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Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 21/304 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/304 21. Wahlperiode 02.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Robin Wagener, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Luise Amtsberg, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Felix Banaszak, Katharina Beck, Agnieszka Brugger, Katrin Göring-Eckardt, Claudia Müller, Sara Nanni, Dr. Sebastian Schäfer, Kassem Taher Saleh, Dr. Julia Verlinden, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2 Die russische Regierung unter Präsident Wladimir Putin hat wiederholt ihre Bereitschaft gezeigt, Energielieferungen als massives Druckmittel gegen Deutschland und andere europäischen Staaten zu verwenden: Im Jahr 2022 ließ sie deutsche Gasspeicher systematisch leerlaufen, um die Energiepreise für Menschen und Unternehmen in Deutschland in die Höhe zu treiben und damit Druck auf die deutsche Wirtschaft und Regierung auszuüben. Zudem musste 2022 unter Hochdruck die von Russland politisch gesteuerte Liquidierung von Gasprom-Germania vereitelt werden, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und eine weitere Explosion der Energiepreise für die Bevölkerung zu verhindern. In Summe hat Russland versucht, Deutschland über die Zusammenarbeit in der Energiepolitik politisch zu destabilisieren und dadurch zu schwächen. In den vergangenen Jahren konnte sich Deutschland nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dank einer bemerkenswerten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kraftanstrengung aus der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl befreien. Zeitgleich wurde der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa deutlich beschleunigt: Sie stellen heute eine zentrale Säule der Energieversorgung dar, senken die Energiepreise für Menschen und Unternehmen, leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und stärken zugleich die nationale und europäische Sicherheit. Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wurden außerdem die Weichen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft gestellt, die beispielsweise für die energieintensive Grundstoffindustrie entscheidend ist. Deutschland konnte nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller so viel Vertrauen bei wichtigen Partnern zurückgewinnen und sich der energiepolitischen Erpressung durch Russland entziehen. Umso besorgniserregender sind aktuelle Entwicklungen: Die Pipeline Nord Stream 2, deren Zertifizierung der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck 2022 nur zwei Tage vor der russischen Vollinvasion in der Ukraine stoppte, ist zurück in der öffentlichen Debatte. Es gibt Interessenbekundungen eines US-amerikanischen Investors aus dem Umfeld von US-Präsident Donald Trump mit der Absicht, die Pipeline zu erwerben und für den Import russischen Gases zu reaktivieren (www.faz.net/aktuell/wirtschaf t/mehr-wirtschaft/stephen-lynch-ein-us-investor-will-nord-stream-2-kaufen-110 128881.html). Die Insolvenz der Nord Stream 2 AG, einer 100-prozentigen Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom, wurde auf den letzten Metern verhindert. Nicht bekannt ist, ob das jetzt SPD-geführte Bundesministerium der Finanzen in diesem Kontext eine Rolle gespielt hat. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD schließt neue Energielieferungen aus Russland nicht explizit aus. Die hier sichtbaren Muster sind nicht neu. Wie von aktuellen Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ (Berichterstattung u. a. vom 16. Mai 2025) erneut hervorgehoben wird, waren die mit Nord Stream 2 verbundenen Risiken für die deutsche Versorgungssicherheit auch der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bekannt. Dennoch wurden diese Risiken in Kauf genommen. Die Billigung und Unterstützung des Projektes wurde nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller hinter vermeintlich fehlender Handhabe der Bundesregierung durch mangelhafte Regeln zur Investitionssicherung versteckt. Nord Stream 2 wurde als rein privatwirtschaftliches Vorhaben dargestellt. Das jedoch war es nie. Eine Rückkehr zu Energieimporten aus Russland würde zur Finanzierung der russischen Kriegswirtschaft beitragen und die energiepolitische Unabhängigkeit Europas gefährden. Dahin gehende Überlegungen stoßen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zurecht auf Unverständnis unserer europäischen Partner. Im Gegensatz zu diesen in Deutschland aufkommenden Stimmen will die EU-Kommission die Einfuhr von russischem Gas, Öl und Uran in die Europäische Union (EU) bis Ende 2027 vollständig verbieten und plant, den Mitgliedstaaten in den nächsten Monaten hierzu einen konkreten Plan vorzulegen. Es bedarf daher aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend einer klaren Absage der Bundesregierung an die Nutzung der Nord-Stream-2-Pipeline für den Import russischen Gases sowie eine Klarstellung der Rolle der Bundesregierung im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG. In ihrer Außen- und Energiepolitik muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Energieabhängigkeit von Autokratien weiter reduziert und neue fossile Lock-Ins vermieden werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Vermeidung des Konkurses der Nord Stream 2 AG? a) Hängt die weitere Geltung der Genehmigungen der Pipeline Nord Stream 2 nach Ansicht der Bundesregierung an der erfolgten Abwendung des Konkurses der Nord Stream 2 AG oder besteht die Geltung der bestehenden Genehmigungen unabhängig davon? b) Wenn die Geltung als unabhängig von der Frage des Konkurses beurteilt wird, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu diesem Schluss? c) Wenn die Geltung nicht als unabhängig von der Frage des Konkurses beurteilt wird, welche Genehmigungen wären nach Einschätzung der Bundesregierung von einem Konkurs betroffen gewesen? d) Auf welche Auswirkungen auf bestehende und ausstehende Genehmigungsprozesse der Pipeline hatte sich die Bundesregierung für den Fall eines Konkurses der Nord Stream 2 AG vorbereitet?  2. Ist der Bundesregierung der Nachlassvertrag (Dividendenausgleich) bekannt, der den Konkurs der Nord Stream 2 AG abwendete, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?  3. Welche der an der Nord Stream 2 AG beteiligten Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einer Gläubigervereinbarung bzw. einem Schuldenschnitt zugestimmt, und war eine Mehrheit der Gläubiger für einen Schuldenschnitt zur Abwendung des Konkurses ausreichend?  4. Hat die Bundesregierung sich mit dem bundeseigenen Konzern Uniper SE über einen Schuldenschnitt der Nord Stream 2 AG beraten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?  5. In welchem Umfang hat das bundeseigene Unternehmen Uniper SE auf Forderungen gegenüber der Nord Stream 2 AG verzichtet, und welcher Betrag der ursprünglich investierten rund 950 Mio. Euro gilt nach aktuellem Stand als verloren oder abgeschrieben?  6. Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Entscheidung der bundeseigenen Uniper SE informiert, fand dieser Verzicht die Billigung der Bundesregierung, und wenn ja, warum bzw. wenn nein, plant die Bundesregierung, den Nachlassvertrag anzufechten?  7. Sieht die Bundesregierung Vorteile in einer Restrukturierung der Nord Stream 2 AG, und wenn ja, welche?  8. Wie ist das Mitspracherecht der bestehenden Investoren (etwa des sich in Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmens Uniper SE) bei einem potenziellen Verkauf oder bei dem Einstieg neuer Investoren in die Nord Stream 2 AG ausgestaltet?  9. Hat die Bundesregierung, etwa über das bundeseigene Unternehmen Uniper SE, auf die Schaffung von Strukturen hingewirkt, die ein Mitspracherecht bestehender Investoren bei einem potenziellen Verkauf oder bei dem Einstieg neuer Investoren in die Nord Stream AG erlauben, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und in welcher Form? 10. Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung für den Fall eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von Anteilen daran durch neue Investoren vor, die eine Reaktivierung der Pipeline für den Import russischen Gases planen? 11. Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung speziell für den Fall eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von Anteilen daran durch den US-amerikanischen Investor Stephen Lynch vor? 12. Wurden von der Bundesregierung oder im Auftrag der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Gespräche mit Stephen Lynch oder seinem Umfeld geführt, und wenn ja, welche Kontakte gab es mit Stephen Lynch oder seinem Umfeld (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)? 13. Ist die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller korrekt, dass Deutschland keine Möglichkeit hat, bei einem Verkauf von Nord Stream 2 eine Investitionsprüfung durchzuführen, weil das deutsche Investitionsprüfungsrecht hier noch keine Handhabe erlaubt? 14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, etwa Anpassungen im Außenwirtschaftsrecht, um einen Einstieg ausländischer Investoren in kritische Energieinfrastruktur künftig besser überprüfen zu können? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 15. War das Bundesministerium der Finanzen in Verfahren zur Entschädigung von Kleingläubigern der Nord Stream 2 AG involviert? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Gab es Kontakte oder Gespräche zwischen deutschen und US- amerikanischen Behörden, um eine Befriedigung der verbliebenen Kleingläubiger trotz amerikanischer Sanktionen zu erreichen, und wenn ja, welche Stellen waren daran beteiligt? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen trotz bestehender US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 Geld an die Transliq AG überwiesen haben (das diese dann z. B. zur Auszahlung von Kleingläubigern der Nord Stream 2 AG nutzen konnte; www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommer n/Erster-Kleinglaeubiger-erhaelt-Geld-von-Nord-Stream-2-AG,nordstr eam992.html), wenn ja, um welche Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen handelte es sich, und hat die Bundesregierung möglicherweise diesen Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen hierbei geholfen, z. B. indem die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden sich gegenüber den relevanten US-amerikanischen Institutionen bemüht hat bzw. bemüht haben, Sanktionen in diesem Fall zu verhindern? 16. Zu welchen Kontakten kam es im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 10. Mai 2025 zwischen Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung und a) Vertreterinnen oder Vertretern der Uniper SE, b) Vertreterinnen oder Vertretern der Sparkasse Vorpommern, c) Vertreterinnen oder Vertretern der Nord Stream 2 AG? 17. Hatte die Bundesregierung seit 2024 Kontakt mit der Kanzlei Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP (WilmerHale), wenn ja, auch zu Fragen im Zusammenhang mit der Nord Stream 2 AG, wenn ja, wann, und in welchem Rahmen (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)? 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem aktualisierten REPowerEU-Fahrplan zum endgültigen Ende von Gasimporten aus Russland bis 2027, der am 6. Mai 2025 von der Europäische Kommission (EU-KOM) vorgelegt wurde? a) Erübrigt sich aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Fahrplan die Nutzung von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 für den Import von russischem Gas, und wenn nein, warum nicht? b) Ist es die Absicht der Bundesregierung, sicherzustellen, dass ab Ende des Jahres 2027 kein russisches Gas mehr nach Deutschland importiert wird? 19. Hat es seitens der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Gespräche mit den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, Polens, der Ukraine oder des Baltikums über die Zukunft der Nord Stream 2 AG bzw. der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 20. In welchem Zusammenhang stehen alle Fragen rund um Nord Stream 2 zu den aktuell laufenden Verhandlungen der Trump-Administration mit Blick auf den Krieg in der Ukraine? a) Wie sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des russischen Außenministers Sergei Lawrow zu verstehen (vgl. www.t-online.de/kl ima/leben-umwelt/id_100653282/nord-stream-lawrow-bestaetigt-gesp raeche-mit-usa-ueber-pipeline.html)? b) Gab es Gespräche mit der russischen Regierung zu Nord Stream 2 und allen Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit welchem Ziel? c) Gab es im Rahmen der transatlantischen Regierungskonsultationen zur Erreichung eines Waffenstillstands in der Ukraine auch Gespräche mit der US-amerikanischen Regierung zu Nord Stream 2 und allen Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit welchem Ziel und Ergebnis? 21. Auf welche Auswirkungen bereitet die Bundesregierung sich für den Fall vor, dass der Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen umgesetzt wird, Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland aufzunehmen, unterstützt die Bundesregierung diesen Vorschlag der Kommissionspräsidentin, und wenn nein, warum nicht? 22. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Inbetriebnahme der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 zum Import fossilen Erdgases und der Dekarbonisierungsverpflichtung Deutschlands und der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, welches vorsieht, Klimaneutralität bis 2045 (bzw. 2050) zu erreichen? 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Energiekrise in Bezug auf die Notwendigkeit, ihre Außen- und Energiepolitik so auszurichten, dass in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern die Energieabhängigkeit von Autokratien weltweit weiter reduziert wird? Berlin, den 21. Mai 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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