Transparenz bei Förderungen und Amtsübernahme des Staatsministers für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer
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Transparenz bei Förderungen und Amtsübernahme des Staatsministers für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2919
21. Wahlperiode 26.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Transparenz bei Förderungen und Amtsübernahme des Staatsministers für
Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer
In den vergangenen Wochen haben unterschiedliche Berichte und öffentliche
Diskussionen Fragen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang
mit der Ernennung des derzeitigen Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer
aufgeworfen. Diese betreffen zum einen seine langjährige unternehmerische
Tätigkeit und Beteiligung an der Weimer Media Group, zum anderen die
Transparenz der Vorgänge rund um seine Amtsübernahme im Mai 2025.
Die Weimer Media Group ist ein privatwirtschaftliches Medien- und
Veranstaltungsunternehmen mit politischem und wirtschaftlichem Einfluss, das
regelmäßig Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft in verschiedenen
Formaten zusammenführt (vgl. https://weimermedia.de/). Aufgrund dieser Nähe zu
politischen Entscheidungsträgern und Entscheidungsprozessen besteht ein
legitimes und erhebliches öffentliches Interesse an der Frage, ob und in welchem
Umfang die Bundesregierung, ihre nachgeordneten Behörden oder staatsnahe
Einrichtungen in den vergangenen Jahren finanzielle Mittel, Förderungen oder
Aufträge an dieses Unternehmensumfeld vergeben haben. Mittelzuflüsse des
Freistaats Bayern über rund 230 000 Euro sind bereits bekannt (https://jungefre
iheit.de/politik/deutschland/2025/die-akte-wolfram-weimer-zwischen-interesse
nkonflikt-und-staatsknete/).
Ein solches Interesse der Allgemeinheit ergibt sich aus dem Grundsatz der
staatlichen Neutralität und der Pflicht zur sachgerechten und
diskriminierungsfreien Verwendung öffentlicher Mittel. Jede finanzielle Zuwendung oder
Kooperation zwischen dem Bund und einem Unternehmen, an dem ein
amtierender Staatsminister unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, bedarf daher einer
besonders sorgfältigen rechtlichen und politischen Prüfung. Selbst bei formaler
Rechtmäßigkeit kann schon der Anschein einer Begünstigung geeignet sein,
das Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung zu beeinträchtigen.
Ebenso von Belang ist die Frage der ordnungsgemäßen Amtsübergabe und
Interessenkontrolle bei der Ernennung Dr. Wolfram Weimers. Nach Artikel 66
des Grundgesetzes (GG) sowie § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse
der Mitglieder der Bundesregierung (BMinG) dürfen diese kein anderes
besoldetes Amt, kein Gewerbe und keine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben und
keinem auf Erwerb gerichteten Unternehmen in leitender oder überwachender
Funktion angehören. Diese Regelungen dienen nicht allein der Vermeidung
tatsächlicher Rechtsverstöße, sondern dem Schutz des öffentlichen Vertrauens in
die Unabhängigkeit und Lauterkeit der Regierungsarbeit.
Vor diesem Hintergrund ist es von erheblichem parlamentarischen Interesse, ob
bei der Amtsübernahme sämtliche erforderlichen Compliance- und
Befangenheitsprüfungen, Offenlegungen von Beteiligungen, etwaige Ruhendstellungen
wirtschaftlicher Rechte sowie die ordnungsgemäße Übertragung von
Geschäftsführungsfunktionen erfolgt sind und ob die Bundesregierung
entsprechende Vorgänge dokumentiert und überprüft hat.
Die Kleine Anfrage zielt daher auf eine umfassende Aufklärung aller
Sachverhalte, die geeignet sind, mögliche wirtschaftliche Verflechtungen,
Förderbeziehungen oder Interessenkollisionen im Umfeld des Kulturstaatsministers
transparent zu machen und damit die Integrität der Regierungsarbeit sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Zuwendungen, Förderungen oder sonstigen finanziellen
Leistungen (einschließlich projektbezogener oder institutioneller Förderungen,
Anzeigen, Sponsoring, Beauftragungen, Honorare, Beratungs- oder
Dienstleistungsverträge) haben die Bundesregierung, ihre nachgeordneten
Behörden oder bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder
Stiftungen ggf. unmittelbar oder mittelbar in den vergangenen zehn Jahren an
a) die Weimer Media Group GmbH,
b) deren Tochterunternehmen oder Beteiligungen sowie
c) deren Veranstaltungsformate (insbesondere „Ludwig-Erhard-Gipfel“
und „Frankfurt Finance & Future Summit“ u. a.)
vergeben oder geleistet?
2. In welcher Höhe und zu welchen konkreten Zwecken erfolgten diese
Zuwendungen oder Aufträge ggf. (bitte jeweils mit Titel, Kapitel,
Haushaltsjahr und Ressortzuordnung angeben)?
