Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2
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Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/304
21. Wahlperiode 02.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Robin Wagener, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra
Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Luise Amtsberg, Andreas
Audretsch, Lisa Badum, Felix Banaszak, Katharina Beck, Agnieszka Brugger,
Katrin Göring-Eckardt, Claudia Müller, Sara Nanni, Dr. Sebastian Schäfer,
Kassem Taher Saleh, Dr. Julia Verlinden, Johannes Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2
Die russische Regierung unter Präsident Wladimir Putin hat wiederholt ihre
Bereitschaft gezeigt, Energielieferungen als massives Druckmittel gegen
Deutschland und andere europäischen Staaten zu verwenden: Im Jahr 2022 ließ
sie deutsche Gasspeicher systematisch leerlaufen, um die Energiepreise für
Menschen und Unternehmen in Deutschland in die Höhe zu treiben und damit
Druck auf die deutsche Wirtschaft und Regierung auszuüben. Zudem musste
2022 unter Hochdruck die von Russland politisch gesteuerte Liquidierung von
Gasprom-Germania vereitelt werden, um die Versorgungssicherheit in
Deutschland zu gewährleisten und eine weitere Explosion der Energiepreise für die
Bevölkerung zu verhindern. In Summe hat Russland versucht, Deutschland über
die Zusammenarbeit in der Energiepolitik politisch zu destabilisieren und
dadurch zu schwächen. In den vergangenen Jahren konnte sich Deutschland nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dank einer bemerkenswerten
politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kraftanstrengung aus der
Abhängigkeit von russischem Gas und Öl befreien. Zeitgleich wurde der
Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa deutlich beschleunigt:
Sie stellen heute eine zentrale Säule der Energieversorgung dar, senken die
Energiepreise für Menschen und Unternehmen, leisten einen Beitrag zum
Klimaschutz und stärken zugleich die nationale und europäische Sicherheit. Mit
dem Wasserstoff-Kernnetz wurden außerdem die Weichen für eine grüne
Wasserstoffwirtschaft gestellt, die beispielsweise für die energieintensive
Grundstoffindustrie entscheidend ist. Deutschland konnte nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller so viel Vertrauen bei wichtigen Partnern
zurückgewinnen und sich der energiepolitischen Erpressung durch Russland entziehen.
Umso besorgniserregender sind aktuelle Entwicklungen: Die Pipeline Nord
Stream 2, deren Zertifizierung der damalige Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck 2022 nur zwei Tage vor der russischen
Vollinvasion in der Ukraine stoppte, ist zurück in der öffentlichen Debatte. Es gibt
Interessenbekundungen eines US-amerikanischen Investors aus dem Umfeld
von US-Präsident Donald Trump mit der Absicht, die Pipeline zu erwerben und
für den Import russischen Gases zu reaktivieren (www.faz.net/aktuell/wirtschaf
t/mehr-wirtschaft/stephen-lynch-ein-us-investor-will-nord-stream-2-kaufen-110
128881.html). Die Insolvenz der Nord Stream 2 AG, einer 100-prozentigen
Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom, wurde auf den letzten Metern
verhindert. Nicht bekannt ist, ob das jetzt SPD-geführte Bundesministerium der
Finanzen in diesem Kontext eine Rolle gespielt hat. Auch der Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD schließt neue Energielieferungen aus Russland
nicht explizit aus. Die hier sichtbaren Muster sind nicht neu. Wie von aktuellen
Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ (Berichterstattung u. a. vom 16. Mai
2025) erneut hervorgehoben wird, waren die mit Nord Stream 2 verbundenen
Risiken für die deutsche Versorgungssicherheit auch der damaligen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bekannt. Dennoch wurden diese Risiken in Kauf
genommen. Die Billigung und Unterstützung des Projektes wurde nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller hinter vermeintlich fehlender
Handhabe der Bundesregierung durch mangelhafte Regeln zur Investitionssicherung
versteckt. Nord Stream 2 wurde als rein privatwirtschaftliches Vorhaben
dargestellt. Das jedoch war es nie. Eine Rückkehr zu Energieimporten aus Russland
würde zur Finanzierung der russischen Kriegswirtschaft beitragen und die
energiepolitische Unabhängigkeit Europas gefährden. Dahin gehende Überlegungen
stoßen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zurecht auf
Unverständnis unserer europäischen Partner. Im Gegensatz zu diesen in Deutschland
aufkommenden Stimmen will die EU-Kommission die Einfuhr von russischem
Gas, Öl und Uran in die Europäische Union (EU) bis Ende 2027 vollständig
verbieten und plant, den Mitgliedstaaten in den nächsten Monaten hierzu einen
konkreten Plan vorzulegen. Es bedarf daher aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller dringend einer klaren Absage der Bundesregierung an die Nutzung
der Nord-Stream-2-Pipeline für den Import russischen Gases sowie eine
Klarstellung der Rolle der Bundesregierung im Nachlassverfahren der Nord
Stream 2 AG. In ihrer Außen- und Energiepolitik muss die Bundesregierung
sicherstellen, dass die Energieabhängigkeit von Autokratien weiter reduziert
und neue fossile Lock-Ins vermieden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Vermeidung des Konkurses der Nord Stream 2 AG?
