Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2 (Antwort zu Drs. 21/304)
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Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2 (Antwort zu Drs. 21/304)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/676
21. Wahlperiode 25.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Robin
Wagener, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/304 –
Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die russische Regierung unter Präsident Wladimir Putin hat wiederholt ihre
Bereitschaft gezeigt, Energielieferungen als massives Druckmittel gegen
Deutschland und andere europäischen Staaten zu verwenden: Im Jahr 2022
ließ sie deutsche Gasspeicher systematisch leerlaufen, um die Energiepreise
für Menschen und Unternehmen in Deutschland in die Höhe zu treiben und
damit Druck auf die deutsche Wirtschaft und Regierung auszuüben. Zudem
musste 2022 unter Hochdruck die von Russland politisch gesteuerte
Liquidierung von Gasprom-Germania vereitelt werden, um die Versorgungssicherheit
in Deutschland zu gewährleisten und eine weitere Explosion der Energiepreise
für die Bevölkerung zu verhindern. In Summe hat Russland versucht,
Deutschland über die Zusammenarbeit in der Energiepolitik politisch zu
destabilisieren und dadurch zu schwächen. In den vergangenen Jahren konnte sich
Deutschland nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dank einer
bemerkenswerten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Kraftanstrengung aus der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl befreien.
Zeitgleich wurde der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa
deutlich beschleunigt: Sie stellen heute eine zentrale Säule der
Energieversorgung dar, senken die Energiepreise für Menschen und Unternehmen, leisten
einen Beitrag zum Klimaschutz und stärken zugleich die nationale und
europäische Sicherheit. Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wurden außerdem die
Weichen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft gestellt, die beispielsweise für die
energieintensive Grundstoffindustrie entscheidend ist. Deutschland konnte
nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller so viel Vertrauen bei
wichtigen Partnern zurückgewinnen und sich der energiepolitischen
Erpressung durch Russland entziehen. Umso besorgniserregender sind aktuelle
Entwicklungen: Die Pipeline Nord Stream 2, deren Zertifizierung der damalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck 2022 nur
zwei Tage vor der russischen Vollinvasion in der Ukraine stoppte, ist zurück in
der öffentlichen Debatte. Es gibt Interessenbekundungen eines US-
amerikanischen Investors aus dem Umfeld von US-Präsident Donald Trump mit der
Absicht, die Pipeline zu erwerben und für den Import russischen Gases zu
reaktivieren (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/stephen-lynch-ein-us-i
nvestor-will-nord-stream-2-kaufen-110128881.html). Die Insolvenz der Nord
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 24. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Stream 2 AG, einer 100-prozentigen Tochter des russischen Staatskonzerns
Gazprom, wurde auf den letzten Metern verhindert. Nicht bekannt ist, ob das
jetzt SPD-geführte Bundesministerium der Finanzen in diesem Kontext eine
Rolle gespielt hat. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
schließt neue Energielieferungen aus Russland nicht explizit aus. Die hier
sichtbaren Muster sind nicht neu. Wie von aktuellen Recherchen der
„Süddeutschen Zeitung“ (Berichterstattung u. a. vom 16. Mai 2025) erneut
hervorgehoben wird, waren die mit Nord Stream 2 verbundenen Risiken für die
deutsche Versorgungssicherheit auch der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel bekannt. Dennoch wurden diese Risiken in Kauf genommen. Die
Billigung und Unterstützung des Projektes wurde nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller hinter vermeintlich fehlender Handhabe der
Bundesregierung durch mangelhafte Regeln zur Investitionssicherung versteckt. Nord
Stream 2 wurde als rein privatwirtschaftliches Vorhaben dargestellt. Das
jedoch war es nie. Eine Rückkehr zu Energieimporten aus Russland würde zur
Finanzierung der russischen Kriegswirtschaft beitragen und die
energiepolitische Unabhängigkeit Europas gefährden. Dahin gehende Überlegungen stoßen
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zurecht auf Unverständnis
unserer europäischen Partner. Im Gegensatz zu diesen in Deutschland
aufkommenden Stimmen will die EU-Kommission die Einfuhr von russischem
Gas, Öl und Uran in die Europäische Union (EU) bis Ende 2027 vollständig
verbieten und plant, den Mitgliedstaaten in den nächsten Monaten hierzu
einen konkreten Plan vorzulegen. Es bedarf daher aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller dringend einer klaren Absage der Bundesregierung an die
Nutzung der Nord-Stream-2-Pipeline für den Import russischen Gases sowie
eine Klarstellung der Rolle der Bundesregierung im Nachlassverfahren der
Nord Stream 2 AG. In ihrer Außen- und Energiepolitik muss die
Bundesregierung sicherstellen, dass die Energieabhängigkeit von Autokratien weiter
reduziert und neue fossile Lock-Ins vermieden werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen
und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der
Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer
Vielzahl von Personen und Institutionen. Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer
Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Vermeidung des Konkurses der Nord Stream 2 AG?
a) Hängt die weitere Geltung der Genehmigungen der Pipeline Nord
Stream 2 nach Ansicht der Bundesregierung an der erfolgten
Abwendung des Konkurses der Nord Stream 2 AG oder besteht die Geltung
der bestehenden Genehmigungen unabhängig davon?
b) Wenn die Geltung als unabhängig von der Frage des Konkurses
beurteilt wird, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu
diesem Schluss?
c) Wenn die Geltung nicht als unabhängig von der Frage des Konkurses
beurteilt wird, welche Genehmigungen wären nach Einschätzung der
Bundesregierung von einem Konkurs betroffen gewesen?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für die bestehenden Genehmigungen liegt bei den
entsprechenden Landesbehörden.
d) Auf welche Auswirkungen auf bestehende und ausstehende
Genehmigungsprozesse der Pipeline hatte sich die Bundesregierung für den Fall
eines Konkurses der Nord Stream 2 AG vorbereitet?
Für die bestehenden Genehmigungen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis
1c verwiesen. Die Zuständigkeit für das ruhende Zertifizierungsverfahren liegt
bei der Bundesnetzagentur.
2. Ist der Bundesregierung der Nachlassvertrag (Dividendenausgleich)
bekannt, der den Konkurs der Nord Stream 2 AG abwendete, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung war im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein
Verfahrensbeteiligter.
3. Welche der an der Nord Stream 2 AG beteiligten Unternehmen haben
nach Kenntnis der Bundesregierung einer Gläubigervereinbarung bzw.
einem Schuldenschnitt zugestimmt, und war eine Mehrheit der Gläubiger
für einen Schuldenschnitt zur Abwendung des Konkurses ausreichend?
An der Nord Stream 2 AG ist lediglich Gazprom beteiligt. Das
Abstimmverhalten von Gazprom ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Artikel 305 des
Schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
ist ein Nachlassvertrag angenommen, wenn ihm bis zum Bestätigungsentscheid
entweder die Mehrheit der Gläubiger, die zugleich mindestens zwei Drittel des
Gesamtbetrages der Forderungen vertreten, oder ein Viertel der Gläubiger, die
mindestens drei Viertel des Gesamtbetrages der Forderungen vertreten,
zugestimmt hat.
4. Hat die Bundesregierung sich mit dem bundeseigenen Konzern Uniper
SE über einen Schuldenschnitt der Nord Stream 2 AG beraten, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht
weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung bleibt das Unternehmen selbst
verantwortlich. Dies entspricht der gesetzlichen Aufgabenzuweisung, wonach bei
einer Aktiengesellschaft – wie Uniper SE – die operative Geschäftsführung
gemäß § 76 Absatz 1 des Aktiengesetzes dem Vorstand obliegt. Die
Bundesregierung hat sich nicht mit dem Unternehmen über einen möglichen
Schuldenschnitt beraten.
5. In welchem Umfang hat das bundeseigene Unternehmen Uniper SE auf
Forderungen gegenüber der Nord Stream 2 AG verzichtet, und welcher
Betrag der ursprünglich investierten rund 950 Mio. Euro gilt nach
aktuellem Stand als verloren oder abgeschrieben?
Im März 2022 teilte Uniper mit, eine vollständige Wertberichtigung seiner
Darlehen an die Nord Stream 2 AG in Höhe von rund 1 Mrd. Euro vorzunehmen.
Dieser Wert setzt sich aus den ursprünglich ausgezahlten Darlehen (695 Mio.
Euro) zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen (292 Mio.
Euro) zusammen (vgl. www.uniper.energy/news/de/update-zu-unipers-russland
aktivitaeten-und-weiteren-schritten). Die Forderungen der Uniper gegenüber
der Nord Stream 2 AG sind seit diesem Zeitpunkt also bereits vollständig im
Wert berichtigt („abgeschrieben“).
6. Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Entscheidung der
bundeseigenen Uniper SE informiert, fand dieser Verzicht die Billigung der
Bundesregierung, und wenn ja, warum bzw. wenn nein, plant die
Bundesregierung, den Nachlassvertrag anzufechten?
Der Bund war im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein
Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht
weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung bleibt das Unternehmen selbst
verantwortlich. Eine Pflicht, beim Bund eine Genehmigung einzuholen,
bestand nicht. Dementsprechend wurde die Bundesregierung nicht im Vorfeld
über die konkrete Entscheidung der Uniper SE informiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Sieht die Bundesregierung Vorteile in einer Restrukturierung der Nord
Stream 2 AG, und wenn ja, welche?
Ein Vorteil einer Restrukturierung ist, dass damit ein Konkursverfahren
abgewendet wird.
8. Wie ist das Mitspracherecht der bestehenden Investoren (etwa des sich in
Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmens Uniper SE) bei einem
potenziellen Verkauf oder bei dem Einstieg neuer Investoren in die Nord
Stream 2 AG ausgestaltet?
9. Hat die Bundesregierung, etwa über das bundeseigene Unternehmen
Uniper SE, auf die Schaffung von Strukturen hingewirkt, die ein
Mitspracherecht bestehender Investoren bei einem potenziellen Verkauf oder
bei dem Einstieg neuer Investoren in die Nord Stream AG erlauben,
wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und in welcher Form?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht
weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung bleibt das Unternehmen selbst
verantwortlich.
10. Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung für den Fall
eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von Anteilen
daran durch neue Investoren vor, die eine Reaktivierung der Pipeline für
den Import russischen Gases planen?
11. Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung speziell für
den Fall eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von
Anteilen daran durch den US-amerikanischen Investor Stephen Lynch vor?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
12. Wurden von der Bundesregierung oder im Auftrag der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2025 Gespräche mit Stephen Lynch oder seinem
Umfeld geführt, und wenn ja, welche Kontakte gab es mit Stephen Lynch
oder seinem Umfeld (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und unter
Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)?
Bezugnehmend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hat es keinen
Austausch auf Leitungsebene gegeben.
13. Ist die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller korrekt, dass
Deutschland keine Möglichkeit hat, bei einem Verkauf von Nord
Stream 2 eine Investitionsprüfung durchzuführen, weil das deutsche
Investitionsprüfungsrecht hier noch keine Handhabe erlaubt?
14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, etwa Anpassungen im
Außenwirtschaftsrecht, um einen Einstieg ausländischer Investoren in kritische
Energieinfrastruktur künftig besser überprüfen zu können?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 13 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Sofern eine deutsche Zielgesellschaft als Betreiberin kritischer Infrastruktur
nach der KRITIS-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik einzuordnen ist, kann die Bundesregierung im Rahmen der
Investitionsprüfung bereits jetzt jeden Erwerb durch einen unionsfremden Investor
ab 10 Prozent der Stimmrechte prüfen. Derartige Erwerbe sind nach dem
Außenwirtschaftsrecht beim BMWE meldepflichtig und können nicht ohne
Zustimmung desselben vollzogen werden. Die Bundesregierung kann im Zuge der
außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung Maßnahmen ergreifen, sofern der Erwerb
eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands darstellt.
Im Fall der Nord Stream 2 Pipeline ist die Betreibergesellschaft in der Schweiz
ansässig. Daher unterfiele ein Erwerb derzeit nicht der Investitionsprüfung nach
dem Außenwirtschaftsrecht.
Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, ob es eine
Novellierung der rechtlichen Grundlagen der Investitionsprüfung in dieser
Legislaturperiode geben wird.
15. War das Bundesministerium der Finanzen in Verfahren zur
Entschädigung von Kleingläubigern der Nord Stream 2 AG involviert?
a) Wenn ja, in welcher Form?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund war im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein
Verfahrensbeteiligter.
b) Gab es Kontakte oder Gespräche zwischen deutschen und US-
amerikanischen Behörden, um eine Befriedigung der verbliebenen
Kleingläubiger trotz amerikanischer Sanktionen zu erreichen, und wenn ja,
welche Stellen waren daran beteiligt?
Der Bund war bei der Befriedung der verbliebenen Kleingläubiger nicht
involviert.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Banken, Sparkassen
oder sonstigen Unternehmen trotz bestehender US-Sanktionen gegen
Nord Stream 2 Geld an die Transliq AG überwiesen haben (das diese
dann z. B. zur Auszahlung von Kleingläubigern der Nord Stream 2
AG nutzen konnte; www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommer
n/Erster-Kleinglaeubiger-erhaelt-Geld-von-Nord-Stream-2-AG,nordstr
eam992.html), wenn ja, um welche Banken, Sparkassen oder
sonstigen Unternehmen handelte es sich, und hat die Bundesregierung
möglicherweise diesen Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen
hierbei geholfen, z. B. indem die Bundesregierung oder ihr
nachgeordnete Behörden sich gegenüber den relevanten US-amerikanischen
Institutionen bemüht hat bzw. bemüht haben, Sanktionen in diesem
Fall zu verhindern?
Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob Banken, Sparkassen oder sonstigen
Unternehmen trotz bestehender US-Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG
Geld an die Transliq AG überwiesen haben.
16. Zu welchen Kontakten kam es im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
10. Mai 2025 zwischen Vertreterinnen oder Vertretern der
Bundesregierung und
a) Vertreterinnen oder Vertretern der Uniper SE,
Datum Kontakt Bundesregierung Uniper SE
08.01.2025 Gespräch St a. D. Heiko Thoms Michael Lewis (CEO Uniper)
Thomas Blades (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Florian Dötterl (Leiter Politik und Kommunikation)
08.01.2025 Telefonat BM a. D. Jörg Kukies Michael Lewis (CEO Uniper)
16.01.2025 Telefonat BM a. D. Jörg Kukies
St a. D. Heiko Thoms
Michael Lewis (CEO Uniper)
10.02.2025 Gespräch St a. D. Heiko Thoms Michael Lewis (CEO Uniper)
Darüberhinausgehend: Da dem BMF die Beteiligungsführung der Uniper SE
obliegt, gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Unternehmen auf
verschiedenen Ebenen. Es wird zudem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
b) Vertreterinnen oder Vertretern der Sparkasse Vorpommern,
Es gab keine Kontakte im Sinne der Fragestellung. Es wird zudem auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
c) Vertreterinnen oder Vertretern der Nord Stream 2 AG?
Es gab keine Kontakte im Sinne der Fragestellung. Es wird zudem auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Hatte die Bundesregierung seit 2024 Kontakt mit der Kanzlei Wilmer
Cutler Pickering Hale and Dorr LLP (WilmerHale), wenn ja, auch zu
Fragen im Zusammenhang mit der Nord Stream 2 AG, wenn ja, wann,
und in welchem Rahmen (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und
unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches
aufschlüsseln)?
Bezugnehmend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hat es keinen
Austausch auf Leitungsebene gegeben.
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
aktualisierten REPowerEU-Fahrplan zum endgültigen Ende von Gasimporten
aus Russland bis 2027, der am 6. Mai 2025 von der Europäische
Kommission (EU-KOM) vorgelegt wurde?
a) Erübrigt sich aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Fahrplan die
Nutzung von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 für den Import von
russischem Gas, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 und 18a werden gemeinsam beantwortet.
Ja.
b) Ist es die Absicht der Bundesregierung, sicherzustellen, dass ab Ende
des Jahres 2027 kein russisches Gas mehr nach Deutschland importiert
wird?
Die Bundesregierung unterstützt die Roadmap und die Bemühungen der
Europäischen Kommission, Energieimporte aus Russland in die EU schrittweise zu
beenden. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der
Energieunabhängigkeit und -sicherheit der Union bei. Deutschland bezieht schon jetzt kein
russisches Pipelinegas mehr. Auch an deutschen LNG-Terminals wird kein
russisches LNG angelandet.
19. Hat es seitens der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Gespräche
mit den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, Polens, der Ukraine
oder des Baltikums über die Zukunft der Nord Stream 2 AG bzw. der
Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 gegeben, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche oder auch zugehöriger vertraulicher,
etwa dem wechselseitigen Ausloten von Verhandlungspositionen dienender
Korrespondenz des Bundeskanzlers mit Vertreterinnen und Vertretern
ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben. Derartige
Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und somit
unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene
ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten.
Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten
Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine
Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem
zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation
nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener
Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere,
weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich.
Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten
Themen ermöglichen könnten.
20. In welchem Zusammenhang stehen alle Fragen rund um Nord Stream 2
zu den aktuell laufenden Verhandlungen der Trump-Administration mit
Blick auf den Krieg in der Ukraine?
a) Wie sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des russischen
Außenministers Sergei Lawrow zu verstehen (vgl. www.t-online.de/k
lima/leben-umwelt/id_100653282/nord-stream-lawrow-bestaetigt-ge
spraeche-mit-usa-ueber-pipeline.html)?
b) Gab es Gespräche mit der russischen Regierung zu Nord Stream 2
und allen Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit
welchem Ziel?
c) Gab es im Rahmen der transatlantischen Regierungskonsultationen
zur Erreichung eines Waffenstillstands in der Ukraine auch
Gespräche mit der US-amerikanischen Regierung zu Nord Stream 2 und
allen Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit welchem
Ziel und Ergebnis?
Die Fragen 20 bis 20c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu Inhalten vertraulicher Gespräche
zwischen Dritten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Auf welche Auswirkungen bereitet die Bundesregierung sich für den Fall
vor, dass der Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen umgesetzt wird, Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in ein weiteres
Sanktionspaket gegen Russland aufzunehmen, unterstützt die
Bundesregierung diesen Vorschlag der Kommissionspräsidentin, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der Europäischen Kommission,
Sanktionen gegen Nord Stream 1 und 2 im Rahmen des 18. Sanktionspakets zu
verhängen.
22. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der
Inbetriebnahme der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 zum Import
fossilen Erdgases und der Dekarbonisierungsverpflichtung Deutschlands
und der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, welches vorsieht,
Klimaneutralität bis 2045 (bzw. 2050) zu erreichen?
Eine Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme der Pipelines ist nicht
geplant. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen
Fragestellungen.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Energiekrise in Bezug auf die Notwendigkeit, ihre Außen- und Energiepolitik so
auszurichten, dass in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern die
Energieabhängigkeit von Autokratien weltweit weiter reduziert wird?
Die Energiekrise hat gezeigt, dass starke Abhängigkeiten bei Energieimporten
von einzelnen Ländern zu Verwundbarkeiten führen können – insbesondere
dann, wenn ein Lieferland bereit ist, Energie als Waffe und Druckmittel
einzusetzen. Die nationale Sicherheitsstrategie von 2023 betont daher die Ziele der
Wehrhaftigkeit, Resilienz, inklusive Diversifizierung, sowie der Nachhaltigkeit.
Sowohl die Politik der Bundesregierung als auch die Ausrichtung der EU-
Kommission in der Energiepolitik folgt einem Dreiklang zum Erreichen von
mehr Energiesicherheit, wie sie sich etwa in der RePowerEU-Strategie der EU-
Kommission von 2022 wiederfindet: Diversifizierung der Energieimporte,
Energieeffizienzmaßnahmen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien. Zudem
kommt dem Schutz der Energieinfrastruktur, u. a. vor Sabotage, eine
zunehmend wichtige Rolle zu.
Die Bundesregierung arbeitet bei diesen Zielen eng mit den Regierungen der
europäischen und globalen Partnerländer zusammen und bringt sich aktiv in die
Arbeit von Organisationen wie der NATO, EU, der Internationalen
Energieagentur und weiteren Organisationen ein. Darüber hinaus arbeitet die
Bundesregierung in vielen ihrer rund 30 Energiepartnerschaften zu den genannten
Themenbereichen zusammen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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