Bargeld ist gedruckte Freiheit - Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen
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Bargeld ist gedruckte Freiheit - Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3038
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Peter Boehringer, Kay Gottschalk, Jan Wenzel
Schmidt, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß,
Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Christian
Reck und der Fraktion der AfD
Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für
digitales Zentralbankgeld stoppen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Oktober 2021 hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine zweijährige
„Untersuchungsphase“ mit dem Ziel der Ausgestaltung des digitalen Euros und Schaffung der
gesetzlichen Grundlagen gestartet.1 Diese Phase wurde im Oktober 2023
abgeschlossen, und die EZB hat am 1. November 2023 die Vorbereitungsphase eingeleitet, die
bis Ende 2025 läuft.2 In dieser Phase wird das Regelwerk finalisiert, Anbieter für die
technische Infrastruktur ausgewählt und Tests durchgeführt, um Nutzerfreundlichkeit,
Datenschutz und finanzielle Inklusion zu gewährleisten. Eine Entscheidung über die
Einführung eines digitalen Euros wird erst nach Abschluss des EU-
Gesetzgebungsprozesses getroffen, voraussichtlich nicht vor Ende 2025. Eine Einführung wäre
frühestens 2027 oder 2028 möglich.3
Neben damit verbundenen Chancen birgt ein digitaler Euro jedoch auch erhebliche
Risiken:
• Die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen führt zu einem veränderten
Konsumverhalten, wodurch insbesondere junge Menschen tendenziell weniger sparen.
Eine 2023 veröffentlichte Studie der Bundesbank zeigt, dass jüngere Menschen
häufiger digitale Zahlungsmethoden nutzen.4 Der digitale Euro soll primär als
Zahlungsmittel dienen und könnte durch ein Haltelimit (z. B. 500–3.000 Euro)
impulsives Ausgeben begrenzen.5
1 EZB, 14.07.2021, Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro, www.ecb.eu-
ropa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr210714~d99198ea23.de.html
2 EZB, 18.10.2023, Eurosystem startet nächste Phase des Projekts zum digitalen Euro, www.ecb.eu-
ropa.eu/press/pr/date/2023/html/ecb.pr231018~111a014ae7.de.html. Fehlende Akzeptanz und
demokratische Legitimation
3 EZB, 02.12.2024, EZB veröffentlicht zweiten Fortschrittsbericht zur Vorbereitungsphase für den digitalen
Euro; www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2024/html/ecb.pr241202~d0b19e5e1b.de.pdf.
4 Deutsche Bundesbank, 01.07.2024 Zahlungsverhalten in Deutschland 2023; www.bundes-
bank.de/de/presse/pressenotizen/zahlungsverhalten-in-deutschland-2023-934828.
5 EZB, 02.12.2024, EZB veröffentlicht zweiten Fortschrittsbericht zur Vorbereitungsphase für den digitalen
Euro; www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2024/html/ecb.pr241202~d0b19e5e1b.de.pdf.
• Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls wären digitale Zahlungen
eingeschränkt.
• Digitale Bezahlmethoden bergen Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre. Die
EZB betont, dass der digitale Euro höchste Datenschutzstandards mit „Privacy by
Design“ erfüllen soll. Zahlungsdaten sollen anonymisiert werden und Offline-
Zahlungen sollen minimale Daten preisgeben.6 Dennoch bestehen Bedenken, z. B.
von der Gesellschaft für Informatik, die vor einem „gläsernen Bürger“ warnt.7 Die
Bedrohung durch Cyberangriffe bleibt relevant.8
Die Einführung eines digitalen Euros ist von vielen deutschen Bürgern nicht gewollt:
Eine Umfrage der Bundesbank aus April 2024 ergab, dass nur 41 % der Befragten vom
digitalen Euro gehört haben, während 59 % ihn nicht kennen.9 Die Akzeptanz bleibt
niedrig, vor allem aufgrund von Datenschutzbedenken und mangelnder Information.
