3. Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg, Frankreich
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3. Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg, Frankreich
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2995
21. Wahlperiode 28.11.2025
Unterrichtung
durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates
3. Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom
23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg, Frankreich
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende der Delegation ........................................................... 2
2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 6
3.1 Überblick ............................................................................................. 6
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 9
4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 17
5 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 18
1 Teilnehmende der Delegation
Die 3. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 23. bis
27. Juni 2025 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil:
Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU), Delegationsleiter
Abgeordneter Adam Balten (AfD)
Abgeordnete Birgit Bessin (AfD)
Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke)
Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke)
Abgeordnete Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Delegationsleiterin
Abgeordnete Dr. Malte Kaufmann (AfD)
Abgeordnete Marina Kempf (AfD)
Abgeordneter Heinrich Koch (AfD)
Abgeordneter Achim Köhler (AfD)
Abgeordneter Pierre Lamely (AfD)
Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Abgeordneter Johann Martel (AfD)
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD)
Abgeordneter Siegfried Walch (CDU/CSU)
2 Tagesordnung der Sitzungswoche
Montag, 23. Juni 2025
1. Eröffnung der Sitzungswoche
1.1 Ansprache des Präsidenten der Versammlung
1.2 Prüfung der Beglaubigungsschreiben
1.3 Wahl der Vizepräsidenten der Versammlung (Zypern, Bulgarien, Deutschland)
1.4 Ernennung der Mitglieder in den Ausschüssen
1.5 Anträge auf Debatten:
1.5.1 Dringlichkeitsdebatte: Frauenrechte in Europa - Fortschritte und Herausforderungen
1.5.2 Dringlichkeitsdebatte: Dem Völkermord in Gaza Einhalt gebieten - Der Europarat
muss jetzt handeln
1.5.3 Dringlichkeitsdebatte: Die dringende Notwendigkeit, den Krieg in Gaza zu beenden
1.5.4 Aktualitätsdebatte: Aufruf zur sofortigen Freilassung von Personen, die in Georgien
politisch motiviert verfolgt werden
1.5.5 Aktualitätsdebatte: Versuche, die Europäische Menschenrechtskonvention zu
untergraben und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte durch politische Einmischung anzugreifen
1.5.6 Dringlichkeitsdebatte: Der Weltfrieden ist bedroht: Beendigung der humanitären
Katastrophe in Gaza und Bewältigung des umfassenderen Konflikts im Nahen Osten
1.5.7 Aktualitätsdebatte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: die
Herausforderungen unserer Zeit
1.5.8 Annahme der Tagesordnung
1.5.9 Zustimmung des Protokolls der Sitzung des Ständigen Ausschusses
(Malta, 23. Mai 2025)
2. Tätigkeitsbericht
2.1 Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
Berichterstatter des Präsidiums: Frank Schwabe (Deutschland, SOC)
2.2 Beobachtung der Parlamentswahlen in Albanien (11. Mai 2025)
Berichterstatter des Präsidiums: Simone Billi (Italien, ECPA)
3. Verleihung Preiszeremonie
3.1 Vigdís-Preis für die Stärkung der Stellung von Frauen
4. Debatte (Fortsetzung)
4.1 Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
4.2 Beobachtung der Parlamentswahlen in Albanien (11. Mai 2025)
Dienstag, 24. Juni 2025
5. Wahl eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf das Vereinigte
Königreich
6. Aktualitätsdebatte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: die Herausforderungen
unserer Zeit
7. Debatte
7.1 Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte der Aggression der Russischen Föderation gegen
die Ukraine
Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Herr Eerik-Niiles Kross
(Estland, ALDE)
7.2 Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der
Freilassung von Kriegsgefangenen
Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Frau Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD)
Berichterstatterin der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte:
Frau Rian Vogels (Niederlande, ALDE)
8. Ansprache des Ministerkomitees
Präsentation: Herr Ian Borg, Vize-Ministerpräsident, Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Tourismus von Malte, Präsident des Ministerkomitees
9. Fragestunde
Befragter: Herr Alain Berset, Generalsekretär des Europarates
10. Debatte (Fortsetzung)
10.1 Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte der Aggression der Russischen Föderation gegen
die Ukraine
10.2 Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der
Freilassung von Kriegsgefangenen
Mittwoch, 25. Juni 2025
11. Debatte
11.1 Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame
Verantwortung
Berichterstatter des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Herr Kim Valentin
(Dänemark, ALDE)
11.2 Die Olympische Bewegung und Friedenssicherung: Dient die Neutralität des Sports den
Werten des Sports?
Berichterstatter des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Herr Mogens
Jensen (Dänemark, SOC)
12. Ansprache des maltesischen Premierministers Herrn Robert Abela
13. Dringlichkeitsdebatte: Der Weltfrieden ist bedroht: Beendigung der humanitären Katastrophe in
Gaza und Bewältigung des umfassenderen Konflikts im Nahen Osten
Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Frau Ingjerd Schie
Schou (Norwegen, EPP/CD)
Berichterstatter der Stellungnahme des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene:
Herr Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD)
14. Debatte: Soziale Mobilisierung, soziale Unruhen und Reaktion der Polizei in den Mitgliedstaaten des
Europarates: Ist ein neuer Sozialvertrag erforderlich?
Berichterstatter des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Herr Pierre-Alain Fridez (Schweiz, SOC)
15. Debatte: Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarats zur
Prävention von Terrorismus
Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Herr Titus Corlățean (Rumänien, SOC)
16. Debatte: Analyse und Leitlinien für eine nachhaltige und sozial gerechte Energiewende
Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Frau Saskia Kluit (Niederlande, SOC)
17. Ansprache Seiner Exzellenz Herr Volodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine
Donnerstag, 26. Juni 2025
18. Debatte: Die Rettung von Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte
Berichterstatter des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Herr Paulo Pisco
(Portugal, SOC)
19. Debatte: Die Herausforderungen und Bedürfnisse öffentlicher und privater Akteure, die an der
Migrationssteuerung beteiligt sind
Berichterstatterin des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Frau Sandra Zampa
(Italien, SOC)
20. Ansprache des kroatischen Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Herrn
Gordan Grlić Radman
21. Dringlichkeitsdebatte: Frauenrechte in Europa - Fortschritte und Herausforderungen
Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Frau Petra Bayr
(Österreich, SOC)
22. Debatte: Förderung einer inklusiven Teilhabe am parlamentarischen Leben: Gleichstellung der
Geschlechter, Barrierefreiheit und inklusive Politikmaßnahmen
Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung:
Frau Maryna Bardina (Ukraine, ALDE)
23. Aktualitätsdebatte: Aufruf zur sofortigen Freilassung von Personen, die in Georgien politisch
motiviert verfolgt werden
Freitag, 27. Juni 2025
24. Freie Debatte
25. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung)
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche
3.1 Überblick
Unter der Leitung von Knut Abraham (CDU/CSU) nahmen Vertreter aller Fraktionen an der dritten
Sitzungswoche der PVER im Jahr 2025 teil. Am 23. Juni 2025 wurde die deutsche Delegation der 21. Wahlperiode in der
PVER akkreditiert (für die Ausschussmitgliedschaften siehe Kapitel 4). Der Deutsche Bundestag hatte die
Delegation am 5. Juni 2025 gewählt (Bundestagsdrucksache 21/339). PVER-Präsident Theodoros Rousopoulos wies
bei der Akkreditierung auf die laufenden Verfahren zur Bundestagswahl hin. Diese sollten in angemessener Zeit
in Übereinstimmung mit demokratischen internationalen Standards abgeschlossen werden. Auch die Ko-
Vorsitzende der UEL-Fraktion, Laura Castel (Spanien), wies in ihrer Rede auf die Prüfung der Wahlergebnisse durch
den Wahlprüfungsausschuss hin. Die UEL-Fraktion sei besorgt, dass die Rolle des Bundestages bei der Prüfung
der Wahlen einen Interessenkonflikt darstelle und eine Frist bei der Untersuchung von Wahlbeschwerden fehle.
Zuvor hatten die ehemaligen Abgeordneten, Andrej Hunko (Gruppe BSW) und Volker Ullrich (CSU), die
Bundestagswahlergebnisse in Frage gestellt. Während Andrej Hunko den rechtlichen Rahmen zur Prüfung des
Wahlergebnisses in einer schriftlichen Erklärung kritisierte, forderte Volker Ullrich in einem Antrag auf eine
Entschließung eine Änderung der durch die Wahlrechtsreform eingeführten Zweitstimmendeckung.1 Nach der
Akkreditierung traf die deutsche Delegation die Generalsekretärin der PVER, Despina Chatzivassiliou-Tsovlis, zu einem
Gespräch. Zudem wurden drei ehemaligen Abgeordneten, Heike Engelhardt (SPD), Norbert Kleinwächter (AfD)
und Andrej Hunko (Gruppe BSW), die Ehrenmitgliedschaft in der PVER verliehen. Als ehemaliger Vorsitzender
der UEL-Fraktion erhielt Andrej Hunko zudem eine Ehrenmedaille.
Delegationsleiter Knut Abraham wurde zum Vizepräsidenten der PVER gewählt. Gemäß der Geschäftsordnung
der PVER stellt Deutschland einen der insgesamt neunzehn Vizepräsidenten der Versammlung. Abraham wurde
auf der konstituierenden Delegationssitzung am 18. Juni 2025 für das Amt von der deutschen Delegation
nominiert. Auf der Delegationssitzung wurde Gabriela Heinrich (SPD) zur stellvertretenden Delegationsleiterin
gewählt. Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) hatte ebenfalls als stellvertretender Delegationsleiter kandidiert.
Höhepunkt der Sitzungswoche war die Rede des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Plenum.
Präsident Selenskyj war anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens über die Einrichtung eines
Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine nach Straßburg gekommen. Das sogenannte
Sondertribunal soll die politischen und militärischen Führungskräfte, die für die Planung, Vorbereitung und
Durchführung des Angriffskriegs gegen die Ukraine verantwortlich sind, einschließlich des russischen Staatschefs
Wladimir Putin, zur Verantwortung ziehen. Da Staats- und Regierungschefs sowie Außenminister Immunität
genießen, können diese erst verurteilt werden, wenn sie aus dem Amt scheiden oder die Immunität aufgehoben wird.
Das Tribunal soll seinen Sitz in Den Haag haben und steht allen Mitgliedern des Europarates sowie
Nichtmitgliedstaaten, wie zum Beispiel Australien oder der EU, zur Unterzeichnung offen. Die USA zogen sich im Januar
2025 aus den Vorbereitungen des Tribunals durch eine Gruppe von Rechtsexperten („Core Group“) zurück. Das
Sondertribunal schließt eine Rechtslücke bei der Verfolgung des Verbrechens der Aggression. Da Russland das
Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nicht ratifiziert hat, kann der IStGH russische
Führungskräfte nicht wegen des Verbrechens der Aggression verfolgen. Das Sondertribunal zeige, das Völkerrecht
für alle – ohne Ausnahme und ohne Doppelmoral – gelte, so der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset.
Präsident Selenskyj dankte der PVER für seine Führungsrolle bei der Unterstützung der Ukraine. Die Forderung
ein Sondertribunal einzurichten, wurde zum ersten Mal in der Versammlung gemacht. Zudem verabschiedete die
PVER bisher rund 30 Berichte über den Angriffskrieg in der Ukraine. Der ukrainische Präsident betonte die
Bedeutung von Gerechtigkeit. Das Sondertribunal setze ein Zeichen, dass es keine Belohnungen für Aggressionen
gebe.
Vor der Unterzeichnung des Abkommens hatte die PVER Berichte über die rechtlichen und
menschenrechtlichen Aspekte des Ukrainekrieges sowie den Austausch und die Freilassung von ukrainischen
Kriegsgefangenen verabschiedet. Die PVER bekräftigte die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine, einschließlich
der Krim, und äußerte Besorgnis über die Entwicklung der amerikanischen Außenpolitik unter Präsident Donald
Trump. Des Weiteren forderte die Versammlung die Staaten auf, das Sondertribunal schnell umzusetzen, das
1 Für die schriftliche Erklärung von Andrej Hunko siehe Dok. 16202
(https://pace.coe.int/pdf/f4b8bc8e6f5086a41e2fe8e96c905a1f0416ead2e45c157680190322ba5bda58/doc.%2016202.pdf). Für den
Antrag auf eine Entschließung von Volker Ullrich siehe Dok. 16216
(https://pace.coe.int/pdf/37032cfe49880699d033b3b4bcc5e8b8656085291d4adf655d0c691bc5b41c76/doc.%2016216.pdf).
Schadensregister zu unterstützen und auf die Einrichtung einer Entschädigungskommission hinzuarbeiten. Die
PVER sei über die Verletzungen des internationalen Rechts, insbesondere bei der Behandlung ukrainischer
Kriegsgefangener, tief besorgt. Die internationale Gemeinschaft müsse dringend eingreifen und politische
Verhandlungen zur Freilassung und Rückführung aller Kriegsgefangenen unterstützen. In der Sitzungswoche fand
ein Side Event zur Zusammenarbeit zwischen der PVER mit den demokratischen Kräften in Russland statt, an
dem auch Wladimir Kara-Mursa teilnahm.
Des Weiteren diskutierte die PVER über die Lage in Georgien und forderte die sofortige Freilassung der
Personen, denen eine politische Verfolgung droht. Seit Mai 2025 wurden mehrere führende Oppositionspolitiker, wie
zum Beispiel Zurab Japaridze, Nikanor Melia oder Nika Gvaramia, verhaftet. Sie wurden festgenommen, weil sie
sich geweigert hatten vor einer Untersuchungskommission im Parlament auszusagen. Die
Untersuchungskommission untersucht mögliche Verbrechen der größten Oppositionspartei Georgiens, der Vereinten Nationalen
Bewegung. Die Partei wurde vom ehemaligen und inzwischen inhaftierten Präsidenten, Micheil Saakaschwili,
angeführt. Zudem hat die georgische Regierung Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteure und
regierungskritische Medien in den vergangenen Monaten verstärkt. Die georgische Opposition erkennt die Ergebnisse der
Parlamentswahlen von Oktober 2024 nicht an. Im Januar 2025 hatte sich die georgische Delegation aus der PVER
zurückgezogen, nachdem die Versammlung die Beglaubigungsschreiben unter Auflagen akkreditiert hatte. Die
Versammlung hatte die Freilassung von politischen Gefangenen, ein Ende der Repressionen gegen die
Zivilgesellschaft, Untersuchungen von Polizeigewalt und parlamentarische Neuwahlen gefordert. Im Oktober 2025
werden Kommunalwahlen in Georgien stattfinden.
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) stellte die Tätigkeiten des Ständigen Ausschusses und des PVER-
Präsidiums seit der vergangenen PVER-Sitzungswoche im Plenum vor.
In einer weiteren Debatte rief die PVER alle Parteien im Nahen Osten zur Deeskalation und zur Einhaltung von
internationalem Recht auf. Das Leiden und die Verluste von Zivilisten müssten minimiert werden. Die Konflikte
im Nahen Osten könnten nicht durch militärische Auseinandersetzung, sondern nur durch Diplomatie und
inklusive politische Prozesse gelöst werden. Der Waffenstillstand zwischen Israel und dem Iran, das sich zu einer
direkten Bedrohung für die europäische Sicherheit entwickelt habe, dürfe nicht gefährdet werden.
Darüber hinaus führte die Versammlung eine Aktualitätsdebatte über die Herausforderungen für den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Anlass der Debatte war die zunehmende Kritik an dem
EGMR und seinen Urteilen. Zuletzt hatten neun Staats- und Regierungschefs in einem offenen Brief vom
22.°Mai°2025 eine Diskussion über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch
den EGMR in Bezug auf Migration gefordert. Der politische Spielraum bei der Abschiebung von straffällig
gewordenen Migranten sei durch den EGMR zu stark eingeschränkt. Das Schreiben auf Initiative von Dänemark
und Italien wurde auch von Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen unterzeichnet.
Der Präsident des EGMR, Mattias Guyomar, wies in seiner Rede auf die gemeinsame Verantwortung des EGMR
und der nationalen Behörden sowie auf das Prinzip der Gewaltenteilung hin. Der Franzose Guyomar ist seit Mai
2025 neuer Präsident des EGMR. Während seiner Amtszeit plane er drei Prioritäten zu verfolgen. Erstens
beabsichtige er die Effizienz des EGMR durch kürzere Verfahren zu steigern. Zweitens solle der EGMR sichtbarer
und transparenter werden, um das Vertrauen in den EGMR aufrechtzuerhalten. Seine dritte Priorität umfasse die
Wahrung der Unabhängigkeit des EGMR und seiner Richter.
Der Brite Hugh Mercer wurde im ersten Wahlgang zum EGMR-Richter gewählt.
Der Vigdís-Preis für die Stärkung der Stellung von Frauen wurde an die palästinensische Organisation,
Women of the Sun, verliehen. Die Organisation setzt sich für den Zugang von palästinensischen Frauen in
männerdominierten Bereichen, wie zum Beispiel Politik oder Unternehmen, ein und fördert den Austausch zwischen
weiblichen Palästinensern und Israelis. Nominiert waren auch die Französin Gisèle Pelicot, deren
Vergewaltigungsprozess eine Debatte über sexualisierte Gewalt auslöste, und die Green Girls Foundation aus Kamerun. Die
Stiftung Green Girls setzt sich für klimafreundlichen Lösungen für Elektrizität und den Haushalt in ländlichen
Regionen Afrikas ein. In einer Dringlichkeitsdebatte über die Frauenrechte in Europa äußerte die Versammlung
Besorgnis über die zunehmenden Herausforderungen und den weltweiten Abbau von Frauenrechten. Darüber
hinaus diskutierte die PVER über die Förderung von inklusiver Teilhabe am parlamentarischen Leben. Parlamente
sollten sich das Ziel von Geschlechterparität setzen, klare Regeln für den Zugang von Familien in Gebäuden
definieren und den Zugang zu Parlamentsgebäuden für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
ermöglichen.
Anlässlich des anstehenden 30-jährigen Jubiläums des Beitritts von Kroatien zum Europarat richtete sich der
kroatische Außenminister, Gordan Grlić, an das Plenum. Auch der maltesische Premierminister, Robert
Abela, und Außenminister, Ian Borg, sprachen im Plenum. Maltas Premierminister bezeichnete den Europarat
als führenden Kompass bei der Bewältigung der heutigen globalen Herausforderungen. Malta hat von Mai bis
November 2025 den Vorsitz im Ministerkomitee inne. Prioritäten des Vorsitzes seien die Stärkung der Jugend,
die Unterstützung für die Ukraine sowie die Umsetzung der EGMR-Urteile. Darüber hinaus richteten die
Delegierten Fragen an den Generalsekretär des Europarates, Alain Berset. Neben dem Sondertribunal für die
Ukraine, der Situation in Gaza, der Rolle des Europarates beim Schutz von Minderheitenrechten, der Bedeutung der
Jugend für die Demokratie wurde Berset nach der Rolle des EGMR gefragt. Der Generalsekretär betonte, dass die
Politisierung des EGMR kein akzeptabler Weg sei, um eine Diskussion über den EGMR anzustoßen und dass die
Mitgliedstaaten verpflichtet seien, die Urteile des EGMR anzuerkennen und umzusetzen. Des Weiteren stehe er
im engen Austausch mit den Ländern im Südkaukasus, wie Georgien, Aserbaidschan und Armenien.
