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3. Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg, Frankreich

dip / drucksache 28.11.2025 · WP 21 · 21/2995 · Unterrichtung · Original ↗

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3. Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg, Frankreich [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2995 21. Wahlperiode 28.11.2025 Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 3. Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg, Frankreich Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende der Delegation ........................................................... 2 2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 6 3.1 Überblick ............................................................................................. 6 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 9 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 17 5 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 18 1 Teilnehmende der Delegation Die 3. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 23. bis 27. Juni 2025 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen an der Sitzungswoche teil: Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU), Delegationsleiter Abgeordneter Adam Balten (AfD) Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Abgeordnete Gabriela Heinrich (SPD), stellvertretende Delegationsleiterin Abgeordnete Dr. Malte Kaufmann (AfD) Abgeordnete Marina Kempf (AfD) Abgeordneter Heinrich Koch (AfD) Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgeordneter Johann Martel (AfD) Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) Abgeordneter Siegfried Walch (CDU/CSU) 2 Tagesordnung der Sitzungswoche Montag, 23. Juni 2025 1. Eröffnung der Sitzungswoche 1.1 Ansprache des Präsidenten der Versammlung 1.2 Prüfung der Beglaubigungsschreiben 1.3 Wahl der Vizepräsidenten der Versammlung (Zypern, Bulgarien, Deutschland) 1.4 Ernennung der Mitglieder in den Ausschüssen 1.5 Anträge auf Debatten: 1.5.1 Dringlichkeitsdebatte: Frauenrechte in Europa - Fortschritte und Herausforderungen 1.5.2 Dringlichkeitsdebatte: Dem Völkermord in Gaza Einhalt gebieten - Der Europarat muss jetzt handeln 1.5.3 Dringlichkeitsdebatte: Die dringende Notwendigkeit, den Krieg in Gaza zu beenden 1.5.4 Aktualitätsdebatte: Aufruf zur sofortigen Freilassung von Personen, die in Georgien politisch motiviert verfolgt werden 1.5.5 Aktualitätsdebatte: Versuche, die Europäische Menschenrechtskonvention zu untergraben und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch politische Einmischung anzugreifen 1.5.6 Dringlichkeitsdebatte: Der Weltfrieden ist bedroht: Beendigung der humanitären Katastrophe in Gaza und Bewältigung des umfassenderen Konflikts im Nahen Osten 1.5.7 Aktualitätsdebatte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: die Herausforderungen unserer Zeit 1.5.8 Annahme der Tagesordnung 1.5.9 Zustimmung des Protokolls der Sitzung des Ständigen Ausschusses (Malta, 23. Mai 2025) 2. Tätigkeitsbericht 2.1 Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses Berichterstatter des Präsidiums: Frank Schwabe (Deutschland, SOC) 2.2 Beobachtung der Parlamentswahlen in Albanien (11. Mai 2025) Berichterstatter des Präsidiums: Simone Billi (Italien, ECPA) 3. Verleihung Preiszeremonie 3.1 Vigdís-Preis für die Stärkung der Stellung von Frauen 4. Debatte (Fortsetzung) 4.1 Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses 4.2 Beobachtung der Parlamentswahlen in Albanien (11. Mai 2025) Dienstag, 24. Juni 2025 5. Wahl eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf das Vereinigte Königreich 6. Aktualitätsdebatte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: die Herausforderungen unserer Zeit 7. Debatte 7.1 Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Herr Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) 7.2 Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der Freilassung von Kriegsgefangenen Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Frau Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD) Berichterstatterin der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Frau Rian Vogels (Niederlande, ALDE) 8. Ansprache des Ministerkomitees Präsentation: Herr Ian Borg, Vize-Ministerpräsident, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Tourismus von Malte, Präsident des Ministerkomitees 9. Fragestunde Befragter: Herr Alain Berset, Generalsekretär des Europarates 10. Debatte (Fortsetzung) 10.1 Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine 10.2 Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der Freilassung von Kriegsgefangenen Mittwoch, 25. Juni 2025 11. Debatte 11.1 Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortung Berichterstatter des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Herr Kim Valentin (Dänemark, ALDE) 11.2 Die Olympische Bewegung und Friedenssicherung: Dient die Neutralität des Sports den Werten des Sports? Berichterstatter des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien: Herr Mogens Jensen (Dänemark, SOC) 12. Ansprache des maltesischen Premierministers Herrn Robert Abela 13. Dringlichkeitsdebatte: Der Weltfrieden ist bedroht: Beendigung der humanitären Katastrophe in Gaza und Bewältigung des umfassenderen Konflikts im Nahen Osten Berichterstatterin des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Frau Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) Berichterstatter der Stellungnahme des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Herr Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD) 14. Debatte: Soziale Mobilisierung, soziale Unruhen und Reaktion der Polizei in den Mitgliedstaaten des Europarates: Ist ein neuer Sozialvertrag erforderlich? Berichterstatter des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Herr Pierre-Alain Fridez (Schweiz, SOC) 15. Debatte: Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarats zur Prävention von Terrorismus Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Herr Titus Corlățean (Rumänien, SOC) 16. Debatte: Analyse und Leitlinien für eine nachhaltige und sozial gerechte Energiewende Berichterstatterin des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Frau Saskia Kluit (Niederlande, SOC) 17. Ansprache Seiner Exzellenz Herr Volodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine Donnerstag, 26. Juni 2025 18. Debatte: Die Rettung von Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte Berichterstatter des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Herr Paulo Pisco (Portugal, SOC) 19. Debatte: Die Herausforderungen und Bedürfnisse öffentlicher und privater Akteure, die an der Migrationssteuerung beteiligt sind Berichterstatterin des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Frau Sandra Zampa (Italien, SOC) 20. Ansprache des kroatischen Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Herrn Gordan Grlić Radman 21. Dringlichkeitsdebatte: Frauenrechte in Europa - Fortschritte und Herausforderungen Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Frau Petra Bayr (Österreich, SOC) 22. Debatte: Förderung einer inklusiven Teilhabe am parlamentarischen Leben: Gleichstellung der Geschlechter, Barrierefreiheit und inklusive Politikmaßnahmen Berichterstatterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Frau Maryna Bardina (Ukraine, ALDE) 23. Aktualitätsdebatte: Aufruf zur sofortigen Freilassung von Personen, die in Georgien politisch motiviert verfolgt werden Freitag, 27. Juni 2025 24. Freie Debatte 25. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung) 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche 3.1 Überblick Unter der Leitung von Knut Abraham (CDU/CSU) nahmen Vertreter aller Fraktionen an der dritten Sitzungswoche der PVER im Jahr 2025 teil. Am 23. Juni 2025 wurde die deutsche Delegation der 21. Wahlperiode in der PVER akkreditiert (für die Ausschussmitgliedschaften siehe Kapitel 4). Der Deutsche Bundestag hatte die Delegation am 5. Juni 2025 gewählt (Bundestagsdrucksache 21/339). PVER-Präsident Theodoros Rousopoulos wies bei der Akkreditierung auf die laufenden Verfahren zur Bundestagswahl hin. Diese sollten in angemessener Zeit in Übereinstimmung mit demokratischen internationalen Standards abgeschlossen werden. Auch die Ko- Vorsitzende der UEL-Fraktion, Laura Castel (Spanien), wies in ihrer Rede auf die Prüfung der Wahlergebnisse durch den Wahlprüfungsausschuss hin. Die UEL-Fraktion sei besorgt, dass die Rolle des Bundestages bei der Prüfung der Wahlen einen Interessenkonflikt darstelle und eine Frist bei der Untersuchung von Wahlbeschwerden fehle. Zuvor hatten die ehemaligen Abgeordneten, Andrej Hunko (Gruppe BSW) und Volker Ullrich (CSU), die Bundestagswahlergebnisse in Frage gestellt. Während Andrej Hunko den rechtlichen Rahmen zur Prüfung des Wahlergebnisses in einer schriftlichen Erklärung kritisierte, forderte Volker Ullrich in einem Antrag auf eine Entschließung eine Änderung der durch die Wahlrechtsreform eingeführten Zweitstimmendeckung.1 Nach der Akkreditierung traf die deutsche Delegation die Generalsekretärin der PVER, Despina Chatzivassiliou-Tsovlis, zu einem Gespräch. Zudem wurden drei ehemaligen Abgeordneten, Heike Engelhardt (SPD), Norbert Kleinwächter (AfD) und Andrej Hunko (Gruppe BSW), die Ehrenmitgliedschaft in der PVER verliehen. Als ehemaliger Vorsitzender der UEL-Fraktion erhielt Andrej Hunko zudem eine Ehrenmedaille. Delegationsleiter Knut Abraham wurde zum Vizepräsidenten der PVER gewählt. Gemäß der Geschäftsordnung der PVER stellt Deutschland einen der insgesamt neunzehn Vizepräsidenten der Versammlung. Abraham wurde auf der konstituierenden Delegationssitzung am 18. Juni 2025 für das Amt von der deutschen Delegation nominiert. Auf der Delegationssitzung wurde Gabriela Heinrich (SPD) zur stellvertretenden Delegationsleiterin gewählt. Abgeordneter Malte Kaufmann (AfD) hatte ebenfalls als stellvertretender Delegationsleiter kandidiert. Höhepunkt der Sitzungswoche war die Rede des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Plenum. Präsident Selenskyj war anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine nach Straßburg gekommen. Das sogenannte Sondertribunal soll die politischen und militärischen Führungskräfte, die für die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Angriffskriegs gegen die Ukraine verantwortlich sind, einschließlich des russischen Staatschefs Wladimir Putin, zur Verantwortung ziehen. Da Staats- und Regierungschefs sowie Außenminister Immunität genießen, können diese erst verurteilt werden, wenn sie aus dem Amt scheiden oder die Immunität aufgehoben wird. Das Tribunal soll seinen Sitz in Den Haag haben und steht allen Mitgliedern des Europarates sowie Nichtmitgliedstaaten, wie zum Beispiel Australien oder der EU, zur Unterzeichnung offen. Die USA zogen sich im Januar 2025 aus den Vorbereitungen des Tribunals durch eine Gruppe von Rechtsexperten („Core Group“) zurück. Das Sondertribunal schließt eine Rechtslücke bei der Verfolgung des Verbrechens der Aggression. Da Russland das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nicht ratifiziert hat, kann der IStGH russische Führungskräfte nicht wegen des Verbrechens der Aggression verfolgen. Das Sondertribunal zeige, das Völkerrecht für alle – ohne Ausnahme und ohne Doppelmoral – gelte, so der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset. Präsident Selenskyj dankte der PVER für seine Führungsrolle bei der Unterstützung der Ukraine. Die Forderung ein Sondertribunal einzurichten, wurde zum ersten Mal in der Versammlung gemacht. Zudem verabschiedete die PVER bisher rund 30 Berichte über den Angriffskrieg in der Ukraine. Der ukrainische Präsident betonte die Bedeutung von Gerechtigkeit. Das Sondertribunal setze ein Zeichen, dass es keine Belohnungen für Aggressionen gebe. Vor der Unterzeichnung des Abkommens hatte die PVER Berichte über die rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekte des Ukrainekrieges sowie den Austausch und die Freilassung von ukrainischen Kriegsgefangenen verabschiedet. Die PVER bekräftigte die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine, einschließlich der Krim, und äußerte Besorgnis über die Entwicklung der amerikanischen Außenpolitik unter Präsident Donald Trump. Des Weiteren forderte die Versammlung die Staaten auf, das Sondertribunal schnell umzusetzen, das 1 Für die schriftliche Erklärung von Andrej Hunko siehe Dok. 16202 (https://pace.coe.int/pdf/f4b8bc8e6f5086a41e2fe8e96c905a1f0416ead2e45c157680190322ba5bda58/doc.%2016202.pdf). Für den Antrag auf eine Entschließung von Volker Ullrich siehe Dok. 16216 (https://pace.coe.int/pdf/37032cfe49880699d033b3b4bcc5e8b8656085291d4adf655d0c691bc5b41c76/doc.%2016216.pdf). Schadensregister zu unterstützen und auf die Einrichtung einer Entschädigungskommission hinzuarbeiten. Die PVER sei über die Verletzungen des internationalen Rechts, insbesondere bei der Behandlung ukrainischer Kriegsgefangener, tief besorgt. Die internationale Gemeinschaft müsse dringend eingreifen und politische Verhandlungen zur Freilassung und Rückführung aller Kriegsgefangenen unterstützen. In der Sitzungswoche fand ein Side Event zur Zusammenarbeit zwischen der PVER mit den demokratischen Kräften in Russland statt, an dem auch Wladimir Kara-Mursa teilnahm. Des Weiteren diskutierte die PVER über die Lage in Georgien und forderte die sofortige Freilassung der Personen, denen eine politische Verfolgung droht. Seit Mai 2025 wurden mehrere führende Oppositionspolitiker, wie zum Beispiel Zurab Japaridze, Nikanor Melia oder Nika Gvaramia, verhaftet. Sie wurden festgenommen, weil sie sich geweigert hatten vor einer Untersuchungskommission im Parlament auszusagen. Die Untersuchungskommission untersucht mögliche Verbrechen der größten Oppositionspartei Georgiens, der Vereinten Nationalen Bewegung. Die Partei wurde vom ehemaligen und inzwischen inhaftierten Präsidenten, Micheil Saakaschwili, angeführt. Zudem hat die georgische Regierung Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteure und regierungskritische Medien in den vergangenen Monaten verstärkt. Die georgische Opposition erkennt die Ergebnisse der Parlamentswahlen von Oktober 2024 nicht an. Im Januar 2025 hatte sich die georgische Delegation aus der PVER zurückgezogen, nachdem die Versammlung die Beglaubigungsschreiben unter Auflagen akkreditiert hatte. Die Versammlung hatte die Freilassung von politischen Gefangenen, ein Ende der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, Untersuchungen von Polizeigewalt und parlamentarische Neuwahlen gefordert. Im Oktober 2025 werden Kommunalwahlen in Georgien stattfinden. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) stellte die Tätigkeiten des Ständigen Ausschusses und des PVER- Präsidiums seit der vergangenen PVER-Sitzungswoche im Plenum vor. In einer weiteren Debatte rief die PVER alle Parteien im Nahen Osten zur Deeskalation und zur Einhaltung von internationalem Recht auf. Das Leiden und die Verluste von Zivilisten müssten minimiert werden. Die Konflikte im Nahen Osten könnten nicht durch militärische Auseinandersetzung, sondern nur durch Diplomatie und inklusive politische Prozesse gelöst werden. Der Waffenstillstand zwischen Israel und dem Iran, das sich zu einer direkten Bedrohung für die europäische Sicherheit entwickelt habe, dürfe nicht gefährdet werden. Darüber hinaus führte die Versammlung eine Aktualitätsdebatte über die Herausforderungen für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Anlass der Debatte war die zunehmende Kritik an dem EGMR und seinen Urteilen. Zuletzt hatten neun Staats- und Regierungschefs in einem offenen Brief vom 22.°Mai°2025 eine Diskussion über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den EGMR in Bezug auf Migration gefordert. Der politische Spielraum bei der Abschiebung von straffällig gewordenen Migranten sei durch den EGMR zu stark eingeschränkt. Das Schreiben auf Initiative von Dänemark und Italien wurde auch von Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen unterzeichnet. Der Präsident des EGMR, Mattias Guyomar, wies in seiner Rede auf die gemeinsame Verantwortung des EGMR und der nationalen Behörden sowie auf das Prinzip der Gewaltenteilung hin. Der Franzose Guyomar ist seit Mai 2025 neuer Präsident des EGMR. Während seiner Amtszeit plane er drei Prioritäten zu verfolgen. Erstens beabsichtige er die Effizienz des EGMR durch kürzere Verfahren zu steigern. Zweitens solle der EGMR sichtbarer und transparenter werden, um das Vertrauen in den EGMR aufrechtzuerhalten. Seine dritte Priorität umfasse die Wahrung der Unabhängigkeit des EGMR und seiner Richter. Der Brite Hugh Mercer wurde im ersten Wahlgang zum EGMR-Richter gewählt. Der Vigdís-Preis für die Stärkung der Stellung von Frauen wurde an die palästinensische Organisation, Women of the Sun, verliehen. Die Organisation setzt sich für den Zugang von palästinensischen Frauen in männerdominierten Bereichen, wie zum Beispiel Politik oder Unternehmen, ein und fördert den Austausch zwischen weiblichen Palästinensern und Israelis. Nominiert waren auch die Französin Gisèle Pelicot, deren Vergewaltigungsprozess eine Debatte über sexualisierte Gewalt auslöste, und die Green Girls Foundation aus Kamerun. Die Stiftung Green Girls setzt sich für klimafreundlichen Lösungen für Elektrizität und den Haushalt in ländlichen Regionen Afrikas ein. In einer Dringlichkeitsdebatte über die Frauenrechte in Europa äußerte die Versammlung Besorgnis über die zunehmenden Herausforderungen und den weltweiten Abbau von Frauenrechten. Darüber hinaus diskutierte die PVER über die Förderung von inklusiver Teilhabe am parlamentarischen Leben. Parlamente sollten sich das Ziel von Geschlechterparität setzen, klare Regeln für den Zugang von Familien in Gebäuden definieren und den Zugang zu Parlamentsgebäuden für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität ermöglichen. Anlässlich des anstehenden 30-jährigen Jubiläums des Beitritts von Kroatien zum Europarat richtete sich der kroatische Außenminister, Gordan Grlić, an das Plenum. Auch der maltesische Premierminister, Robert Abela, und Außenminister, Ian Borg, sprachen im Plenum. Maltas Premierminister bezeichnete den Europarat als führenden Kompass bei der Bewältigung der heutigen globalen Herausforderungen. Malta hat von Mai bis November 2025 den Vorsitz im Ministerkomitee inne. Prioritäten des Vorsitzes seien die Stärkung der Jugend, die Unterstützung für die Ukraine sowie die Umsetzung der EGMR-Urteile. Darüber hinaus richteten die Delegierten Fragen an den Generalsekretär des Europarates, Alain Berset. Neben dem Sondertribunal für die Ukraine, der Situation in Gaza, der Rolle des Europarates beim Schutz von Minderheitenrechten, der Bedeutung der Jugend für die Demokratie wurde Berset nach der Rolle des EGMR gefragt. Der Generalsekretär betonte, dass die Politisierung des EGMR kein akzeptabler Weg sei, um eine Diskussion über den EGMR anzustoßen und dass die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, die Urteile des EGMR anzuerkennen und umzusetzen. Des Weiteren stehe er im engen Austausch mit den Ländern im Südkaukasus, wie Georgien, Aserbaidschan und Armenien. Am Mittwoch lud die liechtensteinische Delegation alle deutschsprachigen Delegationen des Europarates zu einem Empfang ein. Ziel des sogenannten DACHLILU-Empfangs war das Kennenlernen der seit April 2025 neu bestehenden liechtensteinischen Delegation in der PVER. 