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Kommunale Finanzkrise und die Rolle des Bundes in der föderalen Finanzaufteilung

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/616 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kommunale Finanzkrise und die Rolle des Bundes in der föderalen Finanzaufteilung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/616 21. Wahlperiode 25.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Stefan Schmidt, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kommunale Finanzkrise und die Rolle des Bundes in der föderalen Finanzaufteilung Die neue Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD benennt in ihrem Koalitionsvertrag die „grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen“ (Zeile 3630) als wesentliches Ziel der neuen Bundesregierung. Gleichzeitig ist die Lage der Kommunalfinanzen in einem historisch defizitären Zustand. Während im Jahr 2023 mit 6,8 Mrd. Euro im Minus erstmals seit zwölf Jahren ein kommunales Gesamtdefizit verbucht wurde, hat sich dieser Betrag nur ein Jahr später mehr als verdreifacht. Das Statistische Bundesamt misst ein Rekorddefizit seit der Wiedervereinigung von 24,8 Mrd. Euro (Destatis 2025, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_7 1137.html, abgerufen am 28. Mai 2025). Der Investitionsrückstand ist dabei ebenfalls mit ca. 186 Mrd. Euro auf einem Rekordniveau und verdeutlicht die Finanzbedarfe, um die kommunale Infrastruktur auf dem aktuellen Niveau zu halten (Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW] 2024, www.kfw.de/PDF/Downlo ad-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/K fW-Kommunalpanel-2024.pdf, abgerufen am 28. Mai 2025). Die schlechte finanzielle Lage ist insgesamt zu einem flächendeckenden Problem geworden, welches die Investitionstätigkeit und die politischen Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort massiv gefährdet. Der Bund hat hierbei verschiedene Möglichkeiten, um auf die Finanzlage vor Ort einzuwirken und so die Situation für die Bevölkerung vor Ort zu verbessern. Ein wesentliches Instrument ist die föderale Steueraufteilung. Auch die kommunalen Förderprogramme des Bundes leisten einen Beitrag. Der Bund hat beispielsweise 117 Förderprogramme mit kommunal relevantem Bezug aufgelegt (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE] 2025, www.foer derdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Foederprogrammsuche_Formu lar.html?submit=Suchen&cl2Processes_Foerderberechtigte=kommune&filterC ategories=FundingProgram&cl2Processes_Foerdergeber=bund, abgerufen am 23. Juni 2025). Dagegen würde die geplante Bundesgesetzgebung der Bundesregierung bedeutende Mindereinnahmen verursachen, etwa mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/323). Im Kassenjahr 2028 würden den Gemeinden hierdurch Mindereinnahmen in Höhe von ca. 4,9 Mrd. Euro entstehen. Gleichzeitig betont die Bundesregierung ihre Orientierung am „Grundsatz der Veranlassungskonnexität“ (Koalitionsvertrag, Zeile 3624) und plant in einem „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen […] Aufgaben- und Kostenkritik vor[zu]nehmen“ (ebd.). Die Bundesregierung plant weiterhin Maßnahmen gegen sogenannte Gewerbesteueroasen, in denen Unternehmen Anreize haben, „lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz ausüben“ (Koalitionsvertrag, Zeile 1452 f.). Über diese Maßnahmen hinaus fordern die kommunalen Spitzenverbände etwa eine höhere kommunale Beteiligung an den Gemeinschaftsteuern (insbesondere der Umsatzsteuer) und die Begrenzung von übertragenen Aufgaben sowie Bürokratie (Deutscher Städte- und Gemeindebund [DStGB] 2025, www.dstgb.de/t hemen/finanzen/kommunalfinanzen/kommunale-finanzmisere-verschaerft- sichweiter/, abgerufen am 10. Juni 2025). Auch eine Lösung für die kommunalen Altschulden und eine Vereinfachung der Inanspruchnahme der Fördermittel werden unter Expertinnen und Experten diskutiert. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzlage der kommunalen Ebene in Deutschland auch angesichts des kommunalen Gesamtdefizits in Rekordhöhe?  2. a) Wie prognostiziert und bewertet die Bundesregierung die kommunale Investitionstätigkeit, und muss anhand der kommunalen Kassenlage mit einem deutlichen Abfall (über 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) gerechnet werden? b) Wenn ja, inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, mit Maßnahmen auf Bundesebene, insbesondere mit dem „Sondervermögen Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen“, die Investitionsabfälle kompensieren zu können?  3. Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung im Hinblick auf die kommunale Finanzlage in der aktuellen Vorhabenplanung an? a) Welche Gesetzesvorhaben sind geplant mit der expliziten Zielstellung der Verbesserung der kommunalen Finanzsituation, und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung hierfür jeweils vor? b) Welche Gesetzesvorhaben, die Mindereinnahmen auf kommunaler Ebene auslösen, sind geplant, und wann, und wie hoch werden die voraussichtlichen Mindereinnahmen geschätzt? c) Wie ist deren finanzielle Wirkung auf der kommunalen Ebene jeweils zu beziffern (bitte kommunale Mehr- bzw. Mindereinnahmen sowie Erfüllungsaufwand jeweils pro Vorhaben ausweisen)? d) Inwiefern und an welchem Punkt der Gesetzgebung wurden bzw. werden die kommunalen Spitzenverbände beteiligt (bitte ggf. für die einzelnen Gesetzesvorhaben einzeln angeben)?  4. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung auch angesichts der massiven kommunalen Ungleichheiten und des Grundsatzes des Hinwirkens auf gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (vgl. Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes [GG])?  5. Inwiefern wird die kommunale Ebene in der Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenbremse vertreten sein?  6. Inwiefern plant die Bundesregierung die Fortführung oder den Ausbau der unter dem ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck angestoßenen Projekte der „Förderzentrale Deutschland“ zur Vereinfachung der Fördermittelvergabe, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?  7. Mit welcher Fördersumme ist jedes der 117 Förderprogramme des Bundes mit kommunal relevantem Bezug im Haushaltsjahr 2024, im Entwurf zum Bundeshaushalt 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung ausgestattet (bitte einzeln mit Einzelplan, Haushaltstitel und Summe angeben), und wie gestaltet sich der Mittelabfluss für jedes der 117 Förderprogramme des Bundes mit kommunal relevantem Bezug in den zurückliegenden Haushaltsjahren 2023 und 2022 (bitte einzeln mit Einzelplan, Haushaltstitel, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen angeben)?  8. Welche weiteren Haushaltstitel des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 schätzt die Bundesregierung als kommunal relevant ein (bitte einzeln mit Einzelplan, Haushaltstitel, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen angeben)?  9. a) Was genau versteht die Bundesregierung unter dem Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ wie er im Koalitionsvertrag erwähnt wird, und wie will sich die Bundesregierung für eine bessere Einhaltung des Grundsatzes einsetzen? b) Welche Vorhaben plant die Bundesregierung in diesem Bereich (bitte Vorhaben in einer Liste mit Zeitplanung aufführen)? 10. Inwiefern werden die Steuerausfälle der Kommunen, die durch die Gesetzgebung der Bundesregierung verursacht werden, vonseiten des Bundes vollständig kompensiert, auf welchem Weg soll dies geschehen, und wie sieht ein entsprechender Zeitplan aus? 11. a) Wie hoch ist der Anteil der Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern, der jeweils von den Kommunen finanziert wird, beispielsweise für die Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII]), für Leistungen für Menschen mit Behinderungen (SGB IX), für die Hilfen zur Pflege (SGB XII) oder für die Kosten der Unterkunft (bitte die Leistungen mit Gesamtsumme und Summe des kommunalen Anteils in den letzten fünf Jahren aufschlüsseln)? b) Plant die Bundesregierung angesichts des Grundsatzes der „Veranlassungskonnexität“, die hieraus entstehenden kommunalen Ausgaben zu kompensieren, und wenn ja, mit welchem Zeitplan und Umfang (bitte Vorhaben einzeln aufführen)? 12. Inwiefern werden die Finanzierung und damit verbundene kommunale Finanzierungsanteile für die einzelnen Sozialleistungen in der Arbeit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Kommission zur Sozialstaatsreform eine Rolle spielen? 13. a) Wie hoch fallen die Mehr- oder Mindereinnahmen bei dem geplanten „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ in den nächsten zehn Jahren aus (bitte nach Teilmaßnahme und auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und nach Jahren aufschlüsseln)? b) Welche Auswirkung des genannten Vorhabens sieht die Bundesregierung in Bezug auf die geplante Absenkung der Körperschaftsteuer auf die kommunale Finanzlage, und welche Mindereinnahmen entstehen den Kommunen durch die Mindereinnahmen der Länder, die sich negativ auf die Verbundmasse auswirken (bitte die Summe der kommunalen Mindereinnahmen auf die nächsten zehn Jahre und auf die Bundesländer aufschlüsseln)? 14. Wie hoch fallen die Mehr- oder Mindereinnahmen bei der geplanten Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 in den nächsten zehn Jahren aus (bitte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und nach Jahren aufschlüsseln)? 