzahlbeträgen liegen klassiert in 50-Euro-Schritte vor. Es wird daher auf Renten wegen Alters zum 31. Dezember 2024 mit Zahlbeträgen unter 1.000 Euro im Monat abgestellt. Im Rentenbestand zum 31. Dezember 2024 wurden von den insgesamt rund 691.000 Renten an „(Spät-)Aussiedler/(Spät-) Aussiedlerinnen“ 509.249 Renten wegen Alters mit Wohnsitz im Inland geleistet. Bei 183.696 dieser Renten lag der Rentenzahlbetrag unterhalb von 1.000 Euro im Monat. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da u. a. weitere (Alters-)Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. So sind bei Zuwanderern auch Rentenzahlungen aus dem Ausland möglich, die nicht in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung erfasst sind. Zudem liegen nur statistische Daten zur Höhe der von der gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Renten vor. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13758. Die Anzahl der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung für die vergangenen 15 Jahre für den eingangs definierten Personenkreis der „(Spät-)Aussiedler/(Spät-)Aussiedlerinnen“ kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Anzahl der Renten 2010 480.691 2011 492.056 2012 502.414 2013 512.246 2014 529.059 2015 549.427 2016 567.100 2017 580.994 2018 597.332 2019 614.226 2020 630.156 2021 644.749 2022 658.167 2023 677.681 2024 690.811 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand am 31. Dezember Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

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