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen Aktualitätsdebatte „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: sich den Herausforderungen unserer Zeiten stellend“ Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) erklärte, die PVER, das Ministerkomitee und der EGMR könnten nur dann harmonisch zusammenarbeiten, wenn sie ihre jeweiligen Rollen und Pflichten wahren. Die Legitimität des EGMR beruhe auf der Zustimmung der Mitgliedstaaten. Die Prüfung der Einhaltung der EMRK könne zwar zu Anpassungen der Konvention an aktuelle Entwicklungen führen, jedoch dürfe dies nicht zur Schaffung neuer Rechte genutzt werden. Kritik an EGMR-Entscheidungen sei legitim; persönliche Angriffe jedoch nicht. Der offene Brief der neun Mitgliedstaaten sei aus seiner Sicht Ausdruck der Verzweiflung im Umgang mit der Migration. Er habe als Katalysator für diese Debatte geführt. Herausforderungen, wie etwa unkontrollierte Migration, könnten nicht allein vom Gerichtshof gelöst werden. Änderungen müssten durch die Konvention oder ihrer Protokolle erfolgen. Die Mitgliedstaaten könnten Instrumente oder Protokolle zur Anpassung an aktuelle Gegebenheiten vorschlagen. Diese müssten vom Gerichtshof respektiert werden, ebenso wie die Mitgliedstaaten seine Urteile achten sollten. Wahrgenommener „richterlicher Aktivismus“ könne die Umsetzung der Urteile erschweren. Der Brief sei daher ein Weckruf für den gesamten Europarat. Mattias Guyomar (Präsident des EGMR) betonte, er wolle die Arbeit seiner Vorgänger fortsetzen und mit seiner dreijährigen Amtszeit institutionelle Stabilität sichern. Der Gerichtshof sei trotz aktueller Herausforderungen stark. Er würde von 46 Richtern, über 700 Mitarbeitern und der Unterstützung der Mitgliedstaaten getragen. Zum 75-jährigen Bestehen der EMRK verwies er auf zahlreiche Verfahren, auch gegen Russland. Sein Leitprinzip sei „geteilte Verantwortung“ mit den Schwerpunkten Effizienz, Sichtbarkeit und Verantwortlichkeit. Letztere hänge eng mit Unabhängigkeit zusammen. Der EGMR greife nur nach Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel ein und müsse Europas Vielfalt respektieren. Richter seien Hüter unveräußerlicher Rechte, sollten aber nicht an die Stelle nationaler Gesetzgeber treten. Zurückhaltung gegenüber demokratisch legitimierten Parlamenten stärke die Legitimität des Gerichtshofs und sichere den Schutz der Konventionsrechte. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) warnte davor, die EMRK und die Unabhängigkeit des EGMR zu schwächen. Migration dürfe nicht als Vorwand dienen, um Rechtsstaatlichkeit und die Judikative anzugreifen. Wer mehr staatlichen Handlungsspielraum fordere, verkenne, dass die Aufgabe des Gerichts darin bestehe, staatliche Macht zu kontrollieren und nicht, sie auszuweiten. Rónán Mullen (Irland, EPP/CD) bezeichnete den EGMR und die Konvention als zentrale Pfeiler des Europarats und forderte Reformen bei der Zusammensetzung und der Arbeitsweise. Elisabetta Gardini (Italien, ECPA) argumentierte für eine Anpassung der EMRK an Herausforderungen, wie zum Beispiel der Migration. Stures Festhalten würde die Augen vor der Realität verschließen und damit zu einem Verlust der Stärke und Legitimität führen. Rechtsinstrumente müssten wirksam und verhältnismäßig bleiben. Bertrand Bouyx (Frankreich, ALDE) rief zur Verteidigung der Unabhängigkeit des EGMR gegen populistische Angriffe auf. Politik dürfe das Recht nicht diktieren. Prinzipien müssten auch in Krisen standhalten. Søren Søndergaard (Dänemark, UEL) distanzierte sich vom dänischen Regierungschef, der den Brief unterzeichnet hatte. Er warnte vor falschen Eindrücken über Straffreiheit für Ausländer und forderte stattdessen den Fokus auf reale Probleme, wie beispielsweise die Verfahrensdauer und Durchsetzungskraft des EGMR, zu legen. Pierre- Alain Fridez (Schweiz, SOC) betonte das Recht jedes Migranten auf individuelle Prüfung und Schutz. Rückführungen dürften nur in sichere Drittstaaten erfolgen. Petra Bayr (Österreich, SOC) hob die EMRK als „lebendes Dokument“ hervor. Das Schreiben sei als innenpolitisches Manöver zu werten und nicht als konstruktive Weiterentwicklung der Konvention oder der Rechtsprechung. Sie forderte eine sorgfältige Auswahl der Richter durch die PVER. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) warnte vor populistischen Angriffen auf die Justiz unter dem Vorwand der Migration. Die Unabhängigkeit des EGMR sei durch die Gewaltenteilung und die internationale Zusammensetzung der Richter gewahrt. Sigríður Á. Andersen (Island, ECPA) begrüßte die Debatte. Er kritisierte, der EGMR greife in exekutive und demokratische legislative Entscheidungen ein. Änderungen an den Menschenrechten sei die Sache von demokratisch gewählten Personen. Damien Cottier (Schweiz, ALDE) hob die Unverzichtbarkeit des EGMR hervor, warnte jedoch gleichzeitig vor richterlichem Aktivismus. Politische Diskussionen über Rahmenbedingungen seien legitim, solange die Unabhängigkeit des Gerichts gewahrt bleibe. Benjamin Dalle (Belgien, EPP/CD) wies den Vorwurf einer Einschränkung nationaler Handlungsspielräume zurück und betonte die Unabhängigkeit des EGMR als Schutz vor Machtmissbrauch. Axel Kassegger (Österreich, ECPA) sieht die EMRK in erster Linie als einen Schutz vor staatlichen Übergriffen. Das offene Schreiben diene seiner Ansicht nach dazu, nationale Handlungsspielräume zu sichern. Piero Fassino (Italien, SOC) wies den Vorwurf zurück, der EGMR untergrabe die nationale Souveränität. Grundrechte seien unverhandelbar, und Mehrheiten dürften keine fundamentalen Rechte beschneiden. Agnes Sirkka Prammer (Österreich, SOC) verteidigte die EMRK als ein Versprechen von Würde und Gerechtigkeit. Reformen sollten nur über legitime Verfahren erfolgen, und Menschenrechte müssten stets aktiv verteidigt werden. Gala Veldhoen (Niederlande, SOC) bezeichnete den Brief als Angriff auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Sie forderte, dass EGMR-Urteile konsequent umgesetzt werden, und sprach sich für einen Beitritt der EU zur EMRK aus. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) führte aus, der EGMR interpretiere Rechte einseitig zugunsten illegaler Migranten und schränke dadurch den Handlungsspielraum nationaler Parlamente ein. Entscheidungen des EGMR verhinderten häufig Abschiebungen krimineller Migranten und schwächten den Grenzschutz, wodurch die Rechte langjähriger Einwohner gefährdet würden. Er forderte alle europäischen Staats- und Regierungschefs zum Unterzeichnen des Briefes auf. Aurora Floridia (Italien, SOC) warnte vor rechtsextremen Netzwerken und der politischen Instrumentalisierung offener Briefe, die den EGMR schwächen könnten. Baroness Shami Chakrabarti (Vereinigtes Königreich, SOC) bezeichnete die EMRK und den EGMR als wichtigste Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte. Diese Rechte müssten weiterentwickelt, aber keinesfalls eingeschränkt werden. Susanne Fürst (Österreich, ECPA) kritisierte einen aus ihrer Sicht bestehenden Aktivismus des EGMR, insbesondere bei Abschiebungsverboten und Klimafällen. Sie forderte eine striktere Begrenzung der gerichtlichen Befugnisse. Bisera Kostadinovska-Stojchevska (Nord Mazedonien, SOC) betonte, der EGMR und die EMRK seien Grundvoraussetzungen für Demokratie und müssten insbesondere in Krisenzeiten konsequent verteidigt werden. Gergely Arató (Ungarn, SOC) warnte, die Infragestellung von Rechten von Geflüchteten könne künftig auch andere Gruppen betreffen. Menschenrechte begrenzten Macht und schützten die Menschlichkeit. Tony Vaughan (Vereinigtes Königreich, SOC) lehnte eine Neufassung der EMRK ab. Probleme sollten seiner Ansicht nach durch Kooperation und nicht durch Änderungen an Grundrechten gelöst werden. Für Paweł Jabłonski (Polen, ECPA) sei das Schreiben der Staats- und Regierungschefs nicht als Angriff zu deuten, sondern als Startschuss für eine Debatte. Er forderte, den Schutz der eigenen Bürger an erster Stelle zu setzen. Sandra Zampa (Italien, SOC) kritisierte den Brief als Angriff auf die Menschenrechte und die Gewaltenteilung. Es dürfe keine „A- und B-Menschenrechte“ geben. Institutionen, die fundamentale Rechte schützen, dürften nicht politischen Zyklen unterworfen sein. Mogens Jensen (Dänemark, SOC) sah in dem Brief einen Teil eines notwendigen Dialogs, um die Unterstützung für den EGMR zu stärken. Céline Thiébault-Martinez (Frankreich, SOC) hob hervor, dass der EGMR eine wichtige Schutzfunktion habe, wenn nationale Justizsysteme versagten. Angriffe auf den Gerichtshof aus migrationspolitischen Gründen gefährdeten Rechte und Demokratie. Lord Don Touhig (Vereinigtes Königreich, SOC) warnte vor einer Politisierung des EGMR. Die Konvention sei unverzichtbar, um universelle Rechte vor populistischen Angriffen zu schützen. Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, ECPA) betonte abschließend, man müsse die Gewaltenteilung und die Rolle des EGMR respektieren. Angst vor judikativem Aktivismus müsse vorgebracht werden können und der EGMR werde zweifellos zuhören. Der Gerichtshof beruhe in seiner Legitimität vollständig auf der Zustimmung der Mitgliedstaaten. Dringlichkeitsdebatte „Der Weltfrieden ist bedroht: Beendigung der humanitären Katastrophe in Gaza und Bewältigung des umfassenderen Konflikts im Nahen Osten“ Die Berichterstatterin Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) wies auf die starke Polarisierung des Themas hin. Ziele der Debatte sei, einen Konsens über die dringende Deeskalation in der Region und die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit und des Dialogs herzustellen. Eine dauerhafte Lösung sei nicht durch Drohungen oder Vergeltung, sondern nur durch Diplomatie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Zivilbevölkerung zu erreichen. Die humanitäre Lage in Gaza sei katastrophal, Israels Reaktion in vielen Fällen unverhältnismäßig. Gleichzeitig wies sie auf die regionalen Spannungen hin, insbesondere zwischen Israel und dem Iran, sowie auf die Gefahr einer Ausweitung des Konflikts. Es brauche einen dauerhaften, bedingungslosen Waffenstillstand, ungehinderten humanitären Zugang und die universelle Anwendung von Menschenrechten, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit. Die PVER müsse geeint für Frieden, den Schutz von Zivilisten und die Einhaltung internationaler Normen eintreten. Als Vertreter des mitberatenden Migrationsausschusses erklärte Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD), die humanitären Aspekte der Konflikte seien zu betonen. Man verurteile die Ereignisse vom 7. Oktober ebenso wie die zivilen Opfer und Zerstörungen in Gaza klar. Zudem habe der Ausschuss über die „Absicht eines Völkermords“ diskutiert. Zu erwähnen seien auch die negativen Folgen für israelische Zivilisten, die Flüchtlingskrise, die aus dem Iran kommen könnte, sowie die Gewalt des iranischen Regimes. Gabrielle Cathala (Frankreich, UEL) bezeichnete die Lage in Gaza nach 21 Monaten Bombardierung, Hunger und systematischen Tötungen als Genozid und beanstandete, dass der Genozid im Bericht nicht erwähnt werde. Aus ihrer Sicht gebe es Doppelstandards bei der Verurteilung von Russland und Israel. Die Palästinenser würden seit Jahrzehnten unter „Dekolonalisierung, Konfiszierung von Land und Verbrechen“ Israels leiden und nicht erst seit dem 7. Oktober. Piero Fassino (Italien, SOC) warnte vor dem Risiko einer Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran. Ein dauerhafter Waffenstillstand sowie eine Zwei-Staaten-Lösung seien notwendig. Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) appellierte, gleiche Maßstäbe für israelische und palästinensische Opfer anzuwenden. Des Weiteren wies er auf das Selbstverteidigungsrecht Israels hin. Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA) machte Hamas für die Krise verantwortlich, kritisierte Irans Unterstützung für Terrorgruppen und forderte uneingeschränkte humanitäre Hilfe für Gaza. Damien Cottier (Schweiz, ALDE) forderte die sofortige Freilassung aller Geiseln, einen Waffenstillstand und uneingeschränkten humanitären Zugang. Meirav Ben Ari (Israel) erklärte, der israelische Angriff diene dazu, Irans Plan einer Atombombe zu verhindern. Wie bereits Kanzler Merz gesagt habe, verrichte Israel „die schmutzige Arbeit für alle“. Während Israel gezielt militärische Einrichtungen angreife, greife der Iran die Zivilbevölkerung an. Israel halte seine humanitären Verpflichtungen ein und liefere umfangreiche humanitäre Hilfe nach Gaza. Israel bekämpfe nicht die Bevölkerung Gazas, sondern den Terrorismus. Sie rief die internationale Gemeinschaft zur Solidarität mit Israel auf, zur Freilassung der Geiseln und die Hamas zur Niederlegung der Waffen. Bernard Sabella (Palästina) berichtete über das Leid in Gaza und kritisierte, das Leid der Palästinenser werde häufig übersehen. Er beanstandete internationale Doppelstandards und begrüßte den Bericht, der eine politische Lösung fordere. Er mahnte aber, dass ohne ein entschlossenes Handeln Europas dieser wirkungslos bliebe. Schließlich forderte er die Aufhebung der Belagerung Gazas, der Besetzung des Westjordanlands und ein Ende des Krieges. Michael Farrugia (Malta, SOC) forderte diplomatische Lösungen, internationalen Druck für Friedensverhandlungen und freien Zugang für die Medien in Gaza. Saara-Sofia Sirén (Finnland, EPP/CD) forderte einen sofortigen Waffenstillstand, Schutz von Zivilisten und humanitären Zugang. Sie warnte auch vor Irans Einfluss und betonte die Bedeutung von Diplomatie, Menschenrechten und Völkerrecht. Sir Edward Leigh (Vereinigtes Königreich, ECPA) unterstützte Israels Selbstverteidigungsrecht, kritisierte aber die unverhältnismäßigen Angriffe auf Gaza und die Blockade einer Zwei-Staaten- Lösung durch Israel. Für Alfred Heer (Schweiz, ALDE) liegt das Kernproblem in der Geiselnahme durch die Hamas. Israel versuche, die Geiseln zu befreien und leiste humanitäre Hilfe für die Palästinenser. Die Hamas verwende Hilfsgelder für militärische Zwecke und nicht für die Versorgung der Bevölkerung. Er wies auf die destabilisierende Rolle Irans in der Region hin. Ein Ende der Hamas würde eine positive Zukunft für die Palästinenser ermöglichen. Miapetra Kumpula-Natri (Finnland, SOC) betonte die akute Notlage in Gaza und die dringende Notwendigkeit internationaler Hilfe sowie eines Waffenstillstands und einer Zwei-Staaten-Lösung. Nicos Tornaritis (Zypern, EPP/CD) verurteilte den Angriff der Hamas vom 7. Oktober. Die israelische Reaktion in Gaza gehe jedoch „zu weit“ und bringe mehr Instabilität und Wut anstatt mehr Sicherheit. Es brauche eine politische Lösung. Seda Gören Bölük (Türkei, NR) schilderte das Leid der Kinder in Gaza und forderte die internationale Gemeinschaft auf, Menschenrechtsverletzungen als solche zu benennen und Verantwortung zu übernehmen. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) dankte Israel, das im Gegensatz zur PVER handle. Israel verteidige die Werte der Frauen, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit. Er forderte, Israel zu unterstützen und zu bewaffnen. Laut Stefan Schennach (Österreich, SOC) gehe es in Gaza um einen Genozid und nicht um Israels Selbstverteidigung. Man könne dies, ebenso wie die „kriminellen Siedler“ im Westjordanland, nicht akzeptieren. Es handle sich aktuell um die größte humanitäre Krise, die man zu Recht als Genozid bezeichnen müsse. Garret Ahearn (Irland, EPP/CD) verurteilte die Blockade Gazas als völkerrechtswidrig, forderte den sofortigen Waffenstillstand, die Freilassung aller Geiseln und den humanitären Zugang, sowie EU-Sanktionen gegen Verantwortliche. Auch Carla Moonen (Niederlande, ALDE) kritisierte das Leid in Gaza und warnte vor einem Völkermord. Valérie Piller Carrard (Schweiz, SOC) verurteilte Israels Blockade von Hilfsgütern seit dem Ende des Waffenstillstands vom 2. März 2025. Israels Handeln sei eine offensichtliche Form „illegaler kollektiver Bestrafung“ und es begehe „Kriegsverbrechen“, indem es Verhungern als Methode des Krieges nutze. Israels erklärte Absicht, seine militärischen Angriffe auszuweiten, Gebiete zu annektieren und Palästinenser aus Gaza zu vertreiben stelle eine gravierende Verletzung des internationalen Rechts dar. Benjamin Dalle (Belgien, EPP/CD) betonte, dass wiederholt Beschlüsse des Europarats unbeachtet geblieben seien, und forderte Konsequenzen. Um die Glaubwürdigkeit des Europarates zu bewahren, habe er eine Entschließung eingereicht, nach der der Beobachterstatus Israels suspendiert werden solle. Armen Gevorgyan (Armenien, ECPA) warnte vor den Folgen der Eskalation im Nahen Osten für den Südkaukasus. George Loucaides (Zypern, UEL) forderte die Situation in Gaza als Völkermord anzuerkennen, Bombardierungen und Aushungerung zu verurteilen und das Apartheid-System zu beenden. Er warnte vor Mitschuld durch Schweigen oder durch Waffenlieferungen an Israel. Salma Zahid (Kanada) erinnerte daran, dass sich seit der Verabschiedung der PVER-Entschließung im Januar 2025 kaum etwas geändert habe. Sie bezeichnete die Lage als Völkermord und forderte, die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof und die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs zu respektieren. Langfristig sehe sie die Anerkennung eines souveränen palästinensischen Staates als einzigen Weg zum Frieden und verlangte sofortige Sanktionen, ein beidseitiges Waffenembargo sowie Gerechtigkeit für Kriegsverbrechen. Louise Morel (Frankreich, ALDE) bezeichnete die Lage in Gaza als eine beispiellose Tragödie mit zehntausenden zivilen Opfern. Sie forderte einen inklusiven politischen Prozess mit dem Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung. Frankreich sei bereit, Palästina anzuerkennen. Aysu Bankoglu (Türkei, SOC) beschrieb die humanitäre Notlage in Gaza als verheerend. Sie kritisierte die Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft und forderte, Druck auf Regierungen auszuüben, da man Israels Verbrechen nicht weiter dulden könne. Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD) würdigte den Mut von Frauen im Iran, Afghanistan und anderen Ländern, die trotz Unterdrückung für Bildung und Freiheit kämpfen. Sie betonte, dass die Region nicht nur politisch, sondern auch menschlich von tiefem Schmerz und verlorenem Vertrauen geprägt sei. Sie schlug vor, US-Präsident Donald Trump zur PVER einzuladen, um mit ihm über die Zukunft des internationalen Rechts zu diskutieren. Meryem Göka (Türkei, NR) bezeichnete Israels Angriffe in Gaza als Genozid und kritisierte die systematische Gewalt und Vertreibung. Sie warnte vor einer Normalisierung dieser Gewalt und betonte, dass die Region keinen weiteren Krieg verkraften könne. Kacper Maciej Płażyński (Polen, ECPA) verurteilte die hohen zivilen Opferzahlen in Gaza. Er hob die Gefährdung humanitärer Helfer hervor. Sein Aufruf zu einer Schweigeminute für die Opfer wurde vom PVER-Präsidenten unter Verweis auf das Verfahren zur Beantragung einer Schweigeminute gestoppt. Als Berichterstatterin für die humanitäre Krise der Kinder und Frauen in Gaza wies Saskia Kluit (Niederlande, SOC) auf das Leid der Kinder in Gaza hin. Die PVER müsse handeln, sonst könne man das humanitäre Recht neben den verstorbenen Palästinensern und Kindern begraben. Lianne Rood (Kanada) betonte Israels Recht auf Selbstverteidigung. Zur Herstellung von Frieden und Wohlstand müssten die Palästinenser die Hamas beseitigen und die Iraner das Regime. Nerea Ahedo (Spanien, ALDE) forderte einen sofortigen Waffenstillstand, Zugang zu humanitärer Hilfe und die Freilassung der Geiseln. Sie warnte vor einer wachsenden Instabilität in der Region und betonte, dass demokratische Staaten internationale Standards und die Menschenrechte einhalten und durchsetzen müssten. Für Iwona Arent (Polen, ECPA) müsse die PVER angesichts der Leiden der Menschen die „moralische Stimme“ des Europarates sein. Schweigen bedeute angesichts dieses „Verbrechens“ Komplizenschaft. Laut Zeynep Yildiz (Türkei, NR) verursache Israel ein „kollektives Trauma“ für die gesamte Menschheit, indem es „Verbrechen des Völkermords gegen die Menschen in Gaza mit einer unbeschreiblichen Grausamkeit“ ausübe. Moralisch sei Israel „besiegt“ und Gaza trage den „Mantel der moralischen Überlegenheit“. Sie forderte eine Fact finding Mission der PVER in Gaza. Perran Moon (Vereinigtes Königreich, SOC) kritisierte Israels Handeln als „unverhältnismäßig“. Er unterstütze nachdrücklich die jüngsten Sanktionen und das Aussetzen der Verhandlungen des Freihandels mit Israel der britischen Regierung. Die jüngste Eskalation zwischen Israel und Iran sowie die Intervention der USA habe dem Konflikt eine gefährliche neue Dimension verliehen. Deeskalation müsse Priorität haben. Lesia Zaburanna (Ukraine, ALDE) wies auf die Unterstützung des Irans von Russland im Ukrainekrieg hin. Russland habe aufgrund des gestiegenen Ölpreises ein Interesse an diesem Konflikt. Boaz Bismuth (Israel) sagte, Israel greife keine Kinder, sondern Terroristen an. Er erinnerte an das Leid der israelischen Kinder nach dem 7. Oktober. Edite Estrela (Portugal, SOC) sprach von Genozid und „Barbarei“. Der israelische Premierminister, Benjamin Netanjahu, und die israelischen Generäle müssten sich für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Cat Eccles (Vereinigtes Königreich, SOC) berichtete von ihrem Besuch in Israel. Die „Gräueltaten“ in Palästina dürften nicht „normalisiert“ werden. Der palästinische Staat müsse anerkannt werden, jedoch nicht mit Hamas an der Spitze. Es gebe bei diesem Krieg keine Gewinner, sondern nur „menschliche Tragödie und Trauma“. Ebenso wie Lesia Zaburanna wies Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE) auf die Rolle Russlands hin. Frieden sei kein Schlagwort, sondern eine Verantwortung zum Handeln. Stéphane Mazars (Frankreich, ALDE) erklärte, die israelischen und amerikanischen Angriffe zum Stopp des iranischen Atomprogramms dürften nicht von der „dramatischen“ Lage in Gaza ablenken. Er wies auf die Bemühungen der französischen Regierung für ein Ende des Konflikts und zum Erreichen einer Zwei-Staaten- Lösung hin. Zwar habe man nicht die Angriffe vom 7. Oktober und die Verantwortung der Hamas für den Beginn des Krieges vergessen, jedoch komme die militärische Antwort Israels zu einem „menschlichen und moralischen Preis, der inakzeptabel“ sei. Die Berichterstatterin Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD, Berichterstatterin) wies abschließend darauf hin, dass die PVER trotz der Polarisierung und der Uneinigkeit über den Konflikt geeint für ihre Werte einstehen müsse. Konsens müsse, erstens, über die absolute Notwendigkeit von Deeskalation in der Region und dem Bekenntnis zum Multilateralismus, sowie zweitens, über ein Ende des Leids in Gaza, bestehen. Die PVER sei kein Gericht, sondern müsse bei einer gravierenden Verletzung des internationalen Rechts handeln. Der Vorsitzende des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Bertrand Bouyx (Frankreich, ALDE), unterstrich, die Debatte zeige die Stärke der PVER, Menschen mit unterschiedlichen Ansichten auch in schwierigen Zeiten zusammenzubringen, die die Überzeugung teilen, dass das internationale Recht, der Schutz von Zivilisten und die Suche nach Frieden der Kompass für ihr Handeln sei. Ansprache Seiner Exzellenz, Herr Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine Der PVER-Präsident, Theodoros Rousopoulos (Griechenland, EPP/CD), erinnerte an die humanistische Tradition, in der Krieg nicht verherrlicht, sondern als menschliches Leid verstanden werde. Krieg bedeute vor allem das Leiden der Unschuldigen. Seit über 1.200 Tagen leide die ukrainische Bevölkerung nicht nur unter Zerstörung und Schmerz, sondern auch unter dem Risiko, dass diese Gewalt als Normalität hingenommen werde. Die größte Gefahr sei, dass die Welt sich an den Krieg gewöhne. Deshalb komme der Parlamentarischen Versammlung eine besondere Verantwortung zu. Sie sei die erste und bisher einzige internationale Organisation, die Russland wegen des Angriffskriegs ausgeschlossen habe. Auch die Idee eines Sondertribunals habe seinen Ursprung in der Versammlung. Mit der Unterzeichnung des Abkommens werde ein bedeutendes Zeichen gesetzt. Es gehe nicht nur um juristische Formalien, sondern um Gerechtigkeit. Rousopoulos betonte, Gerechtigkeit bedeute nicht Bestrafung, sondern Erinnerung und Gesetz. Es sei die Grundlage eines dauerhaften Friedens. Das Ziel sei, Aggression als Verbrechen zu benennen, staatliche Souveränität zu schützen und Gerechtigkeit als Voraussetzung für Frieden zu verstehen. Der ukrainische Präsident Selenskyj dankte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats für ihre konsequente und klare Unterstützung der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs. Die Versammlung habe mit ihrer klaren politischen Haltung und fast dreißig verabschiedeten Resolutionen Führungsstärke bewiesen. Besonders betonte er die Rolle des Europarats als erste große internationale Organisation, die Russland wegen seines Angriffskriegs ausgeschlossen habe. Damit sei ein starkes Zeichen gesetzt worden, dass der Angriff auf die Ukraine zugleich ein Angriff auf ganz Europa und seine Werte sei. Der Vorschlag zur Einrichtung der Sondertribunals stamme aus der PVER. Selenskyj erinnerte daran, dass Europa sich nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts bewusst zu einem Kontinent des Friedens, der Menschenrechte und des Rechts entwickelt habe. Diese Errungenschaften seien nicht selbstverständlich, sondern Ergebnis politischen Willens, gesellschaftlicher Überzeugungen und der Zusammenarbeit europäischer Institutionen. Zentrale Aufgabe Europas sei, Gerechtigkeit durchzusetzen, auch gegenüber Kriegsverbrechern. Präsident Selenskyj betonte, dass es keine Straffreiheit für das Verbrechen der Aggression geben dürfe. Jeder Kriegsverbrecher müsse wissen, dass es Gerechtigkeit geben werde, und dies gelte auch für Russland. Der Angriffskrieg müsse mit rechtsstaatlichen Verfahren dokumentiert, geahndet und abschließend juristisch bewertet werden, um Straflosigkeit zu verhindern. Das Tribunal soll alle Verantwortlichen, einschließlich des russischen Präsidenten, zur Rechenschaft ziehen. Es bedürfe großen politischen und juristischen Mutes, um sicherzustellen, dass jeder Kriegsverbrecher, einschließlich Putin, vor Gericht gestellt werde, so Präsident Selenskyj. Er begrüßte die wachsende Unterstützung für das Tribunal durch europäische Partnerstaaten. Militärische Unterstützung, Sanktionen und politischer Druck seien zwar notwendig, um künftige Aggressionen zu verhindern, es müssten jedoch auch rechtliche Maßnahmen angewandt werden. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) fragte nach dem Stand des Wiederaufbaus der Ukraine und wie dieser beschleunigt werden könne, um den Menschen in der Ukraine Hoffnung zu geben. Selenskyj betonte die Dringlichkeit des Wiederaufbaus, insbesondere aufgrund der russischen Drohnenangriffe im Winter. Europäische Unterstützung und private Investitionen seien für die Unabhängigkeit des Landes und die Hoffnung der Menschen entscheidend. Am 10. und 11. Juli sollen auf der Ukraine-Wiederaufbau-Konferenz in Rom wichtige Projekte und Verträge besprochen werden. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) erkundigte sich nach den Folgen der politischen und militärischen Uneinigkeiten in Europa für das ukrainische Volk. Die Spaltung sei oft durch russische Einflussnahme provoziert. Russland führe durch Desinformation, Cyberangriffe und Propaganda einen hybriden Krieg, der auf die Spaltung Europas ziele, so Selenskyj. Europäische Einheit sei jedoch entscheidend, da Putin auf die Spaltung, und letztlich die Zerstörung des gesamten Europas und seiner Werte, abziele. Die Ukraine trage die unmittelbare Last mit hohen Opferzahlen und brauche die geschlossene Unterstützung Europas. Auf die Frage von Sir Christopher Chope (Vereinigtes Königreich, ECPA), ob die aktuelle Unterstützung ausreiche oder zusätzliche militärische Hilfe oder schärfere Sanktionen notwendig seien, betonte Selenskyj die Bedeutung von Sanktionen gegenüber dem russischen Banken-, Energie- und Rüstungssektor, um Russlands Kriegsproduktion zu bremsen. Zudem müsse genau überwacht werden, dass keine militärischen Bauteile über Umwege nach Russland gelangen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA sei dabei entscheidend. Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) betonte, dass es keinen Frieden ohne Gerechtigkeit geben könne. Er erkundigte sich nach den Erwartungen von Selenskyj bei der Umsetzung des Sondertribunals bis zum Jahresende 2025 und nach einer Botschaft an die nationalen Parlamente. Selenskyj antwortete, das Sondertribunal sei ein bedeutender Schritt und ein starkes juristisches Instrument zur Anerkennung des Verbrechens der Aggression. Es brauche jedoch mehr als Worte und Unterschriften. Um Frieden zu erreichen, seien konkrete, praktische Schritte aller Staaten notwendig. Laura Castel (Spanien, UEL) fragte nach Selenskyjs Vorstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens sowie nach den Maßnahmen zur Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit während des Kriegsrechts in der ganzen Ukraine und die Probleme des ukrainischen Verfassungsgerichts. Selenskyj betonte, dass ein gerechter Frieden nur ohne russische Ultimaten möglich sei. Man müsse sich auf die Instrumente konzentrieren, die Russland an den Verhandlungstisch brächten. Die Freiheit und Unabhängigkeit der Ukraine habe jedoch keinen Preis und stehe nicht zum Verkauf. Der Krieg drehe sich weniger um Territorien als um Identität und Freiheit. Im Hinblick auf die Probleme des Verfassungsgerichts erwiderte er, dass man die Probleme lösen werde. Dringlichkeitsdebatte „Frauenrechte in Europa – Fortschritt und Herausforderungen“ Die Berichterstatterin Petra Bayr (Österreich, SOC) verwies auf das Zitat des US-Nationalisten, Nick Fuentes, „Your body, my choice“. Das Zitat sei Ausdruck männlicher Vorherrschaft und der Unterdrückung von Frauen. Dahinter stehe eine Ideologie, die Frauen die Selbstbestimmung über Körper, Leben, Partnerwahl und Beruf verwehre. Die Frauenrechte in Europa seien keineswegs selbstverständlich und in Krisenzeiten besonders gefährdet. Es scheine einen globalen Krieg gegen Frauen zu geben, der gleichzeitig ein stiller Krieg sei. Frauenrechte würden auf vielfältige Weise verwehrt. Die heutigen Frauenrechte seien hart erkämpft worden und nun bedroht. Die Debatte drehe sich im Kern um Macht und der Angst vor einer Welt der Gleichberechtigung. Trotz Hass, Drohungen und Einschüchterung leisteten Frauen weltweit Widerstand, organisierten sich und erzielten Fortschritte. Man werde nicht aufhören, bis die Gleichberechtigung erreicht sei. Céline Thiébault-Martinez (Frankreich, SOC) warnte vor der Bedrohung der Frauenrechte in Krisenzeiten. Sie forderte besseren Schutz, Aufklärung und Förderung der politischen Teilhabe von Frauen. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) wies auf die Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen sowie die Lohn- und Rentenungleichheit hin. Sie forderte die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention, gezielte Förderung von Frauenprogrammen und mehr Transparenz bei Löhnen und Renten. Abgeordnete Martina Kempf (AfD) widersprach dem Berichtsentwurf, es gebe einen mangelnden Zugang zu Verhütungsmitteln. In Deutschland bestehe kein Abtreibungsrecht, sondern ein verfassungsmäßiges Recht auf Leben für Ungeborene. Das ungeborene Kind würde in dem Bericht nicht berücksichtigt werden. In Deutschland würden jährlich hunderttausende ungeborene Kinder „getötet“. Auffällig sei, dass etwa die Hälfte der Abtreibungen das zweite oder dritte Kind einer Familie beträfen. Sie forderte daher eine bessere Unterstützung der Familien. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) widersprach der Abgeordneten Kempf, die den Bericht auf das Thema der Abtreibung reduziere. Gleichstellung ergebe sich nicht und sei eine demokratische Notwendigkeit. Sie verwies auf die Gewalt gegen Frauen, insbesondere im digitalen Raum. Sevilay Çelenk (Türkei, UEL) hob hervor, dass der Bericht bestehende Geschlechterungleichheiten umfassend darstelle. Sie kritisierte Rückschritte wie den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention und forderte internationale Solidarität zum Schutz der Frauenrechte. Naomi Cachia (Malta, SOC) wies auf die besondere Betroffenheit von Frauen in Krisen und Konflikten hin. Sie kritisierte die geringe Beteiligung von männlichen Rednern bei der Debatte. Marija Petrushevska (Nord Mazedonien, EPP/CD) würdigte Fortschritte zur politischen Teilhabe von Frauen, warnte aber vor anhaltender Gewalt, Diskriminierung und Rückschritten. Sie forderte mehr Frauen in Führungspositionen, Lohngleichheit und Schutz vor Cybergewalt. Victoria Tiblom (Schweden, ECPA) betonte, dass Frauenrechte Demokratien stärken und gerechtere Gesellschaften fördern. Angriffe durch Anti-Gender-Bewegungen und Online-Hass gefährdeten insbesondere Politikerinnen. Aysu Bankoğlu (Türkei, SOC) kritisierte den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention und forderte gleiche Bezahlung, Schutz von Migrantinnen und die vollständige Umsetzung der Konvention. Die Geschlechterungleichheit seit Ergebnis patriarchischer Normen und autokratischer Regierungen, man müsse für ein feministisches Europa einstehen. Georgios Stamatis (Griechenland, EPP/CD) betonte die Notwendigkeit von Gleichstellung und Schutz vor Gewalt. Er kritisierte Rückschritte bei Minderheitenrechten und die schwierige Lage alleinerziehender Frauen in Europa. Edite Estrela (Portugal, SOC) wies darauf hin, dass Frauen trotz gesetzlicher Fortschritte oft unsichtbar bleiben und weiterhin Hassrede sowie stereotype Darstellungen in den Medien erfahren. Sie kritisierte zudem die Streichung zentraler Gleichstellungsbegriffe wie „Abtreibung“ und „Feminismus“ durch die US-Regierung unter Trump. Gleichstellung sei eine Kernfrage der Demokratie. Auch für Valérie Piller Carrard (Schweiz, SOC) seien Rückschritte bei den Frauenrechten ein Warnsignal für die Demokratie. Baroness Shami Chakrabarti (Vereinigtes Königreich, SOC) warnte vor Rückschritten durch Kürzungen öffentlicher Leistungen, offene Frauenfeindlichkeit und Online-Misogynie. Sie forderte die Regulierung großer Technologieunternehmen und die Berücksichtigung von Maßnahmen auf nationaler Ebene. Francesco Verducci (Italien, SOC) betonte, dass Fortschritte bei Frauenrechten positiv für die gesamte Gesellschaft seien und Rückschritte ebenso alle träfen. Er kritisierte ebenfalls die Politik der US-Regierung unter Donald Trump und forderte ein klares Bekenntnis der Versammlung, internationale Zusammenarbeit und entschlossene Maßnahmen zum Schutz der Frauenrechte. Bisera Kostadinovska-Stojchevska (Nord Mazedonien, SOC) machte deutlich, dass Gewalt, Diskriminierung und Ungleichheit zentrale globale Probleme für Frauen seien. Sie wies auf Genitalverstümmelung, Menschenhandel, ungleiche Bezahlung und Unterrepräsentation hin und betonte, dass Frauenrechte Menschenrechte seien. Hripsime Grigoryan (Armenien, SOC) warnte vor gut organisierten Angriffen auf Frauenrechte und forderte öffentliche Aufklärung, Debatten und Lobbyarbeit. Sie hob den Zusammenhang zwischen Gleichstellung, Demokratie und Sicherheit hervor. Yulia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) bezeichnete Gleichstellung als Grundpfeiler der Demokratie und verwies auf Fortschritte in Bildung, politischer Teilhabe und rechtlichem Schutz, auch im Krieg in der Ukraine. Sie betonte, dass Fortschritt politischer Wille, Solidarität und internationale Zusammenarbeit erfordere. Petra Bayr (Österreich, SOC) betonte abschließend, Gleichstellung sei etwas Alltägliches und zeichne die Zivilisation aus. Politikerinnen würden besonders oft angegriffen. Man müsse gemeinsam mit den Männern für Gleichstellung kämpfen. Sie lobte die starke feministische Zivilgesellschaft in der Türkei nach dem Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention. Sie widersprach der Abgeordneten Martina Kempf, die Abtreibung per se als illegal betrachte. Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen solle als allgemeines Recht anerkannt werden. Die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Catia Polidori (Italien, EPP/CD), wies auf die weltweiten Rückschritte bei den Frauenrechten hin. Gleichstellung sei ein zentraler Pfeiler der Demokratie. Sie rief die nationalen Parlamente sowie die politischen Entscheidungsträger zu verstärkten Gleichstellungsmaßnahmen auf. Insbesondere männliche Abgeordnete sollten sich aktiv für die Rechte der Frauen einsetzen. Bei der Abstimmung über die Änderungsanträge beantragte der Abgeordnete Adam Balten (AfD) die Beschlussfähigkeit der Versammlung nach Artikel 42 der PVER-Geschäftsordnung zu prüfen. Da der Antrag nicht genügend Unterstützer erhielt, wurde die Abstimmung fortgesetzt. Zur Unterstützung des Antrags wären mindestens ein Sechstel der stimmberechtigten Delegierten, in diesem Fall 49 Mitglieder aus mindestens fünf nationalen Delegationen, erforderlich gewesen. Aktualitätsdebatte „Ein Aufruf zur sofortigen Freilassung von Personen, denen eine politisch motivierte Verfolgung in Georgien droht“ Stephen Gethins (Vereinigtes Königreich, ALDE) wies darauf hin, dass die politische Verfolgung von Oppositionellen den Werten des Europarats widerspreche. Die Mitgliedschaft im Europarat und die damit verbundenen Rechte setzten die Achtung und aktive Wahrung von Demokratie und Menschenrechten voraus. Dass dies keine bloße Formalität sei, hätten die Beispiele Russland und Belarus gezeigt. Gethins verwies auf die PVER- Entschließung 2600 (2025) vom April 2025 hin, in der die Freilassung politischer Gefangener, wie zum Beispiel Zurab Japaridze, Nikanor Melia, Nika Gvaramia, Mamuka Khazaradze, Giorgi Vashadze und Badri Japaridze, bereits gefordert wurde. Als EU-Beitrittskandidat müsse Georgien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wahren. Abschließend betonte er, alle georgischen Abgeordneten müssten ohne Einschüchterung am politischen Leben und der parlamentarischen Arbeit teilnehmen können. Die Verteidigung der demokratischen Rechte in Georgien diene der Stabilität und Glaubwürdigkeit Europas. Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) sprach von einer gezielten und russlandgestützten Machtübernahme in Georgien. Die Forderungen der PVER vom Januar 2025 seien unerfüllt geblieben. Die Repressionen seien stattdessen verschärft worden. Er warnte, dass Schweigen gleichbedeutend mit Duldung sei. Er forderte Sanktionen gegen Vertreter der Regierungspartei des „Georgischen Traums“ und regte ein zwischenstaatliches Verfahren nach Artikel 33 EMRK vor dem EGMR an. Georgien stehe kurz davor, eine „gefangene Nation“, ebenso wie Belarus, zu werden. Dies wäre ein geopolitischer Sieg für Russland und eine Niederlage für Europa. George Loucaides (Zypern, UEL) kritisierte den Rückzug der georgischen Delegation aus der PVER. Die im Januar 2025 verabschiedeten Bedingungen für die georgische Delegation hätten zu deren Rückzug und zur jetzigen Blockadesituation geführt. Ein Dialog wäre effektiver gewesen. Die Gewalt einzelner Demonstranten rechtfertigten keine systematische Unterdrückung durch die georgische Regierung. Er verlangte faire Verfahren, die Freilassung nicht-gewalttätiger Inhaftierter, medizinische Versorgung für Mikheil Saakaschwili und die Rücknahme repressiver Gesetze. Petra Bayr (Österreich, SOC) wies auf den Demokratieindex 2024 der Economist Intelligence Unit hin, der Georgien als Land mit dem viertstärksten demokratischen Rückschritt weltweit und dem stärksten im Südkaukasus einstuft. Sie führte Beispiele repressiver Maßnahmen an. So sei die Journalistin Mzia Amaglobeli festgenommen worden, weil sie einen Protestaufkleber angebracht und angeblich einen Polizisten in Batumi geschlagen habe. Weitere Maßnahmen wie die Einführung des Straftatbestands „Hochverrat“ sowie drastische Erhöhungen von Bußgeldern – etwa bei Straßenblockaden von 180 auf 1.800 Euro – erschwerten Demonstrationen zusätzlich. Die Inhaftierung von Personen, die grundlegende Freiheiten ausübten, überschreite eine rote Linie. Sie forderte stärkeren Druck auf die georgische Regierung auszuüben, um Neuwahlen, die Aufklärung von Gewaltvorwürfen und die Freilassung politischer Gefangener zu erreichen. Tekke Panman (Niederlande, EPP/CD) berichtete von seinen Erfahrungen als Wahlbeobachter für die OSZE in Georgien. Die Regierungspartei „Georgischer Traum“ habe dem Land eine moderne, europäisch-orientierte Zukunft versprochen. Stattdessen würden demokratische Werte und die Menschenrechte in Georgien zunehmend unter Druck geraten und Journalisten sowie Oppositionelle verfolgt. Das Unterdrücken von Meinungen sei ein Zeichen von Schwäche und nicht von Stärke. Perran Moon (Vereinigtes Königreich, SOC) warnte, dass gezielte Verhaftungen von Oppositionellen keine Einzelfälle mehr seien. Die georgische Regierung nutze die Situation, dass die internationale Aufmerksamkeit auf dem Nahen Osten liege, zur weiteren Unterdrückung der Demokratie aus. In den letzten Wochen seien sechs Oppositionelle festgenommen worden. Moon sprach sich für Sanktionen und das Einfrieren von Vermögenswerten der Verantwortlichen aus. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) kritisierte, dass Georgien, als eines von sechs Mitgliedsländern, das Abkommen zur Einrichtung des Sondertribunals gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine nicht unterzeichnet habe. Georgien sei selbst Opfer russischer Besatzung. 20 Prozent des georgischen Territoriums seien von Russland besetzt. Er warf dem georgischen Politiker Bidzina Ivanishvili vor, eine russische Marionette zu sein und Georgien nach belarussischem Muster autoritär umzubauen. Lord Leslie Griffiths (Vereinigtes Königreich, SOC) stellte fest, dass sich die Lage in Georgien stetig verschlechtere, und forderte konkrete Maßnahmen statt bloßer Erklärungen. Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) warf der OSZE vor, die Wahlen in Georgien fälschlich als frei und fair bezeichnet zu haben. Er warnte vor einem autoritären Kurs nach belarussischem Vorbild. Litauen würde einem EU-Beitritt Georgiens nicht zustimmen, sollte sich die Lage bis 2027 nicht verbessert haben. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) erklärte, dass autoritäre Regime oft scheinbar faire Wahlen inszenierten. Die Manipulation von Wahlen würde häufig bereits vor Stimmabgabe beginnen. In Georgien seien innerhalb einer Woche vier Oppositionsführer verhaftet worden, weil sie einer Vorladung vor einer nach ihrer Ansicht illegitimen Untersuchungskommission nicht gefolgt seien. Dies sei politische Verfolgung. Der ehemalige Präsident Georgiens und frühere Delegierte der PVER, Micheil Saakaschwili, sowie weitere prominente Oppositionspolitiker seien weiterhin inhaftiert oder würden eingeschüchtert. Besorgniserregend sei zudem, dass georgische Abgeordnete für ihre Teilnahme an Sitzungen der PVER verfolgt würden. Man müsse dem autoritären Kurs der Regierungspartei entschieden entgegentreten. Die georgische Bevölkerung kämpfe seit über 200 Tagen für ihre Rechte und den europäischen Weg. Berlin, 4. November 2025 Knut Abraham Delegationsleiter 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen. Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (Committee on Political Affairs and Democracy) 1. Siegfried Walch 2. Achim Köhler 3. Nancy Faeser 4. Max Lucks – Frank Schwabe (ex-officio) 1. Jürgen Hardt 2. Heinrich Koch 3. Janina Böttger 4. Julian Joswig Ausschuss für Recht und Menschenrechte (Committee on Legal Affairs and Human Rights) 1. Knut Abraham 2. Tijen Ataoğlu 3. Jürgen Coße 4. Janina Böttger – Frank Schwabe (ex-officio) 1. Johannes Volkmann 2. Carl-Philipp Sassenrath 3. Derya Türk-Nachbauer 4. Martina Kempf Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development) 1. Vinzenz Glaser 2. Birgit Bessin 3. Serdar Yüksel 4. Dr. Inge Gräßle 1. Christin Willnat 2. Martina Kempf 3. Dr. Franziska Kersten 4. Julian Joswig Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene (Committee on Migration, Refugees and Displaced Persons) 1. Pierre Lamely 2. Johannes Volkmann 3. Ellen Demuth 4. Adam Balten 1. Johann Martel 2. Dr. Hülya Düber 3. Frank Schwabe 4. Filiz Polat Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien (Committee on Culture, Science, Education and Media) 1. Patricia Lips 2. Awet Tesfaiesus 3. Gabriela Heinrich 4. Pierre Lamely 1. David Gregosz 2. Ellen Demuth 3. Tilman Kuban 4. Adam Balten Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (Committee on Equality and Non- Discrimination) 1. Dr. Hülya Düber 2. Filiz Polat 3. Birgit Bessin 4. Falko Droßmann 1. Dr. Inge Gräßle 2. Gabriela Heinrich 3. Johann Martel 4. Dr. Franziska Kersten 5 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen Nummer Titel Seite Stellungnahme 307 (2025) Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus 19 Empfehlung 2297 (2025) Entschließung 2607 (2025) Der Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortlichkeiten 21 22 Empfehlung 2298 (2025) Entschließung 2612 (2025) Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte 25 26 Entschließung 2605 (2025) Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine 29 Entschließung 2606 (2025) Unterstützung politischer Verhandlungen zur Durchsetzung des Austauschs und der Freilassung von Kriegsgefangenen 37 Entschließung 2608 (2025) Die Olympische Bewegung und Friedenssicherung: Dient die Neutralität des Sports den Werten des Sports? 41 Entschließung 2609 (2025) Der Weltfrieden ist bedroht: Die humanitäre Katastrophe im Gazastreifen stoppen und den größeren Konflikt im Nahen und Mittleren Osten lösen 44 Entschließung 2610 (2025) Soziale Mobilisierung, soziale Unruhen und die Reaktion der Polizei in den Mitgliedstaaten des Europarates: Brauchen wir einen neuen Gesellschaftsvertrag? 49 Entschließung 2611 (2025) Analyse und Leitlinien für eine nachhaltige und sozial gerechte Energiewende 50 Entschließung 2613 (2025) Die Herausforderungen für öffentliche und private Akteure, die an der Migrationssteuerung beteiligt sind, und deren Bedürfnisse 53 Entschließung 2614 (2025) Frauenrechte in Europa – Fortschritte und Herausforderungen 56 Entschließung 2615 (2025) Die Förderung einer integrativen Teilhabe am parlamentarischen Leben: Gleichstellung, Barrierefreiheit und inklusive Politiken 62 Stellungnahme 307 (2025)2 Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus 1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt erneut, dass sie Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen aufs Schärfste verurteilt, und begrüßt die Fertigstellung des Entwurfs eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus als einen Beitrag zu einem noch entschlosseneren Kampf gegen diese Geißel, der den jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung trägt. 2. Der Europarat entwickelt seit vielen Jahren wichtige Rechtsnormen zur Bekämpfung des Terrorismus. Sein wichtigstes Rechtsinstrument im Bereich der Terrorismusbekämpfung, das Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 196, im Folgenden „Warschauer Konvention“), wurde 2005 mit dem Ziel verabschiedet, die Maßnahmen und Strategien zur Terrorismusbekämpfung auf nationaler Ebene zu verbessern und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern. Mit der Verabschiedung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 217) im Jahr 2015 war der Europarat die erste internationale Organisation, die ein regionales Rechtsinstrument zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution 2178 (2014) des VN-Sicherheitsrates zur Bekämpfung ausländischer terroristischer Kämpfer geschaffen hat. 3. Mit der Verabschiedung des Entwurfs eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus (im Folgenden „Protokollentwurf“) wird die erste international verbindliche und umfassende Definition von Terrorismus eingeführt, durch welche die aktuelle Fassung von Artikel 1 der Warschauer Konvention erweitert wird, um alle derzeit verbreiteten Formen des Terrorismus zu erfassen. Insbesondere Handlungen wie Cyberterrorismus, von dem kritische Infrastrukturen betroffen sind, oder Umweltterrorismus waren im Jahr 2005, als die Warschauer Konvention verabschiedet wurde, noch nicht vollständig absehbar. Die Einführung einer gemeinsamen europaweiten Rechtsdefinition für terroristische Straftaten, die den aktuellen Herausforderungen Rechnung trägt, ist daher ein willkommener und wünschenswerter Schritt. 4. Durch den Protokollentwurf wird die Definition einer terroristischen Straftat im Sinne der Warschauer Konvention durch die Aufnahme einer Liste von Straftaten ergänzt, die, wenn sie vorsätzlich mit einer terroristischen Absicht begangen werden, und aufgrund ihres Wesens oder der Umstände ein Land oder eine internationale Organisation ernsthaft schädigen können. Die vorgeschlagene Definition entspricht weitgehend der in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung enthaltenen Definition und weicht nur insoweit davon ab, als dies für die Anwendung im Rahmen der Warschauer Konvention und ihres Zusatzprotokolls erforderlich ist. 5. Die Versammlung sieht zwar ebenfalls das Erfordernis, die Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus zu stärken, nimmt jedoch die Bedenken einiger Mitgliedstaaten des Europarates und internationaler Institutionen zur Kenntnis, die sich auf den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Definition von Terrorismus beziehen, die ihrer Ansicht nach zu Rechtsunsicherheit und willkürlicher, übermäßiger und missbräuchlicher Anwendung führen könnte, sowie auf das Fehlen einer Ausnahmeregelung, durch die legitime Aktivitäten, beispielsweise die Aktivitäten humanitärer Organisationen, Schutz genießen würden. 6. Die Versammlung erinnert daran, dass die in Artikel 7 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SEV Nr. 5, im Folgenden „Konvention“) verankerte Garantie ein wesentliches Element rechtsstaatlicher Ordnung ist. Sie verkörpert unter anderem den Grundsatz, dass nur das Gesetz eine Straftat definieren und eine Strafe vorsehen kann (nullum crimen, nulla poena sine lege), sowie den Grundsatz, dass das Strafrecht nicht zulasten des Beschuldigten extensiv angewandt werden darf. Gleichzeitig darf Artikel 7 der Konvention nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht so verstanden werden, dass er eine schrittweise Klarstellung der Vorschriften über die strafrechtliche Verantwortung durch gerichtliche Auslegung von Fall zu Fall verbietet, solange die sich daraus ergebende Entwicklung mit dem Wesenskern der Straftat im Einklang steht und vernünftigerweise vorhersehbar war. Diese Grundsätze dürfen bei der Verfolgung und Ahndung terroristischer Straftaten selbst unter schwierigsten Umständen nicht weniger streng angewandt werden. 2 Versammlungsdebatte am 25. Juni 2025 (24. Sitzung) (siehe Dok. 16186, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Titus Corlăţean). Von der Versammlung am 25. Juni 2025 angenommener Text (24. Sitzung). 7. Die Versammlung begrüßt, dass in der Präambel des Protokollentwurfs ausdrücklich bekräftigt wird, dass alle Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung terroristischer Straftaten mit den einschlägigen Menschenrechten und Grundfreiheiten, insbesondere denen, die in der Konvention verankert sind, sowie mit anderen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, gegebenenfalls auch dem humanitären Völkerrecht, im Einklang stehen müssen. Gleichwohl bedauert sie, dass sich dieser Gedanke in den inhaltlichen Bestimmungen des Protokollentwurfs nicht wiederfindet. 8. Unter Hinweis darauf, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der Schutz der Normen und Werte des Europarates komplementäre Ziele sein sollten, bekräftigt die Versammlung, dass bei Rechten, die gemäß der Konvention Einschränkungen unterliegen, jede Beschränkung im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und im Hinblick auf das angestrebte legitime Ziel verhältnismäßig sein muss. Sie betont ferner, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur für „Informationen“ oder „Ideen“ gilt, die positiv oder gleichgültig aufgenommen oder als harmlos angesehen werden, sondern auch für solche, die den Staat oder eine bestimmte Bevölkerungsgruppe beleidigen, schockieren oder verstören. 9. Unter Hinweis auf ihre Entschließung 2509 (2023) „Transnationale Repression als wachsende Bedrohung für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte“ ist sich die Versammlung der Gefahr bewusst, dass Anti-Terror- Gesetze in einigen Mitgliedstaaten zu politischen Zwecken missbraucht werden können. Sie stellt ferner fest, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in ihrem Bericht von 2021 über die Auswirkungen der Richtlinie (EU) 2017/541 auf die Menschenrechte festgestellt hat, dass die Anwendung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Aktivitäten wie etwa gewaltfreie Bewegungen, öffentliche Proteste sowie auf nichtstaatliche Organisationen ausgeweitet werden könnte, denen eindeutig keine terroristische Absicht zugeschrieben werden kann. Deshalb ist die Versammlung der Ansicht, dass die rechtliche Definition von Terrorismus so präzise wie möglich sein sollte, um die Gefahr einer unterschiedlichen Umsetzung auf nationaler Ebene zu begrenzen und willkürliche Anwendungen zu verhindern. 