a) Hängt die weitere Geltung der Genehmigungen der Pipeline Nord
Stream 2 nach Ansicht der Bundesregierung an der erfolgten
Abwendung des Konkurses der Nord Stream 2 AG oder besteht die Geltung
der bestehenden Genehmigungen unabhängig davon?
b) Wenn die Geltung als unabhängig von der Frage des Konkurses
beurteilt wird, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu
diesem Schluss?
c) Wenn die Geltung nicht als unabhängig von der Frage des Konkurses
beurteilt wird, welche Genehmigungen wären nach Einschätzung der
Bundesregierung von einem Konkurs betroffen gewesen?
d) Auf welche Auswirkungen auf bestehende und ausstehende
Genehmigungsprozesse der Pipeline hatte sich die Bundesregierung für den
Fall eines Konkurses der Nord Stream 2 AG vorbereitet?
2. Ist der Bundesregierung der Nachlassvertrag (Dividendenausgleich)
bekannt, der den Konkurs der Nord Stream 2 AG abwendete, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
3. Welche der an der Nord Stream 2 AG beteiligten Unternehmen haben
nach Kenntnis der Bundesregierung einer Gläubigervereinbarung bzw.
einem Schuldenschnitt zugestimmt, und war eine Mehrheit der Gläubiger
für einen Schuldenschnitt zur Abwendung des Konkurses ausreichend?
4. Hat die Bundesregierung sich mit dem bundeseigenen Konzern Uniper SE
über einen Schuldenschnitt der Nord Stream 2 AG beraten, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
5. In welchem Umfang hat das bundeseigene Unternehmen Uniper SE auf
Forderungen gegenüber der Nord Stream 2 AG verzichtet, und welcher
Betrag der ursprünglich investierten rund 950 Mio. Euro gilt nach
aktuellem Stand als verloren oder abgeschrieben?
6. Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Entscheidung der
bundeseigenen Uniper SE informiert, fand dieser Verzicht die Billigung der
Bundesregierung, und wenn ja, warum bzw. wenn nein, plant die
Bundesregierung, den Nachlassvertrag anzufechten?
7. Sieht die Bundesregierung Vorteile in einer Restrukturierung der Nord
Stream 2 AG, und wenn ja, welche?
8. Wie ist das Mitspracherecht der bestehenden Investoren (etwa des sich in
Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmens Uniper SE) bei einem
potenziellen Verkauf oder bei dem Einstieg neuer Investoren in die Nord
Stream 2 AG ausgestaltet?
9. Hat die Bundesregierung, etwa über das bundeseigene Unternehmen
Uniper SE, auf die Schaffung von Strukturen hingewirkt, die ein
Mitspracherecht bestehender Investoren bei einem potenziellen Verkauf oder bei dem
Einstieg neuer Investoren in die Nord Stream AG erlauben, wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt, und in welcher Form?
10. Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung für den Fall
eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von Anteilen
daran durch neue Investoren vor, die eine Reaktivierung der Pipeline für den
Import russischen Gases planen?
11. Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung speziell für
den Fall eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von
Anteilen daran durch den US-amerikanischen Investor Stephen Lynch vor?
12. Wurden von der Bundesregierung oder im Auftrag der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2025 Gespräche mit Stephen Lynch oder seinem
Umfeld geführt, und wenn ja, welche Kontakte gab es mit Stephen Lynch
oder seinem Umfeld (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und unter
Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)?
13. Ist die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller korrekt, dass
Deutschland keine Möglichkeit hat, bei einem Verkauf von Nord Stream 2
eine Investitionsprüfung durchzuführen, weil das deutsche
Investitionsprüfungsrecht hier noch keine Handhabe erlaubt?
14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, etwa Anpassungen im
Außenwirtschaftsrecht, um einen Einstieg ausländischer Investoren in kritische
Energieinfrastruktur künftig besser überprüfen zu können?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
15. War das Bundesministerium der Finanzen in Verfahren zur Entschädigung
von Kleingläubigern der Nord Stream 2 AG involviert?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Gab es Kontakte oder Gespräche zwischen deutschen und US-
amerikanischen Behörden, um eine Befriedigung der verbliebenen
Kleingläubiger trotz amerikanischer Sanktionen zu erreichen, und
wenn ja, welche Stellen waren daran beteiligt?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Banken, Sparkassen
oder sonstigen Unternehmen trotz bestehender US-Sanktionen gegen
Nord Stream 2 Geld an die Transliq AG überwiesen haben (das diese
dann z. B. zur Auszahlung von Kleingläubigern der Nord Stream 2
AG nutzen konnte; www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommer
n/Erster-Kleinglaeubiger-erhaelt-Geld-von-Nord-Stream-2-AG,nordstr
eam992.html), wenn ja, um welche Banken, Sparkassen oder
sonstigen Unternehmen handelte es sich, und hat die Bundesregierung
möglicherweise diesen Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen
hierbei geholfen, z. B. indem die Bundesregierung oder ihr
nachgeordnete Behörden sich gegenüber den relevanten US-amerikanischen
Institutionen bemüht hat bzw. bemüht haben, Sanktionen in diesem
Fall zu verhindern?
16. Zu welchen Kontakten kam es im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
10. Mai 2025 zwischen Vertreterinnen oder Vertretern der
Bundesregierung und
a) Vertreterinnen oder Vertretern der Uniper SE,
b) Vertreterinnen oder Vertretern der Sparkasse Vorpommern,
c) Vertreterinnen oder Vertretern der Nord Stream 2 AG?
17. Hatte die Bundesregierung seit 2024 Kontakt mit der Kanzlei Wilmer
Cutler Pickering Hale and Dorr LLP (WilmerHale), wenn ja, auch zu Fragen
im Zusammenhang mit der Nord Stream 2 AG, wenn ja, wann, und in
welchem Rahmen (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und unter
Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
aktualisierten REPowerEU-Fahrplan zum endgültigen Ende von Gasimporten
aus Russland bis 2027, der am 6. Mai 2025 von der Europäische
Kommission (EU-KOM) vorgelegt wurde?
a) Erübrigt sich aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Fahrplan die
Nutzung von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 für den Import von
russischem Gas, und wenn nein, warum nicht?
b) Ist es die Absicht der Bundesregierung, sicherzustellen, dass ab Ende
des Jahres 2027 kein russisches Gas mehr nach Deutschland importiert
wird?
19. Hat es seitens der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Gespräche mit
den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, Polens, der Ukraine oder
des Baltikums über die Zukunft der Nord Stream 2 AG bzw. der Pipelines
Nord Stream 1 und Nord Stream 2 gegeben, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
20. In welchem Zusammenhang stehen alle Fragen rund um Nord Stream 2 zu
den aktuell laufenden Verhandlungen der Trump-Administration mit Blick
auf den Krieg in der Ukraine?
a) Wie sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des russischen
Außenministers Sergei Lawrow zu verstehen (vgl. www.t-online.de/kl
ima/leben-umwelt/id_100653282/nord-stream-lawrow-bestaetigt-gesp
raeche-mit-usa-ueber-pipeline.html)?
b) Gab es Gespräche mit der russischen Regierung zu Nord Stream 2 und
allen Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit
welchem Ziel?
c) Gab es im Rahmen der transatlantischen Regierungskonsultationen zur
Erreichung eines Waffenstillstands in der Ukraine auch Gespräche mit
der US-amerikanischen Regierung zu Nord Stream 2 und allen
Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit welchem Ziel und
Ergebnis?
21. Auf welche Auswirkungen bereitet die Bundesregierung sich für den Fall
vor, dass der Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen umgesetzt wird, Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in ein weiteres
Sanktionspaket gegen Russland aufzunehmen, unterstützt die
Bundesregierung diesen Vorschlag der Kommissionspräsidentin, und wenn nein,
warum nicht?
22. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der
Inbetriebnahme der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 zum Import fossilen
Erdgases und der Dekarbonisierungsverpflichtung Deutschlands und der
EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, welches vorsieht,
Klimaneutralität bis 2045 (bzw. 2050) zu erreichen?
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Energiekrise in Bezug auf die Notwendigkeit, ihre Außen- und Energiepolitik so
auszurichten, dass in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern die
Energieabhängigkeit von Autokratien weltweit weiter reduziert wird?
Berlin, den 21. Mai 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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