Schriftliche Frage 58 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Klage der Nord Stream 2 AG gegen den Rat der Europäischen Union, die am 12. Januar 2026 im…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 58 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Klage der Nord Stream 2 AG gegen den Rat der Europäischen Union, die am 12. Januar 2026 im…
Frage 58 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Klage der Nord Stream 2 AG gegen den Rat der Europäischen Union, die am 12. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde (https://eur-lex.europa.eu/legal-conten t/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202600178) und laut Medienberichten auf eine Ermöglichung der Instandhaltung und Inbetriebnahme zumindest des intakten Pipelinestranges zielt (www.handelsblat t.com/politik/deutschland/gasversorgung-nord-str eam-2-ag-klagt-gegen-eu-sanktionen/100191115. html?mls-token=f20842dd9e5228fa17c28af5c887 18a38afa589860a1175df590fa1873c7510485ec5c 43252aa6e7be9bacd3359dd6f20100191115&ut m_medium=in&utm_source=app&utm_campaig n=verschenken), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Betrieb der Nord-Stream-2-Pipeline als Teil eines russisch-US-amerikanischen Energie- Deals gegen ihren erklärten Willen (www.bundesr egierung.de/breg-de/aktuelles/slenskyj-in-berlin-2 350758) ihrer Kontrolle und der Kontrolle der EU entzogen und wieder aufgenommen wird?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Januar 2026:
Die Bundesregierung hat die Klageerhebung durch die Nord Stream 2 AG zur Kenntnis genommen. Unabhängig von dem gegenüber den Nord-Stream-Pipelines seitens der EU verhängten Transaktionsverbot verfügt die Nord-Stream-2-Pipeline weiterhin nicht über die für ihren Betrieb notwendige Zertifizierung, ist nie an einem der beiden Stränge aufgrund der Sabotage vom September 2022 nicht funktionsfähig und seit 2019 mit Sanktionen des US-Kongresses belegt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegen eine Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ein. Dazu stimmt sie sich eng mit relevanten Partnern ab.
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