10. In diesem Zusammenhang nimmt die Versammlung die Bedenken zur Kenntnis, die hinsichtlich des vorgeschlagenen Wortlauts von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c geäußert wurden, laut welchem eines der drei möglichen terroristischen Ziele, die eine terroristische Straftat definieren, darin besteht, „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören”. Sie weist allerdings auf die Klarstellung im Entwurf des erläuternden Berichts (Ziffer 36) hin, wonach „legitime Aktivitäten, die durch Menschenrechtsnormen wie Religions- und Gewissensfreiheit, Meinungs- oder Veröffentlichungsfreiheit geschützt sind,“ nicht aufgrund der neuen Bestimmungen unter Strafe gestellt werden dürfen. Die Versammlung ist der Auffassung, dass dieser Erklärung noch mehr Gewicht verliehen werden könnte, wenn in Ziffer 36 des Entwurfs des erläuternden Berichts folgender Satz hinzugefügt wird: „So fällt beispielsweise die öffentliche Äußerung radikaler, polemischer, schockierender oder kontroverser Ansichten zu sensiblen politischen Fragen nicht in den Anwendungsbereich dieses Änderungsprotokolls“. 11. Die Versammlung ist ferner der Ansicht, dass durch die Einbeziehung von Drohungen, eine der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis i aufgeführten Handlungen zu begehen, die Gefahr einer zu weit reichenden Kriminalisierung und damit der Kriminalisierung der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung steigt. Sie empfiehlt daher, den Anwendungsbereich von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe j auf Drohungen zu beschränken, die sowohl „ernsthaft“ als auch „glaubwürdig“ sind. 12. Schließlich unterstützt die Versammlung den Vorschlag, die Warschauer Konvention durch eine ausdrückliche humanitäre Freistellung im Einklang mit der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates zu ergänzen. Angesichts des begrenzten Anwendungsbereichs des Protokollentwurfs ersucht sie das Ministerkomitee, den Ausschuss für Terrorismusbekämpfung (CDCT) zu bitten, diesen Vorschlag im Rahmen einer umfassenderen Überprüfung der Warschauer Konvention, einschließlich ihres Artikels 12 und anderer Bestimmungen, in seiner künftigen Arbeit zu berücksichtigen. 13. Die Versammlung empfiehlt daher dem Ministerkomitee, den Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus wie folgt zu ändern: 13.1 In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe j des geänderten Übereinkommens wird das Wort „Drohung“ durch die Worte „eine glaubwürdige und ernsthafte Drohung“ ersetzt. Empfehlung 2297 (2025)3 Der Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortlichkeiten 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2607 (2025) zum Thema „Der Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortlichkeiten“, in der verbindliche Menschenrechtsnormen auf allen Ebenen des Sports gefordert werden, insbesondere um Missbrauch, Diskriminierung und geschlechtsspezifische Ungleichheit anzugehen, und Regierungen und Sportgremien nachdrücklich aufgefordert werden, den Schutz, die Transparenz und die Rechenschaftslegung zu stärken, eine inklusive Teilhabe zu gewährleisten und die Menschenrechte in die Organisation von Sportgroßveranstaltungen zu integrieren. 2. In der Erwägung, dass ein koordinierter, interessengruppenübergreifender Ansatz für einen dauerhaften Wandel unverzichtbar ist, bekräftigt die Versammlung die einzigartige Rolle des Europarats bei der Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im und durch den Sport, insbesondere durch seine Übereinkommen auf dem Gebiet des Sports und das Erweiterte Teilabkommen über Sport (EPAS). 3. Die Versammlung begrüßt zwar Initiativen wie „Start to Talk“ und „All In Plus“ sowie die Arbeit der EPAS im Bereich des inklusiven Sports im Allgemeinen, ist jedoch nach wie vor besorgt über die anhaltenden Berichte über Missbrauch, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen im Sport, von denen insbesondere Kinder, Frauen und marginalisierte Gruppen betroffen sind. 4. Um die Mitgliedstaaten des Europarats und die Sportorganisationen bei der Ausrichtung der Steuerung des Sports an den Menschenrechtsnormen zu unterstützen, empfiehlt die Versammlung dem Ministerkomitee, 4.1. das Mandat und die Ressourcen des EPAS zur Förderung der Menschenrechte im Sport zu stärken, unter anderem durch die Weiterentwicklung von Orientierungshilfe für eine verantwortungsvolle Steuerung, Schutzmaßnahmen und eine Antidiskriminierungspolitik, 4.2. das EPAS mit der Ausarbeitung von Musterbestimmungen für nationale Rechtsvorschriften und Sportregelungen zu beauftragen, die darauf abzielen, Missbrauch zu verhindern, ein sicheres Sportumfeld zu gewährleisten und Opfer zu unterstützen, 4.3. das EPAS aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft weiterhin technische Instrumente und Indikatoren zu entwickeln, um die Einhaltung der internationalen Normen für Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung auf allen Ebenen des Sports zu überwachen, 4.4. dem EPAS nahezulegen, mit internationalen Partnern, einschließlich der EU und den Organisationen der Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten, um einen internationalen Kodex für Sicherheit im Sport festzulegen und zu fördern, 4.5. das EPAS zu beauftragen, die Mitgliedstaaten und Sportgremien bei der Durchführung von Bewertungen menschenrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen zu unterstützen, bei der Aufnahme von Menschenrechtsauflagen in Prozesse zur Vergabe und Ausrichtung Beratung zu leisten und den interregionalen Dialog, insbesondere mit Schwellen- und Niedrigeinkommensländern, zu erleichtern. 5. Die Versammlung ist der Ansicht, dass das EPAS gut dafür aufgestellt ist, einen den gesamten Europarat einbeziehenden Ansatz für sicheren, inklusiven und auf Werten und Rechten beruhenden Sport zu koordinieren. Sie fordert das Ministerkomitee auf, sicherzustellen, dass das EPAS über die institutionellen Kapazitäten verfügt, um dieses dringende und wachsende Mandat zu erfüllen. 3 Versammlungsdebatte vom 25. Juni 2025 (23. Sitzung) (siehe Dok. 16196, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatter: Kim Valentin). Von der Versammlung am 25. Juni 2025 angenommener Text (23. Sitzung). Entschließung 2607 (2025)4 Der Schutz der Menschenrechte im und durch den Sport: Verpflichtungen und gemeinsame Verantwortlichkeiten 1. Der Europarat und seine Parlamentarische Versammlung bekennen sich seit Langem zur Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Sport, der ein leistungsfähiges Instrument zur Stärkung von Inklusion, Gleichheit, Integrität und Menschenwürde darstellt. 2. Die Versammlung erinnert insbesondere an die Entschließung 2420 (2022) und die Empfehlung 2221 (2022) zum Thema „Verantwortungsvolles Handeln im Fußball: Geschäfte und Werte“ sowie an die Entschließung 2465 (2022) zum Thema „Der Kampf um gleiche Wettbewerbsbedingungen – die Beendigung der Diskriminierung von Frauen im Sport“. 3. Sie bekräftigt die Grundsätze, die in der überarbeiteten Europäischen Sportcharta, dem Übereinkommen über die Manipulation von Sportwettbewerben (SEV Nr. 215, „Magglingen-Konvention“, 2014), dem Übereinkommen gegen Doping (SEV Nr. 135, 1989) und seinem Zusatzprotokoll (SEV Nr. 188, 2002) sowie dem Übereinkommen über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (SEV Nr. 218, „Übereinkommen von Saint Denis“, 2017) verankert sind. 4. Die Menschenrechte müssen in allen Bereichen des Sports, vom Amateur- bis zum Profisport, gewahrt und geschützt werden, auch während der Vergabe, Organisation und Durchführung internationaler Sportgroßveranstaltungen sowie bei der Bestimmung ihrer langfristigen Wirkung („Legacy“). Die Versammlung 4.1. begrüßt die Arbeit des Erweiterten Teilabkommens über Sport (EPAS), unter anderem im Bereich des Schutzes von Kindern und der Wahrung ihrer Rechte, insbesondere über das Projekt „Start to Talk“ („Sprich es aus“) des Europarates, und im Bereich der Geschlechtergleichstellung im Sport, in dessen Rahmen die EPAS weiterhin umfassende Lösungsansätze entwickelt, darunter die Umsetzung der Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der EU und des Europarats „All In Plus: Förderung von mehr Geschlechtergleichstellung im Sport“; 4.2. würdigt die Arbeit des Internationalen Fußballverbands (FIFA), des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), der Union der Europäischen Fußballverbände (UEFA), von World Athletics und internationaler Sportverbände bei der Stärkung des Schutzes, der Bekämpfung von Missbrauch und Diskriminierung und der Verankerung von Menschenrechts- und Gleichstellungsaspekten in der Lenkung des Sports; 4.3. ist indessen nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltenden Berichte über Missbrauch, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Sportbeteiligung und Sportgroßveranstaltungen, darunter in Fällen, in denen Leitungsgremien im Sport und Gastgeberländer ihre Verantwortlichkeiten nicht wahrgenommen haben; 4.4. ist höchst beunruhigt über den weit verbreiteten und systematischen Missbrauch, einschließlich des psychologischen, emotionalen, physischen und sexuellen Missbrauchs, von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen im Sport, der häufig durch toxische Organisationskulturen, Straflosigkeit und das Fehlen traumasensibler Wiedergutmachungssysteme begünstigt wird; 4.5. ist besorgt darüber, dass die derzeitigen Systeme zur Bewertung der Menschenrechtskonformität bei der Vergabe und Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen oft intransparent sind, unzureichend durchgesetzt werden und keine für die Opfer zugänglichen Rechtsmittel vorsehen; 4.6. fordert entschlosseneres Handeln zur Verstärkung der Rechenschaftslegung, der Transparenz und der Angleichung der Steuerung des Sports an internationale Menschenrechtsnormen in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden und Sportverbänden; 4 Versammlungsdebatte vom 25. Juni 2025 (23. Sitzung) (siehe Dok. 16196, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien, Berichterstatter: Kim Valentin). Von der Versammlung am 25. Juni 2025 angenommener Text (23. Sitzung). Siehe auch Empfehlung 2297 (2025). 4.7. begrüßt die von Play the Game und dem Projekt ClearingSport geleistete Arbeit, die darauf abzielt, neue Normen, Kooperationen und Mechanismen zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption und anderen Integritätsverletzungen im Sport einzuführen. 5. In Anbetracht dieser Erwägungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarats im Hinblick auf die Bekämpfung von Missbrauch im Sport nachdrücklich auf, 5.1. die Förderung und den Schutz der Menschenrechte als rechtliche und ethische Verpflichtung in ihren nationalen sportpolitischen Rahmen zu verankern; 5.2. die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Sportorganisationen zur Einführung und Umsetzung einer Menschenrechtspolitik zu verpflichten, die eine Politik der Nulltoleranz gegenüber Missbrauch und Diskriminierung beinhaltet; 5.3. sicherzustellen, dass auf der Grundlage eines von den verschiedenen Interessengruppen im Sport vereinbarten Rahmens in Sportverbänden Kinderschutzstellen für die Arbeit mit Minderjährigen geschaffen werden; 5.4. unabhängige nationale Stellen für Sicherheit im Sport mit dem Auftrag einzurichten, Opfer zu unterstützen, Missbrauchsfälle zu untersuchen sowie Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu koordinieren, oder bestehende Stellen dieser Art zu stärken; 5.5. das EPAS bei der Verbesserung der Instrumente für eine verantwortungsvolle Steuerung und den Schutz von Kindern zu unterstützen, unter anderem durch die Annahme und Überwachung einschlägiger Normen; 5.6. sich aktiv an internationalen Bemühungen mit dem Ziel zu beteiligen, einen internationalen Kodex für Sicherheit im Sport nach dem Vorbild des Welt-Anti-Doping-Codes und des IOC-Codes zur Verhinderung von Wettkampfmanipulation festzulegen und zu fördern sowie seine Einhaltung zu überwachen; 5.7. die Rolle von kommerzieller Werbung und Influencern im Sport, insbesondere der Alkohol- und Glücksspielindustrie, und ihre potenziellen Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Minderjährigen zu überwachen. 6. Darüber hinaus fordert die Versammlung alle internationalen und nationalen Sportverbände auf, 6.1. verbindliche Menschenrechts- und Schutzbestimmungen in ihre Satzungen, Verhaltenskodizes und Regelwerke aufzunehmen; 6.2. traumasensible, opferzentrierte Meldemechanismen einzurichten, die für alle am Sport Beteiligten, auch anonym und in mehreren Sprachen, zugänglich sind; 6.3. eine obligatorische Schulung zum Thema Schutz und Menschenrechte für Trainer, Schiedsrichter, Sportfunktionäre und andere Personen, die mit Kindern und schutzbedürftigen Menschen in Kontakt kommen, bereitzustellen; 6.4. Missbrauchsopfer in Entscheidungsgremien, Beiräte und Prozesse der Politikgestaltung einzubinden; 6.5. jährliche Berichte über die Einhaltung von Schutz- und Menschenrechtsbestimmungen, einschließlich Daten über Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen, zu veröffentlichen; 6.6. in Fällen von vermutetem oder gemeldeten Missbrauch die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit Behörden und Strafverfolgungsinstanzen zu gewährleisten. 7. In Anbetracht dieser Erwägungen unterstützt die Versammlung zuem nachdrücklich die Schaffung einer unabhängigen, disziplinenübergreifenden Einrichtung für sicheren Sport, die Sportlerinnen und Sportlern aller Länder Unterstützung und Wiedergutmachung gewährt. 8. Im Hinblick auf die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Geschlechtergleichstellung im Sport 8.1. erklärt die Versammlung erneut, dass der Sport ein Raum sein muss, der von jeglicher Form der Diskriminierung, darunter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und einer Behinderung, frei ist; 8.2. begrüßt die Versammlung die Bemühungen der FIFA, des IOC, der UEFA, von World Athletics und der internationalen Sportverbände, Zielvorgaben für die Gleichstellung der Geschlechter bei der Teilhabe und Steuerung festzulegen, stellt jedoch fest, dass auf allen Ebenen des Sports nach wie Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern bestehen. 9. Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten des Europarates auf, 9.1. die Forschung und Datenerhebung unter Verwendung standardisierter Indikatoren für Geschlechtergleichstellung und Vielfalt im Sport, die sich an den für das gemeinsame Projekt der EU und des Europarats „All In Plus“ verwendeten Indikatoren orientieren, zu unterstützen, um die Vergleichbarkeit der Daten zu ermöglichen; 9.2. nationale Programme und Partnerschaften mit nichtstaatlichen Organisationen und Sportverbänden zu finanzieren, die darauf abzielen, die Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen und Mädchen im Sport zu erhöhen; 9.3. +diskriminierende Praktiken im Sport zu ahnden und den Zugang von Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt oder Belästigung zur Justiz zu gewährleisten; 9.4. intersektionelle Ansätze für die Inklusion zu fördern und dabei sicherzustellen, dass auf die besonderen Bedürfnisse marginalisierter Gruppen eingegangen wird; 9.5. in Zusammenarbeit mit den Medien geschlechtsspezifische Rollenklischees zu bekämpfen und eine ausgewogene Berichterstattung über den Frauensport zu gewährleisten, und zwar wiederum auf der Grundlage der Arbeit des gemeinsamen Projekts „All In Plus“, so auch bei dessen Informationsveranstaltungen, dank deren ein Netzwerk von Medienfachleuten aus dem Bereich des Sports aufgebaut werden konnte. 10. Die Versammlung fordert darüber hinaus die Sportverbände nachdrücklich auf, 10.1. mit dem EPAS nach Möglichkeit bei der Umsetzung der aus dem abgeschlossenen gemeinsamen Projekt der EU und des Europarats „All In Plus“ hervorgegangenen Empfehlungen zusammenzuarbeiten und zu Online-Repositorien über eine inklusive Sportpolitik samt bewährten Verfahren beizutragen; 10.2. Aktionspläne zur Geschlechtergleichstellung mit messbaren Zielvorgaben, unter anderem in Bezug auf Entgeltgleichheit und die Vertretung in Leitungsgremien, zu beschließen und umzusetzen; 10.3. an Frauen, darunter Trainerinnen, Schiedsrichterinnen und leitende Angestellte, gerichtete Programme für Mentoring und die Entwicklung von Führungsqualitäten zu unterstützen; 10.4. sich an Kampagnen zur Bekämpfung toxischer Männlichkeit und zur Förderung positiver Rollenvorbilder für junge Sportlerinnen und Sportler zu beteiligen. 11. Im Hinblick auf die Festlegung von Menschenrechtsauflagen für Sportgroßveranstaltungen 11.1. bekundet die Versammlung ihre Besorgnis darüber, dass internationale Sportgroßveranstaltungen nach wie vor an Gastgeberländer mit einer mangelhaften Menschenrechtsbilanz und ohne angemessene Kontrollmechanismen vergeben werden; 11.2. unterstützt die Versammlung nachdrücklich die Aufnahme verbindlicher Menschenrechtsauflagen in die Prozesse zur Vergabe und Ausrichtung aller Sportgroßveranstaltungen, die auch Mechanismen zur Überwachung während der Durchführungs- und Legacy-Phase vorsehen; 11.3. begrüßt die Versammlung das Beispiel der Menschenrechtserklärung, die für die Fußball- Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) und die Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2025 (UEFA Women’s Euro 2025) unterzeichnet wurde, und legt allen Sportverbänden nahe, dieses Beispiel zu übernehmen und auf sämtliche künftigen Veranstaltungen auszuweiten. 12. Die Versammlung fordert darüber hinaus die internationalen Sportverbände und Organisatoren von Sportveranstaltungen auf, 12.1. umfassende, kontextbezogene Bewertungen der menschenrechtlichen Risiken als Voraussetzung für die Annahme von Bewerbungen um eine Ausrichtung zu verlangen; 12.2. die Achtung der internationalen Arbeitnehmerrechte, der Freiheit der Meinungsäußerung, der Geschlechtergleichstellung und der Kinderschutznormen in die Zulassungsvoraussetzungen aufzunehmen; 12.3. für alle angenommenen Bewerbungen durchsetzbare Menschenrechtsaktionspläne mit Fristen und Fortschrittskriterien zu erarbeiten; 12.4. unabhängige Überwachungsgremien einzurichten, die befugt sind, Untersuchungen durchzuführen, die Regelkonformität zu bewerten und Sanktionen zu verhängen, darunter die Verlegung von Veranstaltungen an andere Standorte im Falle schwerwiegender Rechtsverletzungen; 12.5. aktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um Missbrauchsopfern im Zusammenhang mit der Organisation von Sportveranstaltungen einen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln, einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Mechanismen, zu ermöglichen; 12.6. während des gesamten Prozesses der Vergabe, Evaluierung und Ausrichtung vorrangig auf Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken, indem die Sichtbarkeit von Spitzensportlerinnen und -sportlern genutzt wird, um schädliche Normen und Praktiken zu hinterfragen und inklusive Werte zu fördern; 12.7. einen strukturierten Dialog mit dem Europarat, der EU und den zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen zu führen, um menschenrechtsbezogene Richtlinien in zentralen Bereichen wie der Freiheit der Meinungsäußerung, der Geschlechtergleichstellung und Kinderschutznormen für die Organisation von Sportgroßveranstaltungen auszuarbeiten. 