Schriftliche Frage 88 von Matthias Helferich (AfD): Ist auch die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz bestrebt, das Jugendnetzwerk Lambda e. V. weiter aus Bundeshaushaltsmit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 88 von Matthias Helferich (AfD): Ist auch die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz bestrebt, das Jugendnetzwerk Lambda e. V. weiter aus Bundeshaushaltsmit…
Frage 88 (Matthias Helferich, AfD):
Ist auch die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz bestrebt, das Jugendnetzwerk Lambda e. V. weiter aus Bundeshaushaltsmitteln zu fördern, obgleich in einer aktuellen Ausgabe des vom Lambda e. V. herausgegebenen Jugendmagazins „out!“ Anleitungen zur „Do It Yourself“-Einnahme von Hormonen als „geschlechtsangleichende“ Maßnahme ohne ärztliche Betreuung und Versuche ihrer Rechtfertigung publiziert werden (vgl. https://lambda-online.de/w pcontent/uploads/2025/01/out69_2025_DIY_we b .pdf, S. 20 f.) und hier in der Vergangenheit einem minderjährigen Publikum ein Heft zu nach meiner Auffassung normabweichenden Sex- Fetischen, unter anderem zu einem sogenannten „Daddy Dom Little Girl“- und „Windel“-Fetisch, in dessen Rahmen meines Erachtens pädosexuelle Missbrauchsverhältnisse imitiert werden, präsentiert worden ist (vgl. https://jungefreiheit.de/ku ltur/gesellschaft/2023/bundesregierungfinanziertfetischzeitschrift-fuer-jugendliche/), und wenn ja, werden im Rahmen der Förderentscheidung Publikationen von Förderempfängern danach bewertet, ob diese altersgerecht oder sittlich vertretbar sind, und wenn ja, wie lautet die Entscheidung im genannten Fall, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. Juni 2025:
Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. gestaltet seine Angebote eigenständig und eigenverantwortlich; dies gilt auch für Publikationen der Verbandszeitschrift „out!“. Wie bei allen Zuwendungsempfängern nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden Publikationen im Vorfeld nicht redaktionell durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft; dies widerspräche dem Prinzip der freien Trägerschaft in der Jugendhilfe.
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