Schriftliche Frage 3 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die regelmäßige Anwendung menschenrechtlicher Sorgfalt durch Organisationen des Sports in Deutschland,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
Text
Schriftliche Frage 3 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die regelmäßige Anwendung menschenrechtlicher Sorgfalt durch Organisationen des Sports in Deutschland,…
Frage 3 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die regelmäßige Anwendung menschenrechtlicher Sorgfalt durch Organisationen des Sports in Deutschland, die auf freiwilliger Basis nach meiner Auffassung aktuell nicht durchgehend sichergestellt ist, zu gewährleisten sowie trotz ihres uneingeschränkten Bekenntnisses zur „Autonomie des Sports“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/2018) einen kohärenten Menschenrechtsansatz für künftige Sportgroßveranstaltungen (SGV) in Deutschland (z. B. die EURO 2029 der Frauen und mögliche Olympische und Paralympische Spiele) von Organisationen des Sports und SGV- Ausrichterorganisationen einzufordern, und welche Schritte leitet die Bundesregierung mit Blick auf bevorstehende SGV in menschenrechtlich schwierigen Umfeldern (z. B. in USA/Mexiko 2026 [FIFA-WM], Los Angeles 2028 [Olympische und Paralympische Spiele], Marokko 2030, Saudi-Arabien 2034 [beide FIFA-WM]) sowie angesichts teils stark politisierter Handlungsweisen von internationalen Organisationen des Sports wie der FIFA oder dem IOC konkret ein, um ihrer staatlichen Schutzpflicht für Menschenrechte in der deutschen und internationalen Sportpolitik adäquat nachzukommen (vgl. www.sportschau.de/mehr-sport/mensch enrechte-die-doppelrolle-des-sports,menschenrec hte-und-sport-100.html)?
Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 19. Dezember 2025:
Die Bundesregierung verfolgt das übergeordnete Ziel, dass alle Verantwortlichen im Sport ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, u. a. nach Maßgabe der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, gerecht werden und im Rahmen ihrer Aktivitäten nachkommen. Eine Umsetzung dessen findet sich in vielerlei Ansätzen. So unter anderem im Referentenentwurf eines Sportfördergesetzes des Bundes (SpoFöG-E), in dem erstmals Fördervoraussetzungen für den Bereich der interpersonalen Gewalt etabliert werden sollen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird die Gewährung von staatlichen Zuwendungen an die Voraussetzung geknüpft sein, dass Zuwendungsempfänger entschieden gegen jede Form physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt (interpersonale Gewalt) vorgehen. Dies ist in § 4 Absatz 1 Nummer 2 SpoFöG-E geregelt. Zudem hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode die Fortführung des Aufbaus des Zentrums für Safe Sport für den Spitzensport unter Nutzung von Synergien für den Breitensport festgeschrieben. Mit dem Zentrum für Safe Sport soll erstmals eine von sportinternen Strukturen unabhängige Stelle zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung interpersonaler Gewalt im Sport geschaffen werden. Der Bund treibt diesen Aufbau des Zentrums für Safe Sport entschieden voran. Darüber hinaus werden in § 2 SpoFöG-E erstmals gesellschaftsbezogene Zielstellungen formuliert, die mit der Spitzensportförderung zukünftig gefördert werden sollen. Gleichermaßen wird für den Bereich der Förderung von Sportgroßveranstaltungen erstmals in § 10 Absatz 2 Nummer 4 SpoFöG-E das Kriterium menschenrechtlicher Verantwortung aufgeführt. Die Regelung zielt darauf ab, Sportgroßveranstaltungen menschenrechtlich sorgfältig und nachhaltig zu organisieren, damit negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt vermieden bzw. minimiert und bestenfalls durch konkrete Maßnahmen positive Effekte erzielt werden. Referenzrahmen zur Festlegung menschenrechtlicher Sorgfalt sind dabei insbesondere die UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die QECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln. Des Weiteren erarbeitet die Bundesregierung aktuell in Umsetzung der „Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen“ eine „Leitlinie Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“. Ein erstes Konzept wurde hierfür bereits erstellt. In Anlehnung an den Beteiligungsprozess zur Menschenrechtserklärung der UEFA EURO 2024 sollen nun in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund die relevanten Interessensträger eingebunden werden. Nach Fertigstellung ist eine Veröffentlichung der Leitlinie geplant. Aufgrund des vorgesehenen breiten Beteiligungsprozesses kann hierfür aktuell jedoch noch kein Zeithorizont genannt werden. Die nationale Vision für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland legt dar, dass bei Spielen im eigenen Land höchste Standards beim Schutz von Menschenrechten gesetzt werden sollen. Der Bundesregierung ist die Einhaltung von Menschenrechten ein generelles Anliegen, die sie auch im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 der Männer aufnimmt. Die Bundesregierung steht mit den Gastgeberländern im laufenden Austausch, äußert sich zu den Inhalten vertraulicher Gespräche jedoch grundsätzlich nicht.
Relationen
- asked ← Boris Mijatović (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung