Schriftliche Frage 32 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesregierung aufschlüsseln)?.
Text
Schriftliche Frage 32 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drit…
Frage 32 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angefallen, und wie hoch waren diese Länder- und Kommunalausgaben im Jahr 2024 nach den wichtigsten Ausgabenkategorien (bitte den kumulierten Gesamtbetrag 2015–2024 sowie den Gesamtbetrag 2024 ausweisen und die Ausgaben 2024 in maximal acht Kategorien tabellarisch aufschlüsseln: (1) Asylbewerberleistungen/Sozialhilfe außerhalb SGB II, (2) Unterbringung/Unterkunftsbetrieb inklusive Bewachung/Hausverwaltung, (3) Verwaltung/Verfahren inklusive Ausländerbehörden, (4) Bildung/Betreuung inklusive Kita/Schule, (5) Jugendhilfe inklusive UMA, (6) Gesundheit/ ÖGD, (7) innere Sicherheit/Justiz/Vollzug, (8) Rückführung/Abschiebungshaft; bitte zudem Datengrundlage nennen, z. B. Finanzstatistik/ Kassenstatistik/COFOG, und bei fehlender Kenntnis klar angeben, welche Daten nicht vorliegen und welche Stelle sie führt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes.
Relationen
- asked ← Ingo Hahn (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung