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Schriftliche Frage 44 von Markus Matzerath (AfD): Gibt es nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner Aussage in der Neujahrsansprache („Wir entscheiden wieder s…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesregierung aufschlüsseln)?.

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Schriftliche Frage 44 von Markus Matzerath (AfD): Gibt es nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner Aussage in der Neujahrsansprache („Wir entscheiden wieder s… Frage 44 (Markus Matzerath, AfD): Gibt es nach Ansicht von Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Hintergrund seiner Aussage in der Neujahrsansprache („Wir entscheiden wieder selbst darüber, wer in unser Land kommt und wer unser Land wieder verlassen muss.“) eine absolute, als Zahl bezifferbare Obergrenze dafür, wie viele Menschen „wir“ legitim oder legal dazu verpflichten können, das „Land wieder verlassen zu müssen“, und wenn ja, wie hoch ist diese Zahl (www.welt.de/politik/deutschland/article6953b48 4f6fc544dba9b76ea/merz-neujahrsanspracheichsage-ihnen-wir-sorgen-fuer-unsere-sicherheit-wirleben-in-einem-sicheren-land.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Januar 2026: Die Aussage des Bundeskanzlers steht für sich. Die Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, ergibt sich aus den rechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. Zum Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich verpflichtet sind Personen mit einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung. Die Zahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ergibt sich aus dem Eintreten wie auch dem wieder Entfallen der entsprechenden Voraussetzungen und ist daher nicht festlegbar. Davon abgesehen sind für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, das heißt auch für Ausweisungen und Rückführungen, nach dem Grundsatz der föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Gleichwohl haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden, auch nach Afghanistan und Syrien.

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