Am Mittwoch lud die liechtensteinische Delegation alle deutschsprachigen Delegationen des Europarates zu
einem Empfang ein. Ziel des sogenannten DACHLILU-Empfangs war das Kennenlernen der seit April 2025 neu
bestehenden liechtensteinischen Delegation in der PVER.
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen
Aktualitätsdebatte „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: sich den Herausforderungen
unserer Zeiten stellend“
Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) erklärte, die PVER, das Ministerkomitee und der EGMR
könnten nur dann harmonisch zusammenarbeiten, wenn sie ihre jeweiligen Rollen und Pflichten wahren. Die
Legitimität des EGMR beruhe auf der Zustimmung der Mitgliedstaaten. Die Prüfung der Einhaltung der EMRK
könne zwar zu Anpassungen der Konvention an aktuelle Entwicklungen führen, jedoch dürfe dies nicht zur
Schaffung neuer Rechte genutzt werden. Kritik an EGMR-Entscheidungen sei legitim; persönliche Angriffe jedoch
nicht. Der offene Brief der neun Mitgliedstaaten sei aus seiner Sicht Ausdruck der Verzweiflung im Umgang mit
der Migration. Er habe als Katalysator für diese Debatte geführt. Herausforderungen, wie etwa unkontrollierte
Migration, könnten nicht allein vom Gerichtshof gelöst werden. Änderungen müssten durch die Konvention oder
ihrer Protokolle erfolgen. Die Mitgliedstaaten könnten Instrumente oder Protokolle zur Anpassung an aktuelle
Gegebenheiten vorschlagen. Diese müssten vom Gerichtshof respektiert werden, ebenso wie die Mitgliedstaaten
seine Urteile achten sollten. Wahrgenommener „richterlicher Aktivismus“ könne die Umsetzung der Urteile
erschweren. Der Brief sei daher ein Weckruf für den gesamten Europarat.
Mattias Guyomar (Präsident des EGMR) betonte, er wolle die Arbeit seiner Vorgänger fortsetzen und mit seiner
dreijährigen Amtszeit institutionelle Stabilität sichern. Der Gerichtshof sei trotz aktueller Herausforderungen
stark. Er würde von 46 Richtern, über 700 Mitarbeitern und der Unterstützung der Mitgliedstaaten getragen. Zum
75-jährigen Bestehen der EMRK verwies er auf zahlreiche Verfahren, auch gegen Russland. Sein Leitprinzip sei
„geteilte Verantwortung“ mit den Schwerpunkten Effizienz, Sichtbarkeit und Verantwortlichkeit. Letztere hänge
eng mit Unabhängigkeit zusammen. Der EGMR greife nur nach Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel ein
und müsse Europas Vielfalt respektieren. Richter seien Hüter unveräußerlicher Rechte, sollten aber nicht an die
Stelle nationaler Gesetzgeber treten. Zurückhaltung gegenüber demokratisch legitimierten Parlamenten stärke die
Legitimität des Gerichtshofs und sichere den Schutz der Konventionsrechte.
Christophe Lacroix (Belgien, SOC) warnte davor, die EMRK und die Unabhängigkeit des EGMR zu schwächen.
Migration dürfe nicht als Vorwand dienen, um Rechtsstaatlichkeit und die Judikative anzugreifen. Wer mehr
staatlichen Handlungsspielraum fordere, verkenne, dass die Aufgabe des Gerichts darin bestehe, staatliche Macht
zu kontrollieren und nicht, sie auszuweiten. Rónán Mullen (Irland, EPP/CD) bezeichnete den EGMR und die
Konvention als zentrale Pfeiler des Europarats und forderte Reformen bei der Zusammensetzung und der
Arbeitsweise. Elisabetta Gardini (Italien, ECPA) argumentierte für eine Anpassung der EMRK an Herausforderungen,
wie zum Beispiel der Migration. Stures Festhalten würde die Augen vor der Realität verschließen und damit zu
einem Verlust der Stärke und Legitimität führen. Rechtsinstrumente müssten wirksam und verhältnismäßig
bleiben. Bertrand Bouyx (Frankreich, ALDE) rief zur Verteidigung der Unabhängigkeit des EGMR gegen
populistische Angriffe auf. Politik dürfe das Recht nicht diktieren. Prinzipien müssten auch in Krisen standhalten. Søren
Søndergaard (Dänemark, UEL) distanzierte sich vom dänischen Regierungschef, der den Brief unterzeichnet
hatte. Er warnte vor falschen Eindrücken über Straffreiheit für Ausländer und forderte stattdessen den Fokus auf
reale Probleme, wie beispielsweise die Verfahrensdauer und Durchsetzungskraft des EGMR, zu legen. Pierre-
Alain Fridez (Schweiz, SOC) betonte das Recht jedes Migranten auf individuelle Prüfung und Schutz.
Rückführungen dürften nur in sichere Drittstaaten erfolgen. Petra Bayr (Österreich, SOC) hob die EMRK als „lebendes
Dokument“ hervor. Das Schreiben sei als innenpolitisches Manöver zu werten und nicht als konstruktive
Weiterentwicklung der Konvention oder der Rechtsprechung. Sie forderte eine sorgfältige Auswahl der Richter durch
die PVER. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) warnte vor populistischen Angriffen auf die Justiz unter dem
Vorwand der Migration. Die Unabhängigkeit des EGMR sei durch die Gewaltenteilung und die internationale
Zusammensetzung der Richter gewahrt. Sigríður Á. Andersen (Island, ECPA) begrüßte die Debatte. Er
kritisierte, der EGMR greife in exekutive und demokratische legislative Entscheidungen ein. Änderungen an den
Menschenrechten sei die Sache von demokratisch gewählten Personen. Damien Cottier (Schweiz, ALDE) hob
die Unverzichtbarkeit des EGMR hervor, warnte jedoch gleichzeitig vor richterlichem Aktivismus. Politische
Diskussionen über Rahmenbedingungen seien legitim, solange die Unabhängigkeit des Gerichts gewahrt bleibe.
Benjamin Dalle (Belgien, EPP/CD) wies den Vorwurf einer Einschränkung nationaler Handlungsspielräume
zurück und betonte die Unabhängigkeit des EGMR als Schutz vor Machtmissbrauch. Axel Kassegger (Österreich,
ECPA) sieht die EMRK in erster Linie als einen Schutz vor staatlichen Übergriffen. Das offene Schreiben diene
seiner Ansicht nach dazu, nationale Handlungsspielräume zu sichern. Piero Fassino (Italien, SOC) wies den
Vorwurf zurück, der EGMR untergrabe die nationale Souveränität. Grundrechte seien unverhandelbar, und
Mehrheiten dürften keine fundamentalen Rechte beschneiden. Agnes Sirkka Prammer (Österreich, SOC) verteidigte die
EMRK als ein Versprechen von Würde und Gerechtigkeit. Reformen sollten nur über legitime Verfahren erfolgen,
und Menschenrechte müssten stets aktiv verteidigt werden. Gala Veldhoen (Niederlande, SOC) bezeichnete den
Brief als Angriff auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Sie forderte, dass EGMR-Urteile konsequent
umgesetzt werden, und sprach sich für einen Beitritt der EU zur EMRK aus. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD)
führte aus, der EGMR interpretiere Rechte einseitig zugunsten illegaler Migranten und schränke dadurch den
Handlungsspielraum nationaler Parlamente ein. Entscheidungen des EGMR verhinderten häufig Abschiebungen
krimineller Migranten und schwächten den Grenzschutz, wodurch die Rechte langjähriger Einwohner gefährdet
würden. Er forderte alle europäischen Staats- und Regierungschefs zum Unterzeichnen des Briefes auf. Aurora
Floridia (Italien, SOC) warnte vor rechtsextremen Netzwerken und der politischen Instrumentalisierung offener
Briefe, die den EGMR schwächen könnten. Baroness Shami Chakrabarti (Vereinigtes Königreich, SOC)
bezeichnete die EMRK und den EGMR als wichtigste Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte. Diese Rechte
müssten weiterentwickelt, aber keinesfalls eingeschränkt werden. Susanne Fürst (Österreich, ECPA) kritisierte
einen aus ihrer Sicht bestehenden Aktivismus des EGMR, insbesondere bei Abschiebungsverboten und
Klimafällen. Sie forderte eine striktere Begrenzung der gerichtlichen Befugnisse. Bisera Kostadinovska-Stojchevska
(Nord Mazedonien, SOC) betonte, der EGMR und die EMRK seien Grundvoraussetzungen für Demokratie und
müssten insbesondere in Krisenzeiten konsequent verteidigt werden. Gergely Arató (Ungarn, SOC) warnte, die
Infragestellung von Rechten von Geflüchteten könne künftig auch andere Gruppen betreffen. Menschenrechte
begrenzten Macht und schützten die Menschlichkeit. Tony Vaughan (Vereinigtes Königreich, SOC) lehnte eine
Neufassung der EMRK ab. Probleme sollten seiner Ansicht nach durch Kooperation und nicht durch Änderungen
an Grundrechten gelöst werden. Für Paweł Jabłonski (Polen, ECPA) sei das Schreiben der Staats- und
Regierungschefs nicht als Angriff zu deuten, sondern als Startschuss für eine Debatte. Er forderte, den Schutz der
eigenen Bürger an erster Stelle zu setzen. Sandra Zampa (Italien, SOC) kritisierte den Brief als Angriff auf die
Menschenrechte und die Gewaltenteilung. Es dürfe keine „A- und B-Menschenrechte“ geben. Institutionen, die
fundamentale Rechte schützen, dürften nicht politischen Zyklen unterworfen sein. Mogens Jensen (Dänemark,
SOC) sah in dem Brief einen Teil eines notwendigen Dialogs, um die Unterstützung für den EGMR zu stärken.
Céline Thiébault-Martinez (Frankreich, SOC) hob hervor, dass der EGMR eine wichtige Schutzfunktion habe,
wenn nationale Justizsysteme versagten. Angriffe auf den Gerichtshof aus migrationspolitischen Gründen
gefährdeten Rechte und Demokratie. Lord Don Touhig (Vereinigtes Königreich, SOC) warnte vor einer Politisierung
des EGMR. Die Konvention sei unverzichtbar, um universelle Rechte vor populistischen Angriffen zu schützen.
Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) betonte abschließend, man müsse die Gewaltenteilung und
die Rolle des EGMR respektieren. Angst vor judikativem Aktivismus müsse vorgebracht werden können und der
EGMR werde zweifellos zuhören. Der Gerichtshof beruhe in seiner Legitimität vollständig auf der Zustimmung
der Mitgliedstaaten.
Dringlichkeitsdebatte „Der Weltfrieden ist bedroht: Beendigung der humanitären Katastrophe in Gaza
und Bewältigung des umfassenderen Konflikts im Nahen Osten“
Die Berichterstatterin Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) wies auf die starke Polarisierung des Themas
hin. Ziele der Debatte sei, einen Konsens über die dringende Deeskalation in der Region und die Notwendigkeit
der internationalen Zusammenarbeit und des Dialogs herzustellen. Eine dauerhafte Lösung sei nicht durch
Drohungen oder Vergeltung, sondern nur durch Diplomatie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Zivilbevölkerung
zu erreichen. Die humanitäre Lage in Gaza sei katastrophal, Israels Reaktion in vielen Fällen unverhältnismäßig.
Gleichzeitig wies sie auf die regionalen Spannungen hin, insbesondere zwischen Israel und dem Iran, sowie auf
die Gefahr einer Ausweitung des Konflikts. Es brauche einen dauerhaften, bedingungslosen Waffenstillstand,
ungehinderten humanitären Zugang und die universelle Anwendung von Menschenrechten, Rechenschaftspflicht
und Rechtsstaatlichkeit. Die PVER müsse geeint für Frieden, den Schutz von Zivilisten und die Einhaltung
internationaler Normen eintreten.
Als Vertreter des mitberatenden Migrationsausschusses erklärte Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD), die
humanitären Aspekte der Konflikte seien zu betonen. Man verurteile die Ereignisse vom 7. Oktober ebenso wie die
zivilen Opfer und Zerstörungen in Gaza klar. Zudem habe der Ausschuss über die „Absicht eines Völkermords“
diskutiert. Zu erwähnen seien auch die negativen Folgen für israelische Zivilisten, die Flüchtlingskrise, die aus
dem Iran kommen könnte, sowie die Gewalt des iranischen Regimes.
Gabrielle Cathala (Frankreich, UEL) bezeichnete die Lage in Gaza nach 21 Monaten Bombardierung, Hunger
und systematischen Tötungen als Genozid und beanstandete, dass der Genozid im Bericht nicht erwähnt werde.
Aus ihrer Sicht gebe es Doppelstandards bei der Verurteilung von Russland und Israel. Die Palästinenser würden
seit Jahrzehnten unter „Dekolonalisierung, Konfiszierung von Land und Verbrechen“ Israels leiden und nicht erst
seit dem 7. Oktober. Piero Fassino (Italien, SOC) warnte vor dem Risiko einer Eskalation zwischen Israel, den
USA und dem Iran. Ein dauerhafter Waffenstillstand sowie eine Zwei-Staaten-Lösung seien notwendig.
Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) appellierte, gleiche Maßstäbe für israelische und palästinensische Opfer
anzuwenden. Des Weiteren wies er auf das Selbstverteidigungsrecht Israels hin. Lord David Blencathra (Vereinigtes
Königreich, ECPA) machte Hamas für die Krise verantwortlich, kritisierte Irans Unterstützung für Terrorgruppen
und forderte uneingeschränkte humanitäre Hilfe für Gaza. Damien Cottier (Schweiz, ALDE) forderte die
sofortige Freilassung aller Geiseln, einen Waffenstillstand und uneingeschränkten humanitären Zugang. Meirav Ben
Ari (Israel) erklärte, der israelische Angriff diene dazu, Irans Plan einer Atombombe zu verhindern. Wie bereits
Kanzler Merz gesagt habe, verrichte Israel „die schmutzige Arbeit für alle“. Während Israel gezielt militärische
Einrichtungen angreife, greife der Iran die Zivilbevölkerung an. Israel halte seine humanitären Verpflichtungen
ein und liefere umfangreiche humanitäre Hilfe nach Gaza. Israel bekämpfe nicht die Bevölkerung Gazas, sondern
den Terrorismus. Sie rief die internationale Gemeinschaft zur Solidarität mit Israel auf, zur Freilassung der
Geiseln und die Hamas zur Niederlegung der Waffen. Bernard Sabella (Palästina) berichtete über das Leid in Gaza
und kritisierte, das Leid der Palästinenser werde häufig übersehen. Er beanstandete internationale
Doppelstandards und begrüßte den Bericht, der eine politische Lösung fordere. Er mahnte aber, dass ohne ein entschlossenes
Handeln Europas dieser wirkungslos bliebe. Schließlich forderte er die Aufhebung der Belagerung Gazas, der
Besetzung des Westjordanlands und ein Ende des Krieges. Michael Farrugia (Malta, SOC) forderte
diplomatische Lösungen, internationalen Druck für Friedensverhandlungen und freien Zugang für die Medien in Gaza.
Saara-Sofia Sirén (Finnland, EPP/CD) forderte einen sofortigen Waffenstillstand, Schutz von Zivilisten und
humanitären Zugang. Sie warnte auch vor Irans Einfluss und betonte die Bedeutung von Diplomatie,
Menschenrechten und Völkerrecht. Sir Edward Leigh (Vereinigtes Königreich, ECPA) unterstützte Israels
Selbstverteidigungsrecht, kritisierte aber die unverhältnismäßigen Angriffe auf Gaza und die Blockade einer Zwei-Staaten-
Lösung durch Israel. Für Alfred Heer (Schweiz, ALDE) liegt das Kernproblem in der Geiselnahme durch die
Hamas. Israel versuche, die Geiseln zu befreien und leiste humanitäre Hilfe für die Palästinenser. Die Hamas
verwende Hilfsgelder für militärische Zwecke und nicht für die Versorgung der Bevölkerung. Er wies auf die
destabilisierende Rolle Irans in der Region hin. Ein Ende der Hamas würde eine positive Zukunft für die
Palästinenser ermöglichen. Miapetra Kumpula-Natri (Finnland, SOC) betonte die akute Notlage in Gaza und die
dringende Notwendigkeit internationaler Hilfe sowie eines Waffenstillstands und einer Zwei-Staaten-Lösung. Nicos
Tornaritis (Zypern, EPP/CD) verurteilte den Angriff der Hamas vom 7. Oktober. Die israelische Reaktion in
Gaza gehe jedoch „zu weit“ und bringe mehr Instabilität und Wut anstatt mehr Sicherheit. Es brauche eine
politische Lösung. Seda Gören Bölük (Türkei, NR) schilderte das Leid der Kinder in Gaza und forderte die
internationale Gemeinschaft auf, Menschenrechtsverletzungen als solche zu benennen und Verantwortung zu
übernehmen. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) dankte Israel, das im Gegensatz zur PVER handle. Israel verteidige
die Werte der Frauen, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit. Er forderte, Israel zu unterstützen und zu
bewaffnen. Laut Stefan Schennach (Österreich, SOC) gehe es in Gaza um einen Genozid und nicht um Israels
Selbstverteidigung. Man könne dies, ebenso wie die „kriminellen Siedler“ im Westjordanland, nicht akzeptieren.
Es handle sich aktuell um die größte humanitäre Krise, die man zu Recht als Genozid bezeichnen müsse. Garret
Ahearn (Irland, EPP/CD) verurteilte die Blockade Gazas als völkerrechtswidrig, forderte den sofortigen
Waffenstillstand, die Freilassung aller Geiseln und den humanitären Zugang, sowie EU-Sanktionen gegen
Verantwortliche. Auch Carla Moonen (Niederlande, ALDE) kritisierte das Leid in Gaza und warnte vor einem Völkermord.
