Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa - Strategische Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten
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Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa - Strategische Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1266
21. Wahlperiode 18.08.2025
Große Anfrage
der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Hauke Finger, Jan Wenzel
Schmidt, Raimond Scheirich, Marc Bernhard, Manfred Schiller, Leif-Erik Holm,
Uwe Schulz, Kay Gottschalk, Rainer Groß und der Fraktion der AfD
Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa – Strategische
Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten
Deutschland, eine international ausgerichtete Industrie- und Exportnation sowie
bis anhin die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, obgleich ein relativ
rohstoffarmes Land, bezog über viele Jahre einen sehr hohen Teil seines Energiebedarfs
in Form von Pipelinegas aus Russland und gewährte damit seiner Wirtschaft
wie auch seiner Bevölkerung günstige und versorgungssichere Energie. Da die
Lieferungen leitungsgebunden erfolgten und es zudem langfristige Liefer- und
Abnahmeverträge gab, waren Abnehmer und Lieferant als solche wechselseitig
aufeinander angewiesen. Eine solche wechselseitige Notwendigkeit zur
Kooperation ist bei – obendrein teureren – Flüssiggaslieferungen (engl.: liquefied
natural gas – LNG) ebenso wenig gegeben wie eine vergleichbare
Versorgungssicherheit, wie nur beispielsweise das im Januar 2024 vom damaligen US-
Präsidenten Joe Biden verkündete Moratorium für die Zulassung von
Flüssiggas-Exportterminals zeigte (vgl. Vorbemerkung in der Großen Anfrage
der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“ auf
Bundestagsdrucksache 20/11251 m. w. N.).
– Nach der Eröffnung von Nord Stream 1, mit dem ersten Leitungsstrang im
September 2011 und der zweiten Röhre im Oktober 2012, wurde
Deutschland zudem zu einem zentralen Transitland des europäischen Gashandels
und der deutsche Gasexport verfünffachte sich zwischen 2012 und 2021 auf
62,61 Milliarden Kubikmeter, was rund 70 Prozent des deutschen
Gasverbrauchs entspricht (ebd. m. w. N.).
– Nord Stream 2, seit 2013 geplant mit der gleichen Leistungsfähigkeit wie
Nord Stream 1 in Höhe von 55 Milliarden Kubikmetern p. a., wurde trotz
Behinderungen, unter anderem weitreichender extraterritorialer US-
Sanktionen, im September 2021 fertiggestellt und mit Gas gefüllt, konnte
aber nicht in Betrieb genommen werden, weil die Bundesnetzagentur die
Zertifizierung verweigerte (ebd. m. w. N.).
– Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022
sanken die Gasbezüge bzw. Gaslieferungen über Nord Stream 1 – zunächst
aufgrund der Weigerung einiger Abnehmer, auf die nicht vertraglich
vereinbarte Bezahlung von Gas in Rubel umzustellen, später aufgrund eines
Konflikts um eine Turbine nach einer Reparatur in Montreal und aufgrund
kanadischer Sanktionen –, ehe sie am 2. September 2022 mit Verweis auf ein
Ölleck an einer Turbine von Gazprom eingestellt wurden (ebd. m. w. N.).
– Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge von Nord Stream 1
und Nord Stream 2 bei einem Anschlag schwer beschädigt, woraufhin die
Bundesregierung konstatierte, „von einer gezielten Sabotage“ sowie davon
auszugehen, dass es sich um einen staatlichen Akteur handelt (ebd.
m. w. N.). Der Anschlag auf die deutsche Kritische Infrastruktur ist nahezu
drei Jahre später noch immer nicht aufgeklärt.
– Der Preis für Gas und in der Folge auch für weitere Energieträger stieg
bereits im Herbst 2022 sowohl für private als auch gewerbliche Verbraucher
in Deutschland auf beispiellose Höhen und verbleibt bis heute sowohl
historisch als auch im europäischen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau.
Diese Kosten brachten und bringen zahllose deutsche Privathaushalte und
Unternehmen an die Grenzen der Belastbarkeit oder darüber hinaus – mit
Massen von Insolvenzen sowie von Produktionsstandortverlagerungen ins
Ausland (ebd. m. w. N.).
Noch im Jahr 2022 legte die Europäische Kommission einen Plan für eine
„Reform“ des europäischen Energiesystems vor, REPowerEU, der unter anderem
den Ausstieg aus der russischen Energie bis zum Jahr 2030 vorsah nebst den
weiteren erklärten Zielen der Energieeinsparungen und dem Ausbau
erneuerbarer Energien (www.bbc.co.uk/news/science-environment-60664799). Bei dem
Bestreben der EU, die mit den Mitgliedstaaten für die Sicherheit der
Gasversorgung gemeinsam verantwortlich ist, die Einfuhr fossiler Energieträger aus
Russland zu beenden, wurden ferner alsbald Sanktionen gegen Kohle und Öl
verhängt, die eigene Notwendigkeit am weiteren Bezug von russischem Gas
aber insoweit zunächst noch anerkannt. Erst im Juni 2024 wurden die ersten
Sanktionen unmittelbar gegen russisches LNG beschlossen, indem die EU-
Länder u. a. die Wiederausfuhr in Drittländer untersagten, was verschiedene
Analysten in erster Linie als Wunsch der EU-Mitglieder interpretierten, ihren
eigenen Energiebedarf zu decken (www.rbc.ru/business/24/06/2024/667980f89
a79471dc1a52d80).
Nach dem Ausfallen der Bezüge bzw. Lieferungen von russischem Pipelinegas
über Nord Stream stiegen die Bezüge bzw. Lieferungen von russischem LNG
von den bzw. in die europäischen Länder – so sehr, dass Russland im Jahr 2024
eine Rekordmenge in Höhe von 33,6 Millionen Tonnen insgesamt exportiert
hat, 4 Prozent mehr als 2023 und 2 Prozent mehr als 2022, als es den bisherige
Rekordwert erreichte (32,9 Millionen Tonnen). Mehr als die Hälfte, namentlich
eine 52 Prozent der russischen LNG-Exporte im Jahr 2024 entsprechende
Rekordmenge, entfiel dabei auf Europa, was 4 Prozent mehr waren als im Vorjahr,
womit die europäischen Länder die Schlüsselabnehmer von russischem LNG
sind, das teurer ist als Pipelinegas. Dabei exportierten die wichtigsten
Abnehmer in der Region – Frankreich (6,3 Millionen Tonnen), Spanien (4,8), Belgien
(4,4) und die Niederlande (1,3) – auch eine erhebliche Menge des russischen
LNG wiederum in andere EU-Länder weiter (www.rbc.ru/business/28/01/2025/
679785849a794730123774da).
So kaufte Deutschland, das direkte russische LNG-Lieferungen über seine
Häfen per nationalem Rechtsakt verboten hat, im Jahr 2024 dennoch eine
Rekordmenge von russischem LNG über Frankreich, wie die „Financial Times“
berichtete. Die Energieminister Belgiens, Frankreichs und Spaniens, deren Häfen
von russischen LNG-Tankern beliefert werden, gaben an, dass nur ein geringer
Teil des in ihren Ländern ankommenden russischen Flüssiggases im Inland
verwendet und das meiste in andere EU-Länder weitergeleitet wird. „Deutschland
hat die Einfuhr von russischem LNG in seinen Häfen verboten. Die Importe,
die offiziell aus Frankreich und Belgien stammen, bestehen jedoch zum Teil
aus russischem LNG, wodurch das Gas effektiv beschönigt wird“, sagte der
belgische Think-Tank Bond Beter Leefmilieu gegenüber der „Financial
Times“: „Das Endergebnis ist, dass alle beteiligten Länder behaupten können,
nicht für die immer noch steigende Nachfrage nach russischem LNG
verantwortlich zu sein.“ So wird Flüssiggas, das aus belgischen Häfen transportiert
wird, zum Beispiel in offiziellen deutschen Datenbanken in der Regel als
„belgisches Gas“ bezeichnet, obwohl Belgien keine eigene Gasproduktion hat
(www.ft.com/content/81f60240-9f01-4dd8-85b0-1fec654a5257).
Dies bestätigte zuletzt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten René Bochmann auf Bundestagsdrucksache
20/15078: „Für die Anlandung von russischem LNG gibt es in der
Europäischen Union keine rechtlichen Beschränkungen. Insofern ist es möglich, dass
auch deutsche Unternehmen an europäischen Häfen russisches LNG anlanden.
[…] Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass kein russisches LNG an
deutschen LNG-Terminals direkt angelandet wurde und wird.“
Zum 1. Januar 2025 stellte die Ukraine ihren Transit von russischem
Pipelinegas ein, welcher jahrzehntelang in die europäischen Länder erfolgte, obwohl
sein Fortbestand im wirtschaftlichen Interesse Europas, der Ukraine und
Russlands als allen der Beteiligten lag, wie eine Analyse aus dem Carnegie Center
for Russia and Eurasia Studies in Berlin befand (https://carnegieendowment.or
g/russia-eurasia/politika/2025/01/russia-ukraine-europe-gas-transit?lang=ru&ce
nter=russia-eurasia):
– Demnach ist es „erstaunlich, wie ruhig das Ende des Transits aufgenommen
wurde. Im Jahr 2009 löste ein zweiwöchiger Lieferstopp von russischem
Gas nach Europa über die Ukraine Panik und eine umfassende Krise aus, an
deren Lösung sich die Spitzenpolitiker der wichtigsten europäischen Länder
beteiligten, und infolgedessen die Kommission eine Sonderuntersuchung
durchführte“ (ebd.).
– „Noch vor Kurzem, in den Jahren 2015 bis 2019, war die Frage des Erhalts
des Gastransits eines der wichtigsten Themen für die Ukraine. 2018 sprach
sich Präsident Petro Poroschenko gegen den Bau von Nord Stream 2 aus –
der [zweiten] Pipelineverbindung von Russland nach Deutschland durch die
Ostsee –, da deren Nutzung Kiew drei Mrd. Dollar jährlicher
Transitgebühren gekostet hätte. 2019 bestand die Ukraine auf einem neuen 10-Jahres-
Vertrag über den Gastransit“ (ebd.).
– „In der EU wurde die Slowakei am stärksten von der Transitunterbrechung
getroffen. Das Land verliert jährlich etwa 200 Mio. Euro an Einnahmen aus
dem Transit russischen Gases und muss künftig Gas anderswo zu höheren
Preisen einkaufen. Außerdem verliert die Slowakei auch jene Einnahmen,
die sie durch den Weiterverkauf von russischem Gas (sowohl Gasform als
auch als daraus erzeugter Strom) an Länder erzielte, die nicht bereit waren,
direkt bei Gazprom zu kaufen“ (ebd.).
– „Im Jahr 2025 wird Gazprom voraussichtlich 38 Mrd. Kubikmeter Gas
nach China exportieren, etwa 25 Mrd. in die Türkei und 15 Mrd. nach
Europa – über die Pipeline TurkStream durch das Schwarze Meer. Das
bedeutet, dass die 15 Mrd. Kubikmeter, die Gazprom durch das Ende des
ukrainischen Transits verliert, rund 16 % des gesamten Exportvolumens
ausmachen würden. Das ist ein spürbarer, aber kein entscheidender Verlust“
(ebd.).
– „Nicht zufällig suchten alle Seiten im Laufe des Jahres 2024 nach
akzeptablen Formen, in denen der Transit hätte fortgesetzt werden können. Dennoch
begrüßten die EU und Brüssel faktisch die Reduzierung der Gasimporte aus
Russland und überließen es der Slowakei, ihre Gasprobleme allein zu lösen.
Vertreter der ukrainischen Seite, darunter Premierminister Denys Schmyhal,
ließen bis in den Herbst 2024 hinein offen, dass der Transit fortgesetzt
werden könne, sofern Russland nicht als Versender auftrete. Erst ganz am Ende
des Jahres 2024 erklärte Präsident Selenskyj, dass der Transit von Gas
russischen Ursprungs nur dann möglich sei, wenn er erst nach dem Krieg
bezahlt werde“ (ebd.).
– „Dennoch ist der Transit theoretisch noch wiederherstellbar. Gazprom und
die Ukraine könnten rein technische Vereinbarungen unterzeichnen, und
Kiew könnte seine Transportkapazitäten nach gesamteuropäischen Regeln
zur Verfügung stellen, ohne Gazprom Zugang zu gewähren. In diesem Fall
würden europäische Unternehmen das Gas an der russisch-ukrainischen
Grenze kaufen und es der Ukraine zur Weiterleitung übergeben“ (ebd.).
Die einzig verbleibende Pipeline, die weiterhin russisches Gas in die EU liefert,
ist seither TurkStream (ehem. Turkish Stream), mittels derer Ungarn russisches
Gas erhält – welches sich wie auch die Slowakei für eine Wiederaufnahme des
Gastransits durch die Ukraine ausspricht (https://meduza.io/news/2025/01/30/
v-es-obsuzhdayut-vozvrat-k-rossiyskomu-gazu-v-ramkah-soglasheniya-po-ukra
ine-za-germaniya-i-vengriya-protiv-vostochnaya-evropa-eto-bezumie-naskolk
o-my-glupy). Ungarn plant, im Jahr 2025 zwischen 8 und 8,5 Milliarden
Kubikmeter Gas aus Russland zu beziehen und erwartet ähnliche Mengen im Jahr
2026, während die Slowakei noch im Jahr 2024 3,2 Milliarden Kubikmeter Gas
von Gazprom bezogen hat – bei einem Gesamtverbrauch von 5,5 Milliarden
Kubikmetern Gas (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/kto-ostalsia-na-t
rube).
Vor dem Hintergrund des Pipelinegas-Transitstopps durch die Ukraine haben
seit Anfang 2025 europäische Länder damit begonnen, russisches Flüssigerdgas
in einem „noch nie dagewesenen Tempo“ zu kaufen, wie die amerikanische
Tageszeitung „Politico“ berichtete, und in den ersten 15 Tagen des Jahres 2025
auf erneutem Rekordniveau 837 300 Tonnen LNG aus Russland importiert
(www.politico.eu/article/eu-devouring-russian-gas-at-record-speed-despite-
cutoff-sanctions-war-ukraine/).
Nach der o. g. aktuellen Analyse des Carnegie Center for Russia and Eurasia
Studies verzichten die europäischen Länder nicht auf russisches LNG, weil es
de facto keine Alternativen dazu gibt, welche die Rohstoffe aus Russland
ersetzen könnten. Demnach gibt es auf dem LNG-Markt keinen Überschuss und
sind zudem seit Anfang 2025 15 Milliarden Kubikmeter Gas aus der
europäischen Energiebilanz weggefallen, nachdem der Transit von Pipelinegas durch
die Ukraine beendet wurde (https://carnegieendowment.org/russia-eurasia/politi
ka/2025/01/russia-ukraine-europe-gas-transit?lang=ru¢er=russia-eurasia).
Ende Januar 2025 wurde, wie die „Financial Times“ berichtete, auf EU-Ebene
ranghoch begonnen, über einen erneuten Bezug von russischem Pipelinegas als
Teil eines möglichen Abkommens zur Beendigung des Ukrainekrieges intern
zu verhandeln. Die Befürworter, zu denen demnach einige Offizielle auch aus
Deutschland nebst weiteren Mitgliedstaaten zählen, führten hierbei an, dass der
Kauf von russischem Gas nicht nur die hohen Energiepreise in Europa wieder
senken, sondern auch Russland dazu bewegen würde, an den Verhandlungstisch
zu kommen sowie einen Waffenstillstand umzusetzen und aufrechtzuerhalten.
Wie die „Financial Times“ schreibt, haben die in der EU begonnenen
Diskussionen über den Kauf von russischem Pipelinegas gleichzeitig US-
amerikanische LNG-Exporteure beunruhigt, die bestrebt sind, selbst
langfristige Lieferverträge mit europäischen Unternehmen abzuschließen (www.ft.com/c
ontent/a19aa690-fb54-41ea-9885-10972b11ab24).
Laut internationaler Wochenzeitung „The Economist“, die im Februar 2025
über Aussichten einer Rückkehr russischen Pipelinegases auf den europäischen
Markt vor dem Hintergrund möglicher Verhandlungen über die Beendigung der
heißen Phase des Ukrainekrieges berichtete, zeigten EU-Offizielle angesichts
der herausfordernden Wintersaison 2024/2025 ein gesteigertes Interesse an
Rohstoffen aus Russland, als kaltes Wetter und schrumpfende Importquellen
die Gaspreise in die Höhe trieben und die Speicher in Europa schneller als
erwartet leerten. Das Medium unterstrich u. a. die Position Ungarns und der
Slowakei, die sich für die Wiederaufnahme von Rohstofflieferungen aus Russland
auf den EU-Markt aussprechen, und zitierte den seinerzeitigen
Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der sagte, dass die russischen Gaslieferungen „in
absehbarer Zeit“ nicht wieder aufgenommen werden würden, indessen ohne sie für die
Zukunft auszuschließen (www.economist.com/finance-and-economics/2025/0
2/16/will-europe-return-to-putins-gas).
Nach den im Februar 2025 von „The Economist“ angeführten Berechnungen,
u. a. von der US-Bank Goldman Sachs, könnte im Falle einer Wiederaufnahme
der Pipelinegaslieferungen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU zusätzlich
um 0,5 Prozent wachsen; anderenfalls droht demnach der EU eine massive
Verschärfung der Energiekrise (ebd.):
– Das gesamte Volumen der Gasspeicher in der Region beträgt 115
Milliarden Kubikmeter, was etwa einem Drittel des jährlichen Verbrauchs von
320 Milliarden Kubikmetern entspricht. Waren diese Speicher vor dem
vergangenen Winter nahezu vollständig gefüllt, so leerten besonders kaltes
Wetter und Lieferunterbrechungen – unter anderem durch den Stopp des
Transits durch die Ukraine am 1. Januar 2025 – die Speicher schneller als
von den europäischen Regierungen erwartet, sodass für den kommenden
Winter mehr eingekauft werden muss. Zum 10. Februar 2025 stieg
unterdessen der Gaspreis am wichtigsten Gashub in Europa, der Title Transfer
Facility, auf 61 US-Dollar pro Megawattstunde und erreichte damit den
höchsten Stand der letzten zwei Jahre. Die Title Transfer Facility ist der
liquideste Gashandelsplatz in Europa und dient als maßgeblicher Preisindex
für Erdgas (ebd.).
– Gleichzeitig steigt weltweit die Nachfrage nach Gas auch von Seiten
asiatischer Importeure und damit auch der Wettbewerb um die auf dem
internationalen Markt nur begrenzt verfügbaren Rohstoffe. Sollten die
Lieferbeziehungen mit Russland weiterhin unterbleiben, werden für die EU die
wichtigsten Lieferanten verflüssigten Erdgases die USA und Katar sein; ein
diesem Bedarf entsprechender erheblicher Ausbau ihrer Exportkapazitäten
wird jedoch nicht vor 2026 erwartet. Die europäischen Länder werden bzw.
die EU wird mithin entweder zusätzliche Mittel für die Befüllung ihrer
Speicher aufbringen müssen oder ihre eigenen Standards im Gasverbrauch
senken, was das Risiko einer Krise vor der nächsten Heizsaison erhöht
(ebd.).
– Laut Forschungsergebnissen der Columbia University könnte allein eine
Rückkehr zum nicht-höchstmäßigen Importvolumen über die ukrainische
Route – also zu 15 Milliarden Kubikmeter pro Jahr – die Preise um ein
Drittel gegenüber dem Februar-Höchststand senken. In Kiew wird diese
Möglichkeit derzeit zwar abgelehnt, aber etwa die Slowakei erwägt ein
Modell, bei dem eine vom staatlichen ukrainischen Öl- und Gaskonzern
gegründete Tochtergesellschaft die Rolle des Transitsbetreibers übernehmen
könnte. Ein noch ambitionierteres Szenario wäre die Reparatur und
Wiederinbetriebnahme der beschädigten Nord-Stream-Pipelines, über die
noch zuletzt jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas von Russland nach
Europa flossen (ebd.).
Wurde laut Reuters nach Angaben von EU-Offiziellen auf EU-Ebene das letzte
Mal bei der Vorbereitung des 16. Sanktionspakets gegen Russland im Januar
2025 über ein generelles zukünftiges Verbot russischer Gasimporte wie bereits
abermals zuvor diskutiert, so wurde bei der Vorbereitung des dann im Mai 2025
verabschiedeten 17. Sanktionspakets aufgrund des Widerstands der
Regierungen einiger Mitgliedstaaten und der Ungewissheit über alternative Gasquellen
bis auf Weiteres grundsätzlich aufgegeben, ein solches Verbot in künftige
Sanktionspakete aufzunehmen. Nach diesen Angaben befürchtete die Europäische
Kommission, dass die Verweigerung von russischem Gas ihre Position in den
Verhandlungen mit den USA im Zollstreit schwächen wird sowie von den
USA, dem heute drittgrößten Gaslieferanten der EU nach Russland und
Norwegen, „abhängig zu werden“ (www.reuters.com/markets/commodities/eu-shelve
s-idea-sanctions-russian-lng-imports-2025-04-16/).
Der US-Präsident Donald Trump drohte noch im April 2025 der EU mit der
Einführung von Zöllen, sollten die EU-Länder sich nicht bereiterklären, mehr
US-amerikanisches Flüssigerdgas zu kaufen – so etwa überhaupt Energieträger
im Wert von 350 Mrd. US-Dollar (www.nzz.ch/wirtschaft/streit-um-350-milliar
den-dollar-donald-trump-will-dass-die-europaeer-mehr-amerikanisches-
erdoelund-gas-kaufen-was-an-dieser-forderung-dran-ist-und-wo-der-us-praesident-irr
t-ld.1879252). Mehrere von Reuters befragte Experten schließen nicht aus, dass
die USA im Falle eines anhaltenden „Zollkriegs“ Europa mit
Exportbeschränkungen für LNG drohen könnten und so hat laut einer Analyse der Columbia
University der Zollkonflikt die Besorgnis der Europäer über die Abhängigkeit
von US-Gas verstärkt – „Es wird immer schwieriger, amerikanisches LNG als
neutralen Rohstoff zu betrachten: Ab einem bestimmten Punkt könnte es zu
einem geopolitischen Instrument werden“ (www.reuters.com/business/energy/b
ack-russian-gas-trump-wary-eu-has-energy-security-dilemma-2025-04-14/).
Zudem ist der Angebotsmarkt der möglichen Gaslieferanten der EU-Länder
über Anbieter wie Norwegen, die USA, Russland oder auch Israel hinaus sehr
begrenzt. 2024 reduzierten Algerien und Ägypten ihren Gasexport aufgrund
technischer Probleme, während Nigeria ihn wegen Sicherheitsbedrohungen in
Regionen mit Gasanlagen nicht steigern konnte (https://ember-energy.org/app/u
ploads/2025/03/Ember-Report-The-final-push-for-EU-Russian-gas-phase-ou
t.pdf). Katar, das außerdem langfristige Lieferverträge verlangt, plant zwar eine
deutliche Ausweitung seiner Produktion, ist jedoch stärker auf den asiatischen
Markt ausgerichtet und hat zudem aufgrund von Umweltstandards und
Menschenrechten betreffender EU-Richtlinien nur begrenzte Aussichten auf eine
vertiefte Zusammenarbeit mit der EU (www.spglobal.com/commodity-insights/
en/news-research/latest-news/lng/092823-lng-buyers-seek-to-dismantle-rigid-lo
ng-term-contract-structures-in-flexibility-push).
Im Mai 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen von REPowerEU
einen neuen Fahrplan zur Beendigung aller Einfuhren russischer Energieträger
in die EU vorgelegt, einschließlich eines vorgesehenen Einstellens aller
Importe von russischem Gas bis Ende des Jahres 2027; im Juni 2025 wollte die
Kommission Gesetzesvorschläge zur Umsetzung des vorgelegten Plans vorlegen
(https://commission.europa.eu/news/roadmap-fully-end-eu-dependency-russia
n-energy-2025-05-06_en). Das Verbot soll sowohl neue als auch die
bestehenden Verträge betreffen (www.bloomberg.com/news/articles/2025-05-05/eu-set-t
o-propose-banning-russian-gas-imports-by-end-of-2027). Belgien und
Frankreich, die aktuell beiden größten Abnehmer von russischem Flüssigerdgas in
der EU, lehnten diesen Plan jedoch zunächst ab und erklärten, dass sie mehr
Details über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen dieses Schrittes
benötigen würden (www.politico.eu/article/eus-top-russian-lng-buyers-wary-of-brus
sels-gas-ban/). Ungarn und die Slowakei hingegen warfen der Europäischen
Kommission vor, sich ausschließlich von ideologischen Erwägungen leiten zu
lassen, für die sie sogar bereit sei, eine Erhöhung der Gaspreise für die
europäischen Verbraucher herbeizuführen (https://1prime.ru/20250617/narushenie-858
592584.html; www.worldecr.com/news/eu-extends-russia-sectoral-sanctions-a
s-18th-package-remains-stalled-amid-energy-dispute/).
Laut dem Carnegie Centre for Russia and Eurasia Studies würden die höheren
Kosten für LNG im Vergleich zu Pipelinegas die Einwohner Ungarns und der
Slowakei stark treffen: „Jetzt erhalten diese Länder Gas aus Russland im
Rahmen von Verträgen mit einer attraktiven Preisformel, aber sie werden es über
Spot- oder neu abgeschlossene LNG-Verträge beziehen müssen. Und der Preis
wird ein völlig anderer sein. Außerdem werden sie für den Transport von den
LNG-Terminals bezahlen müssen“ – im Ergebnis „mit zusätzlichen Hunderten
von Euro pro Jahr und Bürger“ (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/kt
o-ostalsia-na-trube). Anderen Analysten zufolge würden alternative
Lieferoptionen Ungarn und die Slowakei 13 bis 15 Prozent mehr kosten als der Kauf von
russischem Pipelinegas (www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulati
on/how-eu-plans-ban-russian-gas-2025-06-17/).
Darüber hinaus fürchten diese Länder Klagen von Gazprom (www.worldec
r.com/news/eu-extends-russia-sectoral-sanctions-as-18th-package-remains-stall
ed-amid-energy-dispute/). So erklärte beispielsweise das Unternehmen SPP, der
größte und wichtigste slowakische Energieversorger, es könne von dem
russischen Lieferanten auf 16 Mrd. US-Dollar verklagt werden, und die zusätzlichen
Kosten für alternative Gas- und Transportdienstleistungen könnten sich auf bis
zu 500 Mio. Euro pro Jahr belaufen (www.rbc.ru/rbcfreenews/6852549f9a7947
9468ebc3a2).
Selbst nach einer Umsetzung des REPowerEU-Fahrplans wäre die Rückkehr
von russischem Gas auf den europäischen Markt in Zukunft jedoch nicht
ausgeschlossen, da eine Reihe von EU-Ländern nicht permanent auf billigere
Lieferquellen verzichten will. Beispielsweise äußerte so zuletzt Elisabeth
Zehetner (ÖVP), Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Österreichs, das
noch im Winter 2023/2024 etwa 98 Prozent seines importierten Gases aus
Russland bezog, dass der Plan, vollständig auf russische Energielieferungen zu
verzichten, neu überdacht werden müsse, sobald ein Frieden in der Ukraine
erreicht ist (www.dw.com/ru/otkaz-es-ot-gaza-iz-rf-vengria-i-slovakia-protiv-
noprocess-idet/a-72937412).
Nebenher laufen bzw. liefen seit Monaten global aufsehenerregende
Verhandlungen zwischen Russland und den USA über eine US-kontrollierte
Wiederaufnahme der russischen Pipelinegaslieferungen auf den europäischen Markt. Laut
mit den Gesprächen Vertrauten könnte „die Wiederherstellung der Rolle
Moskaus auf dem EU-Gasmarkt zu einem Friedensabkommen beitragen“, während
eine Beteiligung der USA bei der Überwindung „politischer Widerstände“ in
Europa helfen und gleichzeitig Washington die Möglichkeit geben würde, die
Liefermengen „zu kontrollieren“. Demnach erwägt Gazprom, das sonst
traditionell Verträge mit Abnehmern für Jahrzehnte abschließt, „in dem Bestreben,
seine Lieferungen nach Europa wieder aufzunehmen“, möglichen deutschen
Abnehmern kurzfristige Zweijahresverträge und „erhebliche Rabatte“
anzubieten (www.reuters.com/business/energy/us-russia-explore-ways-restore-
russiangas-flows-europe-sources-say-2025-05-08/, vgl. auch www.ft.com/content/dc9
c51ab-03cb-47ba-ad0a-09c4deed9b50, www.nzz.ch/international/nord-stream-
2-gelangt-die-russische-gaspipeline-nun-in-us-hand-ld.1873637).
Wenn ausländische Investoren aus einem Drittstaat mit eigenen
wirtschaftlichen Interessen die Kontrolle über eine eigens strategisch angelegte deutsche
Kritische Infrastruktur übernehmen, sehen die Fragesteller darin das hohe
Risiko eines Verlusts von Souveränität sowie eines wirtschaftlichen Abstiegs für
die Verbraucher und die Industrie Deutschlands. Einen nicht minder großen
Schaden für deutsche Interessen erkennen die Fragesteller jedoch in der
Reaktion auf diese Initiative der USA und Russlands von Seiten der Bundesregierung
und insbesondere des Bundeskanzlers Friedrich Merz, die daraufhin einen
Vorschlag der EU-Kommission, Nord Stream dauerhaft stillzulegen, „aktiv“
unterstützten, wie die „Financial Times“ berichtete. Die Bundesregierung
„befürwortet das Verbot als Teil der nächsten [18.] Sanktionsrunde der EU gegen
Russland wegen des Krieges in der Ukraine. Laut drei mit der Angelegenheit
vertrauten Beamten versuche der Kanzler, innenpolitische Debatten über die
möglichen Vorteile einer Wiederaufnahme zu unterbinden. […] Die
Strafmaßnahmen sind zudem ein Weg für Merz, das Schicksal der Pipeline zu ‚
europäisieren‛, statt dass sich Berlin allein dem Druck aus Washington und Moskau
aussetzen muss, sagte ein weiterer Beamter. Obwohl der Staat keine Kontrolle über
eine der vier derzeit außer Betrieb gesetzten Leitungen hat – drei davon wurden
2022 durch Explosionen beschädigt –, müsste Berlin für eine Aktivierung der
Verbindung eine Zertifizierung erteilen. Die EU-Beschränkungen würden sich
gegen Nord Stream 2 AG richten, das in der Schweiz ansässige Unternehmen,
dem die Pipelines gehören, sowie gegen alle weiteren Firmen – russische oder
andere –, die für eine Wiederinbetriebnahme und den Betrieb notwendig sind
[…] Die Maßnahmen können nur mit einstimmiger Zustimmung aller
Hauptstädte angenommen werden“ (www.ft.com/content/3fcbf8b2-9796-4695-987c-
9ba875abe5d4).
Im Juni 2025 berichtete die „Financial Times“, dass die EU im Rahmen von
REPowerEU plant, ihre Handelsgesetzgebung dafür zu nutzen, neue Verträge
über sämtliche Gaslieferungen aus Russland zu verbieten und so ein Veto
seitens Ungarns und der Slowakei zu vermeiden. Nach einem sofort in Kraft
tretenden Gesetz, für das im Vergleich zu Sanktionen keine Einstimmigkeit,
sondern nur die Zustimmung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten erforderlich
wäre, müssten kurzfristige Verträge zu 2026 auslaufen und langfristige
spätestens am 1. Januar 2028. Für Ungarn und die Slowakei wird dabei eine
Ausnahme gemacht und eine schrittweise Beendigung der Verträge über die Lieferung
von russischem Gas bis 2027 gestattet, wie drei mit dem Plan vertraute Beamte
aus der EU gegenüber der „Financial Times“ erklärten. Dabei seien die
europäischen Importländer nach wie vor besorgt über die rechtlichen Risiken und die
Möglichkeit, dass ihre Unternehmen an Russland eine Entschädigung für die
Kündigung der Verträge zahlen müssten (www.ft.com/content/8b005c13-2088-
47cd-aa47-9163e36efa4a).
„Die Kommission geht davon aus, dass das klare Einfuhrverbot die betroffenen
Konzerne vor Schadenersatzforderungen schützt. Das hänge aber von den
konkreten Verträgen ab, heißt es. Die wirtschaftlichen Folgen des Einfuhrstopps
seien überschaubar, betont die Kommission. […] Sollte es zu ‚plötzlichen
Engpässen‘ in einem oder zwei Ländern kommen, können die das Einfuhrverbot
mit Genehmigung der Kommission vorübergehend aussetzen. Das sei aber ein
theoretisches Szenario, heißt es in Brüssel. […] Die Kommission hat für ihre
Vorschläge eine Rechtsgrundlage gewählt, die auf einer Mischung aus Energie-
und Handelsrecht basiert. Der Vorschlag muss damit vom Europäischen
Parlament und dem Ministerrat angenommen werden. Im Ministerrat reicht dafür
aber eine qualifizierte Mehrheit, die ohne Ungarn und die Slowakei leicht zu
erreichen ist. […] Ziel ist, die Vorschläge bis zum Ende dieses Jahres zu
beschließen. […] Anschließend müssten sich Ministerrat und EU-Parlament noch
auf einen gemeinsamen Text verständigen“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
eukommission-will-gaseinfuhr-aus-russland-verbieten-110542236.html).
Die internationale Großkanzlei Mayer Brown, der Friedrich Merz bis zu seiner
Wahl zum Bundeskanzler jahrelang als Partner angehörte (www.mayerbrow
n.com/de/people/m/merz-friedrich), wies darauf hin, dass betroffene Länder in
Zukunft vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und versuchen können, die
Rechtsgrundlage für eine solche Entscheidung anzufechten, da „das
vorgeschlagene Verbot russischer Erdgaseinfuhren auf Gründen beruht, die
normalerweise den EU-Sanktionsvorschriften zugrunde liegen“. Darüber hinaus könnte
demnach der Plan der Europäischen Kommission „als Verstoß gegen das
Völkerrecht, einschließlich des Standards der fairen und gerechten Behandlung
ausländischer Investitionen, ausgelegt werden“ und es könnte daher ein
Verfahren eingeleitet werden, um festzustellen, ob er mit dem Vertrag über die
Energiecharta und anderen Investitionsschutzverträgen vereinbar ist (www.mayerbr
own.com/en/insights/publications/2025/06/eu-proposes-regulation-to-phase-ou
t-russian-natural-gas-imports-key-measures-and-implications).
Im Juni 2025 war schließlich noch festzustellen, dass die Gasspeicher, die
eigentlich in den Sommermonaten zu auf dem Weltmarkt günstigeren Preisen als
im Winter aufgefüllt werden, weniger gefüllt sind als noch zu diesem Zeitpunkt
im Vorjahr und dass die Gaspreise zuletzt erneut angestiegen sind – mit
„Schwankungen viel höher als im Zehnjahresschnitt“. Der im Vergleich zu den
Vorjahren kältere Winter und auch ein höherer Gasverbrauch der deutschen
Industrie als sonst führten dazu, dass sich die deutschen Speicher bis Ende März
2025 auf 29 Prozent ihrer Kapazität statt der sonst üblichen 39 Prozent leerten.
Mit einem durchschnittlichen Füllstand von 46 Prozent Ende Juni 2025, werden
anders als noch 2024 kaum Speicherstände von 80 Prozent Anfang Juli 2025
und fast 100 Prozent zu Beginn der Heizperiode Ende Oktober 2025 erreicht
werden können, da zudem zuletzt der Israel-Iran-Konflikt die Gaspreise hat
ansteigen lassen – um rund 13 Prozent pro Megawattstunde an der Title Transfer
Facility, dem am für Deutschland entscheidenden Handelspunkt. Wenn auch
Deutschland kaum Gas aus der Krisenregion bezieht, ist es nicht losgelöst von
den internationalen Märkten, auf denen die Sorge besteht, dass der Iran die
Straße von Hormus sperren könnte, über welche etwa Katar sein Erdgas für den
Weltmarkt exportiert. Dazuhin war Gas schon vor dem Krieg zwischen Israel
und dem Iran vergleichsweise teuer, mit über Wochen anhaltenden Preisen
zwischen 35 und 37 Euro pro Megawattstunde im Vergleich zu einem Rahmen
zwischen 30 und 35 Euro zum selben Zeitpunkt ein Jahr zuvor (www.focus.de/f
inanzen/news/gasspeicher-leer-gas-teuer-was-der-israel-iran-krieg-fuer-den-wi
nter-bedeutet_54d2fb68-2eaa-434e-ae77-c0e573a08ac7.html).
Das im Juli 2025 verabschiedete 18. Sanktionspaket enthält u. a. ein
vollständiges Verbot von jeglichen direkten oder indirekten Transaktionen im
Zusammenhang mit den Nord-Stream-Pipelines, um jede Reparatur,
Wiederinbetriebnahme, Nutzung und Monetarisierung dieser auszuschließen – jedoch kein
Importverbot für russisches Gas, das zukünftig weiterhin per gesetzgeberischer
Mehrheitsentscheidung auf EU-Ebene herbeigeführt werden soll (www.welt.de/
politik/ausland/article256418538/krieg-in-der-ukraine-einigung-in-bruessel-eu-
verhaengt-neue-sanktionen-gegen-russland.html, www.reuters.com/world/euro
pe/eus-new-russia-sanctions-aim-more-effective-oil-price-cap-2025-07-18,
www.washingtonpost.com/world/2025/07/18/eu-russia-sanctions-18th-round-e
nergy-banking/). Die Slowakei, die russisches Gas bis zum Ende ihres Vertrags
mit Gazprom im Jahr 2034 beziehen wollte, verhandelte bis zuletzt darum, von
REPowerEU ausgenommen zu werden, und argumentiert weiterhin, dass die
Umsetzung dieses Plans ernsthafte Risiken für die Energiesicherheit Europas
birgt (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/kto-ostalsia-na-trube). Der
Ministerpräsident der Slowakei Robert Fico erklärte in einer Videobotschaft zur
Aufhebung seines Vetos, dass er von der Europäischen Kommission gewisse
Garantien erhalten habe, dass die Slowakei im Falle eines Verbots russischer
Gaslieferungen in die EU gleichwohl mit diesem Energierohstoff versorgt sein
würde (ebd.).
Nach alledem und vor dem Hintergrund dessen, dass Deutschland heute zu den
Ländern mit den höchsten Strompreisen weltweit gehört (www.fr.de/wirtschaft/
deutscher-strompreis-global-fast-am-hoechsten-merz-regierung-zaudert-bei-sen
kung-zr-93805038.html) und das zweite bzw. dritte Rezessionsjahr in Folge
verfolgt (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/michael-groemling-deutsc
hland-bleibt-in-der-rezession.html), stellen die Fragesteller fest,
– dass Deutschland noch bis vor Kurzem jahrelang immens
volkswirtschaftlich profitiert hat von direkten günstigen und versorgungssicheren
russischen Pipelinegaslieferungen über Nord Stream (vgl. a. a. O.),
– dass heute global die Nachfrage nach Energieträgern wie Gas etwa von
Seiten asiatischer Länder ansteigt und ebenso wie geopolitische Krisen die
Preise voraussichtlich weiter ansteigen lassen wird (vgl. a. a. O.),
– dass Russland für sein im internationalen Vergleich günstiges Gas neue
Abnehmer weltweit und insbesondere in China findet, wenngleich mitunter
mit Abschlägen gegenüber den Preisen für die EU (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung trotzdem einen Einfuhrstopp für russisches Gas
ausdrücklich mit dem Ziel und der Vorstellung anstrebt, Russlands
Einnahmen wesentlich senken zu wollen und zu können (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung dabei auf andere Importquellen von LNG setzten
und somit für Deutschland die auf dem internationalen Markt beschränkte
Angebotsmenge weiter verringern will (vgl. a. a. O.),
– dass Russland heute noch weiterhin die aufgrund des realen Bedarfs
fortbestehende Nachfrage nach seinem Gas in Europa bedient (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung hierbei für die Deutschen nur den teureren
Umweg-Import von russischem LNG über andere EU-Länder wie
Frankreich fortlaufend gewährt und nicht direkt aus Russland erlaubt (vgl.
a. a. O.),
– dass die Bundesregierung eine Wiederaufnahme der Lieferungen von im
Vergleich zu LNG noch günstigerem Pipelinegas über Nord Stream mit
dem 18. Sanktionspaket just bis auf Weiteres verboten hat (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung die fortlaufenden russischen Gaslieferungen nach
Europa und mittelbar auch nach Deutschland in diesem Jahr für die Zukunft
auf EU-Ebene verbieten und hierzu das EU-Sanktionsrecht und so ein Veto
Ungarns und der Slowakei, die ihre nationalen Interessen vertreten,
umgehen und die EU-Gesetzgebung nutzen will (vgl. a. a. O.),
– dass dies mit rechtlichen Risiken behaftet und nach Auffassung der
Fragesteller zudem intransparent und undemokratisch ist (vgl. a. a. O.) und
– dass sich die Bundesregierung im Übrigen nach fast drei Jahren nicht im
Klaren ist, wer die deutsche Kritische Infrastruktur Nord Stream, ggf. im
Wege des Staatsterrorismus, sabotiert hat und dafür haften muss.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es eine primäre Aufgabe der
Bundesregierung ist, das nationale Interesse Deutschlands an seiner ökonomischen
Prosperität zu vertreten, ohne zu sehr von bestimmten Gaslieferanten abhängig
zu werden, wozu insbesondere auch die mögliche und notwendige
Instandsetzung sowie eigenständig-souveräne Wiederinbetriebnahme von Nord Stream
zählen. Die dargestellten – nach Auffassung der Fragesteller mitunter evident
widersprüchlichen und insbesondere durchweg deutschen Interessen
widersprechenden – Entwicklungen und Entscheidungen hingegen lassen in ihren
Augen keine sinnvolle oder zumindest kohärente Strategie der
Bundesregierung erkennen sowie zudem die Bundesregierung als getrieben erscheinen von
Dritten und ihren Interessen. Darüber hinaus werfen die geschilderten
Entwicklungen und Entscheidungen gleichzeitig eine Reihe von Fragen auf, welche die
Fragesteller die Bundesregierung hiermit für die deutsche Wirtschaft und
Bevölkerung zu beantworten auffordern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung zum Sabotageakt gegen die Nord-Stream-
Pipelines inzwischen gegebenenfalls neue Erkenntnisse vor, und wenn
ja, welche (bitte gegebenenfalls Quellen angeben)?
2. Welche internationalen Partner sind derzeit noch in die Ermittlungen
zum Sabotageakt gegen die Nord-Stream-Pipelines eingebunden (bitte
den aktuellen Stand der Ermittlungen angeben)?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die jahrelange Nutzung russischen
Pipelinegases in Deutschland in Bezug auf Versorgungssicherheit und
Wirtschaftlichkeit in Deutschland bis 2022 speziell im Hinblick auf die
entsprechend niedrigen Energiepreise und das im Vergleich zu heute
hohe Wirtschaftswachstum?
4. Welche Auswirkungen hatte der Wegfall von Pipelinegaslieferungen aus
Russland aus Sicht der Bundesregierung auf die Energiepreise für
private Haushalte sowie für Industrie- und Gewerbekunden und auf die Zahl
von Unternehmensinsolvenzen im energieintensiven Sektor?
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Verlust der
Wertschöpfung in Deutschland bemessen am Bruttoinlandsprodukt durch den
entfallenen direkten Bezug von russischem Erdgas seit Oktober 2022 bis
heute ein, bzw. welche wissenschaftlichen Studien sind der
Bundesregierung ggf. bekannt, die diesen jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden
beziffern, und auf welche Summe in Euro wird der Schaden in diesen
Studien beziffert?
6. War nach Auffassung der Bundesregierung die wechselseitige
Notwendigkeit zur Kooperation zwischen Deutschland und Russland bei
Pipelinegas aus Sicht deutscher Interessen nachteilig im Vergleich zu den
heutigen teureren und mitunter wechselhaft verfügbaren LNG-
Lieferungen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre
Auffassung?
7. Welche konkreten Lehren zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus
dem nur beispielhaft in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten
Moratorium für Flüssiggas-Exportterminals des US-Präsidenten Joe
Biden vom Januar 2024 für Deutschlands Energieträger- und
insbesondere Gas-Importstrategie?
8. Welche politischen Gründe haben in der Energiepolitik nach Ansicht der
Bundesregierung gegebenenfalls mehr Gewicht als die wirtschaftlichen
oder existenziellen Interessen deutscher Verbraucher und Unternehmen?
9. Welche eigenen strategischen Vorteile sieht die Bundesregierung
gegebenenfalls in der bewussten Verknappung bzw. anvisierten Beendigung
von Gasimporten durch Ausschluss russischer Bezugsquellen,
insbesondere im Kontext steigender Nachfrage auf dem Weltmarkt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsnachteile für
deutsche Industrieunternehmen, wenn sie solche erkennt, gegenüber Staaten
wie Ungarn oder China, die weiterhin kostengünstiges russisches Gas
per Pipeline und/oder verflüssigt direkt beziehen?
11. Welche konkreten Sanktionsmaßnahmen gegen russisches LNG
bestehen derzeit auf nationaler sowie EU-Ebene, und wie bewertet die
Bundesregierung deren Sinnhaftigkeit, insbesondere vor dem
Hintergrund noch laufender deutscher Importe von russischem LNG aus EU-
Ländern wie Frankreich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Inwiefern hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass deutsche
Verbraucher und Unternehmen heute noch nach Deutschland
weiterexportiertes russisches Gas als teureres LNG über EU-Drittländer finanzieren,
obwohl ein Direktbezug, wie ihn etwa Frankreich heute noch und seit
über zwei Jahren in Anspruch nimmt, günstiger ist (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
13. Inwiefern widerspricht gegebenenfalls nach Auffassung der
Bundesregierung die von ihr angestrebte Unabhängigkeit von russischem Gas
der tatsächlichen Marktlogik, in der russisches LNG seit über zwei
Jahren über EU-Drittstaaten nach Deutschland gelangt?
14. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die aktive Förderung von LNG-
Terminals in Deutschland, während gleichzeitig der direkte Import von
russischem LNG unterbleibt und stattdessen gleichzeitig teurere
Umwege für dasselbe LNG in Kauf genommen werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
15. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls mit
weiter steigenden Energiepreisen, wenn sowohl auf LNG als auch
Pipelinegas aus Russland verzichtet werden sollte, und auf welcher
Berechnungsgrundlage?
16. Wie begründet die Bundesregierung speziell angesichts international
steigender Preise aufgrund weltweit steigender Gasnachfrage und
geopolitischer Krisen ihre Entscheidung, auf günstigere insbesondere
Pipelinegasimporte aus Russland dauerhaft verzichten zu wollen?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen
Zusammenhang zwischen einerseits dem Verzicht auf direkt bezogenes russisches
LNG sowie auf russisches Pipelinegas über die intakt verbleibende
Röhre von Nord Stream 2 und andererseits den im internationalen Vergleich
hohen Strom- und Energiepreisen in Deutschland?
18. Wie formuliert die Bundesregierung die Interessen der deutschen
Wirtschaft und Bevölkerung, wenn Deutschland sich in einer Rezession
befindet, gleichzeitig aber auf verfügbare, kostengünstige Energieträger
aus Russland verzichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Sieht die Bundesregierung einen volkswirtschaftlichen Schaden für
Deutschland seit 2022 durch die bewusste Ablehnung günstiger
Pipelinegasimporte aus Russland nebst der Ablehnung des Direktimports
russischen LNGs, welches über andere EU-Länder dennoch und teurer
importiert wird, und wenn ja, wie beziffert sie diesen?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Polen von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren
dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Tschechien von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Österreich von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Schweiz von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Frankreich von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Belgien von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Luxemburg von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Niederlande von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Dänemark von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
29. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass russisches LNG, das etwa
über Frankreich oder Belgien in den vergangenen über zwei Jahren nach
Deutschland importiert wurde, in offiziellen deutschen Datenbanken
nicht als solches ausgewiesen, sondern als „belgisches“ bzw.
„französisches“ Gas deklariert wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller –
„Financial Times“ a. a. O.)?
30. Hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen oder plant sie solche,
um für mehr Transparenz bezüglich der tatsächlichen Herkunft von
LNG-Importen zu sorgen und so ihre Energiepolitik gegenüber der
deutschen Öffentlichkeit transparent zu gestalten, und wenn ja, welche
Maßnahmen sind dies?
31. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang im Jahr 2024
russisches LNG über Drittländer nach Deutschland gelangt ist, und wenn ja,
in welcher Menge und mit welchen Umweg-Mehrkosten wurde dies
gegebenenfalls konkret erfasst?
32. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Widerspruch
in ihrer Politik zwischen dem erklärten Direktimportverbot für
russisches LNG und dem tatsächlichen Bezug über EU-Drittstaaten,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Länder wie Frankreich und Belgien
einen Weiterexport bei ihrem Bezug aus Russland explizit vorgesehen
haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
33. Welche rechtlichen Regelungen ermöglichen es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit, russisches LNG über Umwege des europäischen
Auslands zu beziehen, wenn und obwohl ein direktes deutsches
Einfuhrverbot besteht?
34. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass russisches LNG teurer ist als
Pipelinegas, aber dennoch zuletzt in Rekordhöhe von den europäischen Ländern
bezogen wurde, einschließlich des indirekt importierenden
Deutschlands?
35. Welche Abstimmungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
gegebenenfalls innerhalb der EU zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu dem
Umstand, dass LNG aus Russland in die EU importiert und insbesondere
über andere Mitgliedstaaten nach Deutschland weitergeleitet wird?
36. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus dem Vorgehen von Frankreich, Spanien und Belgien,
russisches LNG selbst zu beziehen und unter Profit nach Deutschland
weiterzuleiten, während gleichzeitig eine politische Distanz zu Russland
bekundet wird?
37. Wie schätzt die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der eigenen
deutschen Energiepolitik vor dem Hintergrund dessen ein, dass die bisherige
bzw. derzeitige Praxis der Weiterleitung russischen LNGs über EU-
Drittstaaten nach Deutschland zu teureren Konditionen im Vergleich
zum Direktbezug erfolgt?
38. Hat sich die Bundesregierung zu der Aussage, dass alle beteiligten EU-
Länder vorgeben, nicht für die gestiegene Nachfrage nach russischem
LNG verantwortlich zu sein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine
Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
39. Wie erklärt die Bundesregierung die Förderung von Gasimporten nach
Deutschland aus Drittstaaten wie etwa Norwegen und Katar, auch und
insbesondere mittels langfristiger Verträge, obwohl sie im Einkauf teurer
sind als russisches LNG bzw. Pipelinegas?
40. Welche Preisunterschiede bestehen nach Kenntnis oder Einschätzung der
Bundesregierung konkret zwischen russischem Pipelinegas, russischem
LNG (über EU-Drittländer) und norwegischem oder US-
amerikanischem LNG für deutsche Abnehmer?
41. Welche energiepolitischen Gründe sprachen in den letzten über zwei
Jahren aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls dafür, russisches
LNG indirekt teurer zu beziehen, anstatt dasselbe LNG direkt oder noch
günstigeres Pipelinegas zu importieren?
42. Welche nach ihrer Auffassung sinnvollen Maßnahmen prüft oder plant
die Bundesregierung ggf., um die hohen Strompreise in Deutschland
spürbar zu senken, wenn gleichzeitig günstige Energiequellen
systematisch ausgeschlossen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Russland weiterhin
große Gasmengen nach Europa liefert, Deutschland sich daran jedoch
nicht direkt beteiligt, obwohl europäische Nachfrage besteht und bedient
wird?
44. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der
Energiepolitik der bisherigen bzw. heutigen Direktbezieher von
russischem LNG wie Frankreich und Belgien sowie zu der Energiepolitik der
bisherigen bzw. heutigen Bezieher von russischem Pipelinegas wie
Ungarn, und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung?
45. Ist die Bundesregierung insbesondere und gegebenenfalls der
Auffassung, dass diese Länder – Frankreich, Belgien, Ungarn –
energiepolitisch von Russland abhängig sind (vgl. Frage 44)?
46. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in der aktuellen
deutschen Energieimportpolitik einen Beitrag zur anhaltenden
wirtschaftlichen Schwäche Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
47. Welche Studien liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, die
belegen, dass der Verzicht auf russisches Pipelinegas langfristig
ökonomisch sinnvoller sei als etwa eine kontrollierte Wiederaufnahme unter
bestimmten Bedingungen?
48. Welche nachteiligen Folgen entstehen gegebenenfalls aus Sicht der
Bundesregierung durch den verstärkten LNG-Import aus aller Welt
gegenüber Pipelinegas aus Russland speziell unter Energieeffizienz-, Umwelt-
und Transportaspekten (bitte die Energieeffizienz konkret
quantifizieren)?
49. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung durch den verstärkten
LNG-Import aus aller Welt gegenüber Pipelinegas aus Russland mit
Blick auf CO2- und Methanemissionen (bitte jeweils die Intensität je
Kilowattstunde Erdgas angeben)?
50. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
namentlich, um den inländischen Strompreis in den nächsten fünf Jahren
nachhaltig auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu senken, ohne
russisches Gas in Betracht zu ziehen?
51. Wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch, wenn sie einen
solchen erkennt, einerseits hohe Energiepreise in Deutschland senken zu
wollen, andererseits aber eine Wiederaufnahme günstiger
Pipelinegaslieferungen aus Russland politisch und regulatorisch zu blockieren?
52. Aus welchen wirtschaftspolitischen Gründen hält die Bundesregierung
an der bisherigen Energiebezugsstrategie fest, obwohl ein hoher
Strompreis und eine beschleunigte Deindustrialisierung in Deutschland
anhalten?
53. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (wenn ja, welche) über
einen Eindruck in der deutschen Bevölkerung und Wirtschaft, die
derzeitige Energiepolitik sei ideologisch motiviert und ignoriere ökonomische
Notwendigkeiten und Realitäten?
54. Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Auffassung der Fragesteller,
dass die Nord-Stream-Infrastruktur, welche die Bundesregierung
nunmehr dauerhaft stillzulegen beabsichtigt, dazu beitragen könnte, die
wirtschaftliche Lage Deutschlands erheblich zu entspannen, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
55. Teilt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller, dass durch
eine direkte Wiederaufnahme russischer Pipelinegasimporte
insbesondere auch die Inflation in Deutschland auch kurzfristig gesenkt werden
könnte (bitte begründen)?
56. Welche im Interesse Deutschlands liegenden Folgen sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls darin, dass Russland sich durch den
Ausschluss vom europäischen Gasmarkt dauerhaft Richtung Asien orientiert
und neue Abnehmer findet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
57. Welcher volkswirtschaftliche Schaden droht Deutschland aus Sicht der
Bundesregierung gegebenenfalls bei einem dauerhaft vollständigen
Ausschluss russischer Gaslieferungen im Vergleich zum etwaigen Nutzen
geopolitischer Signalwirkung angesichts dessen, dass Russland neue
Abnehmer weltweit findet?
58. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zu Kapazitätsengpässen
bei US-amerikanischen, norwegischen und anderen LNG-Exporten,
insbesondere vor dem Hintergrund des beispielhaft genannten Moratoriums
für neue Exportterminals, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
59. Welche konkreten Liefermengen von LNG stehen Deutschland laut
Bundesregierung derzeit sowie in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich
realistisch aus nicht-russischen Quellen (z. B. aus Israel, Ägypten, Katar,
Algerien, Nigeria, Norwegen) zur Verfügung?
60. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
für Deutschland, wenn die globale Nachfrage das LNG-Angebot
weiterhin übersteigt und Preise auf dem internationalen Markt weiter steigen
wie prognostiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
61. Welche rechtlichen Grundlagen nennt die EU-Kommission für die
Annahme, dass bei einem klaren Einfuhrverbot die betroffenen
Unternehmen vor Schadenersatzforderungen aus bestehenden Verträgen geschützt
sein würden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
62. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Unternehmen derzeit laufende Verträge zur Gasbeschaffung, deren
Erfüllung durch ein EU-weites Einfuhrverbot verhindert würde?
63. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Unternehmen infolge
eines EU-weiten Verbots russischen Gases Ansprüche auf
Entschädigung gegen öffentliche Stellen oder deutsche Vertragspartner geltend
machen?
64. Welche Art vertraglicher Klauseln (z. B. Force majeure, politische
Klauseln) müssen laut Bundesregierung, die die Initiative auf EU-Ebene
konkret unterstützt, vorliegen, um Schadenersatzansprüche aufgrund von
EU-Eingriffen wirksam auszuschließen?
65. Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 64) ein
Haftungsrisiko für die öffentliche Hand in Deutschland, und bereitet sie
sich hierauf gegebenenfalls vor?
66. Welche konkreten „wirtschaftlichen Folgen“ hat die EU-Kommission
nach Kenntnis der Bundesregierung als „überschaubar“ eingestuft, und
auf welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung?
67. Welche Kosten für Ersatzlieferungen – z. B. durch US-LNG – erwartet
die Bundesregierung als Folge eines EU-Einfuhrverbots, auch im
Vergleich zu den bisherigen Preisen für LNG- und insbesondere Pipelinegas
aus Russland?
68. Welche volkswirtschaftlichen Folgekosten (z. B. durch
Standortverlagerungen, Produktionsstopps, Strompreissteigerungen) erwartet die
Bundesregierung in Deutschland infolge eines vollständigen EU-weiten
Gasimportverbots?
69. Hat die Bundesregierung die Anwendung der von der EU-Kommission
erwähnten Ausnahmeregelung („vorübergehende Aussetzung bei
plötzlichen Engpässen“) für Deutschland bereits geprüft oder vorbereitet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.)?
70. Wie definiert die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung
einen „plötzlichen Engpass“, und welche Kriterien müssten demnach
erfüllt sein, damit ein EU-Land das Verbot aussetzen darf?
71. Welche Fristen und Verfahren sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
für die Beantragung einer solchen Ausnahme (vgl. die Fragen 69 und 70)
bei der EU-Kommission im Krisenfall gelten?
72. Wie lange sollte ein solcher Ausnahmeantrag (vgl. die Fragen 69 bis 71)
laut Bundesregierung, die die Initiative auf EU-Ebene konkret
unterstützt, maximal genehmigt sein dürfen, und welche konkreten Länder
kommen dafür aus Sicht der Bundesregierung infrage?
73. Hält die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission, ein
solcher Fall sei nur ein „theoretisches Szenario“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.), angesichts steigender
Nachfrage und begrenzter Alternativen für realistisch, und wenn ja, mit
welcher Begründung?
74. Welche Alternativen und Lösungen hat die Bundesregierung
gegebenenfalls geprüft, sollte es zu „nicht-theoretischen“ Versorgungslücken
infolge eines Importverbots für russisches Gas kommen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.)?
75. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zur
Vereinbarkeit des geplanten EU-Verbots russischer Erdgaseinfuhren mit dem EU-
Primärrecht und den bestehenden Investitionsschutzverträgen, und wenn
ja, wie lautet die rechtliche Einschätzung, und wenn nein, warum nicht?
76. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei
Mayer Brown, dass vom Verbot betroffene Staaten Klagen vor dem
Europäischen Gerichtshof einreichen könnten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
77. Liegen der Bundesregierung bereits Hinweise auf mögliche rechtliche
Schritte von EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten gegen das geplante
Importverbot vor, und wenn ja, welche?
78. Welche Prüfungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls dahingehend
vorgenommen, ob das geplante EU-Verbot russischen Erdgases mit den
Bestimmungen des Vertrags über die Energiecharta vereinbar ist?
79. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zum auch für
Deutschland bestehenden Risiko möglicher Schiedsverfahren oder
internationaler Investitionsklagen im Zusammenhang mit dem EU-
Erdgasverbot, und wenn ja, wie lautet die rechtliche Einschätzung, und wenn
nein, warum nicht?
80. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen können aus Sicht der
Bundesregierung aus einem Investitionsschutzverfahren gegen die EU oder
Deutschland entstehen?
81. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu den
Auswirkungen solcher juristischen Einschätzungen wie von Mayer
Brown auf die Glaubwürdigkeit und Durchsetzbarkeit der EU-
Energiepolitik gegenüber Drittstaaten, und wenn ja, wie lautet die Auffassung
der Bundesregierung?
82. Plant die Bundesregierung, eigene juristische Stellungnahmen oder
Gutachten zur Rechtslage bezüglich eines Importverbots für russisches Gas
auf EU-Ebene zu beauftragen und zu veröffentlichen?
83. Welche rechtlichen Vorkehrungen trifft die Bundesregierung
gegebenenfalls, um deutsche Energieunternehmen vor möglichen Rückwirkungen
internationaler Rechtsstreitigkeiten zu schützen?
84. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung konkret dafür, dass der
durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher Ende Juni 2025
mit 46 Prozent deutlich unter dem Wert des Vorjahres liegt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
85. Wie bewertet die Bundesregierung die für Deutschland maßgeblichen
aktuellen Preisaufschläge an der Title Transfer Facility angesichts der
gestiegenen Unsicherheit infolge des Israel-Iran-Konflikts?
86. Wie plant die Bundesregierung, einer möglichen Gasmangellage in
Deutschland im Winter 2025/2026 zu begegnen, falls die
Speicherfüllstände unter 80 Prozent bleiben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
87. Gibt es Szenarien oder Notfallpläne, falls die Speicher Ende Oktober
2025 unter 70 Prozent bleiben und gleichzeitig geopolitische Krisen und
Konflikte weltweit anhalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
88. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in einer erneuten Eskalation
des Israel-Iran-Konflikts im Hinblick auf eine mögliche Sperrung der
Straße von Hormus, eine Unterbrechung der LNG-Versorgung durch
Katar sowie eine hierauf folgende Steigerung von Gaspreisen auf dem
Weltmarkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
89. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Energiepolitik speziell
angesichts des Umstands, dass die Preisschwankungen im Juni 2025 „viel
höher als im Zehnjahresschnitt“ waren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf russische
Gaslieferungen zieht sie gegebenenfalls hieraus?
90. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu der
im Februar 2025 von „The Economist“ angeführten Prognose (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), wonach das BIP der EU durch eine
Wiederaufnahme russischer Pipelinegaslieferungen um 0,5 Prozent wachsen
könnte, und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung?
91. Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in der EU andernfalls,
mithin bei einem weiteren Verzicht auf russisches Gas, eine „massive
Verschärfung der Energiekrise“ droht, wie von „The Economist“ anhand
einer – noch vor den jüngsten geopolitischen Krisen weltweit erstellten –
Studie skizziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
92. Welche wirtschaftlichen Modellierungen zur Bewertung des
volkswirtschaftlichen Nutzens einer Wiederaufnahme von Pipelinegaslieferungen
aus Russland liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor?
93. Welche technischen Erwägungen hält die Bundesregierung
gegebenenfalls einer Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Nord-Stream-
Leitungen entgegen?
94. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zur Idee eines
alternativen Transits russischen Gases über die Ukraine durch
Tochterunternehmen, wie von der Slowakei angeregt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, wie lautet die Auffassung der
Bundesregierung?
95. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf., um eine
Versorgungssicherheit angesichts steigender globaler Nachfrage nach LNG
(insbesondere aus Asien) sicherzustellen?
96. Welche Kriterien zieht die Bundesregierung zur Bewertung heran, ob
Speicherfüllstände ausreichend sind, um einer drohenden Energiekrise in
Deutschland vorzubeugen?
97. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Beibehaltung der
bisherigen Energiepolitik, mithin ohne zusätzliche russische
Pipelinegaslieferungen, eine Absenkung von Verbrauchsstandards ausgeschlossen ist?
98. Plant die Bundesregierung zurzeit Priorisierungen im
Verbrauchsmanagement (Industrie, Haushalte, Kritische Infrastruktur) für den Winter
2025/2026?
99. Welche Verträge bestehen heute nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen deutschen Unternehmen oder staatlichen Stellen und LNG-
Exporteuren wie den USA, Norwegen und Katar zur kurz- und
längerfristigen Versorgungssicherheit?
100. Hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse über mögliche
Verhandlungen auf EU-Ebene sowie seitens der USA zur Beendigung der heißen
Phase des Ukrainekrieges, die eine Wiederaufnahme russischer
Gaslieferungen nach Europa ermöglichen sollen oder könnten, und wenn ja,
welche?
101. Welche diplomatischen, sicherheitspolitischen oder sonstigen
Voraussetzungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit
russisches Pipelinegas wieder nach Deutschland fließen könnte?
102. Welche rechtlichen Gründe sprechen nebst dem 18. Sanktionspaket
heute nach Kenntnis oder Auffassung der Bundesregierung gegen die
Erteilung einer Zertifizierung für eine Aktivierung der intakt gebliebenen
Röhre von Nord Stream 2?
103. Aufgrund des Widerstands welcher EU-Mitgliedstaaten, die laut der
internationalen Nachrichtenagentur Reuters bei der Vorbereitung des im
Mai 2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets sich entgegengestellt
haben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung noch aufgegeben, ein
generelles zukünftiges Verbot russischer Gasimporte aufzunehmen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
104. Inwieweit wurden gegebenenfalls die Bedenken über die Ungewissheit
über alternative Gasquellen, wie noch bei der Vorbereitung des im Mai
2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets laut Reuters auf EU-Ebene
eingeräumt, zwischenzeitlich genau widerlegt oder beseitigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
105. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Berichterstattung
von „The Economist“, dass deutsche und andere ranghohe EU-Offizielle
angesichts des Winters 2024/2025 verstärkt Interesse an russischem Gas
zeigten und eine Wiederaufnahme von dessen Bezug befürworteten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
106. Inwieweit ist oder war die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 105) aktiv
in Gespräche oder Abstimmungen mit EU-Partnern über eine mögliche
vollständige Wiederaufnahme russischer Energielieferungen
eingebunden?
107. Welche energie- und auch sicherheitspolitische Einschätzung hat sich die
Bundesregierung zur Haltung Ungarns und der Slowakei ggf. erarbeitet,
die sich unter Berufung auf ihre nationalen Interessen für die volle
Wiederaufnahme russischer Rohstofflieferungen auf den EU-Markt
aussprechen?
108. Hielt die Bundesregierung selbst angesichts des kalten Winters
2024/2025 und der knappen Gasspeicher eine Neubewertung der
deutschen und der EU-Strategie zu russischem Pipelinegas für erforderlich
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
109. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in
welchem Umfang kaltes Wetter, hoher Industrieverbrauch und reduzierte
Importmengen die Gasspeicher in Deutschland und Europa im Winter
2024/2025 schneller als erwartet leerten?
110. Inwiefern wurden in Deutschland und Europa in der Heizsaison
2024/2025 gegebenenfalls Notfallpläne zur Gaseinsparung oder
Verbrauchsreduktion aktiviert oder vorbereitet?
111. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Berliner Carnegie Center
for Russia and Eurasia Studies bekannt, dass es auf dem LNG-Markt
keinen Überschuss gibt und russisches LNG heute faktisch nicht
substituierbar ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, hat sie
sich dazu eine eigene Positionierung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
112. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die im Januar
2025 auf EU-Ebene aufgenommenen internen Gespräche über den
Bezug von russischem Pipelinegas im Rahmen eines Friedensabkommens
vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
113. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob
Gasimporte als diplomatisches Druckmittel zur Erreichung eines Waffenstillstands
oder dauerhaften Friedens in der Ukraine genutzt werden könnten, wie
EU-intern Ende Januar 2025 von ranghohen Offiziellen auch aus
Deutschland nebst weiteren Mitgliedstaaten vertreten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller – „Financial Times“ a. a. O.)?
114. Inwieweit ist die Bundesregierung über die laut „Financial Times“
geäußerten Sorgen US-amerikanischer LNG-Exporteure angesichts einer
ranghoch in der EU besprochenen möglichen Wiederaufnahme
umfänglicher russischer Gasbezüge informiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
115. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Risiko, dass politische
Abhängigkeiten gegenüber Drittstaaten entstehen, falls im Zollkonflikt
europäische Abnehmer langfristige LNG-Verträge mit US-Anbietern
eingehen müssen?
116. Welche Rolle spielen für die Bundesregierung geopolitische Rücksichten
gegenüber den USA bei der Frage einer möglichen Wiederaufnahme
russischer Pipelineimporte vor dem Hintergrund der Verhandlungen
zwischen Russland und den USA über eine US-kontrollierte
Wiederaufnahme der russischen Pipelinegaslieferungen auf den europäischen Markt?
117. Welche demokratischen Kontrollmöglichkeiten bestehen für deutsche
Bürger und Parlamente hinsichtlich der Entscheidung über das Nord-
Stream-Verbot auf EU-Ebene, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz
unterstützt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, S. 8 – „Financial
Times“ a. a. O.)?
118. Wie wird die demokratische Legitimation von deutscher Seite einer für
Deutschland so weitreichenden Energiepolitik auf EU-Ebene
sichergestellt, insbesondere, wenn, wie die „Financial Times“ berichtet,
Bundeskanzler Friedrich Merz „versuche, innenpolitische Debatten über die
möglichen Vorteile einer Wiederaufnahme zu unterbinden“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
119. Inwieweit und unter welchen demokratischen Aspekten sind
Strafmaßnahmen gegen Nord Stream „zudem ein Weg für Friedrich Merz, das
Schicksal der Pipeline zu ‚europäisieren‛, statt dass sich Berlin allein
dem Druck aus Washington und Moskau aussetzen muss“, wie ein
Beamter gegenüber der „Financial Times“ erklärte (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
120. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Versorgungssicherheit
deutscher LNG-Terminals im Falle geopolitischer Spannungen auch im
anhaltenden Zollkonflikt mit den USA?
121. Wie wirkt sich die EU-weite Verbotsinitiative nach Auffassung der
Bundesregierung auf die Verhandlungsposition Deutschlands in Bezug auf
Energieimporte und Energiesicherheit gegenüber anderen Gaslieferanten
weltweit aus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 14. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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