Hilfe externer Dienstleister bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1735)
Text
Hilfe externer Dienstleister bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1735)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1982
21. Wahlperiode 06.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1735 –
Hilfe externer Dienstleister bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen
durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist eine zentrale Aufgabe der
Bundesministerien und dient der Transparenz sowie der Kontrolle der
Regierung durch das Parlament. In der Vergangenheit wurde bekannt, dass die
Bundesregierung externe Dienstleister in verschiedenen Bundesministerien mit
Beratungs- und Unterstützungsleistungen betraut hat. So hat die Fraktion der
AfD bereits in einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4507 nach
der Beauftragung externer Berater im Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz gefragt sowie in einer weiteren Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/17164 die Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister
durch die Bundesregierung thematisiert.
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen
Bundestag stellt aus Sicht der Fragesteller ein zentrales demokratisches Gebot
dar, wozu insbesondere auch Transparenz bei der Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen unter Mithilfe von externen Dienstleistern zählt.
1. Haben sich Bundesministerien bei der Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen in der 19., 20. und bislang in der 21. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages Unterstützung von externen Dienstleistern in
Form von vorgefertigten Texten oder Formaten bzw. sonstigen
Beratungsleistungen eingeholt?
2. Wenn ja, um welche Bundesministerien handelt es sich, und mit welchen
externen Dienstleistern wurden Rahmenverträge abgeschlossen (bitte
nach Bundesministerium, Unternehmen, Aufgaben, Laufzeit, finanzieller
Dimension aufschlüsseln)?
3. Wenn ja, nach welchen Kriterien werden externe Dienstleister für
Beratungsleistungen und für Hilfe bei der Beantwortung parlamentarischer
Anfragen ausgewählt?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 6. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, aus welchen Fachtiteln des
Bundeshaushalts erfolgte die Bezahlung externer Beraterleistungen in
den jeweiligen Einzelplänen (bitte nach Jahr und Fachtitel
aufschlüsseln)?
5. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, inwiefern sieht die
Bundesregierung die Beauftragung externer Dienstleister für die Zuarbeit bei
parlamentarischen Anfragen als vereinbar mit ministerieller
Eigenverantwortung und parlamentarischer Kontrolle?
6. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wurden externe Dienstleister,
die mit der Hilfe bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen
betraut wurden, einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 8 SÜG unterzogen
und wenn ja, inwiefern (bitte nach Jahr und Unternehmen auflisten)?
7. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, inwiefern hatten externe
Dienstleister Zugang zu internen Datenbanken bzw. IT-Systemen der
Bundesministerien, insbesondere zu nicht-öffentlichen Dokumenten?
8. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, welche spezifischen
datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag
nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) bestehen
mit den beauftragten Dienstleistern im Kontext parlamentarischer
Anfragen?
9. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wurden ehemalige Mitarbeiter
von Bundesministerien oder frühere Bundestagsmitglieder über externe
Beratungsfirmen mit Aufgaben zur Beantwortung parlamentarischer
Anfragen betraut?
10. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wie bewertet die
Bundesregierung Transparenz- und Informationspflichten dem Parlament gegenüber,
wenn Dritte mit wirtschaftlichem Eigeninteresse an der Erstellung von
Antworten beteiligt sind, ohne dass dies kenntlich gemacht wird?
Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/17164 verwiesen. Die
Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist in der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt. Antworten zu parlamentarischen
Anfragen werden von dem federführenden Bundesministerium erarbeitet und
namens der Bundesregierung beantwortet. Die Bundesministerien nehmen die
Beantwortung parlamentarischer Fragen selbst vor. Dies schließt nicht aus, dass
rechtliche Vorklärungen vorgenommen oder sachliche Informationen, Daten
oder Abfragen von Sachständen z. B. zu Projekten, die von beauftragten Dritten
durchgeführt werden, bei den betroffenen Stellen eingeholt werden.
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