Schriftliche Frage 13 von Robin Jünger (AfD): Inwieweit ist die Bundesregierung aktiv an den gesetzgeberischen Vorbereitungen zum digitalen Euro auf EU-Ebene beteiligt, und welche eigene…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 13 von Robin Jünger (AfD): Inwieweit ist die Bundesregierung aktiv an den gesetzgeberischen Vorbereitungen zum digitalen Euro auf EU-Ebene beteiligt, und welche eigene…
Frage 13 (Robin Jünger, AfD):
Inwieweit ist die Bundesregierung aktiv an den gesetzgeberischen Vorbereitungen zum digitalen Euro auf EU-Ebene beteiligt, und welche eigenen gesetzgeberischen Maßnahmen plant sie auf nationaler Ebene, um mögliche Marktverzerrungen durch die Rolle der Europäischen Zentralbank als Zahlungsanbieter zu verhindern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Januar 2026:
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro. Diesen Vorschlag hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet. Am 19. Dezember 2025 hat der Rat seine Verhandlungsposition zum Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro bestimmt. Mit dem Legislativvorschlag wird der rechtliche Rahmen für die mögliche Ausgabe des digitalen Euro festgelegt. Zudem hat der Rat am 19. Dezember 2025 seine Verhandlungsposition zum Legislativvorschlag über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmt. Dieser Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. Beide Legislativvorschläge sehen vor, dass ein digitaler Euro für die Bürgerinnen und Bürger das Bargeld ergänzen und nicht ersetzen soll. Die Bundesregierung war an den Beratungen im Rat beteiligt. Der europäische Gesetzgebungsprozess dauert an. Mit dem vereinbarten Standpunkt kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den digitalen Euro und den Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel aufnehmen, die jedoch noch ausstehen. Nach gegenwärtigem Stand der Verhandlungen sieht der Rechtsakt zum digitalen Euro nicht vor, dass die Europäische Zentralbank als „Zahlungsanbieter“ auftreten soll. Vielmehr soll die Distribution des digitalen Euro durch Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister erfolgen.
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