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Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3039 · Antrag · Original ↗

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Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3039 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Diana Zimmer, Christian Reck, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Enrico Komning, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Steffen Janich, Rocco Kever, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Edgar Naujok, Andreas Paul, Denis Pauli, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, René Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Mathias Weiser, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die verbindliche Annahme von Bargeld in Euro als gesetzlichem Zahlungsmittel im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Dienstleistungen mit unmittelbarem persönlichem Kundenkontakt sicherstellt. Die Verpflichtung soll ausschließlich für Transaktionen gelten, die im direkten Kontakt zwischen zahlendem Kunden und empfangendem Unternehmen erfolgen. Ausdrücklich nicht erfasst sind automatisierte Kassensysteme, Selbstbedienungsautomaten, Online-Handel oder Dienstleistungen, die ausschließlich digital angeboten und abgewickelt werden. Der Gesetzentwurf soll den Grundsätzen des Artikels 128 AEUV1 und des EuGH-Urteils C-422/19 und C-423/192 Rechnung tragen, eine freie Wahl des Zahlungsmittels gewährleisten und ohne Einführung gesetzlicher Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen auskommen. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, sich im noch laufenden EU- Gesetzgebungsverfahren zur Verordnung über den rechtlichen Status von Euro-Banknoten und -Münzen (COM(2023) 364 final; 2023/0208(COD)3) sowie zur Verordnung über den 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Artikel 128, Absatz 1; https://eur-lex.eu- ropa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12012E/TXT 2 Urteil des EuGH vom 26. Januar 2021 in den verbundenen Rechtssachen C-422/19 und C-423/19; https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=236962&pageIndex=0&do- clang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 3 Vorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52023PC0364 digitalen Euro (COM(2023) 369 final; 2023/0211(COD)4) dafür einzusetzen, dass den Organen der Europäischen Union keine Befugnisse übertragen werden, durch delegierte Rechtsakte Ausnahmen vom Grundsatz der obligatorischen Annahme von Euro- Bargeld festlegen oder die Ausübung des nationalen Währungsrechts in vergleichbarer Weise einschränken zu können. Der Gesetzentwurf soll darüber hinaus insbesondere regeln, dass – jeder im Geltungsbereich tätige Einzelhändler, Gastronomiebetrieb und Dienstleister mit persönlichem Kundenkontakt verpflichtet ist, Bargeldzahlungen in Euro anzunehmen; – die Verweigerung der Bargeldannahme unzulässig ist, insbesondere um Benachteiligungen von Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln sowie von Bürgern, die digitale Zahlungsarten aus persönlichen Gründen nicht nutzen, zu vermeiden; – geeignete Instrumente vorgesehen werden, die eine effektive Durchsetzung der Bargeldannahmepflicht gewährleisten; – eine angemessene Übergangsfrist nach Inkrafttreten eingeräumt wird, um Händlern die Anpassung zu ermöglichen, und Informationskampagnen durch die Bundesregierung durchgeführt werden, um die Regelung bekannt zu machen. Berlin, den 2. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung 1. Sachverhalt Bargeld in Euro ist nach Artikel 128 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das einzig gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum.5,6,7 Dennoch wird in der Praxis zunehmend die Annahme von Bargeld verweigert8,9, insbesondere im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen. Dies führt zu einem Bedeutungsverlust des Bargelds und schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein. Bargeld besitzt gemäß § 14 des Bundesbankgesetzes10 den Status des einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels. Seine Nutzung und sein Besitz sind durch die Rechtsprechung als Ausprägungen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (Artikel 14 des Grundgesetzes) sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 des Grundgesetzes) anerkannt. Dieser grundrechtliche Schutz verdeutlicht, dass der Zugang zu Bargeld und seine Nutzung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch verfassungsrechtlich relevante Freiheitsdimensionen besitzen. 