Valérie Piller Carrard (Schweiz, SOC) verurteilte Israels Blockade von Hilfsgütern seit dem Ende des
Waffenstillstands vom 2. März 2025. Israels Handeln sei eine offensichtliche Form „illegaler kollektiver Bestrafung“ und
es begehe „Kriegsverbrechen“, indem es Verhungern als Methode des Krieges nutze. Israels erklärte Absicht,
seine militärischen Angriffe auszuweiten, Gebiete zu annektieren und Palästinenser aus Gaza zu vertreiben stelle
eine gravierende Verletzung des internationalen Rechts dar. Benjamin Dalle (Belgien, EPP/CD) betonte, dass
wiederholt Beschlüsse des Europarats unbeachtet geblieben seien, und forderte Konsequenzen. Um die
Glaubwürdigkeit des Europarates zu bewahren, habe er eine Entschließung eingereicht, nach der der Beobachterstatus
Israels suspendiert werden solle. Armen Gevorgyan (Armenien, ECPA) warnte vor den Folgen der Eskalation
im Nahen Osten für den Südkaukasus. George Loucaides (Zypern, UEL) forderte die Situation in Gaza als
Völkermord anzuerkennen, Bombardierungen und Aushungerung zu verurteilen und das Apartheid-System zu
beenden. Er warnte vor Mitschuld durch Schweigen oder durch Waffenlieferungen an Israel. Salma Zahid (Kanada)
erinnerte daran, dass sich seit der Verabschiedung der PVER-Entschließung im Januar 2025 kaum etwas geändert
habe. Sie bezeichnete die Lage als Völkermord und forderte, die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof
und die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs zu respektieren. Langfristig sehe sie die Anerkennung
eines souveränen palästinensischen Staates als einzigen Weg zum Frieden und verlangte sofortige Sanktionen, ein
beidseitiges Waffenembargo sowie Gerechtigkeit für Kriegsverbrechen. Louise Morel (Frankreich, ALDE)
bezeichnete die Lage in Gaza als eine beispiellose Tragödie mit zehntausenden zivilen Opfern. Sie forderte einen
inklusiven politischen Prozess mit dem Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung. Frankreich sei bereit, Palästina
anzuerkennen. Aysu Bankoglu (Türkei, SOC) beschrieb die humanitäre Notlage in Gaza als verheerend. Sie kritisierte
die Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft und forderte, Druck auf Regierungen auszuüben, da man Israels
Verbrechen nicht weiter dulden könne. Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD) würdigte den Mut von Frauen im
Iran, Afghanistan und anderen Ländern, die trotz Unterdrückung für Bildung und Freiheit kämpfen. Sie betonte,
dass die Region nicht nur politisch, sondern auch menschlich von tiefem Schmerz und verlorenem Vertrauen
geprägt sei. Sie schlug vor, US-Präsident Donald Trump zur PVER einzuladen, um mit ihm über die Zukunft des
internationalen Rechts zu diskutieren. Meryem Göka (Türkei, NR) bezeichnete Israels Angriffe in Gaza als
Genozid und kritisierte die systematische Gewalt und Vertreibung. Sie warnte vor einer Normalisierung dieser
Gewalt und betonte, dass die Region keinen weiteren Krieg verkraften könne. Kacper Maciej Płażyński (Polen,
ECPA) verurteilte die hohen zivilen Opferzahlen in Gaza. Er hob die Gefährdung humanitärer Helfer hervor. Sein
Aufruf zu einer Schweigeminute für die Opfer wurde vom PVER-Präsidenten unter Verweis auf das Verfahren
zur Beantragung einer Schweigeminute gestoppt. Als Berichterstatterin für die humanitäre Krise der Kinder und
Frauen in Gaza wies Saskia Kluit (Niederlande, SOC) auf das Leid der Kinder in Gaza hin. Die PVER müsse
handeln, sonst könne man das humanitäre Recht neben den verstorbenen Palästinensern und Kindern begraben.
Lianne Rood (Kanada) betonte Israels Recht auf Selbstverteidigung. Zur Herstellung von Frieden und Wohlstand
müssten die Palästinenser die Hamas beseitigen und die Iraner das Regime. Nerea Ahedo (Spanien, ALDE)
forderte einen sofortigen Waffenstillstand, Zugang zu humanitärer Hilfe und die Freilassung der Geiseln. Sie warnte
vor einer wachsenden Instabilität in der Region und betonte, dass demokratische Staaten internationale Standards
und die Menschenrechte einhalten und durchsetzen müssten. Für Iwona Arent (Polen, ECPA) müsse die PVER
angesichts der Leiden der Menschen die „moralische Stimme“ des Europarates sein. Schweigen bedeute
angesichts dieses „Verbrechens“ Komplizenschaft. Laut Zeynep Yildiz (Türkei, NR) verursache Israel ein
„kollektives Trauma“ für die gesamte Menschheit, indem es „Verbrechen des Völkermords gegen die Menschen in Gaza
mit einer unbeschreiblichen Grausamkeit“ ausübe. Moralisch sei Israel „besiegt“ und Gaza trage den „Mantel der
moralischen Überlegenheit“. Sie forderte eine Fact finding Mission der PVER in Gaza. Perran Moon
(Vereinigtes Königreich, SOC) kritisierte Israels Handeln als „unverhältnismäßig“. Er unterstütze nachdrücklich die
jüngsten Sanktionen und das Aussetzen der Verhandlungen des Freihandels mit Israel der britischen Regierung. Die
jüngste Eskalation zwischen Israel und Iran sowie die Intervention der USA habe dem Konflikt eine gefährliche
neue Dimension verliehen. Deeskalation müsse Priorität haben. Lesia Zaburanna (Ukraine, ALDE) wies auf die
Unterstützung des Irans von Russland im Ukrainekrieg hin. Russland habe aufgrund des gestiegenen Ölpreises
ein Interesse an diesem Konflikt. Boaz Bismuth (Israel) sagte, Israel greife keine Kinder, sondern Terroristen an.
Er erinnerte an das Leid der israelischen Kinder nach dem 7. Oktober. Edite Estrela (Portugal, SOC) sprach von
Genozid und „Barbarei“. Der israelische Premierminister, Benjamin Netanjahu, und die israelischen Generäle
müssten sich für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Cat Eccles (Vereinigtes Königreich,
SOC) berichtete von ihrem Besuch in Israel. Die „Gräueltaten“ in Palästina dürften nicht „normalisiert“ werden.
Der palästinische Staat müsse anerkannt werden, jedoch nicht mit Hamas an der Spitze. Es gebe bei diesem Krieg
keine Gewinner, sondern nur „menschliche Tragödie und Trauma“. Ebenso wie Lesia Zaburanna wies Larysa
Bilozir (Ukraine, ALDE) auf die Rolle Russlands hin. Frieden sei kein Schlagwort, sondern eine Verantwortung
zum Handeln. Stéphane Mazars (Frankreich, ALDE) erklärte, die israelischen und amerikanischen Angriffe zum
Stopp des iranischen Atomprogramms dürften nicht von der „dramatischen“ Lage in Gaza ablenken. Er wies auf
die Bemühungen der französischen Regierung für ein Ende des Konflikts und zum Erreichen einer Zwei-Staaten-
Lösung hin. Zwar habe man nicht die Angriffe vom 7. Oktober und die Verantwortung der Hamas für den Beginn
des Krieges vergessen, jedoch komme die militärische Antwort Israels zu einem „menschlichen und moralischen
Preis, der inakzeptabel“ sei.
Die Berichterstatterin Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD, Berichterstatterin) wies abschließend darauf
hin, dass die PVER trotz der Polarisierung und der Uneinigkeit über den Konflikt geeint für ihre Werte einstehen
müsse. Konsens müsse, erstens, über die absolute Notwendigkeit von Deeskalation in der Region und dem
Bekenntnis zum Multilateralismus, sowie zweitens, über ein Ende des Leids in Gaza, bestehen. Die PVER sei kein
Gericht, sondern müsse bei einer gravierenden Verletzung des internationalen Rechts handeln. Der Vorsitzende
des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Bertrand Bouyx (Frankreich, ALDE),
unterstrich, die Debatte zeige die Stärke der PVER, Menschen mit unterschiedlichen Ansichten auch in schwierigen
Zeiten zusammenzubringen, die die Überzeugung teilen, dass das internationale Recht, der Schutz von Zivilisten
und die Suche nach Frieden der Kompass für ihr Handeln sei.
Ansprache Seiner Exzellenz, Herr Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine
Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos (Griechenland, EPP/CD), erinnerte an die humanistische
Tradition, in der Krieg nicht verherrlicht, sondern als menschliches Leid verstanden werde. Krieg bedeute vor allem
das Leiden der Unschuldigen. Seit über 1.200 Tagen leide die ukrainische Bevölkerung nicht nur unter Zerstörung
und Schmerz, sondern auch unter dem Risiko, dass diese Gewalt als Normalität hingenommen werde. Die größte
Gefahr sei, dass die Welt sich an den Krieg gewöhne. Deshalb komme der Parlamentarischen Versammlung eine
besondere Verantwortung zu. Sie sei die erste und bisher einzige internationale Organisation, die Russland wegen
des Angriffskriegs ausgeschlossen habe. Auch die Idee eines Sondertribunals habe seinen Ursprung in der
Versammlung. Mit der Unterzeichnung des Abkommens werde ein bedeutendes Zeichen gesetzt. Es gehe nicht nur
um juristische Formalien, sondern um Gerechtigkeit. Rousopoulos betonte, Gerechtigkeit bedeute nicht
Bestrafung, sondern Erinnerung und Gesetz. Es sei die Grundlage eines dauerhaften Friedens. Das Ziel sei, Aggression
als Verbrechen zu benennen, staatliche Souveränität zu schützen und Gerechtigkeit als Voraussetzung für Frieden
zu verstehen.
Der ukrainische Präsident Selenskyj dankte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats für ihre
konsequente und klare Unterstützung der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs. Die Versammlung habe
mit ihrer klaren politischen Haltung und fast dreißig verabschiedeten Resolutionen Führungsstärke bewiesen.
Besonders betonte er die Rolle des Europarats als erste große internationale Organisation, die Russland wegen seines
Angriffskriegs ausgeschlossen habe. Damit sei ein starkes Zeichen gesetzt worden, dass der Angriff auf die
Ukraine zugleich ein Angriff auf ganz Europa und seine Werte sei. Der Vorschlag zur Einrichtung der
Sondertribunals stamme aus der PVER. Selenskyj erinnerte daran, dass Europa sich nach den Katastrophen des 20.
Jahrhunderts bewusst zu einem Kontinent des Friedens, der Menschenrechte und des Rechts entwickelt habe. Diese
Errungenschaften seien nicht selbstverständlich, sondern Ergebnis politischen Willens, gesellschaftlicher
Überzeugungen und der Zusammenarbeit europäischer Institutionen. Zentrale Aufgabe Europas sei, Gerechtigkeit
durchzusetzen, auch gegenüber Kriegsverbrechern. Präsident Selenskyj betonte, dass es keine Straffreiheit für das
Verbrechen der Aggression geben dürfe. Jeder Kriegsverbrecher müsse wissen, dass es Gerechtigkeit geben werde,
und dies gelte auch für Russland. Der Angriffskrieg müsse mit rechtsstaatlichen Verfahren dokumentiert,
geahndet und abschließend juristisch bewertet werden, um Straflosigkeit zu verhindern. Das Tribunal soll alle
Verantwortlichen, einschließlich des russischen Präsidenten, zur Rechenschaft ziehen. Es bedürfe großen politischen
und juristischen Mutes, um sicherzustellen, dass jeder Kriegsverbrecher, einschließlich Putin, vor Gericht gestellt
werde, so Präsident Selenskyj. Er begrüßte die wachsende Unterstützung für das Tribunal durch europäische
Partnerstaaten. Militärische Unterstützung, Sanktionen und politischer Druck seien zwar notwendig, um künftige
Aggressionen zu verhindern, es müssten jedoch auch rechtliche Maßnahmen angewandt werden.
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) fragte nach dem Stand des Wiederaufbaus der Ukraine und wie dieser
beschleunigt werden könne, um den Menschen in der Ukraine Hoffnung zu geben. Selenskyj betonte die
Dringlichkeit des Wiederaufbaus, insbesondere aufgrund der russischen Drohnenangriffe im Winter. Europäische
Unterstützung und private Investitionen seien für die Unabhängigkeit des Landes und die Hoffnung der Menschen
entscheidend. Am 10. und 11. Juli sollen auf der Ukraine-Wiederaufbau-Konferenz in Rom wichtige Projekte und
Verträge besprochen werden.
Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) erkundigte sich nach den Folgen der politischen und militärischen
Uneinigkeiten in Europa für das ukrainische Volk. Die Spaltung sei oft durch russische Einflussnahme provoziert. Russland
führe durch Desinformation, Cyberangriffe und Propaganda einen hybriden Krieg, der auf die Spaltung Europas
ziele, so Selenskyj. Europäische Einheit sei jedoch entscheidend, da Putin auf die Spaltung, und letztlich die
Zerstörung des gesamten Europas und seiner Werte, abziele. Die Ukraine trage die unmittelbare Last mit hohen
Opferzahlen und brauche die geschlossene Unterstützung Europas.
Auf die Frage von Sir Christopher Chope (Vereinigtes Königreich, ECPA), ob die aktuelle Unterstützung
ausreiche oder zusätzliche militärische Hilfe oder schärfere Sanktionen notwendig seien, betonte Selenskyj die
Bedeutung von Sanktionen gegenüber dem russischen Banken-, Energie- und Rüstungssektor, um Russlands
Kriegsproduktion zu bremsen. Zudem müsse genau überwacht werden, dass keine militärischen Bauteile über Umwege
nach Russland gelangen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA sei dabei entscheidend.
Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) betonte, dass es keinen Frieden ohne Gerechtigkeit geben könne. Er erkundigte
sich nach den Erwartungen von Selenskyj bei der Umsetzung des Sondertribunals bis zum Jahresende 2025 und
nach einer Botschaft an die nationalen Parlamente. Selenskyj antwortete, das Sondertribunal sei ein bedeutender
Schritt und ein starkes juristisches Instrument zur Anerkennung des Verbrechens der Aggression. Es brauche
jedoch mehr als Worte und Unterschriften. Um Frieden zu erreichen, seien konkrete, praktische Schritte aller
Staaten notwendig.
Laura Castel (Spanien, UEL) fragte nach Selenskyjs Vorstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens sowie
nach den Maßnahmen zur Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit während des
Kriegsrechts in der ganzen Ukraine und die Probleme des ukrainischen Verfassungsgerichts. Selenskyj betonte,
dass ein gerechter Frieden nur ohne russische Ultimaten möglich sei. Man müsse sich auf die Instrumente
konzentrieren, die Russland an den Verhandlungstisch brächten. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Ukraine habe
jedoch keinen Preis und stehe nicht zum Verkauf. Der Krieg drehe sich weniger um Territorien als um Identität
und Freiheit. Im Hinblick auf die Probleme des Verfassungsgerichts erwiderte er, dass man die Probleme lösen
werde.
Dringlichkeitsdebatte „Frauenrechte in Europa – Fortschritt und Herausforderungen“
Die Berichterstatterin Petra Bayr (Österreich, SOC) verwies auf das Zitat des US-Nationalisten, Nick Fuentes,
„Your body, my choice“. Das Zitat sei Ausdruck männlicher Vorherrschaft und der Unterdrückung von Frauen.
Dahinter stehe eine Ideologie, die Frauen die Selbstbestimmung über Körper, Leben, Partnerwahl und Beruf
verwehre. Die Frauenrechte in Europa seien keineswegs selbstverständlich und in Krisenzeiten besonders gefährdet.
Es scheine einen globalen Krieg gegen Frauen zu geben, der gleichzeitig ein stiller Krieg sei. Frauenrechte würden
auf vielfältige Weise verwehrt. Die heutigen Frauenrechte seien hart erkämpft worden und nun bedroht. Die
Debatte drehe sich im Kern um Macht und der Angst vor einer Welt der Gleichberechtigung. Trotz Hass, Drohungen
und Einschüchterung leisteten Frauen weltweit Widerstand, organisierten sich und erzielten Fortschritte. Man
werde nicht aufhören, bis die Gleichberechtigung erreicht sei.
Céline Thiébault-Martinez (Frankreich, SOC) warnte vor der Bedrohung der Frauenrechte in Krisenzeiten. Sie
forderte besseren Schutz, Aufklärung und Förderung der politischen Teilhabe von Frauen. Albana Vokshi
(Albanien, EPP/CD) wies auf die Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen sowie die Lohn- und Rentenungleichheit
hin. Sie forderte die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention, gezielte Förderung von
Frauenprogrammen und mehr Transparenz bei Löhnen und Renten. Abgeordnete Martina Kempf (AfD) widersprach dem
Berichtsentwurf, es gebe einen mangelnden Zugang zu Verhütungsmitteln. In Deutschland bestehe kein
Abtreibungsrecht, sondern ein verfassungsmäßiges Recht auf Leben für Ungeborene. Das ungeborene Kind würde in
dem Bericht nicht berücksichtigt werden. In Deutschland würden jährlich hunderttausende ungeborene Kinder
„getötet“. Auffällig sei, dass etwa die Hälfte der Abtreibungen das zweite oder dritte Kind einer Familie beträfen.
Sie forderte daher eine bessere Unterstützung der Familien. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE)
widersprach der Abgeordneten Kempf, die den Bericht auf das Thema der Abtreibung reduziere. Gleichstellung ergebe
sich nicht und sei eine demokratische Notwendigkeit. Sie verwies auf die Gewalt gegen Frauen, insbesondere im
digitalen Raum. Sevilay Çelenk (Türkei, UEL) hob hervor, dass der Bericht bestehende
Geschlechterungleichheiten umfassend darstelle. Sie kritisierte Rückschritte wie den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention
und forderte internationale Solidarität zum Schutz der Frauenrechte. Naomi Cachia (Malta, SOC) wies auf die
besondere Betroffenheit von Frauen in Krisen und Konflikten hin. Sie kritisierte die geringe Beteiligung von
männlichen Rednern bei der Debatte. Marija Petrushevska (Nord Mazedonien, EPP/CD) würdigte Fortschritte
zur politischen Teilhabe von Frauen, warnte aber vor anhaltender Gewalt, Diskriminierung und Rückschritten.
Sie forderte mehr Frauen in Führungspositionen, Lohngleichheit und Schutz vor Cybergewalt. Victoria Tiblom
(Schweden, ECPA) betonte, dass Frauenrechte Demokratien stärken und gerechtere Gesellschaften fördern.
