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Schriftliche Frage 13 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung bisher innerhalb der Bundesministerien getroffen, um bei einer möglichen Einführung…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 13 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung bisher innerhalb der Bundesministerien getroffen, um bei einer möglichen Einführung… Frage 13 (Robin Jünger, AfD): Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung bisher innerhalb der Bundesministerien getroffen, um bei einer möglichen Einführung des digitalen Euro die digitale Zahlungsinfrastruktur in Deutschland zu integrieren, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die datenschutzrechtlichen Herausforderungen gegenüber der bisherigen Bargeldnutzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Januar 2026: Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro. Das europäische Gesetzgebungsverfahren hierzu dauert an. Die Europäische Zentralbank befindet sich gegenwärtig noch in einer Vorbereitungsphase und wird erst nach Abschluss des Legislativverfahrens eine Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euro treffen. Die Bundesregierung begleitet den europäischen Gesetzgebungsprozess und wird mit „konkreten Vorbereitungen“ beginnen, sobald eine Entscheidung zur Einführung getroffen wurde. Teil des Pakets zur einheitlichen Währung der Europäischen Kommission ist ferner ein Legislativvorschlag für eine Verordnung über Euro- Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dieser Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro- Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. Ein digitaler Euro für Bürgerinnen und Bürger soll das Bargeld somit ergänzen und nicht ersetzen. Zudem soll der digitale Euro die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Nach gegenwärtigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens soll der digitale Euro höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.

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