4 Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des Digitalen Euro; https://eur-lex.europa.eu/legal-con- tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52023PC0369 5 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Artikel 128; https://eur-lex.europa.eu/legal-con- tent/DE/TXT/?uri=CELEX:12012E/TXT 6 Verordnung (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die Verhütung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202401640 7 Zusammenfassung 2024/1640: https://kpmg-law.de/das-eu-geldwaeschepaket-schafft-einen-einheitlichen-rechtsrahmen/ 8 Arounopoulos, Stephan: Dürfen Geschäfte die Bargeldzahlung verweigern?; 2023; www.s-payment.com/newsroom/payment-blog/artikel-5- bargeldablehnung-im-handel.html 9 Böhm, Markus: Gravis nimmt ab sofort kein Bargeld mehr an; 2023; www.spiegel.de/netzwelt/web/gravis-alle-40-filialen-nehmen-ab- sofortkein-bargeld-mehr-an-a-7b8dadeb-3f74-4e97-9e78-42a19c021d35 10 Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 14, Notenausgabe; www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Fällen C-422/19 und C-423/19 vom 26. Januar 2021 bestätigt, dass nationale Regelungen die Annahmepflicht stärken können, solange sie proportional und nicht diskriminierend sind11. In Deutschland fehlt jedoch eine klare gesetzliche Verpflichtung, was zu Unsicherheiten führt und soziale Ausgrenzung – insbesondere bei älteren Menschen und Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln – herbeiführen oder verschärfen kann. Die EU hat Obergrenzen für Bargeldzahlungen beschlossen, die wir ablehnen, da sie die Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels einschränken und nicht mit dem Status des Bargelds als gesetzlichem Zahlungsmittel vereinbar sind.12 Stattdessen fordern wir eine nationale Regelung, die ohne solche Grenzen auskommt und die Annahmepflicht strikt durchsetzt. Eine solche Regelung würde der Strategie der Europäischen Zentralbank (EZB) entsprechen, die den freien Zugang zu Bargeld als wesentlichen Bestandteil des Eurosystems betont und das Vertrauen der Bürger in Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel stärken will.13. 2. Lösung Der vorliegende Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Annahmepflicht verbindlich regelt. Dies schützt Verbraucherrechte, fördert Inklusion und stärkt das Vertrauen in das Währungssystem. Eine Übergangsfrist und Informationskampagnen erleichtern die Umsetzung. Ohne gesetzliche Regelung droht eine weitere Digitalisierung des Zahlungsverkehrs auf Kosten vulnerabler Gruppen. Vergleichbare Initiativen in anderen Ländern (z. B. Schweden mit seiner Bargeldakzeptanz-Debatte) zeigen, dass nationale Pflichten machbar und notwendig sind.14,15 3. Kosten Die Umsetzung verursacht minimale Kosten für den Bund, da bestehende Aufsichtsbehörden (z. B. Verbraucherschutzämter) die Durchsetzung übernehmen können, ohne neue Institutionen zu schaffen. Schätzungen zu ähnlichen Regelungen deuten auf jährliche administrative Mehraufwände im niedrigen Millionenbereich hin (ca. 1 bis 5 Mio. Euro, basierend auf Kosten pro Transaktion und Handelsvolumen), die durch effiziente digitale Meldesysteme minimiert werden16. Für Unternehmen entstehen Anpassungskosten, z. B. für Kassensysteme und Schulungen (ca. 500 bis 1.500 Euro pro Betrieb), die durch die Übergangsfrist gemindert werden und oft niedriger ausfallen als Kosten für bargeldlose Alternativen17. Insgesamt überwiegen die Vorteile, da Bargeldakzeptanz neben ihrer gesellschaftlichen Bedeutung auch wirtschaftliche Stabilität bietet: Sie verringert Abhängigkeiten von digitalen Zahlungssystemen, vermeidet laufende Transaktionsgebühren externer Anbieter und stärkt damit die betriebliche Planbarkeit und Kostensicherheit im Einzelhandel18. 11 Urteil des EuGH vom 26. Januar 2021 in den verbundenen Rechtssachen C-422/19 und C-423/19; https://curia.europa.eu/ju- ris/document/document.jsf?text=&docid=236962&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 12 Verordnung (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die Verhütung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202401640 13 Bargeldstrategie des Eurosystems der EZB: www.ecb.europa.eu/euro/cash_strategy/html/index.de.html. 14 Perfect Money: Schweden – Warum Bargeld unverzichtbar bleibt; www.perfect-money.de/schweden-bargeld-unverzichtbar/ 15 Norbert Häring: In Schweden entsteht ein Recht auf Barzahlung; https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/schweden-recht-auf-barzah- lung/ 16 Deutsche Bundesbank: Kosten der Bargeldzahlung im Einzelhandel, 2019; www.bundesbank.de/de/publikationen/berichte/studien/ kostender-bargeldzahlung-im-einzelhandel-776464 17 Nexi Germany: Bargeld – Das sind die Kosten für Händler, 2023; www.nexi.de/de/insights/blog/2023/01/bargeld-das-sind-die-kosten- fuerhaendler 18 Krüger, M. / Seitz, F.: Kosten und Nutzen des Bargelds und unbarer Zahlungsinstrumente – Modul 2: Der Nutzen von Bargeld, 2022; www.researchgate.net/publication/344950023_Studie_im_Auftrag_der_Kosten_und_Nutzen_des_Bargelds_und_unbarer_ Zahlungsinstrumente_Modul_2_Der_Nutzen_von_Bargeld Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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