Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Raum in Hinblick auf Influencing - digitale Beeinflussung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3920) (Antwort zu Drs. 21/5682)
Text
Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Raum in Hinblick auf Influencing - digitale Beeinflussung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3920) (Antwort zu Drs. 21/5682)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6198
21. Wahlperiode 27.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5682 –
Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und
Jugendmedienschutz im digitalen Raum in Hinblick auf Influencing – digitale
Beeinflussung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3920)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3920 führt die Bundesregierung an zahlreichen Stellen aus,
dass zum Fragegegenstand Prüfvorgänge laufen und noch nicht abgeschlossen
sind. Diese Formulierungen lassen konkrete Aussagen zu inhaltlichen
Positionen und zur Ausgestaltung des Abwägungs- und Prüfprozesses offen.
Weiterhin benennt die Bundesregierung in ihrer Antwort mehrere Projekte zum
Phänomen Influencing und Medienkompetenz, ohne auf diese näher
einzugehen. Von daher besteht für die Fragesteller ein parlamentarisches Interesse auf
vertiefte Antworten, um das Handeln der Bundesregierung nachvollziehen und
bewerten zu können.
1. Welche unterschiedlichen Positionen in Bezug auf die Einwilligung von
Eltern in die Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder über digitale
Dienste hat die Bundesregierung in der Literatur identifiziert (vgl.
Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
Die Bundesregierung hat hierzu die in der öffentlich zugänglichen Literatur und
aktuellen Studien vertretenen Positionen identifiziert.
2. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der in Frage 1 genannten
Fragestellung (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage?
b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit
Ergebnissen zu rechnen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien
erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)?
d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits
verworfen, und welche werden weiterbearbeitet?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft und bearbeitet fortlaufend Fragen der Vertretung
von Kindern durch ihre Eltern. Die Prüfung zur Einwilligung von Eltern in die
Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder wird zu gegebener Zeit abgeschlossen.
An der Prüfung sind die in der Zuständigkeit betroffenen Ressorts beteiligt
(Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend – BMBFSFJ, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung).
3. Welche konkreten Themen wurden seitens der Bundesregierung bei der
Ressortbesprechung am 15. Oktober 2025 (vgl. Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 21/3920) mit Bezug auf
a) das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ),
b) das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV),
c) das Bundesministerium des Innern (BMI),
d) das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) und
e) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
angesprochen, und mit welchen Ergebnissen?
Bei der Ressortbesprechung am 15. Oktober 2025 wurden keine konkreten
Themen mit Bezug auf die genannten Ressorts angesprochen.
4. Wann wird es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere
ressortübergreifende Besprechungen geben, um sich zu den Themen auszutauschen
(vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
Es wird weitere ressortübergreifende Besprechungen geben. Die Termine
stehen noch nicht fest.
5. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der immer stattfindenden
Integration von Medienkompetenz in das von der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/3920genannte Bundesprogramm und insbesondere in Bezug auf
Demokratieförderung (nach Auskunft der Bundesregierung wird die
Vermittlung von Medienkompetenz im Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ immer mitgedacht, vgl. Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/3920, bitte ausführen), und welche Akteure hat die
Bundesregierung identifiziert, um die Medienkompetenz besonders fördern und
umsetzen zu können (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung fasst unter den Begriff der Medienkompetenz unter
anderem die Schlüsselqualifikation und -fähigkeit, (digitale) Medien kritisch, sicher
und verantwortungsvoll zu nutzen. Sie umfasst sowohl technische Fähigkeiten
und Wissen als auch die Fähigkeit, Medieninhalte und Nachrichten zu
verstehen, zu analysieren, kritisch zu überprüfen und selbst kreativ zu gestalten.
Zielgruppen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind u. a. Kinder und
Jugendliche, deren soziales Umfeld sowie pädagogische Fachkräfte.
6. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „Good
Gaming Support“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
(nach Auskunft der Bundesregierung befasst sich dieses Projekt mit der
Rolle von Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist die Projektlaufzeit,
was sind Ziele dieses Projekts, und mit welcher Summe fördert die
Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)?
7. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „Akademie
#DigitalDemocracy – Nachhaltige Präventionsstrategien für ein
demokratisches Netz“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ (nach Auskunft der Bundesregierung befasst sich dieses Projekt
mit der Rolle von Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist die
Projektlaufzeit, was sind Ziele dieses Projekts, und mit welcher Summe fördert die
Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)?
8. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „J.I.M.:
Jugend, Islam und Medienkompetenz“ im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (nach Auskunft der Bundesregierung befasst sich
dieses Projekt mit der Rolle von Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12
auf Bundestagsdrucksache 21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist
die Projektlaufzeit, was sind Ziele dieses Projekts, und mit welcher
Summe fördert die Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)?
9. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „Kritische
Umweltbildung: Esoterische Weltbilder und antidemokratische
Tendenzen“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (nach
Auskunft der Bundesregierung befasst sich dieses Projekt mit der Rolle von
Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist die Projektlaufzeit, was sind
Ziele dieses Projekts, und mit welcher Summe fördert die
Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Webseite www.demokratie-leben.de verwiesen. Die Projekte
der dritten Förderperiode laufen nach aktuellem Stand zum 31. Dezember 2026
aus.
10. Welche Ergebnisse hat die gemeinsame Aktionswoche #
Kindersindkeincontent 2025 erreicht, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung
daran beteiligt (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
21/3920)?
Die im Rahmen der Aktionswoche auf Social Media veröffentlichten Beiträge
der teilgenommenen Akteure, wurden insgesamt 966 045 Mal aufgerufen und
haben 14 833 Likes erzielt. An der Aktionswoche haben sich unter anderem die
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
beteiligt.
11. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Planungen
für die gemeinsame Aktionswoche #Kindersindkeincontent für das Jahr
2026 (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
a) Wer sind die geplanten Aktionspartner?
b) Welche Ziele verfolgen die beteiligten Partner mit der gemeinsamen
Aktionswoche im Jahr 2026?
c) In welcher Form wird sich die Bundesregierung daran beteiligen
(bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?
d) Wird die Bundesregierung die gemeinsame Aktionswoche 2026
finanziell fördern, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.
Die Aktionswoche #KindersindkeinContent wird auf Social Media im Sommer
2026 wiederholt. Initiiert wird die Aktionswoche von der EU-Initiative
klicksafe und dem Elternratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“.
Die Aktionswoche wird nicht mit Mitteln des BMBFSFJ gefördert.
12. Wie wird die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ nach Kenntnis der Bundesregierung die Phänomenbereiche
des Themas „Influencing“ konkret in ihre Arbeit einbeziehen, inhaltlich
umsetzen, und wer sind Experten der Kommission, die Expertise zum
Thema „Influencing“ haben (vgl. Antwort zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 21/3920; bitte ausführen)?
Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“
befasst sich auch mit dem Themenbereich des „Influencing“. In der am 20. April
2026 veröffentlichen Bestandsaufnahme der Expertenkommission „Kinder- und
Jugendschutz in der digitalen Welt“ gehen die Autorinnen und Autoren auch
auf Risiken durch Online-Verhalten ein (ab S. 17).
Die Bestandsaufnahme und die Mitglieder der Expertenkommission sind auf
der Webseite des BMBFSFJ einsehbar (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/
kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/interdisziplinaere-expertenkommis
sion-282732).
13. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Haltung der Bundesregierung
zu den französischen Gesetzen mit den Nummern 2024‑120 und
2020‑1266, die im Zusammenhang mit „Influencing“ und Kindern stehen
(vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage?
b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit
Ergebnissen zu rechnen?
c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien
erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)?
d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits
verworfen, und welche werden weiterbearbeitet?
Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend die rechtliche Entwicklung in anderen
Ländern. An der Prüfung sind die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten
Ressorts beteiligt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des
Abschlusses der Prüfung kann derzeit keine Angabe gemacht werden.
14. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Auffassung der
Bundesregierung zur Fragestellung, ob die Veröffentlichung von Fotos oder
Informationen (durch Eltern) in sozialen Netzwerken, welche die Identifizierung
eines Kindes ermöglichen, grundsätzlich zu unterlassen ist (vgl. Antwort
zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage?
b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit
Ergebnissen zu rechnen?
c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien
erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)?
d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits
verworfen, und welche werden weiterbearbeitet?
Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob sich aus bestimmten Fragen bei der
Ausübung der elterlichen Sorge die Notwendigkeit von rechtlichen Änderungen
ergibt. An der Prüfung sind die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten
Ressorts beteiligt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des
Abschlusses der Prüfung kann derzeit keine Angabe gemacht werden.
15. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Auffassung der
Bundesregierung, ob es beim Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Nachbesserungen bedarf, um das „Influencing“ besser zu adressieren (vgl. Antwort zu
Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage?
b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit
Ergebnissen zu rechnen?
c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien
erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)?
d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits
verworfen, und welche werden weiterbearbeitet?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend Fragen etwaiger Änderungen im
Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Prüfung wird zu gegebener Zeit abgeschlossen.
An der Prüfung sind die in der Zuständigkeit betroffenen Ressorts beteiligt
(insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, als zuständiges
Ressort für das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV), das BMBFSFJ, das Bundesministerium
des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS)).
16. Wo identifiziert die Bundesregierung konkret den Nutzen von Schulen
und Bibliotheken in ihrer Struktur, um in besonderem Maße die Breite
der Gesellschaft zu erreichen und so zur Sensibilisierung zum Thema
„Medienkompetenz von Kindern und Eltern“ beitragen zu können (vgl.
Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 21/3920; bitte
ausführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die Schlüsselqualifikation
„Medienkompetenz“ kann in besonderer Weise im Kontext Schule vermittelt
werden.
17. Gibt es hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2026
Förderprogramme, für die sich explizit Bibliotheken und Schulen bewerben
können?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung (BMBFSFJ) fördert von Januar bis Dezember 2026 das
Projekt Entwicklung einer nachhaltigen zertifizierten Weiterbildung zum
Thema „Medienbildung in Bibliotheken“ des Deutschen Bibliotheksverbands e. V..
Die Bundesregierung (BMBFSF) hat am 11. November 2025 im
Bundesanzeiger die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema
„Lernortübergreifende Erfahrungsräume durch offene Bildungsmaterialien und offene
Bildungspraktiken fördern – Bildungsorte zukunftsfähig gestalten“ veröffentlicht.
Bibliotheken waren hier als Antragssteller sowohl einzeln als auch in einem
Verbund zugelassen.
18. Welche Möglichkeiten, um Eltern und die Gesellschaft für das Thema
„Folgen des ‚Sharentings‘ und ‚Kinder-Influencings‘“ zu sensibilisieren,
werden von der Bundesregierung geprüft (vgl. Antworten zu den
Fragen 25 und 26 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Möglichkeiten?
b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung, und wann ist mit Ergebnissen zu
rechnen?
c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien
erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)?
d) Welche Möglichkeiten und Optionen wurden im Rahmen dieses
Prüfprozesses bereits verworfen, und welche werden
weiterbearbeitet?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, wie die Gesellschaft für die Themen
„Sharenting“ und „Family-Influencing“ sensibilisiert werden kann. Die
Prüfung wird zu gegebener Zeit abgeschlossen. An der Prüfung sind die in der
Zuständigkeit betroffenen Ressorts beteiligt (BMBFSFJ, BMJV, BMI und
BMDS).
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die
Verbreitung KI-generierter Bilder von Minderjährigen im Zusammenhang
mit Deepfakes und Deep Nudes vor (vgl. Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 21/3920; bitte ausführen)?
Öffentlich zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse verdeutlichen, dass
sexualisierte Deepfakes von Minderjährigen erstellt und verbreitet werden.
20. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Positionierung der
Bundesregierung zur Verwendung von digitalen Bildinhalten Minderjähriger zur
Entwicklung und zum Training von KI-Systemen (vgl. Antwort zu Frage 30
auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?
a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage?
b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung, und wann ist mit Ergebnissen zu
rechnen?
c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien
erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)?
d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits
verworfen, und welche werden weiterbearbeitet?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend die Positionierung zur Verwendung von
digitalen Bildinhalten Minderjähriger zur Entwicklung und zum Training von
KI-Systemen. Die Prüfung wird zu gegebener Zeit abgeschlossen. An der
Prüfung sind die in der Zuständigkeit betroffenen Ressorts beteiligt (BMBFSFJ,
BMJV, BMI und BMDS).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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