Eine EZB-Konsultation (2023–2024) zeigt, dass Datenschutz die Hauptsorge der
Bürger ist, gefolgt von Bedenken zur Benutzerfreundlichkeit.10 Die niedrige Bekanntheit
des digitalen Euros deutet auf anhaltende Skepsis hin.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf,
1. in einer Stellungnahme nach Artikel 23 des Grundgesetzes (GG), sich dafür
einzusetzen, den digitalen Euro nicht einzuführen;
2. nach Abschluss einer Informationskampagne eine Volksabstimmung nach
Artikel 20 Absatz 2 GG zur Einführung des digitalen Euros durchzuführen und zu
diesem Zweck ein Durchführungsgesetz einzubringen;
3. Alternativen zum digitalen Euro, wie auf dem Markt verfügbare
Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit zu bewerten. In der
Bewertung sollen folgende Konditionen erfüllt sein: Keine Vermögenseingriffe, eine
freie und anonyme Verwendung sowie eine Offline-Verwendung von bis zu 14
Tagen ermöglicht;
4. sicherzustellen, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gemäß Artikel 128
AEUV erhalten bleibt und als solches akzeptiert werden muss.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
6 EZB, 2024, Digitaler Euro und Datenschutz; www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/features/
privacy/html/index.de.html.
7 Gesellschaft für Informatik, 22.11.2022, Digitale Währungen schaffen gläserne Menschen;
https://gi.de/meldung/digitale-waehrungen-schaffen-glaeserne-menschen.
8 EZB, 2024, Der digitale Euro (D€); www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/html/index.de.html.
9 Deutsche Bundesbank, 04.06.2024, Bundesbank-Umfrage: Digitaler Euro findet als Bezahl-Option breite
Akzeptanz in der Bevölkerung; www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-umfrage-
digitaler-euro-findet-als-bezahl-option-breite-akzeptanz-in-der-bevoelkerung-933320
10 EZB, 2024, Digitaler Euro: Austausch mit der Öffentlichkeit; www.ecb.europa.eu/euro/
digital_euro/html/pubcon.de.html.
Begründung
Die Digitalisierung prägt zunehmend viele Bereiche unseres täglichen Lebens. Der Markt für digitale Güter
entwickelt sich rasant, und insbesondere die Digitalisierung des Geldsystems nimmt eine zentrale Rolle ein. Der
Erfolg digitaler Kryptowährungen zeigt, wie schnell der Markt dank neuer technischer Möglichkeiten auf
Bedürfnisse reagieren kann. Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv, da sie staatliche Institutionen in einen
Wettbewerb mit dem freien Markt zwingt.11
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat diese Dynamik erkannt und plant mit dem digitalen Euro (e-Euro) die
Kontrolle über das Geldsystem zu sichern. Doch die Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes (Central Bank
Digital Currency – CBDC) birgt erhebliche Gefahren für die Freiheit, den Wohlstand und den Schutz von Daten
und Privatsphäre der EU-Bürger – Kerninteressen, die aus Sicht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
unbedingt verteidigt werden müssen.12
Gefahren für das Bankensystem und die Volkswirtschaft
Die Einführung eines digitalen Euros gefährdet das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken. Derzeit halten Bürger
ihr Geld als Giralgeld bei Banken – eine Forderung, die im Falle einer Insolvenz risikobehaftet ist („schlechtes
Geld“).13 Sollten Bürger Zugang zu digitalem Zentralbankgeld erhalten, das als ausfallsicher gilt und ebenso
einfach zu nutzen ist („gutes Geld“), droht eine Verdrängung des Giralgeldes. Das Greshamsche Gesetz
verdeutlicht: Wenn Bürger frei wählen können, womit sie zahlen, während Gläubiger „schlechtes Geld“ akzeptieren
müssen, wird „gutes Geld“ (Zentralbankgeld) dominieren.14 Dies könnte dazu führen, dass die EZB zunehmend
Zahlungs- und Kredittransaktionen übernimmt, was das Geschäftsmodell der Banken – insbesondere im
Privatkundengeschäft – untergräbt. Die zentrale Aufgabe der Banken, die Volkswirtschaft mit Krediten zu versorgen,
wäre gefährdet.
Aus Sicht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist dies ein Angriff auf die marktwirtschaftliche Ordnung.
Eine schleichende Verstaatlichung kapitalschwacher Banken droht, da diese durch den digitalen Euro an
Wettbewerbsfähigkeit verlieren könnten.15 Ein zentralistisches Geldsystem unter Kontrolle der EZB würde die
wirtschaftliche Souveränität der Mitgliedstaaten aushöhlen und die Bürger in die Abhängigkeit einer supranationalen
Bürokratie treiben.
Bedrohung der Privatsphäre und Freiheit
Ein digitaler Euro würde das Zahlungsverhalten der Bürger vollständig transparent machen und eine beispiellose
Überwachung ermöglichen. Die EZB könnte Transaktionen überwachen, Obergrenzen für Zahlungen einführen
oder geldpolitische Maßnahmen – wie negative Zinsen – ohne Rücksicht auf nationale Interessen durchsetzen16.
