Zukunft der Elbe als Wasserstraße, Staustufen, Schleusen, Schiffbarkeit und mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Tschechien (Antwort zu Drs. 21/6460)
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Zukunft der Elbe als Wasserstraße, Staustufen, Schleusen, Schiffbarkeit und mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Tschechien (Antwort zu Drs. 21/6460)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6730
21. Wahlperiode 25.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Bochmann, Alexis L. Giersch,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6460 –
Zukunft der Elbe als Wasserstraße, Staustufen, Schleusen, Schiffbarkeit und
mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Tschechien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Elbe ist eine der wichtigsten Bundeswasserstraßen und zugleich eine der
letzten weitgehend frei fließenden Flüsse Europas. Während Deutschland seit
Jahrzehnten auf einen sogenannten sanften Ausbau setzt, verfolgt Tschechien
eine deutlich wirtschaftsorientiertere Strategie und plant bzw. realisiert
Staustufen, wie die Staustufe Děčín (de.wikipedia.org/wiki/Staustufe_D%C4%9B
%C4%8D%C3%ADn), mit Schleusen, zur Sicherstellung einer ganzjährigen
Schiffbarkeit (www.rvc.gov.cz/stavby/plavebni-stupen-decin).
Denn die „Elbe führt immer seltener ausreichend Wasser – selbst im Frühjahr,
wenn früher Schneeschmelze und Regen für hohe Wasserstände sorgten“,
räumt selbst der Staustufenplänen gegenüber kritisch eingestellte Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein (www.bund-sachsen.de/se
rvice/presse/detail/news/tschechische-staustufenplaene-kein-nutzen-fuer-die-s
chifffahrt/).
Unbefahrbarkeit von deutschen Bundeswasserstraßen führt nach Auffassung
der Fragesteller zu erheblichen Ausfällen und damit zu Wettbewerbsnachteilen
für deutsche Häfen, Unternehmen und die Binnenschifffahrt. Gleichzeitig wird
der Verkehr zunehmend auf Straße und Schiene verlagert, mit entsprechenden
Belastungen für Infrastruktur, Umwelt und Steuerzahler.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die
derzeitige Politik der Bundesregierung den Anforderungen einer modernen,
leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur noch gerecht wird (www.mz.de/mitteldeutschla
nd/sachsen-anhalt/elbe-in-not-warum-der-groesste-fluss-sachsen-anhalts-imm
er-tiefer-sinkt-und-was-dagegen-getan-wird-4228340, www.zeit.de/2021/18/el
be-niedrigwasser-fluss-naturschutz-klimawandel-vertiefung/seite-2).
Obwohl die derzeitige Entwicklung nicht ausschließt, dass die Elbe ihre
Funktion als verlässliche Wasserstraße zunehmend verliert, schließt die
Bundesregierung im Festhalten an ein Eckpunktepapier vom 5. März 2013 den Bau
von Staustufen in der deutschen Binnenelbe aus, wie die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 78 des Abgeordneten René Bochmann auf
Bundestagsdrucksache 20/10791 zeigt. Gleichzeitig investiert die Tschechische Republik
gezielt in den Ausbau ihrer Infrastruktur, um wirtschaftliche Vorteile zu
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 25. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sichern. Es stellt sich den Fragestellern daher die grundsätzliche Frage, ob
Deutschland weiterhin an einer restriktiven Politik festhalten kann, ohne
langfristig Wettbewerbsnachteile in Kauf zu nehmen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Schiffbarkeit der Elbe im
Jahresdurchschnitt (Tage mit ausreichender Fahrrinnentiefe), und wie hat
sich diese in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt?
4. Aus welchen konkreten Gründen lehnt die Bundesregierung den Bau von
Staustufen mit Schleusen an der Elbe derzeit ab (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Welche Auswirkungen hätte der Bau von Staustufen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf:
a) die Schiffbarkeit?
b) die Energieerzeugung (Wasserkraft)?
c) den Hochwasserschutz?
10. Plant die Bundesregierung, ihre bisherige Strategie zu überdenken und,
analog zu Tschechien, stärker auf infrastrukturelle Maßnahmen zur
Sicherung der Schiffbarkeit zu setzen, und wenn ja, inwieweit (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1, 4, 8 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Schiffbarkeit der Binnenelbe wird anhand des im Gesamtkonzept Elbe
festgelegten Unterhaltungsziels von mindestens 1,40 m unter GlW2010 bewertet,
dass die zu unterhaltende Soll-Sohle beschreibt (GlW2010 = niedriger
Bezugswasserstand auf Basis des GlQ2010) und regelmäßig überprüft wird. Es wird
nicht in allen Jahren ganzjährig und durchgehend erreicht, so dass die
Schiffbarkeit bei niedrigen Abflüssen eingeschränkt ist. Die täglich für die einzelnen
Elbestrecken veröffentlichten minimalen Fahrrinnentiefen können dem
Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, entnommen werden (ELWIS).
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes arbeitet gemäß
Gesamtkonzept Elbe daran, die Binnenelbe dauerhaft nutzbar zu machen. Diesem
Konzept liegt ein Eckpunktepapier zugrunde, in dem sich die Beteiligten in
Bezug auf die verkehrlichen Ziele für die deutsche Binnenelbe darauf geeinigt,
stabile und zuverlässige Bedingungen für die Schifffahrt mit möglichst
geringem Unterhaltungsaufwand und unter Ausschluss des Baus von Staustufen in
der Elbe zu gewährleisten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Niedrigwasser und Gütertransporte
auf der Elbe“ auf Bundestagsdrucksache 21/2348 verwiesen.
2. Welche konkreten wirtschaftlichen Schäden entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Niedrigwasserperioden auf der Elbe für Häfen,
Industrie und Logistikunternehmen?
3. In welchem Umfang sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
Wettbewerbsnachteile für deutsche Standorte gegenüber Tschechien, das aktiv
in den Ausbau der Elbe investiert?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
5. Hält die Bundesregierungen die Voraussetzungen, Annahmen und
klimatischen Bedingungen vom März 2013 derzeitig noch für aktuell (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; wenn ja, weshalb, und wenn nein, was
schlussfolgert sie daraus)?
Im Themenfeld Zukunftsbetrachtungen des Gesamtkonzepts Elbe wird die
Anpassung der Wasserbewirtschaftung an die Folgen des Klimawandels
beschrieben.
6. Welche rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus EU-Recht, stehen einem
Ausbau der Elbe mit Staustufen gegebenenfalls entgegen, und welche
Spielräume bestehen nach Auffassung der Bundesregierung?
Zu dieser Frage kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.
7. Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren für
Unterhaltungsmaßnahmen auf der Elbe (z. B. Baggerungen, Buhnenbau,
Sedimentmanagement) angefallen, und wie bewertet die Bundesregierung deren
Wirksamkeit?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Niedrigwasser und Gütertransporte auf der
Elbe“ auf Bundestagsdrucksache 21/2348 verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Zielkonflikt zwischen
Naturschutz (insbesondere Auenlandschaften) und wirtschaftlicher
Nutzung der Elbe?
Das Gesamtkonzept Elbe wurde mit der Vorgabe der Vereinbarkeit von
verkehrlichen, wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielen
entwickelt. Die Maßnahmenplanung erfolgt auf Basis des Auftrags durch die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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