Angriffe durch Anti-Gender-Bewegungen und Online-Hass gefährdeten insbesondere Politikerinnen. Aysu
Bankoğlu (Türkei, SOC) kritisierte den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention und forderte gleiche
Bezahlung, Schutz von Migrantinnen und die vollständige Umsetzung der Konvention. Die
Geschlechterungleichheit seit Ergebnis patriarchischer Normen und autokratischer Regierungen, man müsse für ein
feministisches Europa einstehen. Georgios Stamatis (Griechenland, EPP/CD) betonte die Notwendigkeit von
Gleichstellung und Schutz vor Gewalt. Er kritisierte Rückschritte bei Minderheitenrechten und die schwierige Lage
alleinerziehender Frauen in Europa. Edite Estrela (Portugal, SOC) wies darauf hin, dass Frauen trotz gesetzlicher
Fortschritte oft unsichtbar bleiben und weiterhin Hassrede sowie stereotype Darstellungen in den Medien
erfahren. Sie kritisierte zudem die Streichung zentraler Gleichstellungsbegriffe wie „Abtreibung“ und „Feminismus“
durch die US-Regierung unter Trump. Gleichstellung sei eine Kernfrage der Demokratie. Auch für Valérie Piller
Carrard (Schweiz, SOC) seien Rückschritte bei den Frauenrechten ein Warnsignal für die Demokratie. Baroness
Shami Chakrabarti (Vereinigtes Königreich, SOC) warnte vor Rückschritten durch Kürzungen öffentlicher
Leistungen, offene Frauenfeindlichkeit und Online-Misogynie. Sie forderte die Regulierung großer
Technologieunternehmen und die Berücksichtigung von Maßnahmen auf nationaler Ebene. Francesco Verducci (Italien,
SOC) betonte, dass Fortschritte bei Frauenrechten positiv für die gesamte Gesellschaft seien und Rückschritte
ebenso alle träfen. Er kritisierte ebenfalls die Politik der US-Regierung unter Donald Trump und forderte ein
klares Bekenntnis der Versammlung, internationale Zusammenarbeit und entschlossene Maßnahmen zum Schutz
der Frauenrechte. Bisera Kostadinovska-Stojchevska (Nord Mazedonien, SOC) machte deutlich, dass Gewalt,
Diskriminierung und Ungleichheit zentrale globale Probleme für Frauen seien. Sie wies auf
Genitalverstümmelung, Menschenhandel, ungleiche Bezahlung und Unterrepräsentation hin und betonte, dass Frauenrechte
Menschenrechte seien. Hripsime Grigoryan (Armenien, SOC) warnte vor gut organisierten Angriffen auf
Frauenrechte und forderte öffentliche Aufklärung, Debatten und Lobbyarbeit. Sie hob den Zusammenhang zwischen
Gleichstellung, Demokratie und Sicherheit hervor. Yulia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) bezeichnete
Gleichstellung als Grundpfeiler der Demokratie und verwies auf Fortschritte in Bildung, politischer Teilhabe und
rechtlichem Schutz, auch im Krieg in der Ukraine. Sie betonte, dass Fortschritt politischer Wille, Solidarität und
internationale Zusammenarbeit erfordere.
Petra Bayr (Österreich, SOC) betonte abschließend, Gleichstellung sei etwas Alltägliches und zeichne die
Zivilisation aus. Politikerinnen würden besonders oft angegriffen. Man müsse gemeinsam mit den Männern für
Gleichstellung kämpfen. Sie lobte die starke feministische Zivilgesellschaft in der Türkei nach dem Austritt der
Türkei aus der Istanbul-Konvention. Sie widersprach der Abgeordneten Martina Kempf, die Abtreibung per se
als illegal betrachte. Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen solle als allgemeines Recht anerkannt werden.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Catia Polidori (Italien, EPP/CD),
wies auf die weltweiten Rückschritte bei den Frauenrechten hin. Gleichstellung sei ein zentraler Pfeiler der
Demokratie. Sie rief die nationalen Parlamente sowie die politischen Entscheidungsträger zu verstärkten
Gleichstellungsmaßnahmen auf. Insbesondere männliche Abgeordnete sollten sich aktiv für die Rechte der Frauen
einsetzen.
Bei der Abstimmung über die Änderungsanträge beantragte der Abgeordnete Adam Balten (AfD) die
Beschlussfähigkeit der Versammlung nach Artikel 42 der PVER-Geschäftsordnung zu prüfen. Da der Antrag nicht
genügend Unterstützer erhielt, wurde die Abstimmung fortgesetzt. Zur Unterstützung des Antrags wären mindestens
ein Sechstel der stimmberechtigten Delegierten, in diesem Fall 49 Mitglieder aus mindestens fünf nationalen
Delegationen, erforderlich gewesen.
Aktualitätsdebatte „Ein Aufruf zur sofortigen Freilassung von Personen, denen eine politisch motivierte
Verfolgung in Georgien droht“
Stephen Gethins (Vereinigtes Königreich, ALDE) wies darauf hin, dass die politische Verfolgung von
Oppositionellen den Werten des Europarats widerspreche. Die Mitgliedschaft im Europarat und die damit verbundenen
Rechte setzten die Achtung und aktive Wahrung von Demokratie und Menschenrechten voraus. Dass dies keine
bloße Formalität sei, hätten die Beispiele Russland und Belarus gezeigt. Gethins verwies auf die PVER-
Entschließung 2600 (2025) vom April 2025 hin, in der die Freilassung politischer Gefangener, wie zum Beispiel Zurab
Japaridze, Nikanor Melia, Nika Gvaramia, Mamuka Khazaradze, Giorgi Vashadze und Badri Japaridze, bereits
gefordert wurde. Als EU-Beitrittskandidat müsse Georgien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wahren.
Abschließend betonte er, alle georgischen Abgeordneten müssten ohne Einschüchterung am politischen Leben und der
parlamentarischen Arbeit teilnehmen können. Die Verteidigung der demokratischen Rechte in Georgien diene der
Stabilität und Glaubwürdigkeit Europas.
Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) sprach von einer gezielten und russlandgestützten Machtübernahme in
Georgien. Die Forderungen der PVER vom Januar 2025 seien unerfüllt geblieben. Die Repressionen seien stattdessen
verschärft worden. Er warnte, dass Schweigen gleichbedeutend mit Duldung sei. Er forderte Sanktionen gegen
Vertreter der Regierungspartei des „Georgischen Traums“ und regte ein zwischenstaatliches Verfahren nach
Artikel 33 EMRK vor dem EGMR an. Georgien stehe kurz davor, eine „gefangene Nation“, ebenso wie Belarus, zu
werden. Dies wäre ein geopolitischer Sieg für Russland und eine Niederlage für Europa.
George Loucaides (Zypern, UEL) kritisierte den Rückzug der georgischen Delegation aus der PVER. Die im
Januar 2025 verabschiedeten Bedingungen für die georgische Delegation hätten zu deren Rückzug und zur
jetzigen Blockadesituation geführt. Ein Dialog wäre effektiver gewesen. Die Gewalt einzelner Demonstranten
rechtfertigten keine systematische Unterdrückung durch die georgische Regierung. Er verlangte faire Verfahren, die
Freilassung nicht-gewalttätiger Inhaftierter, medizinische Versorgung für Mikheil Saakaschwili und die
Rücknahme repressiver Gesetze.
Petra Bayr (Österreich, SOC) wies auf den Demokratieindex 2024 der Economist Intelligence Unit hin, der
Georgien als Land mit dem viertstärksten demokratischen Rückschritt weltweit und dem stärksten im Südkaukasus
einstuft. Sie führte Beispiele repressiver Maßnahmen an. So sei die Journalistin Mzia Amaglobeli festgenommen
worden, weil sie einen Protestaufkleber angebracht und angeblich einen Polizisten in Batumi geschlagen habe.
Weitere Maßnahmen wie die Einführung des Straftatbestands „Hochverrat“ sowie drastische Erhöhungen von
Bußgeldern – etwa bei Straßenblockaden von 180 auf 1.800 Euro – erschwerten Demonstrationen zusätzlich. Die
Inhaftierung von Personen, die grundlegende Freiheiten ausübten, überschreite eine rote Linie. Sie forderte
stärkeren Druck auf die georgische Regierung auszuüben, um Neuwahlen, die Aufklärung von Gewaltvorwürfen und
die Freilassung politischer Gefangener zu erreichen.
Tekke Panman (Niederlande, EPP/CD) berichtete von seinen Erfahrungen als Wahlbeobachter für die OSZE in
Georgien. Die Regierungspartei „Georgischer Traum“ habe dem Land eine moderne, europäisch-orientierte
Zukunft versprochen. Stattdessen würden demokratische Werte und die Menschenrechte in Georgien zunehmend
unter Druck geraten und Journalisten sowie Oppositionelle verfolgt. Das Unterdrücken von Meinungen sei ein
Zeichen von Schwäche und nicht von Stärke.
Perran Moon (Vereinigtes Königreich, SOC) warnte, dass gezielte Verhaftungen von Oppositionellen keine
Einzelfälle mehr seien. Die georgische Regierung nutze die Situation, dass die internationale Aufmerksamkeit auf
dem Nahen Osten liege, zur weiteren Unterdrückung der Demokratie aus. In den letzten Wochen seien sechs
Oppositionelle festgenommen worden. Moon sprach sich für Sanktionen und das Einfrieren von
Vermögenswerten der Verantwortlichen aus.
Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) kritisierte, dass Georgien, als eines von sechs Mitgliedsländern, das
Abkommen zur Einrichtung des Sondertribunals gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine nicht
unterzeichnet habe. Georgien sei selbst Opfer russischer Besatzung. 20 Prozent des georgischen Territoriums seien von
Russland besetzt. Er warf dem georgischen Politiker Bidzina Ivanishvili vor, eine russische Marionette zu sein
und Georgien nach belarussischem Muster autoritär umzubauen.
Lord Leslie Griffiths (Vereinigtes Königreich, SOC) stellte fest, dass sich die Lage in Georgien stetig
verschlechtere, und forderte konkrete Maßnahmen statt bloßer Erklärungen.
Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) warf der OSZE vor, die Wahlen in Georgien fälschlich als frei und fair
bezeichnet zu haben. Er warnte vor einem autoritären Kurs nach belarussischem Vorbild. Litauen würde einem
EU-Beitritt Georgiens nicht zustimmen, sollte sich die Lage bis 2027 nicht verbessert haben.
Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) erklärte, dass autoritäre Regime oft scheinbar faire Wahlen inszenierten.
Die Manipulation von Wahlen würde häufig bereits vor Stimmabgabe beginnen. In Georgien seien innerhalb einer
Woche vier Oppositionsführer verhaftet worden, weil sie einer Vorladung vor einer nach ihrer Ansicht illegitimen
Untersuchungskommission nicht gefolgt seien. Dies sei politische Verfolgung. Der ehemalige Präsident
Georgiens und frühere Delegierte der PVER, Micheil Saakaschwili, sowie weitere prominente Oppositionspolitiker seien
weiterhin inhaftiert oder würden eingeschüchtert. Besorgniserregend sei zudem, dass georgische Abgeordnete für
ihre Teilnahme an Sitzungen der PVER verfolgt würden. Man müsse dem autoritären Kurs der Regierungspartei
entschieden entgegentreten. Die georgische Bevölkerung kämpfe seit über 200 Tagen für ihre Rechte und den
europäischen Weg.
Berlin, 4. November 2025
Knut Abraham
Delegationsleiter
4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder
Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die
deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der
PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen.
Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ausschuss für Politische
Angelegenheiten und
Demokratie
(Committee on Political Affairs
and Democracy)
1. Siegfried Walch
2. Achim Köhler
3. Nancy Faeser
4. Max Lucks
– Frank Schwabe (ex-officio)
1. Jürgen Hardt
2. Heinrich Koch
3. Janina Böttger
4. Julian Joswig
Ausschuss für Recht und
Menschenrechte
(Committee on Legal Affairs and
Human Rights)
1. Knut Abraham
2. Tijen Ataoğlu
3. Jürgen Coße
4. Janina Böttger
– Frank Schwabe (ex-officio)
1. Johannes Volkmann
2. Carl-Philipp Sassenrath
3. Derya Türk-Nachbauer
4. Martina Kempf
Ausschuss für Sozialordnung,
Gesundheit und nachhaltige
Entwicklung
(Committee on Social Affairs,
Health and Sustainable
Development)
1. Vinzenz Glaser
2. Birgit Bessin
3. Serdar Yüksel
4. Dr. Inge Gräßle
1. Christin Willnat
2. Martina Kempf
3. Dr. Franziska Kersten
4. Julian Joswig
Ausschuss für Migration,
Flüchtlinge und Vertriebene
(Committee on Migration,
Refugees and Displaced Persons)
1. Pierre Lamely
2. Johannes Volkmann
3. Ellen Demuth
4. Adam Balten
1. Johann Martel
2. Dr. Hülya Düber
3. Frank Schwabe
4. Filiz Polat
Ausschuss für Kultur,
Wissenschaft, Bildung und
Medien
(Committee on Culture, Science,
Education and Media)
1. Patricia Lips
2. Awet Tesfaiesus
3. Gabriela Heinrich
4. Pierre Lamely
1. David Gregosz
2. Ellen Demuth
3. Tilman Kuban
4. Adam Balten
Ausschuss für Gleichstellung
und Nichtdiskriminierung
(Committee on Equality and Non-
Discrimination)
1. Dr. Hülya Düber
2. Filiz Polat
3. Birgit Bessin
4. Falko Droßmann
1. Dr. Inge Gräßle
2. Gabriela Heinrich
3. Johann Martel
4. Dr. Franziska Kersten
5 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen
Nummer Titel Seite
Stellungnahme 307 (2025) Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens
des Europarates zur Verhütung des Terrorismus
19
Empfehlung 2297 (2025)
Entschließung 2607 (2025)
Der Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport:
Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortlichkeiten
21
22
Empfehlung 2298 (2025)
Entschließung 2612 (2025)
Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf
See und der Schutz ihrer Menschenrechte
25
26
Entschließung 2605 (2025) Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der
Russischen Föderation auf die Ukraine
29
Entschließung 2606 (2025) Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung
des Austauschs und der Freilassung von Kriegsgefangenen
37
Entschließung 2608 (2025) Die Olympische Bewegung und Friedenssicherung: Dient die
Neutralität des Sports den Werten des Sports?
41
Entschließung 2609 (2025) Der Weltfrieden ist bedroht: Die humanitäre Katastrophe im
Gazastreifen stoppen und den größeren Konflikt im Nahen
und Mittleren Osten lösen
44
Entschließung 2610 (2025) Soziale Mobilisierung, soziale Unruhen und die Reaktion der
Polizei in den Mitgliedstaaten des Europarates: Brauchen wir
einen neuen Gesellschaftsvertrag?
49
Entschließung 2611 (2025) Analyse und Leitlinien für eine nachhaltige und sozial
gerechte Energiewende
50
Entschließung 2613 (2025) Die Herausforderungen für öffentliche und private Akteure,
die an der Migrationssteuerung beteiligt sind, und deren
Bedürfnisse
53
Entschließung 2614 (2025) Frauenrechte in Europa – Fortschritte und Herausforderungen 56
Entschließung 2615 (2025) Die Förderung einer integrativen Teilhabe am
parlamentarischen Leben: Gleichstellung, Barrierefreiheit und
inklusive Politiken
62
Stellungnahme 307 (2025)2
Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zur
Verhütung des Terrorismus
1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt erneut, dass sie Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen
aufs Schärfste verurteilt, und begrüßt die Fertigstellung des Entwurfs eines Protokolls zur Änderung des
Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus als einen Beitrag zu einem noch
entschlosseneren Kampf gegen diese Geißel, der den jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung trägt.
2. Der Europarat entwickelt seit vielen Jahren wichtige Rechtsnormen zur Bekämpfung des Terrorismus. Sein
wichtigstes Rechtsinstrument im Bereich der Terrorismusbekämpfung, das Übereinkommen zur Verhütung
des Terrorismus (SEV Nr. 196, im Folgenden „Warschauer Konvention“), wurde 2005 mit dem Ziel
verabschiedet, die Maßnahmen und Strategien zur Terrorismusbekämpfung auf nationaler Ebene zu verbessern
und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern. Mit der Verabschiedung des
Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 217) im Jahr 2015
war der Europarat die erste internationale Organisation, die ein regionales Rechtsinstrument zur Umsetzung
der Verpflichtungen aus der Resolution 2178 (2014) des VN-Sicherheitsrates zur Bekämpfung ausländischer
terroristischer Kämpfer geschaffen hat.
3. Mit der Verabschiedung des Entwurfs eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarates
zur Verhütung des Terrorismus (im Folgenden „Protokollentwurf“) wird die erste international verbindliche
und umfassende Definition von Terrorismus eingeführt, durch welche die aktuelle Fassung von Artikel 1 der
Warschauer Konvention erweitert wird, um alle derzeit verbreiteten Formen des Terrorismus zu erfassen.
Insbesondere Handlungen wie Cyberterrorismus, von dem kritische Infrastrukturen betroffen sind, oder
Umweltterrorismus waren im Jahr 2005, als die Warschauer Konvention verabschiedet wurde, noch nicht
vollständig absehbar. Die Einführung einer gemeinsamen europaweiten Rechtsdefinition für terroristische
Straftaten, die den aktuellen Herausforderungen Rechnung trägt, ist daher ein willkommener und
wünschenswerter Schritt.
4. Durch den Protokollentwurf wird die Definition einer terroristischen Straftat im Sinne der Warschauer
Konvention durch die Aufnahme einer Liste von Straftaten ergänzt, die, wenn sie vorsätzlich mit einer
terroristischen Absicht begangen werden, und aufgrund ihres Wesens oder der Umstände ein Land oder eine
internationale Organisation ernsthaft schädigen können. Die vorgeschlagene Definition entspricht weitgehend der
in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung enthaltenen Definition und weicht nur
insoweit davon ab, als dies für die Anwendung im Rahmen der Warschauer Konvention und ihres
Zusatzprotokolls erforderlich ist.
5. Die Versammlung sieht zwar ebenfalls das Erfordernis, die Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung des
Terrorismus zu stärken, nimmt jedoch die Bedenken einiger Mitgliedstaaten des Europarates und
internationaler Institutionen zur Kenntnis, die sich auf den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Definition von
Terrorismus beziehen, die ihrer Ansicht nach zu Rechtsunsicherheit und willkürlicher, übermäßiger und
missbräuchlicher Anwendung führen könnte, sowie auf das Fehlen einer Ausnahmeregelung, durch die
legitime Aktivitäten, beispielsweise die Aktivitäten humanitärer Organisationen, Schutz genießen würden.
6. Die Versammlung erinnert daran, dass die in Artikel 7 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (SEV Nr. 5, im Folgenden „Konvention“) verankerte Garantie ein wesentliches Element
rechtsstaatlicher Ordnung ist. Sie verkörpert unter anderem den Grundsatz, dass nur das Gesetz eine Straftat
definieren und eine Strafe vorsehen kann (nullum crimen, nulla poena sine lege), sowie den Grundsatz, dass
das Strafrecht nicht zulasten des Beschuldigten extensiv angewandt werden darf. Gleichzeitig darf Artikel 7
der Konvention nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht so verstanden
werden, dass er eine schrittweise Klarstellung der Vorschriften über die strafrechtliche Verantwortung durch
gerichtliche Auslegung von Fall zu Fall verbietet, solange die sich daraus ergebende Entwicklung mit dem
Wesenskern der Straftat im Einklang steht und vernünftigerweise vorhersehbar war. Diese Grundsätze dürfen
bei der Verfolgung und Ahndung terroristischer Straftaten selbst unter schwierigsten Umständen nicht
weniger streng angewandt werden.
2 Versammlungsdebatte am 25. Juni 2025 (24. Sitzung) (siehe Dok. 16186, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Titus Corlăţean). Von der Versammlung am 25. Juni 2025 angenommener Text (24. Sitzung).
7. Die Versammlung begrüßt, dass in der Präambel des Protokollentwurfs ausdrücklich bekräftigt wird, dass
alle Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung terroristischer Straftaten mit den einschlägigen
Menschenrechten und Grundfreiheiten, insbesondere denen, die in der Konvention verankert sind, sowie mit anderen
Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, gegebenenfalls auch dem humanitären Völkerrecht, im Einklang
stehen müssen. Gleichwohl bedauert sie, dass sich dieser Gedanke in den inhaltlichen Bestimmungen des
Protokollentwurfs nicht wiederfindet.
8. Unter Hinweis darauf, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der Schutz der Normen und Werte des
Europarates komplementäre Ziele sein sollten, bekräftigt die Versammlung, dass bei Rechten, die gemäß der
Konvention Einschränkungen unterliegen, jede Beschränkung im Einklang mit der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und im
Hinblick auf das angestrebte legitime Ziel verhältnismäßig sein muss. Sie betont ferner, dass das Recht auf freie
Meinungsäußerung nicht nur für „Informationen“ oder „Ideen“ gilt, die positiv oder gleichgültig
aufgenommen oder als harmlos angesehen werden, sondern auch für solche, die den Staat oder eine bestimmte
Bevölkerungsgruppe beleidigen, schockieren oder verstören.
9. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2509 (2023) „Transnationale Repression als wachsende Bedrohung
für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte“ ist sich die Versammlung der Gefahr bewusst, dass Anti-Terror-
Gesetze in einigen Mitgliedstaaten zu politischen Zwecken missbraucht werden können. Sie stellt ferner fest,
dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in ihrem Bericht von 2021 über die Auswirkungen
der Richtlinie (EU) 2017/541 auf die Menschenrechte festgestellt hat, dass die Anwendung von
Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
auf Aktivitäten wie etwa gewaltfreie Bewegungen, öffentliche Proteste sowie auf nichtstaatliche
Organisationen ausgeweitet werden könnte, denen eindeutig keine terroristische Absicht zugeschrieben werden kann.
Deshalb ist die Versammlung der Ansicht, dass die rechtliche Definition von Terrorismus so präzise wie
möglich sein sollte, um die Gefahr einer unterschiedlichen Umsetzung auf nationaler Ebene zu begrenzen
und willkürliche Anwendungen zu verhindern.
10. In diesem Zusammenhang nimmt die Versammlung die Bedenken zur Kenntnis, die hinsichtlich des
vorgeschlagenen Wortlauts von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c geäußert wurden, laut welchem eines der drei
möglichen terroristischen Ziele, die eine terroristische Straftat definieren, darin besteht, „die politischen,
verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen
Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören”. Sie weist allerdings auf die Klarstellung im
Entwurf des erläuternden Berichts (Ziffer 36) hin, wonach „legitime Aktivitäten, die durch
Menschenrechtsnormen wie Religions- und Gewissensfreiheit, Meinungs- oder Veröffentlichungsfreiheit geschützt sind,“
nicht aufgrund der neuen Bestimmungen unter Strafe gestellt werden dürfen. Die Versammlung ist der
Auffassung, dass dieser Erklärung noch mehr Gewicht verliehen werden könnte, wenn in Ziffer 36 des Entwurfs
des erläuternden Berichts folgender Satz hinzugefügt wird: „So fällt beispielsweise die öffentliche Äußerung
radikaler, polemischer, schockierender oder kontroverser Ansichten zu sensiblen politischen Fragen nicht in
den Anwendungsbereich dieses Änderungsprotokolls“.
11. Die Versammlung ist ferner der Ansicht, dass durch die Einbeziehung von Drohungen, eine der in Artikel 1
Absatz 1 Buchstaben a bis i aufgeführten Handlungen zu begehen, die Gefahr einer zu weit reichenden
Kriminalisierung und damit der Kriminalisierung der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung steigt.
Sie empfiehlt daher, den Anwendungsbereich von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe j auf Drohungen zu
beschränken, die sowohl „ernsthaft“ als auch „glaubwürdig“ sind.
12. Schließlich unterstützt die Versammlung den Vorschlag, die Warschauer Konvention durch eine
ausdrückliche humanitäre Freistellung im Einklang mit der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates zu
ergänzen. Angesichts des begrenzten Anwendungsbereichs des Protokollentwurfs ersucht sie das Ministerkomitee,
den Ausschuss für Terrorismusbekämpfung (CDCT) zu bitten, diesen Vorschlag im Rahmen einer
umfassenderen Überprüfung der Warschauer Konvention, einschließlich ihres Artikels 12 und anderer Bestimmungen,
in seiner künftigen Arbeit zu berücksichtigen.
13. Die Versammlung empfiehlt daher dem Ministerkomitee, den Entwurf eines Protokolls zur Änderung des
Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus wie folgt zu ändern:
13.1 In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe j des geänderten Übereinkommens wird das Wort „Drohung“ durch die
Worte „eine glaubwürdige und ernsthafte Drohung“ ersetzt.
Empfehlung 2297 (2025)3
Der Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame
Verantwortlichkeiten
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2607 (2025) zum Thema „Der Schutz
der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortlichkeiten“, in der
verbindliche Menschenrechtsnormen auf allen Ebenen des Sports gefordert werden, insbesondere um
Missbrauch, Diskriminierung und geschlechtsspezifische Ungleichheit anzugehen, und Regierungen und
Sportgremien nachdrücklich aufgefordert werden, den Schutz, die Transparenz und die Rechenschaftslegung zu
stärken, eine inklusive Teilhabe zu gewährleisten und die Menschenrechte in die Organisation von
Sportgroßveranstaltungen zu integrieren.
2. In der Erwägung, dass ein koordinierter, interessengruppenübergreifender Ansatz für einen dauerhaften
Wandel unverzichtbar ist, bekräftigt die Versammlung die einzigartige Rolle des Europarats bei der Förderung
von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im und durch den Sport, insbesondere durch
seine Übereinkommen auf dem Gebiet des Sports und das Erweiterte Teilabkommen über Sport (EPAS).
3. Die Versammlung begrüßt zwar Initiativen wie „Start to Talk“ und „All In Plus“ sowie die Arbeit der EPAS
im Bereich des inklusiven Sports im Allgemeinen, ist jedoch nach wie vor besorgt über die anhaltenden
Berichte über Missbrauch, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen im Sport, von denen
insbesondere Kinder, Frauen und marginalisierte Gruppen betroffen sind.
4. Um die Mitgliedstaaten des Europarats und die Sportorganisationen bei der Ausrichtung der Steuerung des
Sports an den Menschenrechtsnormen zu unterstützen, empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee,
4.1. das Mandat und die Ressourcen des EPAS zur Förderung der Menschenrechte im Sport zu stärken,
unter anderem durch die Weiterentwicklung von Orientierungshilfe für eine verantwortungsvolle
Steuerung, Schutzmaßnahmen und eine Antidiskriminierungspolitik,
4.2. das EPAS mit der Ausarbeitung von Musterbestimmungen für nationale Rechtsvorschriften und
Sportregelungen zu beauftragen, die darauf abzielen, Missbrauch zu verhindern, ein sicheres Sportumfeld zu
gewährleisten und Opfer zu unterstützen,
4.3. das EPAS aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft
weiterhin technische Instrumente und Indikatoren zu entwickeln, um die Einhaltung der internationalen
Normen für Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung auf allen Ebenen des Sports zu
überwachen,
4.4. dem EPAS nahezulegen, mit internationalen Partnern, einschließlich der EU und den Organisationen
der Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten, um einen internationalen Kodex für Sicherheit im Sport
festzulegen und zu fördern,
4.5. das EPAS zu beauftragen, die Mitgliedstaaten und Sportgremien bei der Durchführung von
Bewertungen menschenrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen zu unterstützen, bei
der Aufnahme von Menschenrechtsauflagen in Prozesse zur Vergabe und Ausrichtung Beratung zu
leisten und den interregionalen Dialog, insbesondere mit Schwellen- und Niedrigeinkommensländern,
zu erleichtern.
5. Die Versammlung ist der Ansicht, dass das EPAS gut dafür aufgestellt ist, einen den gesamten Europarat
einbeziehenden Ansatz für sicheren, inklusiven und auf Werten und Rechten beruhenden Sport zu
koordinieren. Sie fordert das Ministerkomitee auf, sicherzustellen, dass das EPAS über die institutionellen Kapazitäten
verfügt, um dieses dringende und wachsende Mandat zu erfüllen.
3 Versammlungsdebatte vom 25. Juni 2025 (23. Sitzung) (siehe Dok. 16196, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatter: Kim Valentin). Von der Versammlung am 25. Juni 2025 angenommener Text (23. Sitzung).
Entschließung 2607 (2025)4
Der Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame
Verantwortlichkeiten
1. Der Europarat und seine Parlamentarische Versammlung bekennen sich seit Langem zur Förderung von
Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Sport, der ein leistungsfähiges Instrument zur
Stärkung von Inklusion, Gleichheit, Integrität und Menschenwürde darstellt.
2. Die Versammlung erinnert insbesondere an die Entschließung 2420 (2022) und die Empfehlung 2221 (2022)
zum Thema „Verantwortungsvolles Handeln im Fußball: Geschäfte und Werte“ sowie an die
Entschließung 2465 (2022) zum Thema „Der Kampf um gleiche Wettbewerbsbedingungen – die Beendigung der
Diskriminierung von Frauen im Sport“.
3. Sie bekräftigt die Grundsätze, die in der überarbeiteten Europäischen Sportcharta, dem Übereinkommen über
die Manipulation von Sportwettbewerben (SEV Nr. 215, „Magglingen-Konvention“, 2014), dem
Übereinkommen gegen Doping (SEV Nr. 135, 1989) und seinem Zusatzprotokoll (SEV Nr. 188, 2002) sowie dem
Übereinkommen über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei
Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (SEV Nr. 218, „Übereinkommen von Saint Denis“, 2017)
verankert sind.
4. Die Menschenrechte müssen in allen Bereichen des Sports, vom Amateur- bis zum Profisport, gewahrt und
geschützt werden, auch während der Vergabe, Organisation und Durchführung internationaler
Sportgroßveranstaltungen sowie bei der Bestimmung ihrer langfristigen Wirkung („Legacy“). Die Versammlung
4.1. begrüßt die Arbeit des Erweiterten Teilabkommens über Sport (EPAS), unter anderem im Bereich des
Schutzes von Kindern und der Wahrung ihrer Rechte, insbesondere über das Projekt „Start to Talk“
(„Sprich es aus“) des Europarates, und im Bereich der Geschlechtergleichstellung im Sport, in dessen
Rahmen die EPAS weiterhin umfassende Lösungsansätze entwickelt, darunter die Umsetzung der
Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der EU und des Europarats „All In Plus: Förderung von
mehr Geschlechtergleichstellung im Sport“;
4.2. würdigt die Arbeit des Internationalen Fußballverbands (FIFA), des Internationalen Olympischen
Komitees (IOC), der Union der Europäischen Fußballverbände (UEFA), von World Athletics und
internationaler Sportverbände bei der Stärkung des Schutzes, der Bekämpfung von Missbrauch und
Diskriminierung und der Verankerung von Menschenrechts- und Gleichstellungsaspekten in der Lenkung
des Sports;
4.3. ist indessen nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltenden Berichte über Missbrauch,
Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Sportbeteiligung und
Sportgroßveranstaltungen, darunter in Fällen, in denen Leitungsgremien im Sport und Gastgeberländer ihre
Verantwortlichkeiten nicht wahrgenommen haben;
4.4. ist höchst beunruhigt über den weit verbreiteten und systematischen Missbrauch, einschließlich des
psychologischen, emotionalen, physischen und sexuellen Missbrauchs, von Kindern und
schutzbedürftigen Erwachsenen im Sport, der häufig durch toxische Organisationskulturen, Straflosigkeit und
das Fehlen traumasensibler Wiedergutmachungssysteme begünstigt wird;
4.5. ist besorgt darüber, dass die derzeitigen Systeme zur Bewertung der Menschenrechtskonformität bei
der Vergabe und Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen oft intransparent sind, unzureichend
durchgesetzt werden und keine für die Opfer zugänglichen Rechtsmittel vorsehen;
4.6. fordert entschlosseneres Handeln zur Verstärkung der Rechenschaftslegung, der Transparenz und der
Angleichung der Steuerung des Sports an internationale Menschenrechtsnormen in Zusammenarbeit
mit nationalen und internationalen Behörden und Sportverbänden;
4 Versammlungsdebatte vom 25. Juni 2025 (23. Sitzung) (siehe Dok. 16196, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung
und Medien, Berichterstatter: Kim Valentin). Von der Versammlung am 25. Juni 2025 angenommener Text (23. Sitzung). Siehe auch
Empfehlung 2297 (2025).
4.7. begrüßt die von Play the Game und dem Projekt ClearingSport geleistete Arbeit, die darauf abzielt,
neue Normen, Kooperationen und Mechanismen zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption und
anderen Integritätsverletzungen im Sport einzuführen.
5. In Anbetracht dieser Erwägungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarats im Hinblick
auf die Bekämpfung von Missbrauch im Sport nachdrücklich auf,
5.1. die Förderung und den Schutz der Menschenrechte als rechtliche und ethische Verpflichtung in ihren
nationalen sportpolitischen Rahmen zu verankern;
5.2. die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Sportorganisationen zur Einführung und Umsetzung einer
Menschenrechtspolitik zu verpflichten, die eine Politik der Nulltoleranz gegenüber Missbrauch und
Diskriminierung beinhaltet;
5.3. sicherzustellen, dass auf der Grundlage eines von den verschiedenen Interessengruppen im Sport
vereinbarten Rahmens in Sportverbänden Kinderschutzstellen für die Arbeit mit Minderjährigen
geschaffen werden;
5.4. unabhängige nationale Stellen für Sicherheit im Sport mit dem Auftrag einzurichten, Opfer zu
unterstützen, Missbrauchsfälle zu untersuchen sowie Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu
koordinieren, oder bestehende Stellen dieser Art zu stärken;
5.5. das EPAS bei der Verbesserung der Instrumente für eine verantwortungsvolle Steuerung und den
Schutz von Kindern zu unterstützen, unter anderem durch die Annahme und Überwachung
einschlägiger Normen;
5.6. sich aktiv an internationalen Bemühungen mit dem Ziel zu beteiligen, einen internationalen Kodex
für Sicherheit im Sport nach dem Vorbild des Welt-Anti-Doping-Codes und des IOC-Codes zur
Verhinderung von Wettkampfmanipulation festzulegen und zu fördern sowie seine Einhaltung zu
überwachen;
5.7. die Rolle von kommerzieller Werbung und Influencern im Sport, insbesondere der Alkohol- und
Glücksspielindustrie, und ihre potenziellen Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit
von Minderjährigen zu überwachen.
6. Darüber hinaus fordert die Versammlung alle internationalen und nationalen Sportverbände auf,
6.1. verbindliche Menschenrechts- und Schutzbestimmungen in ihre Satzungen, Verhaltenskodizes und
Regelwerke aufzunehmen;
6.2. traumasensible, opferzentrierte Meldemechanismen einzurichten, die für alle am Sport Beteiligten,
auch anonym und in mehreren Sprachen, zugänglich sind;
6.3. eine obligatorische Schulung zum Thema Schutz und Menschenrechte für Trainer, Schiedsrichter,
Sportfunktionäre und andere Personen, die mit Kindern und schutzbedürftigen Menschen in Kontakt
kommen, bereitzustellen;
6.4. Missbrauchsopfer in Entscheidungsgremien, Beiräte und Prozesse der Politikgestaltung einzubinden;
6.5. jährliche Berichte über die Einhaltung von Schutz- und Menschenrechtsbestimmungen, einschließlich
Daten über Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen, zu veröffentlichen;
6.6. in Fällen von vermutetem oder gemeldeten Missbrauch die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit
Behörden und Strafverfolgungsinstanzen zu gewährleisten.
7. In Anbetracht dieser Erwägungen unterstützt die Versammlung zuem nachdrücklich die Schaffung einer
unabhängigen, disziplinenübergreifenden Einrichtung für sicheren Sport, die Sportlerinnen und Sportlern aller
Länder Unterstützung und Wiedergutmachung gewährt.
8. Im Hinblick auf die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Geschlechtergleichstellung im
Sport
8.1. erklärt die Versammlung erneut, dass der Sport ein Raum sein muss, der von jeglicher Form der
Diskriminierung, darunter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der
sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und einer Behinderung, frei ist;
8.2. begrüßt die Versammlung die Bemühungen der FIFA, des IOC, der UEFA, von World Athletics und
der internationalen Sportverbände, Zielvorgaben für die Gleichstellung der Geschlechter bei der
Teilhabe und Steuerung festzulegen, stellt jedoch fest, dass auf allen Ebenen des Sports nach wie
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern bestehen.
9. Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten des Europarates auf,
9.1. die Forschung und Datenerhebung unter Verwendung standardisierter Indikatoren für
Geschlechtergleichstellung und Vielfalt im Sport, die sich an den für das gemeinsame Projekt der EU und des
Europarats „All In Plus“ verwendeten Indikatoren orientieren, zu unterstützen, um die
Vergleichbarkeit der Daten zu ermöglichen;
9.2. nationale Programme und Partnerschaften mit nichtstaatlichen Organisationen und Sportverbänden zu
finanzieren, die darauf abzielen, die Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen und Mädchen im Sport zu
erhöhen;
9.3. +diskriminierende Praktiken im Sport zu ahnden und den Zugang von Opfern von
geschlechtsspezifischer Gewalt oder Belästigung zur Justiz zu gewährleisten;
9.4. intersektionelle Ansätze für die Inklusion zu fördern und dabei sicherzustellen, dass auf die
besonderen Bedürfnisse marginalisierter Gruppen eingegangen wird;
9.5. in Zusammenarbeit mit den Medien geschlechtsspezifische Rollenklischees zu bekämpfen und eine
ausgewogene Berichterstattung über den Frauensport zu gewährleisten, und zwar wiederum auf der
Grundlage der Arbeit des gemeinsamen Projekts „All In Plus“, so auch bei dessen
Informationsveranstaltungen, dank deren ein Netzwerk von Medienfachleuten aus dem Bereich des Sports aufgebaut
werden konnte.
10. Die Versammlung fordert darüber hinaus die Sportverbände nachdrücklich auf,
10.1. mit dem EPAS nach Möglichkeit bei der Umsetzung der aus dem abgeschlossenen gemeinsamen
Projekt der EU und des Europarats „All In Plus“ hervorgegangenen Empfehlungen zusammenzuarbeiten
und zu Online-Repositorien über eine inklusive Sportpolitik samt bewährten Verfahren beizutragen;
10.2. Aktionspläne zur Geschlechtergleichstellung mit messbaren Zielvorgaben, unter anderem in Bezug
auf Entgeltgleichheit und die Vertretung in Leitungsgremien, zu beschließen und umzusetzen;
10.3. an Frauen, darunter Trainerinnen, Schiedsrichterinnen und leitende Angestellte, gerichtete Programme
für Mentoring und die Entwicklung von Führungsqualitäten zu unterstützen;
10.4. sich an Kampagnen zur Bekämpfung toxischer Männlichkeit und zur Förderung positiver
Rollenvorbilder für junge Sportlerinnen und Sportler zu beteiligen.
