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Schriftliche Frage 32 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drit…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesregierung aufschlüsseln)?.

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Schriftliche Frage 32 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drit… Frage 32 (Dr. Ingo Hahn, AfD): Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ländern und Kommunen im Zeitraum 2015 bis 2024 kumuliert im Zusammenhang mit Drittstaatsangehörigen angefallen, und wie hoch waren diese Länder- und Kommunalausgaben im Jahr 2024 nach den wichtigsten Ausgabenkategorien (bitte den kumulierten Gesamtbetrag 2015–2024 sowie den Gesamtbetrag 2024 ausweisen und die Ausgaben 2024 in maximal acht Kategorien tabellarisch aufschlüsseln: (1) Asylbewerberleistungen/Sozialhilfe außerhalb SGB II, (2) Unterbringung/Unterkunftsbetrieb inklusive Bewachung/Hausverwaltung, (3) Verwaltung/Verfahren inklusive Ausländerbehörden, (4) Bildung/Betreuung inklusive Kita/Schule, (5) Jugendhilfe inklusive UMA, (6) Gesundheit/ ÖGD, (7) innere Sicherheit/Justiz/Vollzug, (8) Rückführung/Abschiebungshaft; bitte zudem Datengrundlage nennen, z. B. Finanzstatistik/ Kassenstatistik/COFOG, und bei fehlender Kenntnis klar angeben, welche Daten nicht vorliegen und welche Stelle sie führt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Januar 2026: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes.

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