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Bundesverband Lebensrecht e.V.

lobbyregister / register_entry 17.12.2024 · Original ↗

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Bundesverband Lebensrecht e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Bereitstellung von fachlicher Expertise/Informationen zu allen bioethischen Bereichen (u.a. assistierter Suizid, Euthanasie, Abtreibung, Stammzellforschung, Leihmutterschaft, Embryonenschutzgesetz, IVF, PID, NIPT) Vorschläge für und Förderung von Beratung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt, Hospiz- und palliativer Versorgung, Unterstützung von Frauen/Familien, Aufklärung/Bildung zu bioethischen Themen etc. Stellungnahmen und Gespräche/Vorträge zu aktuellen bioethischen Entwicklungen im In- und Ausland Analyse von Maßnahmen zu reproduktiven Rechten/Gesundheit und Vorschläge zur Förderung der Emanzipation und Bildung von Frauen Werbung/Vorschläge für den besseren Schutz von Menschen mit Krankheiten/Behinderungen/genetischen Besonderheiten vor und nach der Geburt, Inklusion Interessenbereiche: Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Berufliche Bildung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Gesetzgebung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Opferschutz; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kinder- und Jugendpolitik; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Strafrecht; Schulische Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Vorübergehender Erhalt von § 218 StGB ff., Prüfung im Hinblick auf Wirksamkeit: § 218 ff. StGB soll zunächst bestehen bleiben. Das Gesetz soll gemäß eigener Vorgaben im Hinblick auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Die Beratungsqualität der staatlich anerkannten Beratungsstellen soll überprüft werden. Es soll eine vollständige Abtreibungsstatistik erstellt werden (Meldepflicht). Weitere Studien im Hinblick auf die Motive von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, zu einer Abtreibung zu gehen, sollen erstellt werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte mit Erkenntnissen aus diesen Punkten sowie der wissenschaftlichen Grundlage der Embryologie soll geführt werden. - Enge Entscheidungsregelung bei der Organspende: Beibehaltung der Entscheidungsregelung bei Organ- und Gewebespende. Vollständige Aufklärung der Menschen, die einen Organspendeausweis haben oder wollen. Insbesondere über Veränderung der Therapie und des Therapieziels im Sterbeprozess/bei erwartetem Hirntod (von patientenzentrierter palliativer Versorgung im Sterbeprozess zu spenderzentrierter Intensivmedizin für den Organerhalt) und in Bezug auf die Vorgehensweise vor, bei und nach der Organentnahme. Genaue Aufklärung über Hirntod. Keine Ausweitung der Todeskriterien auf Herz-Kreislauf-Stillstand. - Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht: Im Bundesverfassungsgericht sollten ausschließlich Richterinnen und Richter tätig sein, die die Grundlagen unserer Verfassung (Menschenwürde, Grundrechte und Status vorgeburtlicher Kinder) uneingeschränkt vertreten und wahren. Daher plädieren wir dafür, anstelle einer vorgeschlagenen Kandidatin, die diese Voraussetzung aus unserer Sicht nicht erfüllt, eine/n andere/n Kandidaten/-in zu wählen.

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