Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko
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Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1666
21. Wahlperiode 16.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Boris Mijatović, Tina Winklmann, Max Lucks, Dr. Ophelia
Nick, Omid Nouripour, Dr. Lena Gumnior, Julian Joswig, Helge Limburg, Sven
Lehmann, Dr. Anna Lührmann, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Kassem Taher
Saleh, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA
Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko
Im Kalenderjahr 2026 soll die FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer in
den Vereinigten Staaten von Amerika, in Mexiko und Kanada und damit
erstmals in drei Ländern stattfinden. Nachdem die letzten beiden FIFA
Fußballweltmeisterschaften der Männer in Katar 2022 und Russland 2018
internationale Kritik an der Vergabepraxis, an der fehlenden Transparenz sowie an der
mangelnden Einhaltung menschenrechtlicher Standards ausgelöst hatte, wurde die
Ausrichtung des Turniers 2026 in demokratischen Staaten von vielen Seiten
zunächst als positiv gewertet. Im Zuge der Bewerbung hatten die drei
Gastgeberländer und auch die FIFA zugesichert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte umzusetzen und auf menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Durchführungskette zu achten (www.sporthumanright
s.org/media/oq5n0wgz/fwc26-human-rights-framework_final_en_24-july-202
4_updates_clean.pdf). Die Umsetzung dieser Zusagen wird nach Ansicht der
Fragestellenden sowohl ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der FIFA und
ihrer Mitgliedsverbände sein als auch für die Verantwortung internationaler
Sportgroßveranstaltungen in demokratischen Staaten.
Angesichts zahlreicher innenpolitischer Entscheidungen der zweiten
Präsidentschaft von Donald Trump stehen Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten und
rechtsstaatliche Grundlagen in den USA zunehmend unter Druck. Die
Grundrechte der Verfassung werden angegriffen, Minderheitenschutz wird
beschnitten und Menschenrechte werden durch Dekrete der Trump-Administration
verletzt. Das zeigen u. a. Analysen von Amnesty International (www.amnesty.de/i
nformieren/amnesty-report/usa-2024) und Human Rights Watch (www.hrw.or
g/de/news/2025/04/28/usa-100-tage-trump-ein-angriff-auf-die-menschenre
chte). Berichten zufolge müssen Menschen bei der Einreise in die USA ihre
Konten in den sozialen Netzwerken öffnen, sind Telefone nicht länger als
private Räume vor dem Zugriff des Staates geschützt (https://web.de/magazine/sp
ort/fussball/fussball-wm-2026-usa-experte-empfiehlt-einreisenden-wegwerfhan
dy-41123278) und werden Personen aus dem queeren Leben ebenso
diskriminiert wie viele andere Personen, die z. B. der Asylpolitik der Trump-
Administration zum Opfer fallen (www.tagesschau.de/ausland/amerika/suprem
ecourt-massenabschiebungen-100.html).
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die Sports & Rights
Alliance, fordern daher eine konsequente menschenrechtliche Bewertung und
Überprüfung der Vorbereitung und Durchführung der WM 2026 – auch mit
Blick auf den Schutz von Fans, Spielerinnen und Spielern, Beschäftigten,
marginalisierten Gruppen und lokalen Communitys (https://sportandrightsalliance.
org/world-cup-a-year-out-growing-attacks-on-rights/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
menschenrechtlichen Lage in den drei Austragungsländern der Fußballweltmeisterschaft
2026 vor, insbesondere im Hinblick auf Meinungs-, Presse-,
Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und Arbeitsrechte, im Einzelnen in
a) den USA,
b) Mexiko,
c) Kanada?
2. Welche konkreten Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen
im Kontext der Durchführung der WM 2026 wurden durch
zivilgesellschaftliche Organisationen, die Sports & Rights Alliance oder UN-
Gremien gegenüber der Bundesregierung benannt, etwa im Rahmen von
bilateralen Gesprächen, schriftlichen Eingaben oder internationalen
Foren?
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Umsetzung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch die FIFA und die lokalen
Organisationskomitees in den drei Gastgeberländern vor?
4. Inwiefern adressiert die Bundesregierung menschenrechtliche
Fragestellungen etwa in Bezug auf diskriminierungsfreie Einreise, Schutz
marginalisierter Gruppen oder Pressefreiheit im Dialog mit den Ausrichterländern
der WM 2026?
5. Ergreift oder unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen im Kontext der
WM 2026, um die Sicherheit und Nichtdiskriminierung queerer Fans,
Spielerinnen und Spieler und Beschäftigter in den Austragungsländern,
insbesondere den USA und Mexiko, sicherzustellen, insbesondere im
Hinblick auf gesetzliche Einschränkungen und gesellschaftliche
Diskriminierung, und wenn ja, welche?
6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die angekündigte Kontrolle von
Social-Media-Kanälen durch den US-amerikanischen Zoll und
Grenzschutz (www.rnd.de/wirtschaft/usa-einreise-wie-kuenstliche-intelligenz-to
uristen-ueberwacht-PHBDNO5CDBAVVHJGQS6OFZD424.html),
inwiefern adressiert sie diese Eingriffe in die Privatsphäre gegenüber der
US-Administration, und welche Empfehlungen gibt sie deutschen
Reisenden in diesem Zusammenhang?
7. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration dafür
ein, dass bei ESTA- (Electronic System for Travel Authorization) und
Visumanträgen neben weiblich und männlich auch ein Eintrag „divers“ oder
ein ggf. vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichender
Geburtseintrag akzeptiert wird, um so die Rechte von queeren Personen zu
schützen?
8. Inwiefern steht die Bundesregierung mit dem Deutschen Fußball-Bund
(DFB) als Mitglied der FIFA im Austausch über die Umsetzung der
Menschenrechtsanforderungen im Rahmen der WM 2026?
9. Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, welche Rolle
sie dem DFB hinsichtlich der Verantwortung für menschenrechtliche
Standards bei internationalen Turnieren beimisst, an denen Deutschland
teilnimmt, und wenn ja, wie lautet diese?
10. Inwiefern werden menschenrechtliche Kriterien bei der Förderung von
Sportgroßveranstaltungen im Ausland mit deutschen Mitteln oder im
Rahmen von Unterstützungsleistungen (z. B. Sicherheitsabkommen, Logistik,
Visaabwicklung) berücksichtigt?
11. Inwiefern führt die Bundesregierung eigene Bewertungen internationaler
Sportgroßveranstaltungen im Hinblick auf menschenrechtliche Standards
durch, und in welcher Form bezieht sie dabei zivilgesellschaftliche
Expertise ein, etwa von Organisationen wie der Sports & Rights Alliance oder
dem Zentrum für Menschenrechte und Sport?
12. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des geplanten Leitbilds
„Menschenrechte bei Sportgroßveranstaltungen“ durch das Bundesministerium
des Innern, welche Stakeholder und Stakeholderinnen wurden in den
Prozess eingebunden, und wann soll das Leitbild öffentlich vorgestellt
werden?
13. Zieht die Bundesregierung in Betracht, sportpolitische Fördermittel
künftig an die Vorlage und Umsetzung einer menschenrechtlichen Strategie bei
Fachverbänden zu koppeln, wenn ja, in welcher Form konkret, etwa durch
verpflichtende Nachweise bei Förderanträgen, standardisierte Kriterien in
Förderrichtlinien oder begleitende Monitoring-Instrumente, und wenn
nein, warum nicht?
Berlin, den 10. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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