13. Darüber hinaus empfiehlt die Versammlung dem EPAS, 13.1. weitere Orientierungshilfe für die Bewertung der Menschenrechtskonformität bei der Vergabe von Sportveranstaltungen zu erarbeiten und den Bewerberländern technische Unterstützung zu gewähren; 13.2. den interregionalen Dialog und die Zusammenarbeit bei der Bewertung menschenrechtsbezogener Risiken im Sport, insbesondere mit Schwellen- und Niedrigeinkommensländern, zu erleichtern. 14. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel in der Lenkung des Sports, für einen Wandel, der die Würde, die Menschenrechte und das Wohlergehen aller Sportlerinnen und Sportler und der am Sport beteiligten Interessengruppen in den Mittelpunkt stellt. Die Lenkung des Sports muss an demokratischen Werten, Menschenrechten, dem Gebot der Transparenz und dem öffentlichen Interesse ausgerichtet sein, insbesondere wenn sie international in unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Kontexten praktiziert wird. 15. Die Versammlung unterstreicht, dass die Verwirklichung der Menschenrechte im und durch den Sport nur durch einen koordinierten, inklusiven und interessengruppenübergreifenden Ansatz gewährleistet werden kann. 16. Schließlich beschließt die Versammlung, diese Entwicklungen weiterhin zu beobachten, unter anderem im Rahmen der Parlamentarischen Allianz für eine verantwortungsvolle Steuerung und Integrität im Sport, und mit Sportgremien, Regierungen und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass das Versprechen, die Menschenrechte im Sport zu achten, für alle Wirklichkeit wird. Empfehlung 2298 (2025)5 Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2612 (2025) „Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte“ und weist auf die Herausforderungen infolge der anhaltenden humanitären Krise in europäischen Gewässern hin, die dadurch verursacht wird, dass einige Mitgliedstaaten das internationale Seeschifffahrtsrecht und das humanitäre Völkerrecht missachten. Die Parlamentarische Versammlung erinnert an die Grundsätze, an die die Mitgliedstaaten des Europarats gebunden sind, und an ihre kollektiven rechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich und betont, dass die Organisation ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet verstärken muss. 5 Versammlungsdebatte am 26. Juni 2025 (25. Sitzung) (siehe Dok. 16195,Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Paulo Pisco). Von der Versammlung am 26. Juni 2025 angenommener Text (25. Sitzung). 2. Die Versammlung ersucht das Ministerkomitee, die Entwicklung und Umsetzung des künftigen Aktionsplans zu Migration und Flüchtlingen (2026-2029), der derzeit unter der Koordinierung der Abteilung für Migration und Flüchtlinge ausgearbeitet wird, mit allen Mitteln zu unterstützen, was die Bereitstellung von Orientierungshilfe und Unterstützung für die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung und Förderung der Menschenrechte im Rahmen von Grenzkontrolleinsätzen sowie die Verstärkung wirksamer administrativer und gerichtlicher Untersuchungen von Verletzungen von Artikel 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) umfassen kann. 3. Angesichts der Herausforderungen, denen sich Tunesien im Zusammenhang mit der Lage von Migrantinnen und Migranten zu Lande und auf See gegenübersieht, und der dabei möglicherweise gefährdeten Grundrechte ersucht die Versammlung das Ministerkomitee, diesen überaus wichtigen Bereich im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit Tunesien zu berücksichtigen und zur Sprache zu bringen. Entschließung 2612 (2025)6 Die Rettung des Lebens von Migrantinnen und Migranten auf See und der Schutz ihrer Menschenrechte 1. Jeden Tag fliehen Menschen aus ihren Heimatländern, um Krieg, Gewalt, politischer Unterdrückung oder dem Klimawandel zu entgehen und um Sicherheit und ein besseres Leben zu finden. Einige von ihnen versuchen, nach Europa zu gelangen, häufig auf dem Seeweg, und riskieren ihr Leben auf gefährlichen Reisen, wie es von der Internationalen Organisation für Migration seit 2014 dokumentiert, jedoch seit deutlich längerer Zeit beobachtet wird. 2. Die Parlamentarische Versammlung ist entsetzt über die zahlreichen und wiederkehrenden Tragödien von Migrantinnen und Migranten, die in europäischen Gewässern ums Leben kommen. 3. Die Versammlung erinnert an die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5, im Folgenden die „Konvention“) und ihren Artikel 2 zum Schutz des Rechts auf Leben. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das 2022 ergangene Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden der „Gerichtshof“) in der Sache Safi und andere gegen Griechenland, in dem die Verpflichtung der Staaten betont wurde, wirksame Untersuchungen zu Verletzungen von Artikel 2 durchzuführen und geeignete Schritte zum Schutz des Lebens der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Menschen im Zusammenhang mit allen öffentlichen oder nicht öffentlichen Aktivitäten, bei denen das Recht auf Leben möglicherweise gefährdet ist, zu unternehmen. Diese Verpflichtungen nach Artikel 2 beziehen sich im vorliegenden Fall auf einen Einsatz zur Rettung von Migrantinnen und Migranten, die beim Versuch, Grenzen auf See zu überqueren, zu ertrinken drohten. Die Versammlung erinnert außerdem daran, dass die Staaten gerettete Migrantinnen und Migranten nach Artikel 3 der Konvention wirksam vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung schützen und alle Verletzungen dieser grundlegenden Bestimmung effektiv untersuchen sollen. Die Versammlung erinnert ferner daran, wie wichtig es ist, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu achten, wie er vom Gerichtshof im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen auf See in seinem 2012 ergangenen Urteil in der Sache Hirsi Jamaa und andere gegen Italien angewandt wurde. 4. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die den Schutz von Flüchtlingen, das Seeschifffahrtsrecht und das humanitäre Völkerrecht betreffenden Übereinkünfte in vollem Umfang einzuhalten, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, nach dessen Artikel 98 die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Schiffskapitäne jeder Person, die sich in Seenot befindet, unverzüglich Hilfe leisten. Darüber hinaus unterstreicht sie die Bedeutung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (1974) und des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über den Such- und Rettungsdienst auf See (1979), des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197, 2005), des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Palermo-Protokoll“, 2000) und des Abkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (1951). 6 Versammlungsdebatte am 26. Juni 2025 (25. Sitzung) (siehe Dok. 16195,Bericht des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene, Berichterstatter: Paulo Pisco). Von der Versammlung am 26. Juni 2025 angenommener Text (25. Sitzung). Siehe auch Empfehlung 2298 (2025). 5. Die Versammlung legt den Mitgliedstaaten außerdem nahe, auf den Sachverstand des Europarats im Bereich Migration zurückzugreifen, insbesondere auf die neu eingerichtete Abteilung für Migration und Flüchtlinge, die thematische Arbeit des Kommissars des Europarats für Menschenrechte und das Programm des Europarats zur Menschenrechtsbildung für Angehörige der Rechtsberufe (HELP). 6. Die Versammlung möchte die Tapferkeit all derer würdigen, die das Leben von Migrantinnen und Migranten in europäischen Gewässern retten, darunter die nationalen Küstenwachen und Marinen der Mitgliedstaaten, nichtstaatliche Organisationen und Freiwillige. All diese Menschen riskieren ihr Leben für die Rettung anderer. 7. In dieser Hinsicht unterstreicht die Versammlung die wichtige Rolle der Internationalen Seeschifffahrts- Organisation bei der Förderung einer gemeinsamen und wirksamen Anwendung des Rechtsrahmens für die Seenotrettung, wie dies in der Entschließung 1999 (2014) „Das ‚Left to die‘-Boot: Maßnahmen und Reaktionen“ hervorgehoben wird. 8. In Anlehnung an die Entschließung 2305 (2019)“Die Rettung von Menschenleben im Mittelmeer: die Notwendigkeit einer sofortigen Reaktion“ betont die Versammlung die Pflicht der Staaten, Fälle von Ertrinken in europäischen Gewässern zu verhindern. In diesem Zusammenhang fordert die Versammlung alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz des Lebens in europäischen Gewässern gemeinsam zu tragen und zu diesem Zweck sich zu verpflichten, Mitgliedstaaten, die Küstenanrainer sind, bei Such- und Rettungseinsätzen zu unterstützen, beispielsweise durch die Stärkung der Ressourcen ihrer Küstenwachen. 9. Die Versammlung erinnert daran, dass die griechische Ägäis, die spanischen Kanaren und die sizilianischen Inseln in Italien, insbesondere Lampedusa, wichtige Einreisepunkte für Migrantinnen und Migranten sind, die versuchen, nach Europa zu gelangen, und dass die von Westafrika/über den Atlantik und über das zentrale Mittelmeer führenden Migrationsrouten zu den gefährlichsten der Welt gehören. Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die finanziellen und materiellen Kapazitäten der Küstenwachen dieser Regionen – nämlich der Griechischen Küstenwache, der Sociedad de Salvamento y Seguridad Marítima en Canarias und der Guardia Costiera Capitaneria Di Porto Lampedusa – weiter zu stärken, damit sie ihre Aufgaben zur Rettung von Migrantinnen und Migranten in Not und zur Verhinderung von Todesfällen auf See erfüllen können. 10. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten zur Wiederaufnahme breit angelegter europäischer Such- und Rettungseinsätze auf. Dies sollte die Schaffung eines europäischen Seenotrettungsdiensts mit dem alleinigen Mandat beinhalten, Menschenleben auf See unter voller Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen zu retten. 11. Zu diesem Zweck fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarats und die Europäische Union auf, 11.1. angemessene und ausdrücklich für die Rettung von Menschenleben bestimmte Mittel für Such- und Rettungseinsätze bereitzustellen; 11.2. Plattformen für die Koordinierung von Such- und Rettungseinsätzen einzurichten, wobei eine wirksame Komplementarität zwischen den jeweiligen öffentlichen und privaten Akteuren zu gewährleisten ist und klare Zuständigkeiten für die einzelnen Mitgliedstaaten festzulegen sind; 11.3. die Erkennung von Notsituationen zu stärken und ein wirksames Eingreifen der nächstgelegenen und am besten geeigneten Schiffe zu gewährleisten; 11.4. in Zusammenarbeit mit dem Europarat systematische Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung des Grenzschutzes und anderer an Such- und Rettungseinsätzen für Migrantinnen und Migranten beteiligter Sicherheitskräfte auf dem Gebiet der Menschenrechte zu erarbeiten und aufrechtzuerhalten sowie die Fähigkeit der Rechtsdurchsetzungs- (einschließlich der Grenz- und Küstenwache), Justiz- und Strafverfolgungsbehörden zu steigern, Verletzungen von Artikel 2 und 3 der Konvention, auch im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen für Migrantinnen und Migranten, effektiv zu untersuchen. 12. In Bezug auf internationale und nationale Rechtsvorschriften fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarats auf, 12.1. sofern sie dies noch nicht getan haben, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und andere einschlägige internationale Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren und deren Bestimmungen und Verpflichtungen einzuhalten; 12.2. klare, verbindliche und durchsetzbare gemeinsame Regeln zur Stärkung von Such- und Rettungskapazitäten zu beschließen, die in vollem Einklang mit dem internationalen Seeschifffahrtsrecht und den Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsnormen und dem Flüchtlingsvölkerrecht stehen, wie dies in der Entschließung 1999 (2014) betont wurde; 12.3. die europäischen Gewässer als maritime humanitäre Räume anzuerkennen, um einen besseren Schutz unabhängiger ziviler Such- und Rettungsmissionen zu ermöglichen, und sich an der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen allen in diesem Bereich tätigen Akteuren im Einklang mit der Entschließung 2356 (2020) „Die Rechte und Pflichten von nichtstaatlichen Organisationen, die Flüchtlinge und Migranten in Europa unterstützen“ zu beteiligen; 12.4. sichere Seewege für Migrantinnen und Migranten in Not zu organisieren; 12.5. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verbot von Push-Backs, kollektiven Ausweisungen und anderen rechtswidrigen Handlungen gegenüber Migrantinnen und Migranten auf See wirksam durchzusetzen; 12.6. alle Fälle von Verletzungen der Menschenrechte auf See und des internationalen Seeschifffahrtsrechts rasch, unabhängig und gründlich zu untersuchen und zu diesem Zweck einen Jahresbericht mit folgenden Schwerpunkten zu erstellen: 12.6.1. mutmaßliche Push-Backs; 12.6.2. mutmaßliche verspätete oder ausbleibende Reaktionen auf Notrufe der zuständigen Behörden sowie Fälle von Gefährdung; 12.6.3. Fälle von unterlassener oder verspäteter Rettung oder andere Probleme bei Seeeinsätzen, einschließlich Behauptungen, wonach Gerettete an unsicheren Orten ausgeschifft wurden. 13. Zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von geretteten Migrantinnen und Migranten fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, 13.1. sicherzustellen, dass Überlebende gemäß dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und anderen einschlägigen Übereinkünften über Such- und Rettungseinsätze sicher an dem Ort ausgeschifft werden, der am schnellsten erreicht werden kann, an dem ihre Sicherheit nicht länger gefährdet ist und an dem ihre Grundbedürfnisse erfüllt werden; 13.2. sicherzustellen, dass Migrantinnen und Migranten bei der Ausschiffung Unterstützung erhalten, was die Bewertung ihrer Schutzbedürftigkeit und ihrer gesundheitlichen und psychischen Verfassung sowie die Bereitstellung von rechtlichen Informationen einschließt; 13.3. klare, verbindliche und durchsetzbare gemeinsame Standards für eine menschenwürdige Aufnahme und Unterstützung von Überlebenden zu beschließen, wobei schutzbedürftigen Personen, insbesondere Frauen und unbegleiteten Kindern, besondere Aufmerksamkeit gilt. 14. Die Versammlung legt der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) nahe, eine Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten anzustreben, wonach Meldungen über Migrantenboote auch an qualifizierte zivilgesellschaftliche Organisationen gesandt werden, die als ergänzende Akteure fungieren. Sie begrüßt die Schaffung der Institution des Grundrechtsbeauftragten innerhalb der Frontex-Strukturen mit dem Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte bei den Aktivitäten der Agentur und darüber hinaus zu gewährleisten, und ermutigt zur Weiterentwicklung dieser Institution. 15. Da die Bekämpfung der Migrantenschleusung nicht zu einer Kriminalisierung geschleuster Personen und humanitärer Organisationen führen darf, wie dies in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist, ersucht die Versammlung die Mitgliedstaaten, die Empfehlungen in der Entschließung 2356 (2020) „Die Rechte und Pflichten von nichtstaatlichen Organisationen, die Flüchtlinge und Migranten in Europa unterstützen“ und in der Entschließung 2568 (2024) „Ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität“ eingehend in Betracht zu ziehen, unter anderem durch eine genaue Definition des Straftatbestands der Migrantenschleusung und des Umfangs der Kriminalisierung in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Palermo-Protokoll. Die Versammlung ersucht die Mitgliedstaaten, besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, etwa Opfern von Folter und Menschenhandel, Migrantinnen und unbegleiteten minderjährigen Migrantinnen und Migranten, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 16. Um weitere Tragödien zu vermeiden, fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die verzögerte Ausschiffung oder die Umleitung von Schiffen in weit entfernte Häfen und die Beschlagnahme von Rettungsschiffen, -flugzeugen und -drohnen einzustellen und zivilgesellschaftlichen humanitären Organisationen Aktivitäten zur Unterstützung öffentlicher Akteure zu gestatten, ohne dass rechtliche und administrative Hürden errichtet werden. 17. Außerdem fordert die Versammlung nachdrücklich dazu auf, derartigen Tragödien ein Ende zu setzen, indem sichere legale Wege für Migrantinnen und Migranten, die internationalen Schutz benötigen, geschaffen werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die europäischen Gewässer als maritime humanitäre Räume schützen und anerkennen und sie als Zufluchtsorte im Namen der Menschlichkeit ausweisen. 18. Unter Begrüßung des Beschlusses der Europäischen Union aus dem Jahr 2021, einen Fonds für integrierte Grenzverwaltung und einen erneuerten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds einzurichten, ermutigt die Versammlung zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit dem Europarat in diesen Bereichen, insbesondere bei der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets der Europäischen Union durch die Mitgliedstaaten. 19. Vor dem Hintergrund umfangreicher Berichte über unannehmbare Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Seeschifffahrtsrechts durch die libysche Küstenwache und die libysche Generalverwaltung für Küstensicherheit fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit mit diesen Behörden, darunter ihre Finanzierung, Ausbildung und Versorgung mit Ausrüstung, zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte uneingeschränkt einhalten. 20. In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich Tunesien hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten in seinem Hoheitsgebiet und auf See gegenübersieht, fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit mit dem Land, insbesondere mit seiner Küstenwache, im Lichte dieser zentralen Fragen neu zu bewerten, auch in Bezug auf die der tunesischen Küstenwache in Form von Finanzierung, Ausbildung und Versorgung mit Ausrüstung gewährte Unterstützung. 