3. Welche Zuwendungen, Förderungen oder sonstigen finanziellen
Leistungen (einschließlich projektbezogener oder institutioneller Förderungen,
Anzeigen, Sponsoring, Beauftragungen, Honorare, Beratungs- oder
Dienstleistungsverträge) sind ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung von
den Landesregierungen, ihren nachgeordneten Behörden oder
landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen sowie von der EU
unmittelbar oder mittelbar in den vergangenen zehn Jahren an
a) die Weimer Media Group GmbH,
b) deren Tochterunternehmen und Beteiligungen sowie
c) deren Veranstaltungsformate (insbesondere „Ludwig-Erhard-Gipfel“
und „Frankfurt Finance & Future Summit“ u. a.)
geflossen?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von indirekten Förderungen oder
finanziellen Zuwendungen über zwischengeschaltete staatlich geförderte
Institutionen (z. B. Wirtschaftsverbände, Stiftungen, Agenturen,
öffentlich-rechtliche Unternehmen), die in den letzten zehn Jahren an die
Weimer Media Group oder ihre Formate geflossen sind, und wenn ja,
welche (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Summe und mit kurzer
Beschreibung des Zuwendungszwecks aufschlüsseln)?
5. Wurden Vertreter der Bundesregierung einschließlich der Staatssekretäre
zu Veranstaltungen der Weimer Media Group eingeladen oder akkreditiert,
und wenn ja, wer hat teilgenommen, in welcher Funktion, und auf wessen
Veranlassung?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer etwaigen
finanziellen oder organisatorischen Zusammenarbeit mit der Weimer Media
Group mit den Grundsätzen der staatlichen Neutralität, der
wirtschaftlichen Trennung von Amt und Privatinteresse sowie den Verhaltensregeln
für Mitglieder der Bundesregierung?
7. Zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte die Amtsübernahme und
Vereidigung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer?
8. Zu welchem konkreten Zeitpunkt hat Dr. Wolfram Weimer seine
Funktionen in der Weimer Media Group (Geschäftsführung, Herausgeber-,
Verleger- oder Beiratstätigkeit) niedergelegt, und wann wurden die
entsprechenden Änderungen im Handelsregister vollzogen?
9. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin
Gesellschaftsanteile oder wirtschaftliche Beteiligungen Dr. Wolfram Weimers an der
Weimer Media Group oder deren verbundenen Unternehmen, und wenn ja, in
welcher Höhe, und unter welcher verwaltungs- oder treuhänderischen
Regelung werden diese Anteile derzeit gehalten oder verwaltet?
10. Wurden im Zuge der Ernennung Dr. Wolfram Weimers die nach
Artikel 66 GG und § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung erforderlichen Compliance- und
Befangenheitsprüfungen durchgeführt, wenn ja, durch welche Stellen, und mit welchem
Ergebnis?
11. Liegt eine Dokumentation dieser Prüfungen (vgl. Frage 10; Vermerke,
Stellungnahmen, Rechtsgutachten oder ministerielle Bewertungen) vor,
und wenn ja, wird die Bundesregierung diese dem Deutschen Bundestag
zur Verfügung stellen?
12. Wurden seit Amtsantritt Dr. Wolfram Weimers interne Richtlinien oder
Auflagen im Hinblick auf Kontakte, Auftritte oder die Zusammenarbeit
mit der Weimer Media Group erlassen, und wenn ja, welche?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Dr. Wolfram Weimer nach seinem
Amtsantritt an Veranstaltungen der Weimer Media Group teilgenommen
hat oder dort als Redner, Gast oder Ehrengast aufgetreten ist?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Funktion?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung solche Teilnahmen unter
den Gesichtspunkten der Neutralitäts- und Integritätspflicht nach § 6
BMinG?
14. Ergreift die Bundesregierung ggf. Maßnahmen, um zu verhindern, dass
durch die bloße Anwesenheit oder öffentliche Nennung des
Kulturstaatsministers bei Veranstaltungen der Weimer Media Group der Eindruck
einer privilegierten Nähe oder einer indirekten Begünstigung entsteht, und
wenn ja, welche?
15. Bestehen innerhalb der Bundesregierung Verfahren, um bei künftigen
Ernennungen sicherzustellen, dass wirtschaftliche Beteiligungen oder
familiäre Interessenlagen von Mitgliedern der Bundesregierung vor
Amtsantritt geprüft und ggf. ruhendgestellt oder treuhänderisch verwaltet
werden, und wenn ja, welche?
16. Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die bestehenden Regelungen
zu Interessenkonflikten und Nebentätigkeiten von Regierungsmitgliedern
zu überprüfen oder zu präzisieren, um vergleichbare Fälle künftig
transparenter zu handhaben?
Berlin, den 7. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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