11. Im Hinblick auf die Festlegung von Menschenrechtsauflagen für Sportgroßveranstaltungen
11.1. bekundet die Versammlung ihre Besorgnis darüber, dass internationale Sportgroßveranstaltungen nach
wie vor an Gastgeberländer mit einer mangelhaften Menschenrechtsbilanz und ohne angemessene
Kontrollmechanismen vergeben werden;
11.2. unterstützt die Versammlung nachdrücklich die Aufnahme verbindlicher Menschenrechtsauflagen in
die Prozesse zur Vergabe und Ausrichtung aller Sportgroßveranstaltungen, die auch Mechanismen zur
Überwachung während der Durchführungs- und Legacy-Phase vorsehen;
11.3. begrüßt die Versammlung das Beispiel der Menschenrechtserklärung, die für die Fußball-
Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) und die Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2025 (UEFA
Women’s Euro 2025) unterzeichnet wurde, und legt allen Sportverbänden nahe, dieses Beispiel zu
übernehmen und auf sämtliche künftigen Veranstaltungen auszuweiten.
12. Die Versammlung fordert darüber hinaus die internationalen Sportverbände und Organisatoren von
Sportveranstaltungen auf,
12.1. umfassende, kontextbezogene Bewertungen der menschenrechtlichen Risiken als Voraussetzung für
die Annahme von Bewerbungen um eine Ausrichtung zu verlangen;
12.2. die Achtung der internationalen Arbeitnehmerrechte, der Freiheit der Meinungsäußerung, der
Geschlechtergleichstellung und der Kinderschutznormen in die Zulassungsvoraussetzungen
aufzunehmen;
12.3. für alle angenommenen Bewerbungen durchsetzbare Menschenrechtsaktionspläne mit Fristen und
Fortschrittskriterien zu erarbeiten;
12.4. unabhängige Überwachungsgremien einzurichten, die befugt sind, Untersuchungen durchzuführen,
die Regelkonformität zu bewerten und Sanktionen zu verhängen, darunter die Verlegung von
Veranstaltungen an andere Standorte im Falle schwerwiegender Rechtsverletzungen;
12.5. aktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um Missbrauchsopfern im Zusammenhang mit der
Organisation von Sportveranstaltungen einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln, einschließlich
gerichtlicher und außergerichtlicher Mechanismen, zu ermöglichen;
12.6. während des gesamten Prozesses der Vergabe, Evaluierung und Ausrichtung vorrangig auf
Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken, indem die Sichtbarkeit von Spitzensportlerinnen
und -sportlern genutzt wird, um schädliche Normen und Praktiken zu hinterfragen und inklusive Werte
zu fördern;
12.7. einen strukturierten Dialog mit dem Europarat, der EU und den zuständigen Organisationen der
Vereinten Nationen zu führen, um menschenrechtsbezogene Richtlinien in zentralen Bereichen wie der
Freiheit der Meinungsäußerung, der Geschlechtergleichstellung und Kinderschutznormen für die
Organisation von Sportgroßveranstaltungen auszuarbeiten.
13. Darüber hinaus empfiehlt die Versammlung dem EPAS,
13.1. weitere Orientierungshilfe für die Bewertung der Menschenrechtskonformität bei der Vergabe von
Sportveranstaltungen zu erarbeiten und den Bewerberländern technische Unterstützung zu gewähren;
13.2. den interregionalen Dialog und die Zusammenarbeit bei der Bewertung menschenrechtsbezogener
Risiken im Sport, insbesondere mit Schwellen- und Niedrigeinkommensländern, zu erleichtern.
14. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel in der Lenkung des Sports, für einen Wandel, der die Würde, die
Menschenrechte und das Wohlergehen aller Sportlerinnen und Sportler und der am Sport beteiligten
Interessengruppen in den Mittelpunkt stellt. Die Lenkung des Sports muss an demokratischen Werten,
Menschenrechten, dem Gebot der Transparenz und dem öffentlichen Interesse ausgerichtet sein, insbesondere wenn
sie international in unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Kontexten praktiziert wird.
15. Die Versammlung unterstreicht, dass die Verwirklichung der Menschenrechte im und durch den Sport nur
durch einen koordinierten, inklusiven und interessengruppenübergreifenden Ansatz gewährleistet werden
kann.
16. Schließlich beschließt die Versammlung, diese Entwicklungen weiterhin zu beobachten, unter anderem im
Rahmen der Parlamentarischen Allianz für eine verantwortungsvolle Steuerung und Integrität im Sport, und
mit Sportgremien, Regierungen und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass das
Versprechen, die Menschenrechte im Sport zu achten, für alle Wirklichkeit wird.
Empfehlung 2298 (2025)5
Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2612 (2025) „Die Rettung des Lebens
von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte“ und weist auf die
Herausforderungen infolge der anhaltenden humanitären Krise in europäischen Gewässern hin, die dadurch
verursacht wird, dass einige Mitgliedstaaten das internationale Seeschifffahrtsrecht und das humanitäre
Völkerrecht missachten. Die Parlamentarische Versammlung erinnert an die Grundsätze, an die die Mitgliedstaaten
des Europarats gebunden sind, und an ihre kollektiven rechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich und
betont, dass die Organisation ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet
verstärken muss.
5 Versammlungsdebatte am 26. Juni 2025 (25. Sitzung) (siehe Dok. 16195,Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und
Vertriebene, Berichterstatter: Paulo Pisco). Von der Versammlung am 26. Juni 2025 angenommener Text (25. Sitzung).
2. Die Versammlung ersucht das Ministerkomitee, die Entwicklung und Umsetzung des künftigen Aktionsplans
zu Migration und Flüchtlingen (2026-2029), der derzeit unter der Koordinierung der Abteilung für Migration
und Flüchtlinge ausgearbeitet wird, mit allen Mitteln zu unterstützen, was die Bereitstellung von
Orientierungshilfe und Unterstützung für die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung und Förderung der Menschenrechte
im Rahmen von Grenzkontrolleinsätzen sowie die Verstärkung wirksamer administrativer und gerichtlicher
Untersuchungen von Verletzungen von Artikel 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV
Nr. 5) umfassen kann.
3. Angesichts der Herausforderungen, denen sich Tunesien im Zusammenhang mit der Lage von Migrantinnen
und Migranten zu Lande und auf See gegenübersieht, und der dabei möglicherweise gefährdeten Grundrechte
ersucht die Versammlung das Ministerkomitee, diesen überaus wichtigen Bereich im Rahmen seiner
Zusammenarbeit mit Tunesien zu berücksichtigen und zur Sprache zu bringen.
Entschließung 2612 (2025)6
Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte
1. Jeden Tag fliehen Menschen aus ihren Heimatländern, um Krieg, Gewalt, politischer Unterdrückung oder
dem Klimawandel zu entgehen und um Sicherheit und ein besseres Leben zu finden. Einige von ihnen
versuchen, nach Europa zu gelangen, häufig auf dem Seeweg, und riskieren ihr Leben auf gefährlichen Reisen,
wie es von der Internationalen Organisation für Migration seit 2014 dokumentiert, jedoch seit deutlich
längerer Zeit beobachtet wird.
2. Die Parlamentarische Versammlung ist entsetzt über die zahlreichen und wiederkehrenden Tragödien von
Migrantinnen und Migranten, die in europäischen Gewässern ums Leben kommen.
3. Die Versammlung erinnert an die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5, im Folgenden die
„Konvention“) und ihren Artikel 2 zum Schutz des Rechts auf Leben. Sie verweist in diesem Zusammenhang
auf das 2022 ergangene Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden
der „Gerichtshof“) in der Sache Safi und andere gegen Griechenland, in dem die Verpflichtung der Staaten
betont wurde, wirksame Untersuchungen zu Verletzungen von Artikel 2 durchzuführen und geeignete
Schritte zum Schutz des Lebens der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Menschen im Zusammenhang mit
allen öffentlichen oder nicht öffentlichen Aktivitäten, bei denen das Recht auf Leben möglicherweise
gefährdet ist, zu unternehmen. Diese Verpflichtungen nach Artikel 2 beziehen sich im vorliegenden Fall auf
einen Einsatz zur Rettung von Migrantinnen und Migranten, die beim Versuch, Grenzen auf See zu
überqueren, zu ertrinken drohten. Die Versammlung erinnert außerdem daran, dass die Staaten gerettete
Migrantinnen und Migranten nach Artikel 3 der Konvention wirksam vor Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung schützen und alle Verletzungen dieser grundlegenden Bestimmung effektiv untersuchen
sollen. Die Versammlung erinnert ferner daran, wie wichtig es ist, den Grundsatz der Nichtzurückweisung
zu achten, wie er vom Gerichtshof im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen auf See in seinem
2012 ergangenen Urteil in der Sache Hirsi Jamaa und andere gegen Italien angewandt wurde.
4. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die den Schutz von Flüchtlingen, das
Seeschifffahrtsrecht und das humanitäre Völkerrecht betreffenden Übereinkünfte in vollem Umfang
einzuhalten, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, nach dessen Artikel 98 die
Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Schiffskapitäne jeder Person, die sich in Seenot befindet,
unverzüglich Hilfe leisten. Darüber hinaus unterstreicht sie die Bedeutung des Internationalen
Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (1974) und des Internationalen Übereinkommens der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über den Such- und Rettungsdienst auf See (1979), des
Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197, 2005), des
Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“, 2000) und
des Abkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (1951).
6 Versammlungsdebatte am 26. Juni 2025 (25. Sitzung) (siehe Dok. 16195,Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und
Vertriebene, Berichterstatter: Paulo Pisco). Von der Versammlung am 26. Juni 2025 angenommener Text (25. Sitzung). Siehe auch
Empfehlung 2298 (2025).
5. Die Versammlung legt den Mitgliedstaaten außerdem nahe, auf den Sachverstand des Europarats im Bereich
Migration zurückzugreifen, insbesondere auf die neu eingerichtete Abteilung für Migration und Flüchtlinge,
die thematische Arbeit des Kommissars des Europarats für Menschenrechte und das Programm des
Europarats zur Menschenrechtsbildung für Angehörige der Rechtsberufe (HELP).
6. Die Versammlung möchte die Tapferkeit all derer würdigen, die das Leben von Migrantinnen und Migranten
in europäischen Gewässern retten, darunter die nationalen Küstenwachen und Marinen der Mitgliedstaaten,
nichtstaatliche Organisationen und Freiwillige. All diese Menschen riskieren ihr Leben für die Rettung
anderer.
7. In dieser Hinsicht unterstreicht die Versammlung die wichtige Rolle der Internationalen Seeschifffahrts-
Organisation bei der Förderung einer gemeinsamen und wirksamen Anwendung des Rechtsrahmens für die
Seenotrettung, wie dies in der Entschließung 1999 (2014) „Das ‚Left to die‘-Boot: Maßnahmen und
Reaktionen“ hervorgehoben wird.
8. In Anlehnung an die Entschließung 2305 (2019)“Die Rettung von Menschenleben im Mittelmeer: die
Notwendigkeit einer sofortigen Reaktion“ betont die Versammlung die Pflicht der Staaten, Fälle von Ertrinken
in europäischen Gewässern zu verhindern. In diesem Zusammenhang fordert die Versammlung alle
Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz des Lebens in
europäischen Gewässern gemeinsam zu tragen und zu diesem Zweck sich zu verpflichten, Mitgliedstaaten, die
Küstenanrainer sind, bei Such- und Rettungseinsätzen zu unterstützen, beispielsweise durch die Stärkung der
Ressourcen ihrer Küstenwachen.
9. Die Versammlung erinnert daran, dass die griechische Ägäis, die spanischen Kanaren und die sizilianischen
Inseln in Italien, insbesondere Lampedusa, wichtige Einreisepunkte für Migrantinnen und Migranten sind,
die versuchen, nach Europa zu gelangen, und dass die von Westafrika/über den Atlantik und über das zentrale
Mittelmeer führenden Migrationsrouten zu den gefährlichsten der Welt gehören. Die Versammlung fordert
daher die Mitgliedstaaten auf, die finanziellen und materiellen Kapazitäten der Küstenwachen dieser
Regionen – nämlich der Griechischen Küstenwache, der Sociedad de Salvamento y Seguridad Marítima en
Canarias und der Guardia Costiera Capitaneria Di Porto Lampedusa – weiter zu stärken, damit sie ihre Aufgaben
zur Rettung von Migrantinnen und Migranten in Not und zur Verhinderung von Todesfällen auf See erfüllen
können.
10. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten zur Wiederaufnahme breit angelegter europäischer Such- und
Rettungseinsätze auf. Dies sollte die Schaffung eines europäischen Seenotrettungsdiensts mit dem alleinigen
Mandat beinhalten, Menschenleben auf See unter voller Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen
zu retten.
11. Zu diesem Zweck fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarats und die Europäische Union
auf,
11.1. angemessene und ausdrücklich für die Rettung von Menschenleben bestimmte Mittel für Such- und
Rettungseinsätze bereitzustellen;
11.2. Plattformen für die Koordinierung von Such- und Rettungseinsätzen einzurichten, wobei eine
wirksame Komplementarität zwischen den jeweiligen öffentlichen und privaten Akteuren zu
gewährleisten ist und klare Zuständigkeiten für die einzelnen Mitgliedstaaten festzulegen sind;
11.3. die Erkennung von Notsituationen zu stärken und ein wirksames Eingreifen der nächstgelegenen und
am besten geeigneten Schiffe zu gewährleisten;
11.4. in Zusammenarbeit mit dem Europarat systematische Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung
des Grenzschutzes und anderer an Such- und Rettungseinsätzen für Migrantinnen und Migranten
beteiligter Sicherheitskräfte auf dem Gebiet der Menschenrechte zu erarbeiten und aufrechtzuerhalten
sowie die Fähigkeit der Rechtsdurchsetzungs- (einschließlich der Grenz- und Küstenwache), Justiz-
und Strafverfolgungsbehörden zu steigern, Verletzungen von Artikel 2 und 3 der Konvention, auch
im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen für Migrantinnen und Migranten, effektiv zu
untersuchen.
12. In Bezug auf internationale und nationale Rechtsvorschriften fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten
des Europarats auf,
12.1. sofern sie dies noch nicht getan haben, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und
andere einschlägige internationale Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren und deren
Bestimmungen und Verpflichtungen einzuhalten;
12.2. klare, verbindliche und durchsetzbare gemeinsame Regeln zur Stärkung von Such- und
Rettungskapazitäten zu beschließen, die in vollem Einklang mit dem internationalen Seeschifffahrtsrecht und
den Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen und dem
Flüchtlingsvölkerrecht stehen, wie dies in der Entschließung 1999 (2014) betont wurde;
12.3. die europäischen Gewässer als maritime humanitäre Räume anzuerkennen, um einen besseren
Schutz unabhängiger ziviler Such- und Rettungsmissionen zu ermöglichen, und sich an der
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen allen in diesem Bereich tätigen Akteuren im Einklang mit der
Entschließung 2356 (2020) „Die Rechte und Pflichten von nichtstaatlichen Organisationen, die
Flüchtlinge und Migranten in Europa unterstützen“ zu beteiligen;
12.4. sichere Seewege für Migrantinnen und Migranten in Not zu organisieren;
12.5. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verbot von Push-Backs, kollektiven Ausweisungen und
anderen rechtswidrigen Handlungen gegenüber Migrantinnen und Migranten auf See wirksam
durchzusetzen;
12.6. alle Fälle von Verletzungen der Menschenrechte auf See und des internationalen
Seeschifffahrtsrechts rasch, unabhängig und gründlich zu untersuchen und zu diesem Zweck einen Jahresbericht
mit folgenden Schwerpunkten zu erstellen:
12.6.1. mutmaßliche Push-Backs;
12.6.2. mutmaßliche verspätete oder ausbleibende Reaktionen auf Notrufe der zuständigen
Behörden sowie Fälle von Gefährdung;
12.6.3. Fälle von unterlassener oder verspäteter Rettung oder andere Probleme bei Seeeinsätzen,
einschließlich Behauptungen, wonach Gerettete an unsicheren Orten ausgeschifft wurden.
13. Zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von geretteten Migrantinnen und Migranten fordert
die Versammlung die Mitgliedstaaten auf,
13.1. sicherzustellen, dass Überlebende gemäß dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des
menschlichen Lebens auf See und anderen einschlägigen Übereinkünften über Such- und
Rettungseinsätze sicher an dem Ort ausgeschifft werden, der am schnellsten erreicht werden kann, an dem
ihre Sicherheit nicht länger gefährdet ist und an dem ihre Grundbedürfnisse erfüllt werden;
13.2. sicherzustellen, dass Migrantinnen und Migranten bei der Ausschiffung Unterstützung erhalten, was
die Bewertung ihrer Schutzbedürftigkeit und ihrer gesundheitlichen und psychischen Verfassung
sowie die Bereitstellung von rechtlichen Informationen einschließt;
13.3. klare, verbindliche und durchsetzbare gemeinsame Standards für eine menschenwürdige Aufnahme
und Unterstützung von Überlebenden zu beschließen, wobei schutzbedürftigen Personen,
insbesondere Frauen und unbegleiteten Kindern, besondere Aufmerksamkeit gilt.
14. Die Versammlung legt der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) nahe, eine
Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten anzustreben, wonach Meldungen über Migrantenboote auch an
qualifizierte zivilgesellschaftliche Organisationen gesandt werden, die als ergänzende Akteure fungieren. Sie
begrüßt die Schaffung der Institution des Grundrechtsbeauftragten innerhalb der Frontex-Strukturen mit dem
Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte bei den Aktivitäten der Agentur und darüber hinaus zu
gewährleisten, und ermutigt zur Weiterentwicklung dieser Institution.
15. Da die Bekämpfung der Migrantenschleusung nicht zu einer Kriminalisierung geschleuster Personen und
humanitärer Organisationen führen darf, wie dies in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist, ersucht die
Versammlung die Mitgliedstaaten, die Empfehlungen in der Entschließung 2356 (2020) „Die Rechte und
Pflichten von nichtstaatlichen Organisationen, die Flüchtlinge und Migranten in Europa unterstützen“ und in der
Entschließung 2568 (2024) „Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der
Schleuserkriminalität“ eingehend in Betracht zu ziehen, unter anderem durch eine genaue Definition des Straftatbestands der
Migrantenschleusung und des Umfangs der Kriminalisierung in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften in
Übereinstimmung mit dem Palermo-Protokoll. Die Versammlung ersucht die Mitgliedstaaten, besonders
schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, etwa Opfern von Folter und Menschenhandel, Migrantinnen und
unbegleiteten minderjährigen Migrantinnen und Migranten, besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
16. Um weitere Tragödien zu vermeiden, fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die
verzögerte Ausschiffung oder die Umleitung von Schiffen in weit entfernte Häfen und die Beschlagnahme
von Rettungsschiffen, -flugzeugen und -drohnen einzustellen und zivilgesellschaftlichen humanitären
Organisationen Aktivitäten zur Unterstützung öffentlicher Akteure zu gestatten, ohne dass rechtliche und
administrative Hürden errichtet werden.
