Schriftliche Frage 14 von Robin Jünger (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner Sicht zunehmende Sorge in der Bevölkerung, dass die Einführung eines digitalen Euro langfris…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 14 von Robin Jünger (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner Sicht zunehmende Sorge in der Bevölkerung, dass die Einführung eines digitalen Euro langfris…
Frage 14 (Robin Jünger, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner Sicht zunehmende Sorge in der Bevölkerung, dass die Einführung eines digitalen Euro langfristig zu einer Verdrängung des Bargelds führen könnte, und welche Maßnahmen ergreift sie konkret, um sicherzustellen, dass Bargeld nicht durch digitale Zahlungsformen schleichend ersetzt wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Januar 2026:
Die Bundesregierung misst der generellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Bargeld große Bedeutung bei. Sie bekennt sich ausdrücklich zum Fortbestand des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel. Auch die Zentralbanken des Eurosystems verfolgen mit ihrer Bargeldstrategie das Ziel, dass Euro-Banknoten und -Münzen auch in Zukunft als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel breit verfügbar und allgemein akzeptiert sind. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz weiterhin gut gewährleistet (siehe Monatsbericht der Deutschen Bundesbank „Bargeldakzeptanz in Deutschland“ vom 19. Dezember 2025). Zugleich nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Akzeptanz von unbaren Zahlungsmitteln in den letzten Jahren gestiegen ist, da viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile unbare Zahlungsmittel bevorzugen (vgl. Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, Stand: Dezember 2024, S. 31). Bereits heute ist Euro-Bargeld nach Unionsrecht das gesetzliche Zahlungsmittel in der Eurozone. Zudem sind auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen bereits fortgeschritten. Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (abrufbar hier: https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52023PC0364). Der Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. So soll u. a. der einfache Zugang zu Bargeld und dessen weitflächige Annahme sichergestellt werden. Die Bundesregierung begrüßt diesen Legislativvorschlag, da er die Rolle von Bargeld langfristig sicherstellt. Ferner wird durch den Rechtsakt sichergestellt, dass ein digitaler Euro das Bargeld nur ergänzt und nicht ersetzt.
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