21. Angesichts der weit verbreiteten Besorgnis über den Schutz von Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen in Tunesien, wie sie unter anderem in der gemeinsamen Mitteilung verschiedener menschenrechtlicher Sonderverfahren der Vereinten Nationen an die tunesische Regierung bekundet wird, fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, an Rettungseinsätzen beteiligte Schiffe nicht zur Ausschiffung von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten in tunesischem Hoheitsgebiet anzuweisen. Entschließung 2605 (2025)7 Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine 1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine und ihr Volk sowie ihr Bekenntnis zur Unabhängigkeit, Souveränität, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen, einschließlich der Krim und aller anderen ukrainischen Gebiete, die seit 2014 und danach vorübergehend von der Russischen Föderation besetzt sind. Sie bekräftigt erneut, dass sie den völkerrechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie die zahlreichen Gräueltaten, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Russland aufs Schärfste verurteilt, darunter die anhaltenden wahllosen Angriffe auf Zivilpersonen, Wohngebiete und zivile Infrastrukturen, das Verschwindenlassen und Verschleppen von Personen, die rechtswidrigen Inhaftierungen und die Anwendung von Folter, die außergerichtlichen Hinrichtungen von Kriegsgefangenen, die Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt, die Verschleppung und gewaltsame Umsiedlung ukrainischer Kinder sowie die Zerstörung des kulturellen und religiösen Erbes der Ukraine. 7 Versammlungsdebatte am 24. Juni 2025 (21. und 22. Sitzung) (siehe Dok. 16193, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Eerik-Niiles Kross). Von der Versammlung am 24. Juni 2025 (22. Sitzung) verabschiedeter Text. 2. Die Versammlung stellt fest, dass die Vereinigten Staaten von Amerika unter der Regierung von Präsident Donald Trump einen deutlichen Kurswechsel in ihrer Außenpolitik vollzogen haben, insbesondere in ihren Beziehungen zur Ukraine und zur Russischen Föderation, was auch ihren Standpunkt in Bezug auf die rechtliche und politische Beurteilung des russischen Angriffskrieges einschließt. Die Vereinigten Staaten haben gemeinsam mit der Russischen Föderation und deren Verbündeten gegen eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Februar 2025 gestimmt, in der die Aggression verurteilt und ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden sowie die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht gefordert wurden. Die Versammlung bedauert diese Haltung zutiefst. Sie ist außerdem besorgt über die zunehmende Distanzierung der neuen US-Regierung von den Bemühungen um die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Ukraine, wie ihr Austritt aus der Kerngruppe zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und aus dem Internationalen Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine mit Sitz in Den Haag deutlich macht. Sie nimmt ferner mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Kürzung der US-Auslandshilfe durch die neue Regierung zur Aussetzung mehrerer äußerst wichtiger Projekte im Bereich der Justiz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der Ukraine geführt hat, darunter auch Projekte zur Zusammenarbeit mit den ukrainischen Strafverfolgungsbehörden. Die Versammlung ist darüber hinaus äußerst besorgt über die seitens der Vereinigten Staaten gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängten Sanktionen, da diese in erheblichem Maße die strafrechtliche Verfolgung von internationalen Verbrechen erschweren, darunter auch von Verbrechen, die infolge der Aggression Russlands in der Ukraine begangen werden. 3. Dieser Kurswechsel erfolgte im Rahmen der bilateralen Gespräche, die die Vereinigten Staaten sowohl mit der Russischen Föderation als auch mit der Ukraine geführt haben, um einen dauerhaften Waffenstillstand in der Ukraine und die Aufnahme von Friedensverhandlungen zu erreichen. Die Versammlung begrüßt zwar das Engagement der Vereinigten Staaten bei diesen Bemühungen zum Austausch von Kriegsgefangenen, zur Freilassung gefangen gehaltener Zivilpersonen und zur Rückkehr gewaltsam verschleppter ukrainischer Kinder, stellt jedoch fest, dass der von den Vereinigten Staaten unterstützte Vorschlag der Ukraine für eine verlängerbare und bedingungslose 30-tägige Waffenruhe von der Russischen Föderation nicht angenommen wurde, die weiterhin fast täglich Raketen-, Lenkwaffen- und Drohnenangriffe auf ukrainische Wohngebiete und zivile Infrastrukturen durchführt. Allein im März wurden mindestens 164 ukrainische Zivilpersonen durch russische Angriffe getötet und 910 verletzt – ein Anstieg von 50 Prozent gegenüber den Zahlen vom Februar. Zwischen Januar und Mai wurden insgesamt 664 ukrainische Zivilistinnen und Zivilisten getötet und 3.425 verletzt. 4. Die Versammlung nimmt mit größter Besorgnis zur Kenntnis, dass bestimmte Vertreter der USA vorgeschlagen haben, die rechtswidrige Aneignung ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation im Rahmen ihres Angriffskrieges zu akzeptieren und im Rahmen eines künftigen Friedensabkommens de jure anzuerkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der sich rasch verändernden Lage erklärt die Versammlung, dass bestimmte grundlegende Prinzipien des Völkerrechts in laufenden oder künftigen Verhandlungen nicht außer Acht gelassen oder untergraben werden dürfen und können. Sie verweist auf alle ihre früheren Entschließungen zu den rechtlichen und politischen Konsequenzen der groß angelegten Aggression Russlands gegen die Ukraine und erinnert daran, dass alle Staaten zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet sind. Die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Nichtanerkennung von Gebietserwerb durch Gewaltanwendung sind Kernprinzipien des Völkerrechts und Grundpfeiler der regelbasierten internationalen Ordnung. Diese Grundsätze sind in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki von 1975, der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen (Resolution 2625 der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1970) und zahlreichen anderen internationalen Übereinkünften verankert. Die Festigung des Friedens muss und kann nur auf der Grundlage der Gerechtigkeit und internationalen Zusammenarbeit erfolgen, wie es in der Präambel der Satzung des Europarates (SEV Nr. 1) heißt. Die Versammlung bekräftigt daher nachdrücklich die folgenden unstrittigen rechtlichen und menschenrechtlichen Erwägungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg und fordert alle Mitglieds- und Beobachterstaaten sowie die maßgeblichen europäischen Institutionen und internationalen Partner auf, dafür zu sorgen, dass diese bei allen Friedensgesprächen oder Verhandlungen geachtet werden: 4.1. Der Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine stellt eine Angriffshandlung dar, die gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verstößt; 4.2. Belarus hat der Russischen Föderation gestattet, sein Hoheitsgebiet für eine Angriffshandlung gegen die Ukraine zu nutzen, was selbst eine Angriffshandlung darstellt; 4.3. Nordkorea hat Truppen entsandt, um an der Seite russischer Streitkräfte gegen die Ukraine zu kämpfen, und beteiligt sich damit an der Angriffshandlung gegen die Ukraine; 4.4. die Ukraine übt ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen aus; 4.5. die politische und militärische Führung der Russischen Föderation sowie von Belarus und Nordkorea haben ein Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine begangen und begehen dieses weiterhin, was eine individuelle strafrechtliche Verantwortung der betroffenen Entscheidungsträger unabhängig von ihrem Amt, d. h. auch der Staats- und Regierungschefs, nach sich zieht; 4.6. die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und anderer ukrainischer Gebiete, die infolge der Aggression seit 2014 von der Russischen Föderation vorübergehend besetzt sind, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen zwingende Rechtsnormen (jus cogens) dar und kann als solche nicht anerkannt werden. Tatsächlich würde eine solche Anerkennung an sich und jeder auf die Ukraine ausgeübte Druck, diese Annexionen anzuerkennen, einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen und zu einer weiteren Verschlechterung beim Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten führen, vor allem aufgrund der Tatsache, dass - wie in der Stellungnahme 300 (2022) der Versammlung erwähnt - die Opfer der Völkerrechtsverletzungen Russlands nach wie vor keinen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen im nationalen Gesetzesrahmen der Russischen Föderation haben; 4.7. die wiederholten und anhaltenden Angriffe und Gräueltaten der russischen Streitkräfte, ihrer Verbündeten und Stellvertreter gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung stellen Kriegsverbrechen dar, darunter schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen und das humanitäre Völkerrecht, sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden, für die die einzelnen Täter zur Rechenschaft gezogen werden müssen; 4.8. die Russische Föderation begeht einige jener Handlungen, die gemäß der Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ein Element des Völkermordes darstellen, und ihre Rhetorik, mit der sie den Angriffskrieg rechtfertigt, offenbart eine genozidale Absicht, die ukrainische Nation als solche zu vernichten; 4.9. keines dieser Verbrechen kann nach dem Völkerrecht irgendeiner Form von Amnestie oder einer Verjährung unterliegen; 4.10. der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist uneingeschränkt zuständig für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, die von russischen Streitkräften, ihren Verbündeten und Stellvertretern auf ukrainischem Hoheitsgebiet begangen wurden, und die Vertragsstaaten des IStGH-Statuts sind uneingeschränkt verpflichtet, mit dem IStGH im Rahmen dieser Verfahren zusammenzuarbeiten, wozu auch die Vollstreckung von Haftbefehlen gegen russische oder andere Verdächtige zählt; 4.11. die Russische Föderation hat seit der Besetzung und Annexion der Krim im Jahr 2014 und im Rahmen der groß angelegten Aggression zahlreiche schwere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (ETS Nr. 5) in der Ukraine begangen. Unter Hinweis auf die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates (CM/Del/Dec(2025)1521/H46-29) betont die Versammlung, dass die Russische Föderation zwar seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr ist, aber dennoch an die mit der Konvention verbundenen Pflichten gebunden ist, darunter auch die Pflicht, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, insbesondere das Urteil im Fall Ukraine gegen Russland (betr. Krim). Die Versammlung fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, alle vom Ministerkomitee näher bezeichneten Maßnahmen, die sich auf die administrative Praxis der Folter, des Verschwindenlassens, der widerrechtlichen Überstellung von Zivilisten, der umfassenden Enteignungen und zahlreiche weitere, aus der Besetzung der Krim durch die Russische Föderation resultierende Verstöße beziehen, unverzüglich umzusetzen; 4.12. die Russische Föderation hat zahlreiche weitere Abkommen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen verletzt, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes; 4.13. die Russische Föderation wurde darüber hinaus vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Akten der Folter und unmenschlicher Behandlung verurteilt, die gegen ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger verübt wurden, die den Angriffskrieg der Russischen Föderation in der Ukraine in Frage stellen; 4.14. die Russische Föderation muss die rechtlichen Folgen aller ihrer in der Ukraine begangenen oder gegen die Ukraine gerichteten völkerrechtswidrigen Handlungen tragen, so auch durch Wiedergutmachung aller Schäden, die der Ukraine und ihrer Bevölkerung durch diese Handlungen entstanden sind, wie in der Resolution A/RES/ES-11/5 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. November 2022 festgestellt wird und wie es den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit entspricht; 4.15. die Neuverwendung eingefrorener Vermögenswerte des russischen Staates in den Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten des Europarates würde eine rechtmäßige Gegenmaßnahme gegen die Russische Föderation darstellen, da sie darauf abzielen würde, den Aggressor zur Einstellung seines rechtswidrigen Verhaltens und zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Leistung von Wiedergutmachung zu bewegen; 4.16. gemäß den internationalen demokratischen Standards können, solange das Kriegsrecht gilt, keine Wahlen abgehalten werden, weshalb Präsident Selenskyj so lange der rechtmäßige Präsident der Ukraine ist, bis rechtmäßige Wahlen durchgeführt werden können. 5. Die Versammlung stellt fest, dass international anerkannte Grenzen ein wesentlicher Bestandteil der regelbasierten internationalen Ordnung sind. Seit 2014 haben zahlreiche Einzelpersonen- sowohl Bürger der Russischen Föderation als auch Bürger anderer Staaten - widerrechtlich die Staatsgrenze der Ukraine überquert, darunter auch mithilfe nicht autorisierter Visa für vorübergehend besetzte Gebiete wie die Krim, Mariupol, Donezk und Lugansk. Darunter sind auch prorussische Prominente wie der russische Musikproduzent Iosif Prigoschin und die Sängerin Walerija sowie der US-Schauspieler Steven Seagal. Solche Handlungen, die den russischen Angriffskrieg unterstützen, stellen einen Verstoß gegen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine dar und sollten rechtliche Konsequenzen haben. 6. Die Versammlung unterstützt nachdrücklich den Standpunkt des Menschenrechtskommissars des Europarates, die Menschenrechte zur Richtschnur aller gegenwärtigen und künftigen Friedensbemühungen zu machen. Sein Menschenrechtsfahrplan für einen gerechten, dauerhaften und funktionierenden Frieden für die Ukraine umfasst unter anderem die Rechenschaftspflicht, einschließlich der Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, Wiedergutmachung und Entschädigung für die Opfer, die Freilassung von Kriegsgefangenen und gefangen gehaltenen Zivilpersonen, die Rückführung der ukrainischen Kinder und die Suche nach Vermissten, den Schutz der Menschen in vorübergehend besetzten Gebieten und den Wiederaufbau. Die Versammlung verweist darüber hinaus auf die verfassungsmäßige Rolle der ukrainischen nationalen Menschenrechtsinstitution (NHRI) bei der Überwachung, Dokumentation und Forderung nach Wiedergutmachung für gravierende Menschenrechtsverletzungen. Ihre effektive Beteiligung an Friedens- und Rechenschaftspflichtprozessen ist wesentlich für die Gewährleistung eines opferzentrierten und menschenrechtskonformen Ansatzes. 7. In diesem Zusammenhang verweist die Versammlung auf ihre Entschließung 2598 (2025) „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Straflosigkeit“ (Ziffern 9 und 10) und begrüßt die Annahme der Erklärung von Lemberg vom 9. Mai 2025 durch die Teilnehmer der Kerngruppe, in der sie ihre politische Unterstützung für die Entwürfe der Rechtstexte zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine im Rahmen des Europarates zum Ausdruck bringen. Dieser Schritt wird dem Ministerkomitee des Europarates den Weg ebnen, zu gegebener Zeit die notwendigen Beschlüsse zur Einrichtung des Gerichtshofs zu fassen. Die Versammlung stellt zwar fest, dass in bestimmten Fragen, wie beispielsweise der persönlichen Immunität, möglicherweise Kompromisse eingegangen werden mussten, die hinter den Forderungen der Versammlung und den bestehenden völkerrechtlichen Regelungen zurückbleiben, hofft jedoch, dass das endgültige Statut dem Sondergerichtshof eine konsequente Ermittlung, strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung derjenigen, die für das Verbrechen der Aggression verantwortlich sind, ermöglichen wird. Der Sondergerichtshof ist ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Systems der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Ukraine und für die internationale Rechtsordnung, der eine bestehende Lücke schließen und künftige Aggressionen desselben oder anderer aggressiver Regime verhindern wird. 8. Die Versammlung betont, dass etwaige künftige Friedensverhandlungen, die auf die Beendigung des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine abzielen, ein umfassendes und gerechtes System zur Wiedergutmachung der verursachten Schäden vorsehen müssen. Eine Wiedergutmachung für die Opfer ist für einen dauerhaften Frieden und dauerhafte Versöhnung eine wesentliche Voraussetzung. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Versammlung die entscheidende Rolle des unter der Ägide des Europarates eingerichteten Schadensregisters für die Ukraine, das als erstes operatives Element eines internationalen Entschädigungsmechanismus fungiert. Das Register ist ein wichtiger Schritt zur Dokumentation der durch die Aggression verursachten Schäden, Verluste und Verletzungen und zur Schaffung der Grundlagen für eine künftige Geltendmachung von Ansprüchen. Im Einklang mit ihren früheren Entschließungen ist sie der Ansicht, dass das Schadensregister und der umfassende Entschädigungsmechanismus Ansprüche im Zusammenhang mit den seit Februar 2014 – und nicht nur seit dem 24. Februar 2022 – verursachten Schäden abdecken sollten. Gespräche über Mechanismen, die zu einem künftigen Entschädigungsfonds beitragen, müssen verstärkt werden, wobei die Möglichkeit der Umwidmung eingefrorener russischer Vermögenswerte zu berücksichtigen ist. 9. Unter Hinweis auf ihre frühere Entschließung 2573 (2024) ist die Versammlung erschüttert über die zahlreichen Feststellungen internationaler Gremien und unabhängigen Medienrecherchen, die weiterhin eine systematische Anwendung von Folter gegen ukrainische Kriegsgefangene und gefangen gehaltene Zivilpersonen in der Russischen Föderation oder in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine belegen. Sie nimmt den Bericht der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Ukraine vom März 2025 zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass Russland im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und im Zuge einer koordinierten staatlichen Politik Personen verschwinden ließ und Folter begangen hat, womit diese Taten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Laut dem Bericht wurden während der Verhöre brutalste Formen der Folter angewandt, darunter schwere Prügel, Stromschläge, Verbrennungen, Strangulation, Erstickung, Aufhängen, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt. Eine unlängst durchgeführte Medienuntersuchung von Forbidden Stories hat ebenfalls Einblicke in das von der Russischen Föderation für gefangen gehaltene ukrainische Zivilpersonen eingerichtete Gefängnissystem gegeben und aufgedeckt, dass Folter und Misshandlung in mindestens 26 Haftanstalten systematisch zum Einsatz kommen. 10. Die Versammlung bringt ihre Solidarität mit den russischen Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck, die unter Repressalien leiden, weil sie den Krieg gegen die Ukraine verurteilen. Sie fordert die unverzügliche Freilassung aller politischen Gefangenen, die in der Russischen Föderation in Haft sind, weil sie sich gegen diesen Krieg geäußert haben, sowie der politischen Gefangenen und Zivilpersonen, die von der Russischen Föderation in den besetzten ukrainischen Gebieten und in der Russischen Föderation gefangen genommen wurden. 11. Nach Angaben ukrainischer Behörden wurden seit dem 24. Februar 2022 insgesamt 5.757 Menschen aus russischer Gefangenschaft freigelassen, darunter 294 ukrainische Zivilpersonen. Es wurden 186 Orte identifiziert, an denen ukrainische Zivilpersonen und Kriegsgefangene sowohl in der Russischen Föderation als auch in den besetzten Gebieten gefangen gehalten werden. Die Zahl der Vermissten, darunter sowohl Kriegsgefangene als auch Zivilpersonen, wird vom ukrainischen Innenministerium auf derzeit 74 000 geschätzt. Gleichzeitig hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) rund 50 000 Fälle von vermissten Personen dokumentiert, ohne nach Staatsangehörigkeit zu unterscheiden. Es hat mehr als 3 000 Kriegsgefangene auf beiden Seiten besucht, wobei konkrete Zahlen zu Besuchen bei gefangen gehaltenen Zivilpersonen nicht vorliegen. Die genaue Zahl der von der Russischen Föderation gefangen gehaltenen ukrainischen Zivilpersonen ist zwar schwer zu ermitteln, doch ist die Versammlung der Auffassung, dass die Inhaftierung ukrainischer Zivilpersonen durch die Russische Föderation ohne jegliche rechtliche Grundlage per se rechtswidrig und willkürlich ist, gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt und ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Sie fordert die Russische Föderation daher nachdrücklich auf, alle unrechtmäßig gefangen gehaltenen ukrainischen Zivilpersonen unverzüglich und bedingungslos freizulassen. In der Zwischenzeit sollte das IKRK gemäß Artikel 143 des IV. Genfer Abkommens umgehenden, sicheren und ungehinderten Zugang zu allen Einrichtungen erhalten, in denen ukrainische Zivilpersonen sowohl in den vorübergehend besetzten Gebieten als auch in der Russischen Föderation gefangen gehalten werden. Die Versammlung unterstützt die Einrichtung eines internationalen Mechanismus zum Schutz von Zivilpersonen unter Beteiligung von nationalen Menschenrechtsorganisationen und weiteren relevanten Institutionen, die beauftragt werden, die Behandlung von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten und Inhaftierungszentren zu überwachen und öffentlich darüber zu berichten. 12. Die Versammlung hat die Verschleppung ukrainischer Kinder in die Russische Föderation und nach Belarus sowie die gewaltsame Umsiedlung ukrainischer Kinder in die von der Russischen Föderation vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine wiederholt verurteilt. Diese Praktiken verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht (IV. Genfer Abkommen und dessen I. Zusatzprotokoll) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und stellen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Element des Völkermordes dar. Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bis Mai 2025 insgesamt 19.546 Kinder verschleppt oder gewaltsam umgesiedelt, und nur 1.366 sind zurückgekehrt. Ein aktueller Bericht des Humanitarian Research Lab der Yale School of Public Health zeigt, wie Militärtransportflugzeuge mit russischer Flagge unter der direkten Kontrolle von Wladimir Putins Büro Gruppen von Kindern aus den besetzten Gebieten Donezk und Lugansk transportierten und wie in russisch kontrollierten Datenbanken die Identität dieser Kinder, einschließlich ihrer Staatsangehörigkeit, vertuscht wurde, um ihre Unterbringung zu erleichtern und das Programm der Regierung zur Zwangsadoption bzw. Zwangspflegschaft zu verschleiern. Die Operation wurde von Wladimir Putin und seinen Gefolgsleuten mit der Absicht initiiert, Kinder aus der Ukraine zu „russifizieren“. Am 10. Juni kündigte Wladimir Putin während einer Sitzung des Sicherheitsrates der Russischen Föderation die Umsetzung zahlreicher Erziehungsprogramme an, die auf so genannten „traditionellen Werten“ beruhen, unter anderem die Erfüllung militärischer Pflichten - eine Politik, die unter anderem die Militarisierung von ukrainischen Kindern in den besetzten Gebieten zur Folge hat. Die Versammlung stellt darüber hinaus fest, dass glaubwürdigen Quellen zufolge bis 14. August 2024 mindestens 3.500 ukrainische Kinder aus den russisch besetzten Gebieten der Ukraine durch oder nach Belarus verschleppt wurden, wo diese Kinder einem politischen, militärischen und religiösen Umerziehungsprogramm Russlands unterzogen wurden. Diese Verschleppungen wurden auf unmittelbaren Befehl von Alexander Lukaschenko durchgeführt. Die Versammlung ist der Ansicht, dass bei etwaigen künftigen Friedensverhandlungen dieser Situation Rechnung getragen werden sollte und fordert die unverzügliche und bedingungslose Rückkehr und Wiedereingliederung der ukrainischen Kinder im Einklang mit dem Grundsatz des Kindeswohls. Die Versammlung unterstreicht die kritische Rolle der nationalen Menschenrechtsorganisationen als unabhängige Institution für den Schutz von Kinderrechten, die die Identifizierung, die sichere Rückkehr, den rechtlichen Schutz und die Wiedereingliederung verschleppter oder zwangsumgesiedelter ukrainischer Kinder sicherstellt. 13. Die Versammlung verurteilt mit Nachdruck die Militarisierung und politische Indoktrination ukrainischer Kinder in den vorübergehend von der Russischen Föderation besetzten Gebieten und stellt fest, dass diese Handlungen gravierende Verstöße gegen das Recht des Kindes und eine Form des Angriffs auf Bildung sowohl in inhaltlicher als auch in qualitativer Hinsicht sowie gegen das Kindsein an sich darstellen. Solche Handlungen beinhalten die systematische Einbeziehung militärischer Ideologie in die Bildung, die erzwungene Mitgliedschaft in militärisch-patriotischen Organisationen, das Umschreiben von Bildungsprogrammen, damit sie mit den politischen und militärischen Agenden des Besatzerstaates in Einklang stehen, und die Diskriminierung von Kindern und Lehrkräften aufgrund politischer Überzeugungen. Die Versammlung fordert nachdrücklich, dass diese Praktiken unverzüglich eingestellt werden und dies von den zuständigen internationalen Organen, darunter der Sonderberichterstatterin über das Recht auf Bildung und dem Amt der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für die Untersuchung der Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder, dokumentiert und überwacht wird. Die Versammlung fordert darüber hinaus den IStGH auf, ein Verfahren nach dem Römischen Statut einzuleiten, um diese vielfachen Verstöße als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zu verfolgen, und fordert die Staaten, die Vertragsstaaten des Römischen Statuts sind, auf, Programme aktiv zu unterstützen, deren Schwerpunkt auf der psychosozialen Rehabilitation und Wiedereingliederung der betroffenen Kinder liegt, sowie Bildungsinitiativen, die Frieden, Toleranz und kritisches Denken fördern, um Indoktrinationsversuchen entgegenzuwirken. 14. Die Versammlung ist extrem beunruhigt über die von der Russischen Föderation betriebene Politik der ethnischen Säuberungen in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine, die in Form von Vertreibungen, Deportationen und gewalttätiger Assimilierung stattfindet. Der Präsidialerlass Nr. 159 vom 20. März 2025 verpflichtet ukrainische Bürgerinnen und Bürger in diesen Gebieten, bis zum 10. September 2025 die russische Staatsbürgerschaft anzunehmen oder ansonsten mit Ausweisung zu rechnen, was effektiv nur die Wahl zwischen Assimilation oder Deportation bietet. Solche Maßnahmen verstoßen gegen die Vierte Genfer Konvention, das Römische Statut des IStGH und die Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Maßnahmen wie das Verbot der ukrainischen Sprache in Schulen, die zwangsweise Einführung russischer Lehrpläne und die systematische Ausmerzung der kulturellen Identität der Ukraine wurden von den Vereinten Nationen umfassend dokumentiert und stellen Verbrechen nach dem Völkerrecht dar. In Anbetracht dessen, dass die Russische Föderation ihre Verpflichtungen als Besatzungsmacht konsequent missachtet, fordert die Versammlung die unverzügliche Einsetzung einer unabhängigen internationalen Beobachtermission, vorzugsweise unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, um die Lage der Menschenrechte in den besetzten Gebieten der Ukraine zu beobachten und darüber zu berichten. Diese Mission muss mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden, um weitere Verstöße zu verhindern, Beweismaterial zu dokumentieren und Maßnahmen zu unterstützen, die dafür sorgen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. 15. Die Versammlung bringt ihre tiefe Besorgnis über die Unterstützung der Russischen Föderation durch Iran und China zum Ausdruck. Der Iran hat die Russische Föderation mit ballistischen Raketen und Drohnen beliefert, von denen viele bei wahllosen Angriffen auf zivile Objekte in der Ukraine eingesetzt wurden, was als Beihilfe zu den Verstößen der Russischen Föderation gegen das Völkerrecht gewertet werden kann. Die ukrainischen Behörden haben die Festnahme chinesischer Staatsangehöriger bestätigt, die mutmaßlich als irreguläre Kombattanten an der Seite russischer Streitkräfte kämpfen. Darüber hinaus haben chinesische Unternehmen Berichten zufolge die Produktion von Militärdrohnen in der Russischen Föderation unterstützt, indem sie Zugang zu Beschränkungen unterliegenden Bauteilen gewährt und bei der Umgehung internationaler Sanktionen geholfen haben. 16. In Anbetracht dieser Erwägungen 16.1. fordert die Versammlung die Teilnehmer der Kerngruppe und alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unverzüglich auf die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine hinzuarbeiten, indem sie die erforderlichen Beschlüsse zur Fertigstellung der Rechtsinstrumente für die Einrichtung des Sondergerichtshofs unabhängig vom Fortgang etwaiger Friedensverhandlungen fassen; 16.2. fordert die Versammlung die anderen Staaten, insbesondere die Beobachterstaaten und die Staaten, deren Parlamente bei der Versammlung Beobachterstatus oder den Status „Partner für Demokratie“ genießen, auf, dem künftigen erweiterten Teilabkommen beizutreten und den Sondergerichtshof zu unterstützen; 16.3. fordert die Versammlung alle Mitgliedstaaten, Beobachterstaaten und sonstigen Staaten auf, die Arbeit des Schadensregisters für die Ukraine sowie die laufenden Arbeiten zur Einrichtung einer Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine und eines Entschädigungsfonds für die Ukraine zu unterstützen und daran mitzuwirken sowie sicherzustellen, dass die Wiedergutmachung ein zentraler Bestandteil jedweder Friedensregelung bleibt; 16.4. fordert die Versammlung alle Mitgliedstaaten, europäischen Institutionen und internationalen Partner auf, ihre Unterstützung für die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft und die bestehenden internationalen Mechanismen der Rechenschaftspflicht sowie für zivilgesellschaftliche Projekte, die sich für die Ukraine einsetzen, zu verstärken, um die negativen Auswirkungen durch das Einfrieren der US-Hilfe auszugleichen; 16.5. bittet die Versammlung den IStGH, im Rahmen der Ermittlungen zur Lage in der Ukraine die Erhebung neuer Anklagen zu prüfen, darunter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inhaftierung, dem Verschwindenlassen und der Folterung gefagnener ukrainischer Zivilpersonen, und fordert die Staaten, die Vertragsparteien des Römischen Statuts des IStGH sind, auf, die politische, rechtliche und materielle Unterstützung des Gerichtshofs zu verstärken, insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Büros des Staatsanwalts des IStGH in Kyiw; 16.6. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten auf, Prozesse der internationalen Rechenschaftspflicht in Bezug auf Verbrechen, die im Zusammenhang mit der Aggression gegen die Ukraine verübt werden, nicht außer Kraft zu setzen oder zu behindern, darunter durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; 16.7. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten und anderen Staaten, deren Gesetzgebung eine universelle Gerichtsbarkeit vorsieht, auf, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Rahmen des fortdauernden Angriffskriegs, einschließlich von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen und der Folterung ukrainischer Zivilpersonen sowie der Verschleppung, gewaltsamen Umsiedlung und Umerziehung ukrainischer Kinder, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und legt denjenigen Staaten, die keine universelle Gerichtsbarkeit vorsehen, nahe, eine solche Möglichkeit in ihre Gesetzgebung aufzunehmen; 16.8. fordert die Versammlung die Russische Föderation nachdrücklich auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich denen des humanitären Völkerrechts, nachzukommen und die Praxis des Verschwindenlassens, der rechtswidrigen Inhaftierung ukrainischer Zivilpersonen, der systematischen Folterung von Zivilpersonen und Kriegsgefangenen sowie der Verschleppung und der gewaltsamen Umsiedlung ukrainischer Kinder unverzüglich einzustellen, über in ihrer Gewalt befindliche Kriegsgefangene, ukrainische Zivilpersonen und Kinder vollständig Auskunft zu erteilen und den umgehenden, sicheren und ungehinderten Zugang des IKRK und der nationalen Menschenrechtsorganisationen zu allen Haftanstalten, in denen Kriegsgefangene und ukrainische Zivilpersonen festgehalten werden, zu gewährleisten; 16.9. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten, die Beobachterstaaten, die Europäische Union und die internationalen Partner auf, der Ukraine jede erforderliche Unterstützung bei ihren Bemühungen um das Ausfindigmachen und die sichere Rückkehr von Kriegsgefangenen, unrechtmäßig gefangen gehaltenen ukrainischen Zivilpersonen und ukrainischen Kindern zu gewähren und den Druck auf die Russische Föderation zu erhöhen, damit sie ihren oben genannten internationalen Verpflichtungen nachkommt, unter anderem durch verschärfte Sanktionen und im Rahmen von etwaigen Friedensgesprächen oder Verhandlungen; 16.10. fordert die Versammlung die zuständigen Rechenschaftsmechanismen auf, einen ständigen Konsultationsmechanismus mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen zu etablieren, um den fortwährenden opferorientierten Input in allen Stufen des internationalen Rechenschafts- und Friedensprozesses zu gewährleisten; 16.11. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten und internationalen Partner nachdrücklich auf, die maritime Transparenz zu verbessern, die Flaggenstaatkontrollen zu verschärfen, die Beaufsichtigung von Versicherungen auszuweiten und Tracking-Mechanismen für den Umschlag von Schiff zu Schiff zu implementieren, um dafür zu sorgen, dass die Russische Föderation nicht von ihrer Schattenflotte profitiert; 16.12. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten auf, angemessene Sanktionen oder rechtliche Konsequenzen für Einzelpersonen zu verhängen, die unter Verstoß gegen ukrainisches Recht in die vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine eingereist sind, um den russischen Angriffskrieg zu unterstützen; 16.13. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten sowie die Staaten, deren Parlament den Beobachter- oder Partner-für-Demokratie-Status bei der Versammlung haben, auf, dafür zu sorgen, dass Sanktionsregime in umfassender Weise die gesamte Verantwortungskette für internationale Verbrechen treffen, die gegen ukrainische Kinder verübt werden, und zu diesem Zweck alle Einzelpersonen und Institutionen, die von den Strafverfolgungsbehörden der Ukraine und der Partnerstaaten erfasst werden und die mittelbar oder unmittelbar an der Deportation, Verschleppung, unbegründeten Verzögerung der Repatriierung, widerrechtlichen Adoption oder Sorgerechtserteilung sowie der Umerziehung, Indoktrination und Militarisierung dieser Kinder beteiligt sind, einzubeziehen. Solche Regime müssen konsequent angewandt, regelmäßig überprüft und über Gerichtsbarkeiten hinweg koordiniert werden, um Lücken bei der Durchsetzung und Vermeidungsstrategien zu verhindern. Die Versammlung fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu harmonisieren, beispielsweise mithilfe der Einsetzung eines internationalen Mechanismus zur Bekämpfung von Straftaten gegen ukrainische Kinder; 16.14. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, alle vorhandenen und früheren Initiativen zu unterstützen, deren Ziel ist, die in der Ukraine von Repräsentanten der Russischen Föderation verübten internationalen Verbrechen zu dokumentieren, zu untersuchen und rechtlich zu klassifizieren, darunter die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zur Ukraine und den Moskauer Mechanismus der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und zu diesem Zweck die regelmäßige Weiterverfolgung zu gewährleisten, regelmäßige Bewertungen zu fördern und die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu erleichtern; 16.15. fordert die Versammlung die Mitglied- und Beobachterstaaten auf, angemessene Sanktionen oder andere Gegenmaßnahmen gegen russische Offizielle zu verhängen, die die Kolonisierung der besetzten Gebiete der Ukraine

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