polradar

Bargeld ist gedruckte Freiheit - Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3038 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bargeld ist gedruckte Freiheit - Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3038 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Jörn König, Peter Boehringer, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Christian Reck und der Fraktion der AfD Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Oktober 2021 hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine zweijährige „Untersuchungsphase“ mit dem Ziel der Ausgestaltung des digitalen Euros und Schaffung der gesetzlichen Grundlagen gestartet.1 Diese Phase wurde im Oktober 2023 abgeschlossen, und die EZB hat am 1. November 2023 die Vorbereitungsphase eingeleitet, die bis Ende 2025 läuft.2 In dieser Phase wird das Regelwerk finalisiert, Anbieter für die technische Infrastruktur ausgewählt und Tests durchgeführt, um Nutzerfreundlichkeit, Datenschutz und finanzielle Inklusion zu gewährleisten. Eine Entscheidung über die Einführung eines digitalen Euros wird erst nach Abschluss des EU- Gesetzgebungsprozesses getroffen, voraussichtlich nicht vor Ende 2025. Eine Einführung wäre frühestens 2027 oder 2028 möglich.3 Neben damit verbundenen Chancen birgt ein digitaler Euro jedoch auch erhebliche Risiken: • Die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen führt zu einem veränderten Konsumverhalten, wodurch insbesondere junge Menschen tendenziell weniger sparen. Eine 2023 veröffentlichte Studie der Bundesbank zeigt, dass jüngere Menschen häufiger digitale Zahlungsmethoden nutzen.4 Der digitale Euro soll primär als Zahlungsmittel dienen und könnte durch ein Haltelimit (z. B. 500–3.000 Euro) impulsives Ausgeben begrenzen.5 1 EZB, 14.07.2021, Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro, www.ecb.eu- ropa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr210714~d99198ea23.de.html 2 EZB, 18.10.2023, Eurosystem startet nächste Phase des Projekts zum digitalen Euro, www.ecb.eu- ropa.eu/press/pr/date/2023/html/ecb.pr231018~111a014ae7.de.html. Fehlende Akzeptanz und demokratische Legitimation 3 EZB, 02.12.2024, EZB veröffentlicht zweiten Fortschrittsbericht zur Vorbereitungsphase für den digitalen Euro; www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2024/html/ecb.pr241202~d0b19e5e1b.de.pdf. 4 Deutsche Bundesbank, 01.07.2024 Zahlungsverhalten in Deutschland 2023; www.bundes- bank.de/de/presse/pressenotizen/zahlungsverhalten-in-deutschland-2023-934828. 5 EZB, 02.12.2024, EZB veröffentlicht zweiten Fortschrittsbericht zur Vorbereitungsphase für den digitalen Euro; www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2024/html/ecb.pr241202~d0b19e5e1b.de.pdf. • Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls wären digitale Zahlungen eingeschränkt. • Digitale Bezahlmethoden bergen Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre. Die EZB betont, dass der digitale Euro höchste Datenschutzstandards mit „Privacy by Design“ erfüllen soll. Zahlungsdaten sollen anonymisiert werden und Offline- Zahlungen sollen minimale Daten preisgeben.6 Dennoch bestehen Bedenken, z. B. von der Gesellschaft für Informatik, die vor einem „gläsernen Bürger“ warnt.7 Die Bedrohung durch Cyberangriffe bleibt relevant.8 Die Einführung eines digitalen Euros ist von vielen deutschen Bürgern nicht gewollt: Eine Umfrage der Bundesbank aus April 2024 ergab, dass nur 41 % der Befragten vom digitalen Euro gehört haben, während 59 % ihn nicht kennen.9 Die Akzeptanz bleibt niedrig, vor allem aufgrund von Datenschutzbedenken und mangelnder Information. Eine EZB-Konsultation (2023–2024) zeigt, dass Datenschutz die Hauptsorge der Bürger ist, gefolgt von Bedenken zur Benutzerfreundlichkeit.10 Die niedrige Bekanntheit des digitalen Euros deutet auf anhaltende Skepsis hin. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, 1. in einer Stellungnahme nach Artikel 23 des Grundgesetzes (GG), sich dafür einzusetzen, den digitalen Euro nicht einzuführen; 2. nach Abschluss einer Informationskampagne eine Volksabstimmung nach Artikel 20 Absatz 2 GG zur Einführung des digitalen Euros durchzuführen und zu diesem Zweck ein Durchführungsgesetz einzubringen; 3. Alternativen zum digitalen Euro, wie auf dem Markt verfügbare Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit zu bewerten. In der Bewertung sollen folgende Konditionen erfüllt sein: Keine Vermögenseingriffe, eine freie und anonyme Verwendung sowie eine Offline-Verwendung von bis zu 14 Tagen ermöglicht; 4. sicherzustellen, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gemäß Artikel 128 AEUV erhalten bleibt und als solches akzeptiert werden muss. Berlin, den 2. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 6 EZB, 2024, Digitaler Euro und Datenschutz; www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/features/ privacy/html/index.de.html. 7 Gesellschaft für Informatik, 22.11.2022, Digitale Währungen schaffen gläserne Menschen; https://gi.de/meldung/digitale-waehrungen-schaffen-glaeserne-menschen. 8 EZB, 2024, Der digitale Euro (D€); www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/html/index.de.html. 9 Deutsche Bundesbank, 04.06.2024, Bundesbank-Umfrage: Digitaler Euro findet als Bezahl-Option breite Akzeptanz in der Bevölkerung; www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-umfrage- digitaler-euro-findet-als-bezahl-option-breite-akzeptanz-in-der-bevoelkerung-933320 10 EZB, 2024, Digitaler Euro: Austausch mit der Öffentlichkeit; www.ecb.europa.eu/euro/ digital_euro/html/pubcon.de.html. Begründung Die Digitalisierung prägt zunehmend viele Bereiche unseres täglichen Lebens. Der Markt für digitale Güter entwickelt sich rasant, und insbesondere die Digitalisierung des Geldsystems nimmt eine zentrale Rolle ein. Der Erfolg digitaler Kryptowährungen zeigt, wie schnell der Markt dank neuer technischer Möglichkeiten auf Bedürfnisse reagieren kann. Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv, da sie staatliche Institutionen in einen Wettbewerb mit dem freien Markt zwingt.11 Die Europäische Zentralbank (EZB) hat diese Dynamik erkannt und plant mit dem digitalen Euro (e-Euro) die Kontrolle über das Geldsystem zu sichern. Doch die Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes (Central Bank Digital Currency – CBDC) birgt erhebliche Gefahren für die Freiheit, den Wohlstand und den Schutz von Daten und Privatsphäre der EU-Bürger – Kerninteressen, die aus Sicht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag unbedingt verteidigt werden müssen.12 Gefahren für das Bankensystem und die Volkswirtschaft Die Einführung eines digitalen Euros gefährdet das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken. Derzeit halten Bürger ihr Geld als Giralgeld bei Banken – eine Forderung, die im Falle einer Insolvenz risikobehaftet ist („schlechtes Geld“).13 Sollten Bürger Zugang zu digitalem Zentralbankgeld erhalten, das als ausfallsicher gilt und ebenso einfach zu nutzen ist („gutes Geld“), droht eine Verdrängung des Giralgeldes. Das Greshamsche Gesetz verdeutlicht: Wenn Bürger frei wählen können, womit sie zahlen, während Gläubiger „schlechtes Geld“ akzeptieren müssen, wird „gutes Geld“ (Zentralbankgeld) dominieren.14 Dies könnte dazu führen, dass die EZB zunehmend Zahlungs- und Kredittransaktionen übernimmt, was das Geschäftsmodell der Banken – insbesondere im Privatkundengeschäft – untergräbt. Die zentrale Aufgabe der Banken, die Volkswirtschaft mit Krediten zu versorgen, wäre gefährdet. Aus Sicht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist dies ein Angriff auf die marktwirtschaftliche Ordnung. Eine schleichende Verstaatlichung kapitalschwacher Banken droht, da diese durch den digitalen Euro an Wettbewerbsfähigkeit verlieren könnten.15 Ein zentralistisches Geldsystem unter Kontrolle der EZB würde die wirtschaftliche Souveränität der Mitgliedstaaten aushöhlen und die Bürger in die Abhängigkeit einer supranationalen Bürokratie treiben. Bedrohung der Privatsphäre und Freiheit Ein digitaler Euro würde das Zahlungsverhalten der Bürger vollständig transparent machen und eine beispiellose Überwachung ermöglichen. Die EZB könnte Transaktionen überwachen, Obergrenzen für Zahlungen einführen oder geldpolitische Maßnahmen – wie negative Zinsen – ohne Rücksicht auf nationale Interessen durchsetzen16. Aus Sicht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist dies ein inakzeptabler Eingriff in die Privatsphäre und individuelle Freiheit. Ein solches System würde die Bürger zu gläsernen Konsumenten machen und die Macht der EZB unverhältnismäßig stärken, während nationale Parlamente und Bürger entmachtet werden. Die EZB betont zwar, dass der digitale Euro mit „Privacy by Design“ entwickelt wird und Offline-Zahlungen anonym sein sollen17. Doch diese Versprechen sind zweifelhaft, da digitale Systeme anfällig für Cyberangriffe und Datenmissbrauch bleiben18. Zudem könnten programmierbare Funktionen, wie zweckgebundenes Geld, in Zukunft eingeführt werden, was die Freiheit der Bürger weiter einschränken würde. Nur Bargeld garantiert echte Anonymität und schützt vor staatlicher Willkür. 11 EZB, Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro; www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr210714~d99198ea23.de.html. 12 EZB, Oktober 2023, Progress on the investigation phase of a digital euro, www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/progress/shared/pdf/ecb.de- gov220929.en.pdf. 13 Deutsche Bundesbank, 2021, Häufig gestellte Fragen zum Thema Geldschöpfung; www.bundesbank.de/ resource/blob/614528/b73ec3b7972916b306335a94bdb5bff5/472B63F073F071307366337C94F8C870/haeufig-gestellte-fragen-geldschoep- fung-data.pdf. 14 Gresham’s Law, 2021, Ökonomische Prinzipien des Geldmarktes Wirtschaftswissenschaftliche Publikation, https://kinesis.mo- ney/de/blog/what-is-greshams-law/. 15 Bundesverband deutscher Banken, 06.02.2023, Digitaler Euro – nächster evolutionärer Schritt des Geldes; https://bankenverband.de/digitali- sierung/digitaler-euro-naechster-evolutionaerer-schritt-des-geldes. 16 Gesellschaft für Informatik, 22.11.2022; https://gi.de/meldung/digitale-waehrungen-schaffen-glaeserne-menschen. 17 EZB, 2024, Digitaler Euro und Datenschutz; www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/features/privacy/html/index.de.html. 18 Ebenda. Die Skepsis der Bürger ist groß: Eine Umfrage der Bundesbank aus April 2024 zeigt, dass nur 41 % der Deutschen vom digitalen Euro gehört haben, während 59 % ihn nicht kennen19. Diese niedrige Akzeptanz, gepaart mit Datenschutzbedenken, unterstreicht die Notwendigkeit einer breiten öffentlichen Debatte. Aus Sicht der AfD- Fraktion im Deutschen Bundestag ist der derzeitige Top-Down-Ansatz der EZB inakzeptabel, da er die demokratische Willensbildung der Bürger umgeht. Eine Entscheidung von solcher Tragweite darf nicht ohne direkte Beteiligung der Bevölkerung getroffen werden – etwa durch eine Volksabstimmung. Alternativen und Forderungen Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt den digitalen Euro in seiner geplanten Form entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene gegen diese Entwicklung zu stellen. Statt eines zentralistischen Zentralbankgeldes sollten marktwirtschaftliche Alternativen geprüft werden, etwa bestehende Kryptowährungen, die Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bieten, ohne die Freiheit der Bürger zu gefährden.20 Bargeld muss als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel gemäß Artikel 128 AEUV erhalten bleiben.21 Nur Bargeld sichert Anonymität und schützt vor digitalen Ausfällen, sei es durch Stromausfälle oder Cyberangriffe. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht Bargeld als unverzichtbare Bastion der Freiheit und fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Bargeldannahme. 19 Deutsche Bundesbank, 04.06.2024, Bundesbank-Umfrage: Digitaler Euro findet als Bezahl-Option breite Akzeptanz in der Bevölkerung; www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-umfrage-digitaler-euro-findet-als-bezahl-option-breite-akzeptanz-in-der- bevoelkerung-933320. 20 EZB, 2024, Progress on the preparation phase of a digital euro; www.ecb.europa.eu/euro/digital_euro/ progress/html/ecb.deprp202412.de.html. 21 Europäische Union, 26.01.2021, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; https://dejure.org/gesetze/AEUV/128.html. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen