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Schriftliche Frage 140 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Einhaltung der im Rahmen des neuen Förderprogramms für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Mindesthalted…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 140 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Einhaltung der im Rahmen des neuen Förderprogramms für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Mindesthalted… Frage 140 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Einhaltung der im Rahmen des neuen Förderprogramms für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten zu kontrollieren, und ist vorgesehen, die gewährte Förderung ganz oder anteilig zurückzufordern, wenn das geförderte Fahrzeug vor Ablauf der Mindesthaltedauer zum Beispiel abgemeldet, veräußert oder ins Ausland exportiert wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 27. Januar 2026: Wie bereits im Rahmen des früheren Förderprogramms zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) sollen auch im neuen Programm zur Förderung der Elektromobilität für Privatpersonen Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Überprüfung der Mindesthaltedauer herangezogen werden. Die konkreten Folgen einer Nichteinhaltung der Mindesthaltedauer, insbesondere im Fall einer vorzeitigen Abmeldung, Veräußerung oder eines Exports des geförderten Fahrzeugs, sind Gegenstand der laufenden Ausarbeitung der Förderrichtlinie.

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