17. Außerdem fordert die Versammlung nachdrücklich dazu auf, derartigen Tragödien ein Ende zu setzen, indem
sichere legale Wege für Migrantinnen und Migranten, die internationalen Schutz benötigen, geschaffen
werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die europäischen Gewässer als maritime humanitäre Räume
schützen und anerkennen und sie als Zufluchtsorte im Namen der Menschlichkeit ausweisen.
18. Unter Begrüßung des Beschlusses der Europäischen Union aus dem Jahr 2021, einen Fonds für integrierte
Grenzverwaltung und einen erneuerten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds einzurichten, ermutigt die
Versammlung zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit dem Europarat in diesen Bereichen, insbesondere bei
der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets der Europäischen Union durch die Mitgliedstaaten.
19. Vor dem Hintergrund umfangreicher Berichte über unannehmbare Verletzungen der Menschenrechte und
des internationalen Seeschifffahrtsrechts durch die libysche Küstenwache und die libysche
Generalverwaltung für Küstensicherheit fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit mit diesen
Behörden, darunter ihre Finanzierung, Ausbildung und Versorgung mit Ausrüstung, zu überprüfen, um
sicherzustellen, dass sie ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte uneingeschränkt einhalten.
20. In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich Tunesien hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte
von Migrantinnen und Migranten in seinem Hoheitsgebiet und auf See gegenübersieht, fordert die
Versammlung die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Land, insbesondere mit seiner Küstenwache, im
Lichte dieser zentralen Fragen neu zu bewerten, auch in Bezug auf die der tunesischen Küstenwache in Form
von Finanzierung, Ausbildung und Versorgung mit Ausrüstung gewährte Unterstützung.
21. Angesichts der weit verbreiteten Besorgnis über den Schutz von Migrantinnen und Migranten und
Flüchtlingen in Tunesien, wie sie unter anderem in der gemeinsamen Mitteilung verschiedener
menschenrechtlicher Sonderverfahren der Vereinten Nationen an die tunesische Regierung bekundet wird, fordert die
Versammlung die Mitgliedstaaten auf, an Rettungseinsätzen beteiligte Schiffe nicht zur Ausschiffung von
Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten in tunesischem Hoheitsgebiet anzuweisen.
Entschließung 2605 (2025)7
Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine
1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine und ihr
Volk sowie ihr Bekenntnis zur Unabhängigkeit, Souveränität, Einheit und territorialen Unversehrtheit der
Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschließlich der Krim und aller anderen
ukrainischen Gebiete, die seit 2014 und danach vorübergehend von der Russischen Föderation besetzt sind. Sie
bekräftigt erneut, dass sie den völkerrechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg der
Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie die zahlreichen Gräueltaten, Menschenrechtsverletzungen
und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Russland aufs Schärfste verurteilt, darunter die
anhaltenden wahllosen Angriffe auf Zivilpersonen, Wohngebiete und zivile Infrastrukturen, das
Verschwindenlassen und Verschleppen von Personen, die rechtswidrigen Inhaftierungen und die Anwendung von
Folter, die außergerichtlichen Hinrichtungen von Kriegsgefangenen, die Vergewaltigungen und anderen Formen
sexueller Gewalt, die Verschleppung und gewaltsame Umsiedlung ukrainischer Kinder sowie die Zerstörung
des kulturellen und religiösen Erbes der Ukraine.
7 Versammlungsdebatte am 24. Juni 2025 (21. und 22. Sitzung) (siehe Dok. 16193, Bericht des Ausschusses für Recht und
Menschenrechte, Berichterstatter: Eerik-Niiles Kross). Von der Versammlung am 24. Juni 2025 (22. Sitzung) verabschiedeter Text.
2. Die Versammlung stellt fest, dass die Vereinigten Staaten von Amerika unter der Regierung von Präsident
Donald Trump einen deutlichen Kurswechsel in ihrer Außenpolitik vollzogen haben, insbesondere in ihren
Beziehungen zur Ukraine und zur Russischen Föderation, was auch ihren Standpunkt in Bezug auf die
rechtliche und politische Beurteilung des russischen Angriffskrieges einschließt. Die Vereinigten Staaten haben
gemeinsam mit der Russischen Föderation und deren Verbündeten gegen eine Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Februar 2025 gestimmt, in der die Aggression verurteilt und ein
umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden sowie die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht gefordert
wurden. Die Versammlung bedauert diese Haltung zutiefst. Sie ist außerdem besorgt über die zunehmende
Distanzierung der neuen US-Regierung von den Bemühungen um die Gewährleistung der
Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Ukraine, wie ihr Austritt aus der Kerngruppe zur Einrichtung eines
Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und aus dem Internationalen Zentrum für die
Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine mit Sitz in Den Haag deutlich macht.
Sie nimmt ferner mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Kürzung der US-Auslandshilfe durch die neue
Regierung zur Aussetzung mehrerer äußerst wichtiger Projekte im Bereich der Justiz und Rechenschaftspflicht im
Zusammenhang mit der Ukraine geführt hat, darunter auch Projekte zur Zusammenarbeit mit den
ukrainischen Strafverfolgungsbehörden. Die Versammlung ist darüber hinaus äußerst besorgt über die seitens der
Vereinigten Staaten gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängten Sanktionen, da diese in
erheblichem Maße die strafrechtliche Verfolgung von internationalen Verbrechen erschweren, darunter auch
von Verbrechen, die infolge der Aggression Russlands in der Ukraine begangen werden.
3. Dieser Kurswechsel erfolgte im Rahmen der bilateralen Gespräche, die die Vereinigten Staaten sowohl mit
der Russischen Föderation als auch mit der Ukraine geführt haben, um einen dauerhaften Waffenstillstand
in der Ukraine und die Aufnahme von Friedensverhandlungen zu erreichen. Die Versammlung begrüßt zwar
das Engagement der Vereinigten Staaten bei diesen Bemühungen zum Austausch von Kriegsgefangenen, zur
Freilassung gefangen gehaltener Zivilpersonen und zur Rückkehr gewaltsam verschleppter ukrainischer
Kinder, stellt jedoch fest, dass der von den Vereinigten Staaten unterstützte Vorschlag der Ukraine für eine
verlängerbare und bedingungslose 30-tägige Waffenruhe von der Russischen Föderation nicht angenommen
wurde, die weiterhin fast täglich Raketen-, Lenkwaffen- und Drohnenangriffe auf ukrainische Wohngebiete
und zivile Infrastrukturen durchführt. Allein im März wurden mindestens 164 ukrainische Zivilpersonen
durch russische Angriffe getötet und 910 verletzt – ein Anstieg von 50 Prozent gegenüber den Zahlen vom
Februar. Zwischen Januar und Mai wurden insgesamt 664 ukrainische Zivilistinnen und Zivilisten getötet
und 3.425 verletzt.
4. Die Versammlung nimmt mit größter Besorgnis zur Kenntnis, dass bestimmte Vertreter der USA
vorgeschlagen haben, die rechtswidrige Aneignung ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation im
Rahmen ihres Angriffskrieges zu akzeptieren und im Rahmen eines künftigen Friedensabkommens de jure
anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der sich rasch verändernden Lage erklärt die
Versammlung, dass bestimmte grundlegende Prinzipien des Völkerrechts in laufenden oder künftigen Verhandlungen
nicht außer Acht gelassen oder untergraben werden dürfen und können. Sie verweist auf alle ihre früheren
Entschließungen zu den rechtlichen und politischen Konsequenzen der groß angelegten Aggression
Russlands gegen die Ukraine und erinnert daran, dass alle Staaten zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet sind.
Die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Nichtanerkennung von Gebietserwerb durch Gewaltanwendung
sind Kernprinzipien des Völkerrechts und Grundpfeiler der regelbasierten internationalen Ordnung. Diese
Grundsätze sind in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki von 1975, der Erklärung
über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen
den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen (Resolution 2625 der Generalversammlung
der Vereinten Nationen von 1970) und zahlreichen anderen internationalen Übereinkünften verankert. Die
Festigung des Friedens muss und kann nur auf der Grundlage der Gerechtigkeit und internationalen
Zusammenarbeit erfolgen, wie es in der Präambel der Satzung des Europarates (SEV Nr. 1) heißt. Die
Versammlung bekräftigt daher nachdrücklich die folgenden unstrittigen rechtlichen und menschenrechtlichen
Erwägungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg und fordert alle Mitglieds- und
Beobachterstaaten sowie die maßgeblichen europäischen Institutionen und internationalen Partner auf, dafür zu sorgen,
dass diese bei allen Friedensgesprächen oder Verhandlungen geachtet werden:
4.1. Der Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine stellt eine Angriffshandlung dar, die gegen
Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verstößt;
4.2. Belarus hat der Russischen Föderation gestattet, sein Hoheitsgebiet für eine Angriffshandlung gegen
die Ukraine zu nutzen, was selbst eine Angriffshandlung darstellt;
4.3. Nordkorea hat Truppen entsandt, um an der Seite russischer Streitkräfte gegen die Ukraine zu
kämpfen, und beteiligt sich damit an der Angriffshandlung gegen die Ukraine;
4.4. die Ukraine übt ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen aus;
4.5. die politische und militärische Führung der Russischen Föderation sowie von Belarus und
Nordkorea haben ein Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine begangen und begehen dieses weiterhin,
was eine individuelle strafrechtliche Verantwortung der betroffenen Entscheidungsträger
unabhängig von ihrem Amt, d. h. auch der Staats- und Regierungschefs, nach sich zieht;
4.6. die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und anderer ukrainischer Gebiete, die infolge der
Aggression seit 2014 von der Russischen Föderation vorübergehend besetzt sind, stellt einen
schwerwiegenden Verstoß gegen zwingende Rechtsnormen (jus cogens) dar und kann als solche nicht
anerkannt werden. Tatsächlich würde eine solche Anerkennung an sich und jeder auf die Ukraine
ausgeübte Druck, diese Annexionen anzuerkennen, einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen und
zu einer weiteren Verschlechterung beim Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten führen,
vor allem aufgrund der Tatsache, dass - wie in der Stellungnahme 300 (2022) der Versammlung
erwähnt - die Opfer der Völkerrechtsverletzungen Russlands nach wie vor keinen Zugang zu
wirksamen Rechtsbehelfen im nationalen Gesetzesrahmen der Russischen Föderation haben;
4.7. die wiederholten und anhaltenden Angriffe und Gräueltaten der russischen Streitkräfte, ihrer
Verbündeten und Stellvertreter gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung stellen Kriegsverbrechen dar,
darunter schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen und das humanitäre Völkerrecht, sowie
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen
Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden, für die die einzelnen Täter zur Rechenschaft
gezogen werden müssen;
4.8. die Russische Föderation begeht einige jener Handlungen, die gemäß der Konvention von 1948 über
die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ein Element des Völkermordes darstellen, und ihre
Rhetorik, mit der sie den Angriffskrieg rechtfertigt, offenbart eine genozidale Absicht, die
ukrainische Nation als solche zu vernichten;
4.9. keines dieser Verbrechen kann nach dem Völkerrecht irgendeiner Form von Amnestie oder einer
Verjährung unterliegen;
4.10. der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist uneingeschränkt zuständig für die Untersuchung und
strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Völkermord, die von russischen Streitkräften, ihren Verbündeten und Stellvertretern auf ukrainischem
Hoheitsgebiet begangen wurden, und die Vertragsstaaten des IStGH-Statuts sind uneingeschränkt
verpflichtet, mit dem IStGH im Rahmen dieser Verfahren zusammenzuarbeiten, wozu auch die
Vollstreckung von Haftbefehlen gegen russische oder andere Verdächtige zählt;
4.11. die Russische Föderation hat seit der Besetzung und Annexion der Krim im Jahr 2014 und im
Rahmen der groß angelegten Aggression zahlreiche schwere Verstöße gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (ETS Nr. 5) in der Ukraine begangen. Unter Hinweis auf die Entscheidung des
Ministerkomitees des Europarates (CM/Del/Dec(2025)1521/H46-29) betont die Versammlung, dass
die Russische Föderation zwar seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der
Europäischen Menschenrechtskonvention mehr ist, aber dennoch an die mit der Konvention verbundenen
Pflichten gebunden ist, darunter auch die Pflicht, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte umzusetzen, insbesondere das Urteil im Fall Ukraine gegen Russland (betr. Krim).
Die Versammlung fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, alle vom Ministerkomitee
näher bezeichneten Maßnahmen, die sich auf die administrative Praxis der Folter, des
Verschwindenlassens, der widerrechtlichen Überstellung von Zivilisten, der umfassenden Enteignungen und
zahlreiche weitere, aus der Besetzung der Krim durch die Russische Föderation resultierende Verstöße
beziehen, unverzüglich umzusetzen;
4.12. die Russische Föderation hat zahlreiche weitere Abkommen im Rahmen der internationalen
Menschenrechtsnormen verletzt, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über die Rechte des Kindes;
4.13. die Russische Föderation wurde darüber hinaus vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wegen Akten der Folter und unmenschlicher Behandlung verurteilt, die gegen ihre eigenen
Bürgerinnen und Bürger verübt wurden, die den Angriffskrieg der Russischen Föderation in der Ukraine
in Frage stellen;
4.14. die Russische Föderation muss die rechtlichen Folgen aller ihrer in der Ukraine begangenen oder
gegen die Ukraine gerichteten völkerrechtswidrigen Handlungen tragen, so auch durch
Wiedergutmachung aller Schäden, die der Ukraine und ihrer Bevölkerung durch diese Handlungen entstanden
sind, wie in der Resolution A/RES/ES-11/5 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom
14. November 2022 festgestellt wird und wie es den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit
entspricht;
4.15. die Neuverwendung eingefrorener Vermögenswerte des russischen Staates in den Mitgliedstaaten
und Nichtmitgliedstaaten des Europarates würde eine rechtmäßige Gegenmaßnahme gegen die
Russische Föderation darstellen, da sie darauf abzielen würde, den Aggressor zur Einstellung seines
rechtswidrigen Verhaltens und zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Leistung von
Wiedergutmachung zu bewegen;
4.16. gemäß den internationalen demokratischen Standards können, solange das Kriegsrecht gilt, keine
Wahlen abgehalten werden, weshalb Präsident Selenskyj so lange der rechtmäßige Präsident der
Ukraine ist, bis rechtmäßige Wahlen durchgeführt werden können.
5. Die Versammlung stellt fest, dass international anerkannte Grenzen ein wesentlicher Bestandteil der
regelbasierten internationalen Ordnung sind. Seit 2014 haben zahlreiche Einzelpersonen- sowohl Bürger der
Russischen Föderation als auch Bürger anderer Staaten - widerrechtlich die Staatsgrenze der Ukraine überquert,
darunter auch mithilfe nicht autorisierter Visa für vorübergehend besetzte Gebiete wie die Krim, Mariupol,
Donezk und Lugansk. Darunter sind auch prorussische Prominente wie der russische Musikproduzent Iosif
Prigoschin und die Sängerin Walerija sowie der US-Schauspieler Steven Seagal. Solche Handlungen, die
den russischen Angriffskrieg unterstützen, stellen einen Verstoß gegen die Souveränität und territoriale
Integrität der Ukraine dar und sollten rechtliche Konsequenzen haben.
6. Die Versammlung unterstützt nachdrücklich den Standpunkt des Menschenrechtskommissars des
Europarates, die Menschenrechte zur Richtschnur aller gegenwärtigen und künftigen Friedensbemühungen zu
machen. Sein Menschenrechtsfahrplan für einen gerechten, dauerhaften und funktionierenden Frieden für die
Ukraine umfasst unter anderem die Rechenschaftspflicht, einschließlich der Einrichtung eines
Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, Wiedergutmachung und Entschädigung für
die Opfer, die Freilassung von Kriegsgefangenen und gefangen gehaltenen Zivilpersonen, die Rückführung
der ukrainischen Kinder und die Suche nach Vermissten, den Schutz der Menschen in vorübergehend
besetzten Gebieten und den Wiederaufbau. Die Versammlung verweist darüber hinaus auf die
verfassungsmäßige Rolle der ukrainischen nationalen Menschenrechtsinstitution (NHRI) bei der Überwachung,
Dokumentation und Forderung nach Wiedergutmachung für gravierende Menschenrechtsverletzungen. Ihre effektive
Beteiligung an Friedens- und Rechenschaftspflichtprozessen ist wesentlich für die Gewährleistung eines
opferzentrierten und menschenrechtskonformen Ansatzes.
7. In diesem Zusammenhang verweist die Versammlung auf ihre Entschließung 2598 (2025) „Der russische
Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von
Straflosigkeit“ (Ziffern 9 und 10) und begrüßt die Annahme der Erklärung von Lemberg vom 9. Mai 2025 durch
die Teilnehmer der Kerngruppe, in der sie ihre politische Unterstützung für die Entwürfe der Rechtstexte zur
Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im Rahmen des
Europarates zum Ausdruck bringen. Dieser Schritt wird dem Ministerkomitee des Europarates den Weg
ebnen, zu gegebener Zeit die notwendigen Beschlüsse zur Einrichtung des Gerichtshofs zu fassen. Die
Versammlung stellt zwar fest, dass in bestimmten Fragen, wie beispielsweise der persönlichen Immunität,
möglicherweise Kompromisse eingegangen werden mussten, die hinter den Forderungen der Versammlung und
den bestehenden völkerrechtlichen Regelungen zurückbleiben, hofft jedoch, dass das endgültige Statut dem
Sondergerichtshof eine konsequente Ermittlung, strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung derjenigen, die
für das Verbrechen der Aggression verantwortlich sind, ermöglichen wird. Der Sondergerichtshof ist ein
wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Systems der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Ukraine und
für die internationale Rechtsordnung, der eine bestehende Lücke schließen und künftige Aggressionen
desselben oder anderer aggressiver Regime verhindern wird.
8. Die Versammlung betont, dass etwaige künftige Friedensverhandlungen, die auf die Beendigung des
Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine abzielen, ein umfassendes und gerechtes System zur
Wiedergutmachung der verursachten Schäden vorsehen müssen. Eine Wiedergutmachung für die Opfer ist für
einen dauerhaften Frieden und dauerhafte Versöhnung eine wesentliche Voraussetzung. In diesem
Zusammenhang unterstreicht die Versammlung die entscheidende Rolle des unter der Ägide des Europarates
eingerichteten Schadensregisters für die Ukraine, das als erstes operatives Element eines internationalen
Entschädigungsmechanismus fungiert. Das Register ist ein wichtiger Schritt zur Dokumentation der durch die
Aggression verursachten Schäden, Verluste und Verletzungen und zur Schaffung der Grundlagen für eine
künftige Geltendmachung von Ansprüchen. Im Einklang mit ihren früheren Entschließungen ist sie der
Ansicht, dass das Schadensregister und der umfassende Entschädigungsmechanismus Ansprüche im
Zusammenhang mit den seit Februar 2014 – und nicht nur seit dem 24. Februar 2022 – verursachten Schäden
abdecken sollten. Gespräche über Mechanismen, die zu einem künftigen Entschädigungsfonds beitragen,
müssen verstärkt werden, wobei die Möglichkeit der Umwidmung eingefrorener russischer Vermögenswerte zu
berücksichtigen ist.
