Hebammenwissenschaftlicher Fachbereichstag e.V. (HWFT)
Text
Hebammenwissenschaftlicher Fachbereichstag e.V. (HWFT)
Tätigkeit: Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
Durch die Einreichung von Stellungnahmen und Teilnahme an Anhörungsverfahren im Feld der Gesundheitsversorgung von Frauen und Familien sowie der akademischen Ausbildung von Hebammen werden die Interessen der Mitglieder zu Gesetzgebungsverfahren des Bundes eingebracht und vertreten. Über Positionspapiere, Einladungen zu Tagungen und Ansprache wird der direkte Kontakt zu gesundheitspolitischen Vertreter: innen des Deutschen Bundestages gesucht, um sich im Sinne der Interessen der Mitgliedshochschulen für eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums von Hebammen, der hebammenwissenschaftlichen Forschung, Fort- und Weiterbildung sowie der geburtshilflichen Versorgung von Frauen und Familien in Deutschland einzusetzen.
Interessenbereiche: Hochschulbildung; Familienpolitik; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Referentenentwurf des BMG zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikation in Heilberufen: Wir setzten uns für die Neuregelung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ein und unterstützen den Verzicht auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung sowie den Aufbau einer zentralen Stelle zur Erfassung der Anträge zur Berufsanerkennung von Hebammen aus Drittstaaten.
Wir setzten uns dafür ein, dass Kenntnisprüfung bzw. der Anpassungslehrgang mit Abschlussprüfung analog und vollumfänglich zu den Kompetenzen nach Anlage1 Heb StPrV erfolgen.
- Entwurf eines delegierten Rechtsakts nebst Anhang zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG: Stellungnahme Entwurf der EU-Kommission zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts nebst Anhang zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG in Bezug auf die Ausbildungsanforderungen für den Beruf Hebamme,
Ziel der Stellungnahme ist es, eine Anpassung der EU-Richtlinie auf Grundlage der Empfehlungen der internationalen Hebammenvertretung ICM (International Confederation of Midwive) zu ermöglichen und somit die EU-Mindestanforderungen für Hebammen an international anerkannte Kompetenzstandards zu erreichen.
Relationen
Keine Relationen.