15. Was genau versteht die Bundesregierung unter dem von ihr geplanten „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“? 16. a) Den Abbau welcher Standards und Vorgaben für die kommunale Ebene bringt die Bundesregierung in die Gespräche zum „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“ ein? b) Zu welcher Entlastung würden die geplanten Maßnahmen in den Kommunen jeweils führen (bitte mit kommunalen Minder- bzw. Mehreinnahmen angeben)? 17. Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Anhebung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftsteuern? a) Wie bewertet die Bundesregierung die Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer, und wenn eine Anhebung befürwortet werden sollte, in welcher Höhe? b) Welche zusätzlichen kommunalen Einnahmen würde die Bundesregierung von der Anhebung des kommunalen Anteils der Umsatzsteuer um 2 Prozentpunkte erwarten (bei einer hälftigen Übertragung der Steueraufteilung von Bund bzw. Ländern auf die Kommunen)? c) Wie bewertet die Bundesregierung eine Reform des Schlüssels der Umsatzsteuer (etwa durch stärkere Pro-Kopf-Verteilung), und welche Reformoption wäre aus ihrer Sicht zu präferieren? d) Inwiefern sollte eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils gleichzeitig mit einer Reform des Verteilschlüssels des kommunalen Umsatzsteueranteils einhergehen? e) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Kommunen im Sinne einer besseren Finanzausstattung dauerhaft adäquat an der Gesamtsteuermasse zu beteiligen? 18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer kommunalen Altschuldenlösung? a) Wie hoch sind die Kassenkredite der Kommunen im Jahr 2025 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie haben sie sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum verändert (bitte die Anzahl der Kommunen, den Anstieg in den letzten 24 Monaten und die Höhe der Liquiditätskredite nach Bundesländern aufschlüsseln)? b) Werden neben einer (anteiligen) Übernahme der existierenden Landeslösungen (Niedersachsen [Zukunftsvertrag], Hessen [Hessenkasse], Saarland [Saarlandpakt], Brandenburg [Teilentschuldung kreisfreie Städte], Altschuldenlösung von 2024 in Nordrhein-Westfalen) auch die aktuellen tatsächlichen Bestände der kommunalen Kassenkredite für eine bundesweite Altschuldenlösung berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht? c) Ist die Beteiligung an einer Altschuldenlösung durch den Bund hier auf 250 Mio. Euro pro Jahr festgelegt oder kann die Lösung der Bundesregierung hierüber hinausgehen, sofern dies beispielsweise der hälftigen Übernahme der Summe der genannten Landeslösungen entspricht, und wenn nein, warum nicht? d) Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Änderung des Grundgesetzes, und wenn nein, warum nicht? e) Wie ist der weitere Zeitplan für eine kommunale Altschuldenlösung auf Bundesebene? 19. Welche gesetzlichen Veränderungen strebt die Bundesregierung im Hinblick auf den steuerlichen Querverbund mit welchem Zeitplan an? 20. Welche Fälle des Gewerbesteuerbetrugs durch Scheinsitze sind der Bundesregierung bekannt im Zeitraum von 2018 bis 2025 (bitte Anzahl, Ort und Summe der Steuerausfälle angeben)? a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Verfolgung des benannten Gewerbesteuerbetrugs zu verbessern, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung hier ergreifen? b) Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung geboten, um die Verfolgung von Briefkastenfirmen im Bereich der Gewerbesteuer konsequenter zu verfolgen? 21. Mit welchen Mehreinnahmen für die kommunale Ebene rechnet die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag geplante Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes (auf 280 Prozent)? a) Wie viele und welche Kommunen sind der Bundesregierung bekannt, die den geplanten Mindesthebesatz von 280 Prozent derzeit unterschreiten (bitte Kommunen und Hebesätze angeben)? b) Mit welcher Begründung soll der Hebesatz bei 280 Prozent festgelegt werden (und nicht etwa auf einen höheren Satz)? 22. Wie bewertet die Bundesregierung das Erheben der Gewerbesteuer auf gemeindefreiem Gebiet unter Beteiligung nichtöffentlicher Stellen (beispielsweise im Sachsenwald in Schleswig-Holstein)? 23. Welche weiteren Vorhaben plant die Bundesregierung im Hinblick auf eine Reform der Gewerbesteuer und im Zusammengang mit der Bekämpfung von Gewerbesteueroasen, und mit welchem Zeitplan? Berlin, den 23. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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