Schriftliche Frage 30 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn die Bundesregierung selbst feststellt, dass die Taliban systematisch Frauen- und Menschenrechte verletzen und damit gegen international…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 30 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn die Bundesregierung selbst feststellt, dass die Taliban systematisch Frauen- und Menschenrechte verletzen und damit gegen international…
Frage 30 (Deborah Düring, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wenn die Bundesregierung selbst feststellt, dass die Taliban systematisch Frauen- und Menschenrechte verletzen und damit gegen internationale Abkommen wie CEDAW verstoßen (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 21/1627), wie rechtfertigt sie dann Abschiebungen nach Afghanistan, und wie erklärt sie zugleich die schleppende Umsetzung der Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm, durch die viele afghanische Schutzsuchende mit Aufnahmezusage weiterhin in Pakistan gestrandet sind und dort akut von Abschiebungen nach Afghanistan bedroht bleiben oder nach Afghanistan abgeschoben worden sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Oktober 2025:
Ausländer sind dann abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, § 58 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Eine Person ist dann vollziehbar ausreisepflichtig, wenn diese einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt, insbesondere wenn weder Asyl gewährt, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt noch subsidiärer Schutz gewährt worden ist und im jeweiligen Einzelfall keine Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG vorliegen. Dies gilt für Abschiebungen in jedes Zielland und damit auch bei Abschiebungen nach Afghanistan. Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Durchführung von Abschiebungen sind nach der föderalen Kompetenzordnung die Länder zuständig. Der Bund kann hierbei unterstützend tätig werden. Hinsichtlich der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan prüft die Bundesregierung derzeit die bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige. Die Verfahrensdauer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Einzelfall.
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