Aus Sicht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist dies ein inakzeptabler Eingriff in die Privatsphäre und
individuelle Freiheit. Ein solches System würde die Bürger zu gläsernen Konsumenten machen und die Macht
der EZB unverhältnismäßig stärken, während nationale Parlamente und Bürger entmachtet werden.
Die EZB betont zwar, dass der digitale Euro mit „Privacy by Design“ entwickelt wird und Offline-Zahlungen
anonym sein sollen17. Doch diese Versprechen sind zweifelhaft, da digitale Systeme anfällig für Cyberangriffe
und Datenmissbrauch bleiben18. Zudem könnten programmierbare Funktionen, wie zweckgebundenes Geld, in
Zukunft eingeführt werden, was die Freiheit der Bürger weiter einschränken würde. Nur Bargeld garantiert echte
Anonymität und schützt vor staatlicher Willkür.
11 EZB, Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro; www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr210714~d99198ea23.de.html.
12 EZB, Oktober 2023, Progress on the investigation phase of a digital euro, www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/shared/pdf/ecb.de-
gov220929.en.pdf.
13 Deutsche Bundesbank, 2021, Häufig gestellte Fragen zum Thema Geldschöpfung; www.bundesbank.de/
resource/blob/614528/b73ec3b7972916b306335a94bdb5bff5/472B63F073F071307366337C94F8C870/haeufig-gestellte-fragen-geldschoep-
fung-data.pdf.
14 Gresham’s Law, 2021, Ökonomische Prinzipien des Geldmarktes Wirtschaftswissenschaftliche Publikation, https://kinesis.mo-
ney/de/blog/what-is-greshams-law/.
15 Bundesverband deutscher Banken, 06.02.2023, Digitaler Euro – nächster evolutionärer Schritt des Geldes; https://bankenverband.de/digitali-
sierung/digitaler-euro-naechster-evolutionaerer-schritt-des-geldes.
16 Gesellschaft für Informatik, 22.11.2022; https://gi.de/meldung/digitale-waehrungen-schaffen-glaeserne-menschen.
17 EZB, 2024, Digitaler Euro und Datenschutz; www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/features/privacy/html/index.de.html.
18 Ebenda.
Die Skepsis der Bürger ist groß: Eine Umfrage der Bundesbank aus April 2024 zeigt, dass nur 41 % der
Deutschen vom digitalen Euro gehört haben, während 59 % ihn nicht kennen19. Diese niedrige Akzeptanz, gepaart
mit Datenschutzbedenken, unterstreicht die Notwendigkeit einer breiten öffentlichen Debatte. Aus Sicht der AfD-
Fraktion im Deutschen Bundestag ist der derzeitige Top-Down-Ansatz der EZB inakzeptabel, da er die
demokratische Willensbildung der Bürger umgeht. Eine Entscheidung von solcher Tragweite darf nicht ohne direkte
Beteiligung der Bevölkerung getroffen werden – etwa durch eine Volksabstimmung.
Alternativen und Forderungen
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt den digitalen Euro in seiner geplanten Form entschieden ab
und fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene gegen diese Entwicklung zu stellen. Statt eines
zentralistischen Zentralbankgeldes sollten marktwirtschaftliche Alternativen geprüft werden, etwa bestehende
Kryptowährungen, die Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bieten, ohne die Freiheit der Bürger zu
gefährden.20
Bargeld muss als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel gemäß Artikel 128 AEUV erhalten
bleiben.21 Nur Bargeld sichert Anonymität und schützt vor digitalen Ausfällen, sei es durch Stromausfälle oder
Cyberangriffe. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht Bargeld als unverzichtbare Bastion der Freiheit
und fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Bargeldannahme.
19 Deutsche Bundesbank, 04.06.2024, Bundesbank-Umfrage: Digitaler Euro findet als Bezahl-Option breite Akzeptanz in der Bevölkerung;
www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-umfrage-digitaler-euro-findet-als-bezahl-option-breite-akzeptanz-in-der-
bevoelkerung-933320.
20 EZB, 2024, Progress on the preparation phase of a digital euro; www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/
progress/html/ecb.deprp202412.de.html.
21 Europäische Union, 26.01.2021, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; https://dejure.org/gesetze/AEUV/128.html.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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