Mögliche Wettbewerbsvorteile für chinesische Autohersteller durch Förderung von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung
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Mögliche Wettbewerbsvorteile für chinesische Autohersteller durch Förderung von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7768
21. Wahlperiode 31.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Adam Balten, Marc
Bernhard, Micha Fehre und der Fraktion der AfD
Mögliche Wettbewerbsvorteile für chinesische Autohersteller durch Förderung
von Elektrofahrzeugen durch die Bundesregierung
Die deutsche Automobilindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden
Strukturwandel, der zugleich eine existenzielle Krise mit sich bringt. Gleichzeitig
verlieren deutsche Hersteller auf dem chinesischen Markt deutlich an Absatz,
während der Import chinesischer Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride nach
Deutschland und Europa seit Jahren erheblich zunimmt (www.t-online.de/finan
zen/aktuelles/wirtschaft/id_101351492/deutsche-autoexporte-nach-china-brech
en-ein-abhaengigkeit-wird-groesser.html). Nach Einschätzung verschiedener
Marktbeobachter und Branchenanalysen gewinnen insbesondere chinesische
Hersteller aufgrund ihres günstigen Preis-Leistungs-Verhältnisses
kontinuierlich Marktanteile. Parallel hierzu gingen nach aktuellen Veröffentlichungen
innerhalb eines Jahres rund 177 000 Industriearbeitsplätze in Deutschland
verloren, wobei insbesondere energieintensive Industrien und die
Automobilbranche unter einem hohen Wettbewerbsdruck stehen (www.faz.net/agenturmeldun
gen/dpa/177-000-industriearbeitsplaetze-in-einem-jahr-verloren-20103233
6.html).
Zum 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung eine neue Förderung für
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride eingeführt. Hiervon profitieren zunehmend
auch chinesische Fahrzeughersteller. In der öffentlichen Diskussion wird darauf
hingewiesen, dass gerade preisgünstige Importfahrzeuge die
Fördervoraussetzungen besonders gut erfüllen und dadurch gegenüber deutschen und
europäischen Wettbewerbern zusätzliche Wettbewerbsvorteile erlangen (www.tagessc
hau.de/wirtschaft/verbraucher/e-auto-praemie-124.html).
Ein aktuelles Beispiel ist der in Deutschland angebotene chinesische Plug-in-
Hybrid BYD Seal U DM‑i Design AWD mit 324 PS, umfangreicher Komfort-
und Sicherheitsausstattung (u. a. Allradantrieb, Panoramaglasdach, Head-up-
Display, 360°‑Kamera, belüftete Sitze, Wärmepumpe und zahlreiche
Fahrerassistenzsysteme), der als EU-Tageszulassung bereits ab rund 34 500 Euro brutto
angeboten wird (https://suchen.mobile.de/auto/byd-seal-u-design.html). Ein
hinsichtlich Fahrzeugklasse und Nutzwert vergleichbarer deutscher
Wettbewerber, etwa der VW Tiguan eHybrid, liegt – je nach Ausstattung – regelmäßig bei
etwa 55 000 Euro brutto und damit rund 20 000 Euro höher (ebd.).
Aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
bestätigen diese Entwicklung: Im Segment der Plug-in-Hybride entfällt nach
Presseberichten annähernd ein Drittel der bewilligten Prämien auf chinesische
Hersteller, wobei BYD sogar vor Volkswagen liegt; bei den 20 am häufigsten
geförderten Modellen stammen nur noch rund 60 Prozent aus europäischer
Produktion (www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Energieeffizienz/
E-Auto_Foerderung_2026/08_August_Statistik_E-Auto-Foerderung.pdf?__blo
b=publicationFile&v=4; www.sueddeutsche.de/wirtschaft/e-auto-praemie-deuts
chland-herkunft-modelle-li.3530200?reduced=true).
Die Europäische Union verfolgt mit dem im Jahr 2025 vorgestellten EU-
Automobilpaket (Automotive Package) ausdrücklich das Ziel, die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu stärken und
hochwertige Industriearbeitsplätze in Europa zu sichern, sieht jedoch keine Kaufprämie
auf EU-Ebene vor (www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/industrie/industrieaktuel
l/eu-zentrale-inhalte-des-eu-autopakets-6955748). Vor diesem Hintergrund
stellt sich den Fragestellern die Frage, ob staatliche Kaufprämien für
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mittelbar den
Absatz preisgünstiger Importfahrzeuge aus China fördern und damit den
angestrebten Erhalt einer wettbewerbsfähigen europäischen Automobilindustrie
konterkarieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass die im vierten
Quartal 2024 eingeführten zusätzlichen EU-Ausgleichszölle auf BEV (Battery
Electric Vehicles) aus China (https://germany.representation.ec.europa.eu/
nachrichten-und-veranstaltungen/pressemitteilungen/e-autos-aus-china-e
u-erhebt-ausgleichszolle-setzt-gesprache-fort-2024-10-30_de) keinen
Effekt auf den Zugewinn von Marktanteilen der betroffenen Hersteller in
diesem Segment in Deutschland hatten (www.deloitte.com/de/de/our-thin
king/industry-thinking/blogs/2025/automotive-industry-briefing-chinesisc
he-autos-im-aufwind.html; https://auto-institut.de/automotiveinnovations/
emobility/cam-electromobility-report-2026elektromobilitaet-in-deutschlan
d-markt-und-absatztrends-im-1-halbjahr-2026/)?
