Schriftliche Frage 16/17 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Haushaltsjahr plant die Bundesregierung, die in der Beschlusssammlung des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 (Kapitel „I…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 16/17 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Haushaltsjahr plant die Bundesregierung, die in der Beschlusssammlung des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 (Kapitel „I…
Frage 16 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welchem Haushaltsjahr plant die Bundesregierung, die in der Beschlusssammlung des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 (Kapitel „I. Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität“) vorgesehenen 3 Mrd. Euro aus dem Klimaund Transformationsfonds für das neue Förderprogramm zum Erwerb von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Range-Extender- Fahrzeugen zu veranschlagen?
Frage 17 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, die in der Beschlusssammlung des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 (Kapitel „I. Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität“) vorgesehenen 3 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für das neue Förderprogramm zum Erwerb von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen bereits im Haushaltsentwurf 2026 zu berücksichtigen, oder ist eine Veranschlagung erst im Haushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. Dezember 2025:
Die Fragen 16 und 17 werden zusammenfassend beantwortet. Zur Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität wurde im Wirtschaftsplan 2026 des Klima- und Transformationsfonds der neue Titel 893 18 „Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen“ ausgebracht. Für das Jahr 2026 sind Mittel in Höhe von 770 Mio. Euro verschlagt worden (hiervon Ausgaben in Höhe von 550 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 2029 in Höhe von 220 Mio. Euro). Die konkrete Veranschlagung der verbleibenden Mittel in den Folgejahren erfolgt im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellungen.
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