9. Unter Hinweis auf ihre frühere Entschließung 2573 (2024) ist die Versammlung erschüttert über die
zahlreichen Feststellungen internationaler Gremien und unabhängigen Medienrecherchen, die weiterhin eine
systematische Anwendung von Folter gegen ukrainische Kriegsgefangene und gefangen gehaltene Zivilpersonen
in der Russischen Föderation oder in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine belegen. Sie nimmt
den Bericht der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die
Ukraine vom März 2025 zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass Russland im Rahmen eines
ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und im Zuge einer koordinierten staatlichen
Politik Personen verschwinden ließ und Folter begangen hat, womit diese Taten Verbrechen gegen die
Menschlichkeit darstellen. Laut dem Bericht wurden während der Verhöre brutalste Formen der Folter
angewandt, darunter schwere Prügel, Stromschläge, Verbrennungen, Strangulation, Erstickung, Aufhängen,
Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt. Eine unlängst durchgeführte Medienuntersuchung
von Forbidden Stories hat ebenfalls Einblicke in das von der Russischen Föderation für gefangen gehaltene
ukrainische Zivilpersonen eingerichtete Gefängnissystem gegeben und aufgedeckt, dass Folter und
Misshandlung in mindestens 26 Haftanstalten systematisch zum Einsatz kommen.
10. Die Versammlung bringt ihre Solidarität mit den russischen Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck, die
unter Repressalien leiden, weil sie den Krieg gegen die Ukraine verurteilen. Sie fordert die unverzügliche
Freilassung aller politischen Gefangenen, die in der Russischen Föderation in Haft sind, weil sie sich gegen
diesen Krieg geäußert haben, sowie der politischen Gefangenen und Zivilpersonen, die von der Russischen
Föderation in den besetzten ukrainischen Gebieten und in der Russischen Föderation gefangen genommen
wurden.
11. Nach Angaben ukrainischer Behörden wurden seit dem 24. Februar 2022 insgesamt 5.757 Menschen aus
russischer Gefangenschaft freigelassen, darunter 294 ukrainische Zivilpersonen. Es wurden 186 Orte
identifiziert, an denen ukrainische Zivilpersonen und Kriegsgefangene sowohl in der Russischen Föderation als
auch in den besetzten Gebieten gefangen gehalten werden. Die Zahl der Vermissten, darunter sowohl
Kriegsgefangene als auch Zivilpersonen, wird vom ukrainischen Innenministerium auf derzeit 74 000 geschätzt.
Gleichzeitig hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) rund 50 000 Fälle von vermissten
Personen dokumentiert, ohne nach Staatsangehörigkeit zu unterscheiden. Es hat mehr als 3 000
Kriegsgefangene auf beiden Seiten besucht, wobei konkrete Zahlen zu Besuchen bei gefangen gehaltenen
Zivilpersonen nicht vorliegen. Die genaue Zahl der von der Russischen Föderation gefangen gehaltenen ukrainischen
Zivilpersonen ist zwar schwer zu ermitteln, doch ist die Versammlung der Auffassung, dass die Inhaftierung
ukrainischer Zivilpersonen durch die Russische Föderation ohne jegliche rechtliche Grundlage per se
rechtswidrig und willkürlich ist, gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt und ein Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Sie fordert die Russische Föderation daher nachdrücklich auf,
alle unrechtmäßig gefangen gehaltenen ukrainischen Zivilpersonen unverzüglich und bedingungslos
freizulassen. In der Zwischenzeit sollte das IKRK gemäß Artikel 143 des IV. Genfer Abkommens umgehenden,
sicheren und ungehinderten Zugang zu allen Einrichtungen erhalten, in denen ukrainische Zivilpersonen
sowohl in den vorübergehend besetzten Gebieten als auch in der Russischen Föderation gefangen gehalten
werden. Die Versammlung unterstützt die Einrichtung eines internationalen Mechanismus zum Schutz von
Zivilpersonen unter Beteiligung von nationalen Menschenrechtsorganisationen und weiteren relevanten
Institutionen, die beauftragt werden, die Behandlung von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten und
Inhaftierungszentren zu überwachen und öffentlich darüber zu berichten.
12. Die Versammlung hat die Verschleppung ukrainischer Kinder in die Russische Föderation und nach Belarus
sowie die gewaltsame Umsiedlung ukrainischer Kinder in die von der Russischen Föderation vorübergehend
besetzten Gebiete der Ukraine wiederholt verurteilt. Diese Praktiken verstoßen gegen das humanitäre
Völkerrecht (IV. Genfer Abkommen und dessen I. Zusatzprotokoll) und das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte des Kindes und stellen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
ein Element des Völkermordes dar. Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bis Mai 2025
insgesamt 19.546 Kinder verschleppt oder gewaltsam umgesiedelt, und nur 1.366 sind zurückgekehrt. Ein
aktueller Bericht des Humanitarian Research Lab der Yale School of Public Health zeigt, wie
Militärtransportflugzeuge mit russischer Flagge unter der direkten Kontrolle von Wladimir Putins Büro Gruppen von Kindern
aus den besetzten Gebieten Donezk und Lugansk transportierten und wie in russisch kontrollierten
Datenbanken die Identität dieser Kinder, einschließlich ihrer Staatsangehörigkeit, vertuscht wurde, um ihre
Unterbringung zu erleichtern und das Programm der Regierung zur Zwangsadoption bzw. Zwangspflegschaft zu
verschleiern. Die Operation wurde von Wladimir Putin und seinen Gefolgsleuten mit der Absicht initiiert,
Kinder aus der Ukraine zu „russifizieren“. Am 10. Juni kündigte Wladimir Putin während einer Sitzung des
Sicherheitsrates der Russischen Föderation die Umsetzung zahlreicher Erziehungsprogramme an, die auf so
genannten „traditionellen Werten“ beruhen, unter anderem die Erfüllung militärischer Pflichten - eine
Politik, die unter anderem die Militarisierung von ukrainischen Kindern in den besetzten Gebieten zur Folge hat.
Die Versammlung stellt darüber hinaus fest, dass glaubwürdigen Quellen zufolge bis 14. August 2024
mindestens 3.500 ukrainische Kinder aus den russisch besetzten Gebieten der Ukraine durch oder nach Belarus
verschleppt wurden, wo diese Kinder einem politischen, militärischen und religiösen
Umerziehungsprogramm Russlands unterzogen wurden. Diese Verschleppungen wurden auf unmittelbaren Befehl von
Alexander Lukaschenko durchgeführt. Die Versammlung ist der Ansicht, dass bei etwaigen künftigen
Friedensverhandlungen dieser Situation Rechnung getragen werden sollte und fordert die unverzügliche und
bedingungslose Rückkehr und Wiedereingliederung der ukrainischen Kinder im Einklang mit dem Grundsatz des
Kindeswohls. Die Versammlung unterstreicht die kritische Rolle der nationalen
Menschenrechtsorganisationen als unabhängige Institution für den Schutz von Kinderrechten, die die Identifizierung, die sichere
Rückkehr, den rechtlichen Schutz und die Wiedereingliederung verschleppter oder zwangsumgesiedelter
ukrainischer Kinder sicherstellt.
13. Die Versammlung verurteilt mit Nachdruck die Militarisierung und politische Indoktrination ukrainischer
Kinder in den vorübergehend von der Russischen Föderation besetzten Gebieten und stellt fest, dass diese
Handlungen gravierende Verstöße gegen das Recht des Kindes und eine Form des Angriffs auf Bildung
sowohl in inhaltlicher als auch in qualitativer Hinsicht sowie gegen das Kindsein an sich darstellen. Solche
Handlungen beinhalten die systematische Einbeziehung militärischer Ideologie in die Bildung, die
erzwungene Mitgliedschaft in militärisch-patriotischen Organisationen, das Umschreiben von
Bildungsprogrammen, damit sie mit den politischen und militärischen Agenden des Besatzerstaates in Einklang stehen, und
die Diskriminierung von Kindern und Lehrkräften aufgrund politischer Überzeugungen. Die Versammlung
fordert nachdrücklich, dass diese Praktiken unverzüglich eingestellt werden und dies von den zuständigen
internationalen Organen, darunter der Sonderberichterstatterin über das Recht auf Bildung und dem Amt der
Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für die Untersuchung der Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf
Kinder, dokumentiert und überwacht wird. Die Versammlung fordert darüber hinaus den IStGH auf, ein
Verfahren nach dem Römischen Statut einzuleiten, um diese vielfachen Verstöße als Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zu verfolgen, und fordert die Staaten, die
Vertragsstaaten des Römischen Statuts sind, auf, Programme aktiv zu unterstützen, deren Schwerpunkt auf der
psychosozialen Rehabilitation und Wiedereingliederung der betroffenen Kinder liegt, sowie Bildungsinitiativen, die
Frieden, Toleranz und kritisches Denken fördern, um Indoktrinationsversuchen entgegenzuwirken.
14. Die Versammlung ist extrem beunruhigt über die von der Russischen Föderation betriebene Politik der
ethnischen Säuberungen in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine, die in Form von Vertreibungen,
Deportationen und gewalttätiger Assimilierung stattfindet. Der Präsidialerlass Nr. 159 vom 20. März 2025
verpflichtet ukrainische Bürgerinnen und Bürger in diesen Gebieten, bis zum 10. September 2025 die
russische Staatsbürgerschaft anzunehmen oder ansonsten mit Ausweisung zu rechnen, was effektiv nur die Wahl
zwischen Assimilation oder Deportation bietet. Solche Maßnahmen verstoßen gegen die Vierte Genfer
Konvention, das Römische Statut des IStGH und die Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung
und Bestrafung des Völkermordes. Maßnahmen wie das Verbot der ukrainischen Sprache in Schulen, die
zwangsweise Einführung russischer Lehrpläne und die systematische Ausmerzung der kulturellen Identität
der Ukraine wurden von den Vereinten Nationen umfassend dokumentiert und stellen Verbrechen nach dem
Völkerrecht dar. In Anbetracht dessen, dass die Russische Föderation ihre Verpflichtungen als
Besatzungsmacht konsequent missachtet, fordert die Versammlung die unverzügliche Einsetzung einer unabhängigen
internationalen Beobachtermission, vorzugsweise unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, um
die Lage der Menschenrechte in den besetzten Gebieten der Ukraine zu beobachten und darüber zu berichten.
Diese Mission muss mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden, um weitere Verstöße zu
verhindern, Beweismaterial zu dokumentieren und Maßnahmen zu unterstützen, die dafür sorgen, dass die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
15. Die Versammlung bringt ihre tiefe Besorgnis über die Unterstützung der Russischen Föderation durch Iran
und China zum Ausdruck. Der Iran hat die Russische Föderation mit ballistischen Raketen und Drohnen
beliefert, von denen viele bei wahllosen Angriffen auf zivile Objekte in der Ukraine eingesetzt wurden, was
als Beihilfe zu den Verstößen der Russischen Föderation gegen das Völkerrecht gewertet werden kann. Die
ukrainischen Behörden haben die Festnahme chinesischer Staatsangehöriger bestätigt, die mutmaßlich als
irreguläre Kombattanten an der Seite russischer Streitkräfte kämpfen. Darüber hinaus haben chinesische
Unternehmen Berichten zufolge die Produktion von Militärdrohnen in der Russischen Föderation unterstützt,
indem sie Zugang zu Beschränkungen unterliegenden Bauteilen gewährt und bei der Umgehung
internationaler Sanktionen geholfen haben.
16. In Anbetracht dieser Erwägungen
16.1. fordert die Versammlung die Teilnehmer der Kerngruppe und alle Mitgliedstaaten nachdrücklich
auf, unverzüglich auf die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression
gegen die Ukraine hinzuarbeiten, indem sie die erforderlichen Beschlüsse zur Fertigstellung der
Rechtsinstrumente für die Einrichtung des Sondergerichtshofs unabhängig vom Fortgang etwaiger
Friedensverhandlungen fassen;
16.2. fordert die Versammlung die anderen Staaten, insbesondere die Beobachterstaaten und die Staaten,
deren Parlamente bei der Versammlung Beobachterstatus oder den Status „Partner für Demokratie“
genießen, auf, dem künftigen erweiterten Teilabkommen beizutreten und den Sondergerichtshof zu
unterstützen;
16.3. fordert die Versammlung alle Mitgliedstaaten, Beobachterstaaten und sonstigen Staaten auf, die
Arbeit des Schadensregisters für die Ukraine sowie die laufenden Arbeiten zur Einrichtung einer
Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine und eines Entschädigungsfonds für die
Ukraine zu unterstützen und daran mitzuwirken sowie sicherzustellen, dass die Wiedergutmachung ein
zentraler Bestandteil jedweder Friedensregelung bleibt;
16.4. fordert die Versammlung alle Mitgliedstaaten, europäischen Institutionen und internationalen
Partner auf, ihre Unterstützung für die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft und die bestehenden
internationalen Mechanismen der Rechenschaftspflicht sowie für zivilgesellschaftliche Projekte, die sich
für die Ukraine einsetzen, zu verstärken, um die negativen Auswirkungen durch das Einfrieren der
US-Hilfe auszugleichen;
16.5. bittet die Versammlung den IStGH, im Rahmen der Ermittlungen zur Lage in der Ukraine die
Erhebung neuer Anklagen zu prüfen, darunter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Völkermord im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inhaftierung, dem Verschwindenlassen und der
Folterung gefagnener ukrainischer Zivilpersonen, und fordert die Staaten, die Vertragsparteien des
Römischen Statuts des IStGH sind, auf, die politische, rechtliche und materielle Unterstützung des
Gerichtshofs zu verstärken, insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Büros des Staatsanwalts des
IStGH in Kyiw;
16.6. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten auf, Prozesse der internationalen
Rechenschaftspflicht in Bezug auf Verbrechen, die im Zusammenhang mit der Aggression gegen die
Ukraine verübt werden, nicht außer Kraft zu setzen oder zu behindern, darunter durch den
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen;
16.7. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten und anderen Staaten, deren
Gesetzgebung eine universelle Gerichtsbarkeit vorsieht, auf, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Völkermord im Rahmen des fortdauernden Angriffskriegs, einschließlich von
Verbrechen im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen und der Folterung ukrainischer
Zivilpersonen sowie der Verschleppung, gewaltsamen Umsiedlung und Umerziehung ukrainischer
Kinder, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und legt denjenigen Staaten, die keine
universelle Gerichtsbarkeit vorsehen, nahe, eine solche Möglichkeit in ihre Gesetzgebung aufzunehmen;
16.8. fordert die Versammlung die Russische Föderation nachdrücklich auf, ihren völkerrechtlichen
Verpflichtungen, einschließlich denen des humanitären Völkerrechts, nachzukommen und die Praxis
des Verschwindenlassens, der rechtswidrigen Inhaftierung ukrainischer Zivilpersonen, der
systematischen Folterung von Zivilpersonen und Kriegsgefangenen sowie der Verschleppung und der
gewaltsamen Umsiedlung ukrainischer Kinder unverzüglich einzustellen, über in ihrer Gewalt
befindliche Kriegsgefangene, ukrainische Zivilpersonen und Kinder vollständig Auskunft zu erteilen und
den umgehenden, sicheren und ungehinderten Zugang des IKRK und der nationalen
Menschenrechtsorganisationen zu allen Haftanstalten, in denen Kriegsgefangene und ukrainische
Zivilpersonen festgehalten werden, zu gewährleisten;
16.9. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten, die Beobachterstaaten, die Europäische Union und die
internationalen Partner auf, der Ukraine jede erforderliche Unterstützung bei ihren Bemühungen um
das Ausfindigmachen und die sichere Rückkehr von Kriegsgefangenen, unrechtmäßig gefangen
gehaltenen ukrainischen Zivilpersonen und ukrainischen Kindern zu gewähren und den Druck auf die
Russische Föderation zu erhöhen, damit sie ihren oben genannten internationalen Verpflichtungen
nachkommt, unter anderem durch verschärfte Sanktionen und im Rahmen von etwaigen
Friedensgesprächen oder Verhandlungen;
16.10. fordert die Versammlung die zuständigen Rechenschaftsmechanismen auf, einen ständigen
Konsultationsmechanismus mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen zu etablieren, um den
fortwährenden opferorientierten Input in allen Stufen des internationalen Rechenschafts- und
Friedensprozesses zu gewährleisten;
16.11. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten und internationalen Partner nachdrücklich auf, die
maritime Transparenz zu verbessern, die Flaggenstaatkontrollen zu verschärfen, die Beaufsichtigung
von Versicherungen auszuweiten und Tracking-Mechanismen für den Umschlag von Schiff zu Schiff
zu implementieren, um dafür zu sorgen, dass die Russische Föderation nicht von ihrer Schattenflotte
profitiert;
16.12. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten auf, angemessene Sanktionen oder
rechtliche Konsequenzen für Einzelpersonen zu verhängen, die unter Verstoß gegen ukrainisches
Recht in die vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine eingereist sind, um den russischen
Angriffskrieg zu unterstützen;
16.13. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten sowie die Staaten, deren Parlament
den Beobachter- oder Partner-für-Demokratie-Status bei der Versammlung haben, auf, dafür zu
sorgen, dass Sanktionsregime in umfassender Weise die gesamte Verantwortungskette für internationale
Verbrechen treffen, die gegen ukrainische Kinder verübt werden, und zu diesem Zweck alle
Einzelpersonen und Institutionen, die von den Strafverfolgungsbehörden der Ukraine und der
Partnerstaaten erfasst werden und die mittelbar oder unmittelbar an der Deportation, Verschleppung,
unbegründeten Verzögerung der Repatriierung, widerrechtlichen Adoption oder Sorgerechtserteilung sowie
der Umerziehung, Indoktrination und Militarisierung dieser Kinder beteiligt sind, einzubeziehen.
Solche Regime müssen konsequent angewandt, regelmäßig überprüft und über Gerichtsbarkeiten
hinweg koordiniert werden, um Lücken bei der Durchsetzung und Vermeidungsstrategien zu
verhindern. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu harmonisieren,
beispielsweise mithilfe der Einsetzung eines internationalen Mechanismus zur Bekämpfung von
Straftaten gegen ukrainische Kinder;
16.14. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, alle vorhandenen und früheren Initiativen zu
unterstützen, deren Ziel ist, die in der Ukraine von Repräsentanten der Russischen Föderation verübten
internationalen Verbrechen zu dokumentieren, zu untersuchen und rechtlich zu klassifizieren,
darunter die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zur Ukraine
und den Moskauer Mechanismus der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE), und zu diesem Zweck die regelmäßige Weiterverfolgung zu gewährleisten, regelmäßige
Bewertungen zu fördern und die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu erleichtern;
16.15. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten auf, angemessene Sanktionen oder
andere Gegenmaßnahmen gegen russische Offizielle zu verhängen, die die Kolonisierung der
besetzten Gebiete der Ukraine
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