Schriftliche Frage 103 von Martin Reichardt (AfD): Wird die Bundesregierung auch künftig Institutionen und Publikationen mitfinanzieren, die Jugendverbänden versuchen zu vermitteln, dass parl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 103 von Martin Reichardt (AfD): Wird die Bundesregierung auch künftig Institutionen und Publikationen mitfinanzieren, die Jugendverbänden versuchen zu vermitteln, dass parl…
Frage 103 (Martin Reichardt, AfD):
Wird die Bundesregierung auch künftig Institutionen und Publikationen mitfinanzieren, die Jugendverbänden versuchen zu vermitteln, dass parlamentarische Anfragen einzelner Parteien zur Mittelausstattung von Jugendverbänden als Angriff auf diese zu verstehen sind sowie eine Verächtlichmachung derselben darstellen, und in denen Jugendverbänden geraten wird, durch Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen einzelner Parteien zu Jugendverbänden diesen gegenüber unter Bewilligungsbehörden und Entscheidungsgremien entstehende Skepsis durch das Pflegen guter Kontakte zu ebendiesen präventiv zu begegnen, um so den Umgang mit Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen einzelner Parteien zu Jugendverbänden mit ebendiesen Bewilligungsbehörden und Entscheidungsgremien „gemeinsam angehen“ zu können (www.idaev.de/fileadmin/user_upload/ pdf/publikationen/leitfaeden/IDA-Leitfaden_Bd._ 2.pdf, S. 49 f.), und wenn ja, weshalb?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 30. Januar 2026:
Die Bundesregierung misst dem parlamentarischen Fragewesen als zentralem Instrument der parlamentarischen Kontrolle und der demokratischen Willensbildung eine herausgehobene Bedeutung bei. Parlamentarische Anfragen sind Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Abgeordneten und tragen wesentlich zu Transparenz, Rechenschaft und öffentlicher Meinungsbildung bei. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Inhalt und Gestaltung von im Rahmen einer Zuwendung geförderten Veröffentlichungen bei dem jeweiligen Zuwendungsempfänger. Eine inhaltliche Vorabfreigabe durch die Bundesregierung erfolgt unter Beachtung von § 4 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) nicht. Der Hinweis auf die Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beinhaltet daher auch keine Aussage zur Übereinstimmung oder Billigung der in der Broschüre getroffenen Aussagen durch die Bundesregierung, sondern ist eine haushaltsrechtliche Vorgabe.
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