Schriftliche Frage 3/4 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung unangemessener Geschäftspraktiken (beispielsweise das Verlegen von Firmensitzen an…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 3/4 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung unangemessener Geschäftspraktiken (beispielsweise das Verlegen von Firmensitzen an…
Frage 3 (Karoline Otte, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung unangemessener Geschäftspraktiken (beispielsweise das Verlegen von Firmensitzen an Orte ohne wesentliche Geschäftstätigkeit) von Unternehmen zum Ausnutzen von Standorten mit besonders niedrigen Gewerbesteuer- Hebesätzen (sog. Gewerbesteuer-Oasen), und welchen Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen gibt es hier jeweils (bitte nach einzelnen Maßnahmen und jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)?
Frage 4 (Karoline Otte, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der von ihr eingeführten Maßnahmen gegen Gewerbesteueroasen (beispielsweise die Aufnahme der Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesfinanzhofes zum Vorliegen einer Betriebsstätte in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu den §§ 10 und 12 der Abgabenordnung, ein Register für Risiko-Indikatoren für „problematische Betriebstättenfälle“ etc.), und wie viele Fälle von „problematischen“ Betriebstättenfällen sind der Bundesregierung bekannt (bitte nennen und nach den fünf wichtigsten Indikatoren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 14. Januar 2026:
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Bund und Länder haben sich in jüngerer Vergangenheit bereits auf eine Reihe von – untergesetzlichen – verwaltungsinternen Maßnahmen verständigt, die insbesondere steuerverfahrensrechtlicher, organisatorischer sowie automationstechnischer Natur sind. Darüber hinaus wird – entsprechend den Vereinbarungen im aktuellen Koalitionsvertrag (Zeile 1449) – derzeit die Umsetzung der Regelung zur Anhebung des aktuellen Mindesthebesatzes von aktuell 200 Prozent (§ 16 Absatz 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes) auf 280 Prozent im Ressortkreis abgestimmt. Diese Maßnahme soll zügig in ein Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Dies wird zu einer deutlichen Minderung der bestehenden kommunalen Hebesatzspreizung führen. Die damit einhergehende Anhebung der (Mindest-)Gewerbesteuer von derzeit 7 Prozent (bei einem Hebesatz von 200 Prozent) auf künftig 9,8 Prozent (bei einem Hebesatz von 280 Prozent) dürfte im Zusammenspiel mit den vereinbarten administrativen Maßnahmen sowie der erhöhten Sensibilisierung der Steuerpflichtigen die dargestellte Problematik deutlich relativieren. Es ist davon auszugehen, dass die in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelten und umgesetzten Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung und Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen leisten. Konkrete Fallzahlen liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Zuständigkeit für steuerliche Einzelfälle nach der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung den Landesfinanzbehörden obliegt, nicht vor.
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