2. Welcher Anteil der bislang bewilligten Fördermittel, welche aus dem
Klima- und Transformationsfonds (KTF) gespeist werden, entfällt auf
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride chinesischer Hersteller (bitte nach
Herstellern, Anzahl der Fahrzeuge und Fördervolumen aufschlüsseln)?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbswirkungen der
staatlichen Förderung vor dem Hintergrund, dass chinesische Hersteller
Fahrzeuge mit teilweise deutlich niedrigeren Verkaufspreisen als deutsche
Hersteller anbieten können?
4. Inwieweit konterkariert die deutsche Förderpolitik von Elektrofahrzeugen
und Plug-in-Hybriden nach Einschätzung der Bundesregierung
gegebenenfalls die Zielsetzungen des Industrial Accelerator Act (IAA),
insbesondere den Teilbereich der ausländischen Direktinvestitionen und strengeren
Rahmenbedingungen für außereuropäische Investoren, die die heimische
Wertschöpfung fördern sollen?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Fahrzeuge als EU-Reimporte oder Fahrzeuge mit Tageszulassung
aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Genuss von
E-Prämien kommen?
6. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes des „erstmals im Inland
zugelassenen Neufahrzeugs“ (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio
n/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-zur-umsetzung-kaufpraemie-elektrof
ahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&v=1) arbeitet die Bundesregierung
im Rahmen der Förderrichtlinie, und ist eine Förderung ausgeschlossen,
wenn ein Fahrzeug zuvor bereits im Rahmen einer Tageszulassung in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen war?
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem
Umfang Fahrzeuge auf einkommensschwächere Familienangehörige
zugelassen werden, obwohl sie überwiegend von anderen Personen genutzt
werden, welche Kontrollmechanismen bestehen zur Vermeidung
entsprechender Gestaltungsmöglichkeiten, und teilt die Bundesregierung die
Befürchtung der Fragesteller, dass es in diesem Fördersystem zu Missbrauch
kommen könnte?
8. Hat die Bundesregierung untersucht, welche Auswirkungen die staatliche
Förderung auf Absatz, Produktion, Investitionen, Wertschöpfung und
Beschäftigung der deutschen Automobilindustrie im Vergleich zu
Importfahrzeugen hat?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, in welchem Umfang die staatliche Förderung mittelbar zur Steigerung
der Marktanteile chinesischer Hersteller in Deutschland beiträgt?
10. Gibt es seitens der Bundesregierung eine Positionierung zu dem Umstand,
dass mit dem EU-Automobilpaket einerseits die europäische Automobil-
und Batterieindustrie gegenüber chinesischen Wettbewerbern gestärkt
werden soll, während andererseits nationale Kaufprämien nach
Einschätzung verschiedener Marktbeobachter auch den Absatz chinesischer
Hersteller fördern können?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderkriterien künftig stärker an
einer europäischen beziehungsweise inländischen Wertschöpfung, an
Produktionsstandorten innerhalb der Europäischen Union oder an
vergleichbaren industriepolitischen Kriterien auszurichten oder sich auf
europäischer Ebene für entsprechende Änderungen einzusetzen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, und mit welchen Strategien?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die vollständig aus dem Klima- und
Transformationsfonds finanzierte Förderung von Elektrofahrzeugen und
Plug-in-Hybriden künftig an die im Vorschlag für einen Industrial
Accelerator Act vorgesehenen „Made in Europe“- beziehungsweise
„Unionorigin“-Kriterien zu knüpfen, damit aus Mitteln deutscher Unternehmen
und Verbraucher finanzierte Kaufanreize vorrangig der europäischen bzw.
heimischen Automobilproduktion, Zulieferern und der Sicherung
deutscher Industriearbeitsplätze zugutekommen und nicht in zunehmendem
Umfang den Absatz von Fahrzeugen aus Drittstaaten fördern (www.auto-
motor-und-sport.de/verkehr/byd-mg-und-co-chinesen-profitieren-
staerkervon-e-auto-praemie/), und wenn nein, aus welchen wirtschaftlichen,
rechtlichen oder handelspolitischen Gründen hält die Bundesregierung eine
solche Verknüpfung nicht für erforderlich beziehungsweise nicht für
möglich?
13. Welche Wirksamkeit im Hinblick auf die Ziele der Sicherung des
Industriestandorts Deutschland und der Umsetzung der Dekarbonisierung der
deutschen Wirtschaft schreibt die Bundesregierung aktuell dem KTF zu,
wenn dessen Mittel teilweise an ausländische Produzenten abfließen, die
keine oder kaum industrielle CO2-Vorgaben kennen bzw. umsetzen?
14. Erarbeitet sich die Bundesregierung eine Positionierung hinsichtlich der
Haltung der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) zu Nachhaltigkeit und
Ressourcenschonung, welche den Kauf-Firmenfuhrpark nicht auf Elektro
umstellt, mit folgenden Argumenten: Anschaffungspreise von E‑Fahrzeugen
aufgrund Dienstwagenregelung überproportional hoch, Restwert am
Gebrauchtwagenmarkt niedriger als bei Verbrennern wegen mangelnder
Nachfrage, Veraltung aktueller Technik rasant, und wenn ja, wie lautet
diese (www.welt.de/wirtschaft/article6a63698eb9a97a04edfd93d9/schwar
z-gruppe-kehrt-zurueck-zum-verbrenner-darum-verbietet-lidl-elektro-dien
stwagen.html)?
Berlin, den 28. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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